05.02.2019, 20:52
...Richter lässt syrischen Triebtäter laufen !
Ein sogenannter „Kriegsflüchtling“ aus Syrien, der sich in mindestens 12 Fällen der Vergewaltigung schuldig gemacht hatte, hat bei seiner Gerichtsverhandlung auf den Koran verwiesen und meinte, sein Glaube gestatte es ihm, seinen Sexualtrieb ungehindert auszuleben. Dank eines großzügigen Migrationsbonus kam der importierte Triebtäter mit einer harmlosen Bewährungsstrafe davon.
von Ernst Fleischmann
Dass die im Jahre 2015 begonnene große Einwanderungswelle nicht nur Herzchirurgen und hervorragend ausgebildete Ingenieure in unsere Heimat gespült hat, dürfte der ein oder andere Bürger bereits bemerkt haben. Unter den Millionen Fluchtsuchenden befand sich damals auch Djamal M. Der Syrer hatte seinerzeit die eigene Ehefrau mit allen 7 gemeinsamen Kindern einfach im Libanon, wohin sie zuvor ausgewandert waren, zurückgelassen, um allein ins Schlaraffenland Deutschland überzusiedeln.
Dort machte er es sich erst einmal in der sozialen Hängematte bequem. Auf Kosten des Steuerzahlers residierte der Syrer in der geschichtsträchtigen Kulturstadt Reutlingen. Mithilfe einiger engagierter Vertreter der hiesigen Asylindustrie gelang es dem Zuwanderer, als Kriegsflüchtling anerkannt zu werden. Zwar ohne Pass, dafür aber mit dem neuesten iPhone ausgestattet, hielt der „Flüchtling“ den Kontakt zu seiner Sippe, um diese nach zweieinhalb Jahren im Rahmen des Familiennachzugs ins gelobte Land einfliegen zu lassen. Sie ahnen schon, wer die Flugtickets für den 7-köpfigen Anhang (der älteste Sohn musste wegen Geldschulden zunächst im Libanon verbleiben) der Fachkraft bezahlen durfte.
Das wieder hergestellte Familienglück dauerte jedoch nicht lange an. Denn die Ehefrau des Syrers, die nach islamischem Ritus bereits im Alter von 16 Jahren zwangsverheiratet wurde, verspürte nach dem Linienflug ins Schlaraffenland im Gegensatz zu ihrem Gatten nicht dauerhaft Lust auf Geschlechtsverkehr. Djamal M. ließ sich diesen Akt der Dreistigkeit freilich nicht bieten, rief seinen Onkel, der ebenfalls Merkels Ruf in die bundesdeutschen Sozialsysteme gefolgt war, zu Hilfe und vergewaltigte die eigene Ehefrau, wann immer es ihm gefiel. Mindestens 12 mal vollzog der Syrer auf diese Art und Weise den einseitigen Liebesakt mit seiner Gemahlin.
Da nicht nur die brutalen Vergewaltigungen des Öfteren mit massiven Lärmbelästigungen einhergingen, musste die Polizei mehrfach in der Unterkunft einrücken und für Ordnung sorgen. Wie es sich für einen guten syrischen Mann gehört, demonstrierte auch Djamal M. bei jeder sich bietenden Gelegenheit, wer der Herr im islamisch dominierten Hause ist. In diesem Kontext wurde die Ehefrau regelmäßig bespuckt, beschimpft und geschlagen, wobei auch ein Ledergürtel zur ordnungsgemäßen Züchtigung zum Einsatz gekommen sein soll. Die Verfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung und Hausfriedensbruch gegen den Syrer wurden jedoch nach kurzer Zeit politisch korrekt wieder eingestellt. In der BRD hat man heute viel Verständnis für die kulturellen Besonderheiten der Rentenbeitragszahler von morgen.
Was jedoch nicht eingestellt wurde, war das Verfahren wegen der mehrfachen Vergewaltigungen. Zu viele Zeugen hatten beobachtet und miterlebt, wie Djamal M. sich an der eigenen Frau verging. Vor dem Amtsgericht Reutlingen musste der Syrer sich nun deshalb verantworten und gab dabei sogar freimütig zu, seine Frau gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Dass er den Akt auf gewaltsame Art und Weise insgesamt 12 mal mit seiner Frau vollzog, räumte er im Rahmen seiner Aussage vollumfänglich ein. Doch der „Flüchtling“ war sich deshalb keiner Schuld bewusst.
Seine absurde Begründung ließ nicht nur den Atem der anwesenden Zuschauer stocken. Der Mitbürger äußerte tatsächlich, die Vergewaltigung seiner Ehefrau sei sein nach dem Koran verbrieftes Recht. Als Moslem dürfe er selbstverständlich den Geschlechtsakt auch gegen den Willen der eigenen Ehefrau vollziehen, so die obskure Argumentation. Die linksgrünen Rechtsausleger am Amtsgericht zeigten in der Folge viel Einfühlungsvermögen für den syrischen Sextäter.
Staatsanwalt Burkhard Werner etwa wies ausdrücklich darauf hin, dass es den Tatbestand der Vergewaltigung in der Ehe auch in Deutschland erst seit 1991 gebe. Der Orientale habe deshalb nicht wissen können, dass derartige Handlungen in seiner neuen Wahlheimat verboten seien. Auch die rechtlich andere Situation in Syrien zog der Staatsanwalt als entlastend heran. Während es für ethnische Deutsche stets heißt: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“, gilt dieser Grundsatz selbstverständlich nicht für Merkels Goldstücke aus aller Herren Länder.
Die 12-fache Vergewaltigung könne durchaus als minderschwerer Fall gewertet werden, gab Staatsanwalt Werner vor. Pflichtverteidiger Steffen Kazmaier stieß ins selbe Horn und bat um Milde, auch im Interesse der Frau. Insbesondere, da der Angeklagte Integrationskurse besucht habe, sei davon auszugehen, dass er keinerlei Kenntnis vom bundesdeutschen Rechtssystem haben könne, so die krude Schutzbehauptung des Verteidigers. Richter Eberhard Hausch folgte am Ende weitestgehend der linksgrünen Verharmlosungstaktik und verhängte eine lächerliche Bewährungsstrafe von 1,5 Jahren.
In einer typischen Täter-Opfer-Umkehr wurde der Serienvergewaltiger vor Gericht plötzlich zum Geschädigten seiner Umwelt gemacht, der gar nicht wissen konnte, dass sein Handeln strafbar war. Der überaus großzügige Migrationsbonus bewahrte den Triebtäter somit vor einer Haftstrafe und er kann nun munter weiter vergewaltigen. Oder den nächsten Anschlag planen – Djamal M. strebt nach Aussage seines Anwalts nämlich den Erwerb des LKW-Führerscheins an. Der nächste Weihnachtsmarkt kommt bestimmt.
Quelle: http://www.anonymousnews.ru/2019/02/05/s...er-laufen/
Ein sogenannter „Kriegsflüchtling“ aus Syrien, der sich in mindestens 12 Fällen der Vergewaltigung schuldig gemacht hatte, hat bei seiner Gerichtsverhandlung auf den Koran verwiesen und meinte, sein Glaube gestatte es ihm, seinen Sexualtrieb ungehindert auszuleben. Dank eines großzügigen Migrationsbonus kam der importierte Triebtäter mit einer harmlosen Bewährungsstrafe davon.
von Ernst Fleischmann
Dass die im Jahre 2015 begonnene große Einwanderungswelle nicht nur Herzchirurgen und hervorragend ausgebildete Ingenieure in unsere Heimat gespült hat, dürfte der ein oder andere Bürger bereits bemerkt haben. Unter den Millionen Fluchtsuchenden befand sich damals auch Djamal M. Der Syrer hatte seinerzeit die eigene Ehefrau mit allen 7 gemeinsamen Kindern einfach im Libanon, wohin sie zuvor ausgewandert waren, zurückgelassen, um allein ins Schlaraffenland Deutschland überzusiedeln.
Dort machte er es sich erst einmal in der sozialen Hängematte bequem. Auf Kosten des Steuerzahlers residierte der Syrer in der geschichtsträchtigen Kulturstadt Reutlingen. Mithilfe einiger engagierter Vertreter der hiesigen Asylindustrie gelang es dem Zuwanderer, als Kriegsflüchtling anerkannt zu werden. Zwar ohne Pass, dafür aber mit dem neuesten iPhone ausgestattet, hielt der „Flüchtling“ den Kontakt zu seiner Sippe, um diese nach zweieinhalb Jahren im Rahmen des Familiennachzugs ins gelobte Land einfliegen zu lassen. Sie ahnen schon, wer die Flugtickets für den 7-köpfigen Anhang (der älteste Sohn musste wegen Geldschulden zunächst im Libanon verbleiben) der Fachkraft bezahlen durfte.
Das wieder hergestellte Familienglück dauerte jedoch nicht lange an. Denn die Ehefrau des Syrers, die nach islamischem Ritus bereits im Alter von 16 Jahren zwangsverheiratet wurde, verspürte nach dem Linienflug ins Schlaraffenland im Gegensatz zu ihrem Gatten nicht dauerhaft Lust auf Geschlechtsverkehr. Djamal M. ließ sich diesen Akt der Dreistigkeit freilich nicht bieten, rief seinen Onkel, der ebenfalls Merkels Ruf in die bundesdeutschen Sozialsysteme gefolgt war, zu Hilfe und vergewaltigte die eigene Ehefrau, wann immer es ihm gefiel. Mindestens 12 mal vollzog der Syrer auf diese Art und Weise den einseitigen Liebesakt mit seiner Gemahlin.
Da nicht nur die brutalen Vergewaltigungen des Öfteren mit massiven Lärmbelästigungen einhergingen, musste die Polizei mehrfach in der Unterkunft einrücken und für Ordnung sorgen. Wie es sich für einen guten syrischen Mann gehört, demonstrierte auch Djamal M. bei jeder sich bietenden Gelegenheit, wer der Herr im islamisch dominierten Hause ist. In diesem Kontext wurde die Ehefrau regelmäßig bespuckt, beschimpft und geschlagen, wobei auch ein Ledergürtel zur ordnungsgemäßen Züchtigung zum Einsatz gekommen sein soll. Die Verfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung und Hausfriedensbruch gegen den Syrer wurden jedoch nach kurzer Zeit politisch korrekt wieder eingestellt. In der BRD hat man heute viel Verständnis für die kulturellen Besonderheiten der Rentenbeitragszahler von morgen.
Was jedoch nicht eingestellt wurde, war das Verfahren wegen der mehrfachen Vergewaltigungen. Zu viele Zeugen hatten beobachtet und miterlebt, wie Djamal M. sich an der eigenen Frau verging. Vor dem Amtsgericht Reutlingen musste der Syrer sich nun deshalb verantworten und gab dabei sogar freimütig zu, seine Frau gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Dass er den Akt auf gewaltsame Art und Weise insgesamt 12 mal mit seiner Frau vollzog, räumte er im Rahmen seiner Aussage vollumfänglich ein. Doch der „Flüchtling“ war sich deshalb keiner Schuld bewusst.
Seine absurde Begründung ließ nicht nur den Atem der anwesenden Zuschauer stocken. Der Mitbürger äußerte tatsächlich, die Vergewaltigung seiner Ehefrau sei sein nach dem Koran verbrieftes Recht. Als Moslem dürfe er selbstverständlich den Geschlechtsakt auch gegen den Willen der eigenen Ehefrau vollziehen, so die obskure Argumentation. Die linksgrünen Rechtsausleger am Amtsgericht zeigten in der Folge viel Einfühlungsvermögen für den syrischen Sextäter.
Staatsanwalt Burkhard Werner etwa wies ausdrücklich darauf hin, dass es den Tatbestand der Vergewaltigung in der Ehe auch in Deutschland erst seit 1991 gebe. Der Orientale habe deshalb nicht wissen können, dass derartige Handlungen in seiner neuen Wahlheimat verboten seien. Auch die rechtlich andere Situation in Syrien zog der Staatsanwalt als entlastend heran. Während es für ethnische Deutsche stets heißt: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“, gilt dieser Grundsatz selbstverständlich nicht für Merkels Goldstücke aus aller Herren Länder.
Die 12-fache Vergewaltigung könne durchaus als minderschwerer Fall gewertet werden, gab Staatsanwalt Werner vor. Pflichtverteidiger Steffen Kazmaier stieß ins selbe Horn und bat um Milde, auch im Interesse der Frau. Insbesondere, da der Angeklagte Integrationskurse besucht habe, sei davon auszugehen, dass er keinerlei Kenntnis vom bundesdeutschen Rechtssystem haben könne, so die krude Schutzbehauptung des Verteidigers. Richter Eberhard Hausch folgte am Ende weitestgehend der linksgrünen Verharmlosungstaktik und verhängte eine lächerliche Bewährungsstrafe von 1,5 Jahren.
In einer typischen Täter-Opfer-Umkehr wurde der Serienvergewaltiger vor Gericht plötzlich zum Geschädigten seiner Umwelt gemacht, der gar nicht wissen konnte, dass sein Handeln strafbar war. Der überaus großzügige Migrationsbonus bewahrte den Triebtäter somit vor einer Haftstrafe und er kann nun munter weiter vergewaltigen. Oder den nächsten Anschlag planen – Djamal M. strebt nach Aussage seines Anwalts nämlich den Erwerb des LKW-Führerscheins an. Der nächste Weihnachtsmarkt kommt bestimmt.
Quelle: http://www.anonymousnews.ru/2019/02/05/s...er-laufen/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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