23.11.2018, 18:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.11.2018, 18:37 von Klartexter.)
VERGEWALTIGER WIRD ZUR ABSCHRECKUNG IN DIE TÜRKEI ABGESCHOBEN, WEIL SEIN OPFER FÜR IHN EINE „SCHLAMPE“ WAR
Dagmar Wünsch (64) ist Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, ihr Senat fällte das Urteil. Vergewaltiger Ali B. soll abgeschoben werden
Foto: Thomas Frey, Jürgen Mahnke
von: MARCO SCHWARZ veröffentlicht am
22.11.2018 - 23:06 Uhr
Mainz – Er vergewaltigte zusammen mit zwei Mittätern ein Mädchen (16) in Worms (Rheinland-Pfalz) auf bestialische Art und Weise, saß dafür sechs Jahre im Gefängnis und sollte anschließend abgeschoben werden. Dagegen klagte der Türke Ali B. (26), der seit 19 Jahren in Deutschland lebt. Doch jetzt sprach Richterin Dagmar Wünsch (64) das Klartext-Urteil des Jahres!
Für die Vorsitzende des 7. Senats am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz steht fest: Ali B. muss raus aus Deutschland – um andere potenzielle Täter abzuschrecken. In der Urteilsbegründung heißt es:
► Die Ausweisung sei geeignet, „Ausländer, die aus einem nicht der Gleichberechtigung von Mann und Frau verpflichteten Kulturkreis stammen, von der Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung abzuschrecken“.
► Mit dem Grundgesetz sei „die Vorstellung, Frauen mit westlich geprägtem Auftreten stünden ohne Weiteres für sexuelle Handlungen zur Verfügung, nicht vereinbar“.
►Richterin Wünsch betont die „generalpräventiven Gesichtspunkte“ des Urteils, um grausame Taten wie die von Ali B. und seinen Kumpanen zu verhindern. Die seien in der Auswahl ihres Opfers nach einem „archaischen Frauenbild“ vorgegangen. Das Mädchen hat selbst einen türkischen Migrationshintergrund.
In dieser Tiefgarage wurde die 16-Jährige vergewaltigt
Foto: Sven Moschitz
Ali B. (damals 20) wird 2012 in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht. Während der Verhandlung äußerte er sich abfällig über die Vergewaltigte
Foto: Jürgen Mahnke
Im Urteil heißt es: „Die 16-Jährige nahm allerdings westliche Wertvorstellungen an. Sie kleidete und schminkte sich nach westlicher Mode und ging ohne Begleitung aus. Allein dies qualifizierte sie nach dem Welt- und Frauenbild der Täter bereits als zu verachtende ,Schlampe, die es mit jedem und gerne auch mit mehreren Männern gleichzeitig treibe‘.
Aus diesem Grund wählten die Täter die Jugendliche als Opfer mit der Absicht aus, mit ihr gleichzeitig Sexualverkehr zu haben.“
Der zweite Vergewaltiger (heute 24) wurde im März 2018 ausgewiesen, der dritte Täter, ein Deutscher, bekam drei Jahre Gefängnis. Er hatte Schmiere gestanden. <<< Die "Bild" hat im Originaltext auf ihrer Seite diesen Text "fett" geschrieben ! Anm. Klartexter
Bislang ist Ali B. trotz der Abschiebeverfügung durch Richterin Wünsch – die Ende Oktober erging – noch in Deutschland. Die türkischen Behörden weigern sich bislang, ihn aufzunehmen, weil angeblich Papiere fehlen.<<< Anm. Klartexter Ich finde diesen Aspekt "Fettschreibwürdiger" ! Denn da liegt der Hase im Pfeffer...die Türkei wird Ali nicht zurücknehmen...also dürfen wir ihn lebenslang weiter "Ali"mentieren !"
Der Klartexter
Quelle: https://www.bild.de/regional/frankfurt/f....bild.html
Dagmar Wünsch (64) ist Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, ihr Senat fällte das Urteil. Vergewaltiger Ali B. soll abgeschoben werden
Foto: Thomas Frey, Jürgen Mahnke
von: MARCO SCHWARZ veröffentlicht am
22.11.2018 - 23:06 Uhr
Mainz – Er vergewaltigte zusammen mit zwei Mittätern ein Mädchen (16) in Worms (Rheinland-Pfalz) auf bestialische Art und Weise, saß dafür sechs Jahre im Gefängnis und sollte anschließend abgeschoben werden. Dagegen klagte der Türke Ali B. (26), der seit 19 Jahren in Deutschland lebt. Doch jetzt sprach Richterin Dagmar Wünsch (64) das Klartext-Urteil des Jahres!
Für die Vorsitzende des 7. Senats am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz steht fest: Ali B. muss raus aus Deutschland – um andere potenzielle Täter abzuschrecken. In der Urteilsbegründung heißt es:
► Die Ausweisung sei geeignet, „Ausländer, die aus einem nicht der Gleichberechtigung von Mann und Frau verpflichteten Kulturkreis stammen, von der Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung abzuschrecken“.
► Mit dem Grundgesetz sei „die Vorstellung, Frauen mit westlich geprägtem Auftreten stünden ohne Weiteres für sexuelle Handlungen zur Verfügung, nicht vereinbar“.
►Richterin Wünsch betont die „generalpräventiven Gesichtspunkte“ des Urteils, um grausame Taten wie die von Ali B. und seinen Kumpanen zu verhindern. Die seien in der Auswahl ihres Opfers nach einem „archaischen Frauenbild“ vorgegangen. Das Mädchen hat selbst einen türkischen Migrationshintergrund.
In dieser Tiefgarage wurde die 16-Jährige vergewaltigt
Foto: Sven Moschitz
Ali B. (damals 20) wird 2012 in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht. Während der Verhandlung äußerte er sich abfällig über die Vergewaltigte
Foto: Jürgen Mahnke
Im Urteil heißt es: „Die 16-Jährige nahm allerdings westliche Wertvorstellungen an. Sie kleidete und schminkte sich nach westlicher Mode und ging ohne Begleitung aus. Allein dies qualifizierte sie nach dem Welt- und Frauenbild der Täter bereits als zu verachtende ,Schlampe, die es mit jedem und gerne auch mit mehreren Männern gleichzeitig treibe‘.
Aus diesem Grund wählten die Täter die Jugendliche als Opfer mit der Absicht aus, mit ihr gleichzeitig Sexualverkehr zu haben.“
Der zweite Vergewaltiger (heute 24) wurde im März 2018 ausgewiesen, der dritte Täter, ein Deutscher, bekam drei Jahre Gefängnis. Er hatte Schmiere gestanden. <<< Die "Bild" hat im Originaltext auf ihrer Seite diesen Text "fett" geschrieben ! Anm. Klartexter
Bislang ist Ali B. trotz der Abschiebeverfügung durch Richterin Wünsch – die Ende Oktober erging – noch in Deutschland. Die türkischen Behörden weigern sich bislang, ihn aufzunehmen, weil angeblich Papiere fehlen.<<< Anm. Klartexter Ich finde diesen Aspekt "Fettschreibwürdiger" ! Denn da liegt der Hase im Pfeffer...die Türkei wird Ali nicht zurücknehmen...also dürfen wir ihn lebenslang weiter "Ali"mentieren !"
Der Klartexter
Quelle: https://www.bild.de/regional/frankfurt/f....bild.html
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
Der Klartexter