18.06.2019, 08:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.06.2019, 23:47 von Klartexter.)
VORTRAG BEIM INSTITUT FÜR STAATSPOLITIK
https://youtu.be/yvLVe7KQRuA
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Roland Hartwig (AfD) ist vom Fach: Schon als ehemaliger Chefjustiziar der Bayer AG in Leverkusen hatte er es mit den hochsensiblen, juristischen Feinjustierungen an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Standortpolitik und Parteiendemokratie zu tun. Es lag also nahe, daß ihn der AfD-Bundesvorstand zum Vorsitzenden einer Arbeitsgruppe ernannte, die sich mit der angedrohten Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz beschäftigen sollte.
Zur Erinnerung: Der Verfassungsschutz hat ein Bundesamt und sechzehn Landesämter, und er ist damit beauftragt, Bestrebungen zur Abschaffung der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung früh zu erkennen, zu beobachten und unterbinden zu helfen. Das bedeutet eigentlich: Beobachtet zu werden ist noch keinerlei Urteil darüber, ob sich ein Verdacht erhärtet hat und ob von der beobachteten Gruppierung tatsächlich Gefahr für die Grundordnung Deutschlands ausgehe.
Kurzum: Wer beobachtet wird, sollte mit Hinweis auf verdächtige Äußerungen oder Kooperationen über diese Beobachtung in Kenntnis gesetzt werden, verbunden mit der Aufforderung, diese oder jene Äußerung, Tätigkeit oder Organisationsstruktur am besten nicht weiter zu betreiben. Nach solchen Warnungen könnte als nächster Schritt die öffentliche Warnung erfolgen, mit konkreten, belastbaren Hinweisen auf das Gefahrenpotential.
Gegenüber der AfD hat sich der Verfassungsschutz nun völlig anders verhalten: Er hat gegen die Partei nichts, aber auch gar nichts in der Hand – keine systemumstürzerischen Äußerungen, keine Aufrufe zur Gewalt, keine Gründungen systemgefährdender Gruppierungen. Und weil das so ist, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Sonderkategorie geschaffen: den Prüffall.
Nachdem der langjährige Präsident des Bundesamtes aus dem Am gehebelt worden war, präsentierte der neue Chef nach nur wenigen Wochen einen sechshundert-seitigen Bericht, der begründen sollte, warum man die Verfassungstreue der AfD nun prüfen müsse. Diese Prüfung ist als reine Ankündigung einer Lektüre öffentlich zugänglicher Quellen noch weit vor dem sogenannten Verdachtsfall angesiedelt: Erst dieser Verdachtsfall erlaubt (sehr eingeschränkt) nachrichtendienstliche Mittel.
Die AfD hat sofort gegen den veröffentlichten Prüffall Klage erhoben – und Recht bekommen. Jedoch: Die Sache war da bereits seit Wochen in allen Medien immer und immer wieder gebracht worden, und zwar unter dem Motto: Der Verfassungsschutz beschäftigt sich nun also endlich mit der AfD.
Genau diesem Thema widmete sich Dr. Hartwig nun in einem Vortrag, den er vor dem (unter anderem von Götz Kubitschek gegründeten) „Institut für Staatspolitik“ hielt. Er widmete sich also einem zentralen Problem der Parteiendemokratie, das durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und seine Landesämter auf besonders heiklem Feld erst entstehen konnte: der behördlichen Behinderung von Opposition.
Der Verfassungsschutz ist dabei nur die Spitze des Eisbergs, bietet aber den Vorteil einer so deutlichen Sichtbarkeit der Parteilichkeit, daß sie selbst von politisch blinden Zeitgenossen kaum wegdiskutiert werden kann. Hartwig zeigt, daß der Verfassungsschutz zu einer Gefahr für die Demokratie geworden ist: Denn er läßt sich von den gegenwärtig Regierenden politisch instrumentalisieren.
Hartwig fordert in seinem Vortrag daher, den Verfassungsschutz auf den Prüfstand zu stellen und ihn, so keine Besserung möglich und die Verfassungsverstöße der Behördenleitung nicht abzustellen seien, abzuschaffen.
Eine Textversion des Vortrags findet sich hier:
https://sezession.de/61280/verfassungssc...im-ifs-vor
Quellle: http://www.pi-news.net/2019/06/wer-schue...ngsschutz/
https://youtu.be/yvLVe7KQRuA
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Roland Hartwig (AfD) ist vom Fach: Schon als ehemaliger Chefjustiziar der Bayer AG in Leverkusen hatte er es mit den hochsensiblen, juristischen Feinjustierungen an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Standortpolitik und Parteiendemokratie zu tun. Es lag also nahe, daß ihn der AfD-Bundesvorstand zum Vorsitzenden einer Arbeitsgruppe ernannte, die sich mit der angedrohten Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz beschäftigen sollte.
Zur Erinnerung: Der Verfassungsschutz hat ein Bundesamt und sechzehn Landesämter, und er ist damit beauftragt, Bestrebungen zur Abschaffung der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung früh zu erkennen, zu beobachten und unterbinden zu helfen. Das bedeutet eigentlich: Beobachtet zu werden ist noch keinerlei Urteil darüber, ob sich ein Verdacht erhärtet hat und ob von der beobachteten Gruppierung tatsächlich Gefahr für die Grundordnung Deutschlands ausgehe.
Kurzum: Wer beobachtet wird, sollte mit Hinweis auf verdächtige Äußerungen oder Kooperationen über diese Beobachtung in Kenntnis gesetzt werden, verbunden mit der Aufforderung, diese oder jene Äußerung, Tätigkeit oder Organisationsstruktur am besten nicht weiter zu betreiben. Nach solchen Warnungen könnte als nächster Schritt die öffentliche Warnung erfolgen, mit konkreten, belastbaren Hinweisen auf das Gefahrenpotential.
Gegenüber der AfD hat sich der Verfassungsschutz nun völlig anders verhalten: Er hat gegen die Partei nichts, aber auch gar nichts in der Hand – keine systemumstürzerischen Äußerungen, keine Aufrufe zur Gewalt, keine Gründungen systemgefährdender Gruppierungen. Und weil das so ist, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Sonderkategorie geschaffen: den Prüffall.
Nachdem der langjährige Präsident des Bundesamtes aus dem Am gehebelt worden war, präsentierte der neue Chef nach nur wenigen Wochen einen sechshundert-seitigen Bericht, der begründen sollte, warum man die Verfassungstreue der AfD nun prüfen müsse. Diese Prüfung ist als reine Ankündigung einer Lektüre öffentlich zugänglicher Quellen noch weit vor dem sogenannten Verdachtsfall angesiedelt: Erst dieser Verdachtsfall erlaubt (sehr eingeschränkt) nachrichtendienstliche Mittel.
Die AfD hat sofort gegen den veröffentlichten Prüffall Klage erhoben – und Recht bekommen. Jedoch: Die Sache war da bereits seit Wochen in allen Medien immer und immer wieder gebracht worden, und zwar unter dem Motto: Der Verfassungsschutz beschäftigt sich nun also endlich mit der AfD.
Genau diesem Thema widmete sich Dr. Hartwig nun in einem Vortrag, den er vor dem (unter anderem von Götz Kubitschek gegründeten) „Institut für Staatspolitik“ hielt. Er widmete sich also einem zentralen Problem der Parteiendemokratie, das durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und seine Landesämter auf besonders heiklem Feld erst entstehen konnte: der behördlichen Behinderung von Opposition.
Der Verfassungsschutz ist dabei nur die Spitze des Eisbergs, bietet aber den Vorteil einer so deutlichen Sichtbarkeit der Parteilichkeit, daß sie selbst von politisch blinden Zeitgenossen kaum wegdiskutiert werden kann. Hartwig zeigt, daß der Verfassungsschutz zu einer Gefahr für die Demokratie geworden ist: Denn er läßt sich von den gegenwärtig Regierenden politisch instrumentalisieren.
Hartwig fordert in seinem Vortrag daher, den Verfassungsschutz auf den Prüfstand zu stellen und ihn, so keine Besserung möglich und die Verfassungsverstöße der Behördenleitung nicht abzustellen seien, abzuschaffen.
Eine Textversion des Vortrags findet sich hier:
https://sezession.de/61280/verfassungssc...im-ifs-vor
Quellle: http://www.pi-news.net/2019/06/wer-schue...ngsschutz/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
Der Klartexter