Blanke PANIK vor der AfD: ARD und ZDF wollen Rundfunk-"Freiheit" aufzwingen !

Kompletter Realitätsverlust! Habeck will jetzt Kanzler werden!

Compact, das Verbot und die Geschichte


Der Sylt-Hit-Leitfaden
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Der Sylt-Hit-Leitfaden


27. MAI 2024

[Bild: 1p-gigidagostinoverf.jpg]

Jeder normale Deutsche fragt sich, wie groß die Angst in Politik und Medien vor einem Kippen der Stimmung im Land aktuell eigentlich sein muss. Denn der betrunkene Schabernack einiger junger Mitbürger auf Sylt wird seit Tagen zur Staatsaffäre hochstilisiert. Dabei wird die „Remigrationshymne“ überall im Land seit Monaten gesungen. Aber ist der Ohrwurm für die Massen eigentlich strafbar? Und was gilt es zu beachten? Ein kurzer Leitfaden.

Kontext ist alles


Das Singen des Textes „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ kann „Volksverhetzung“ sein. Eine eindeutige Antwort ist nicht möglich, weil es unterschiedliche Rechtsprechungen gibt und der § 130 Strafgesetzbuch (also „Volksverhetzung“) ganz bewusst ein sogenannter Gummiparagraf ist, der die Meinungsfreiheit beschneiden und Unsicherheit verursachen soll.

Nach der medialen Aufmerksamkeit, die das Lied immer wieder auslöst, haben sich mehrere Juristen mit der rechtlichen Lage beschäftigt. Das Ergebnis: Eigentlich sind die Parolen nicht strafbar, aber es kommt auf den Kontext, den Gerichtsstandort und den politischen Druck an.

So hat das Bundesverfassungsgericht zwar entschieden, dass die Aussage „Ausländer raus“ von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, aber dennoch verurteilte das Landgericht Magdeburg einen Angeklagten, weil er die Parole auf einer Demo gerufen hatte. Der Grund findet sich in der Urteilsbegründung:

„die aus einer größeren Personengruppe heraus gegrölte Parole ‚Deutschland den Deutschen, Ausländer raus‘ [… lässt sich …] aus der Sicht eines objektiven Durchnittsbeobachters nur dahin deuten, dass im Hörer dieser Parole gegen die Ausländer nicht nur Vorbehalte und Ablehnung, sondern eine aggressive Missachtung und Feindschaft erzeugt oder gesteigert werden sollten.“

Der Betroffene wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt und gilt als vorbestraft. Entscheidend kann auch sein, ob man das Lied angestimmt oder nur mitgesungen hat.

Zudem werden Staatsanwaltschaften aus den Ministerien politisch gelenkt. Wenn also die Ansage kommt, das Verfahren nicht einzustellen oder das Urteil anzufechten, dann helfen einem auch Grundsatzurteile nicht. Auch Richter, die noch etwas werden wollen, verstehen diese Zeichen aus der Politik.

Die zwei rechtlichen Analysen der Anwälte verlinken wir euch hier und hier.

Passend zum Thema: Welche Meinungen sind VERBOTEN?



Mundtot machen!


Wer die ganze Diskussion und die künstliche Aufregung um ein paar betrunkene junge Leute albern findet, der hat recht. Aber all das ist eine Folge des ausufernden Gesinnungsstrafrechts in der Bundesrepublik. Erst 2022 wurde der Volksverhetzungsparagraf in einer Nacht-und-Nebel-Aktion wieder verschärft – wir hatten darüber berichtet.

Der Volksverhetzungsparagraf dient dazu, unliebsame Meinungen zu unterdrücken. Aus Sicht der Regierenden eignet er sich auch dazu, um all die abzustrafen, die Mal über die Stränge schlagen. Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern das Brandmarken von Meinungen.

Denn es gibt (fast) eine rechte Exklusivität bei der sogenannten Volksverhetzung. Alles und jeder wird von diesem Gesetz „geschützt“ – außer wir Deutschen. Das Singen des Liedes „Deutschenland den Ausländern, Deutsche raus“ wäre kein Problem, den wir Deutschen sind keine schützenswerte Gemeinschaft – wie das bekannte Köterrasseurteil klargestellt hat.

Dass es jeden kritischen Geist treffen kann, das zeigt die Verurteilung der AfD-Politikern Marie-Thérèse Kaiser. Alles zum Fall.

Macht halt keinen Unsinn!


In einer funktionierenden Republik wäre das Singen des Sylt-Hits rechtlich kein Problem. Wer das besoffene Gegröle nicht mag, der macht den Sängern einfach eine Ansage. Mitbürger wegen einer solchen Lappalie strafrechtlich zu verfolgen oder öffentlich an den Pranger zu stellen, ist ein Zeichen eines Kontrollverlustes der Politik. Der politisch-mediale Komplex lebt in einer Blase, die mit der Realität im Land nicht viel zu tun hat.

Deswegen wird auch ausnahmsweise gegen Grenzüberschreitungen hart vorgegangen, weil es zur Ideologie des Mainstreams passt. Während fremde Täter, Clans, Pädophile, Vergewaltiger und Wirtschaftsverbrecher mit Samthandschuhen angefasst werden, kann man gegen Durchschnittsdeutsche hart austeilen. Zuletzt konnten wir dieses Phänomen bei den Corona-Protesten beobachten.

Fazit


Alle Zensurmaßnahmen, so wie das Gigi-Verbot auf der Wiesn, werden den Geist nicht wieder in die Flasche zwingen – das ist jedem klar. Aber nicht jede feuchtfröhliche Minute muss gefilmt und ins Netz gestellt werden. Wenn wir aus dem Sylt-Fall irgendwas gelernt haben, dann das.

Ach ja, wenn ihr abseits von Party-Blödsinn politisch verfolgt werdet, dann hilft euch der Solifonds.

Quelle: https://www.einprozent.de/blog/meinungsf...faden/3197




Nach "Sylt-Eklat" nun offizielles "Döp-dödö-döp"-Verbot auf mehreren Großveranstaltungen


28 Mai 2024

Die Hauptstadtpolitik wie auch ein Großteil der Mainstreammedien reagierten unerwartet hysterisch auf das Ereignis einer Gesangseinlage bei einer Party auf Sylt. Die Ergänzung einer Melodie durch fünf Worte entwickelte sich zum Politikum. Nun reagieren sogar Veranstalter von Groß-Events.


I-Tunes Charts Platz 2 und Platz 6: In Deutschland grassiert aktuell der medial forcierte "Döp-dödö-döp"-Effekt
© Screenshot: ITunes-Charts 28.05.24

Am 24. Mai berichtete die Bild-Zeitung über einen von der Springer-Redaktion erkannten "Nazi-Skandal", ausgehend von der sich dynamisierenden Verbreitung eines wenige Sekunden andauernden Videomitschnitts von einer gut besuchten Feier in einer Sylter Promi-Bar namens "Pony". Die Ergänzung einer Melodie des Musikproduzenten Gigi D'Agostino aus dem Jahr 1999 mit den kontrovers wahrgenommenen und diskutierten fünf Worten: "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus", entwickelte sich innerhalb von 48 Stunden zu einem landesweiten Politikum. Am 27. Mai verbot die Leitung des "Oktoberfest München" das diesjährige Verwenden der Melodie, ob in der Live-Variante von "Wiesn-Kapellen" oder dem Abspielen durch DJs. Nun folgen zwei weitere Veranstalter mit einer Verbotsanordnung.

Mittlerweile veröffentlichte Fotos und weitere Videosequenzen belegen, dass die provokative Sangeseinlage zu dem beliebten Party-Hit "L' Amour Toujours" nur durch eine sehr kleine Gruppe anwesender Gäste erfolgte. Dennoch sah sich sogar Bundeskanzler Olaf Scholz anscheinend so sehr persönlich in seiner subjektiven Wahrnehmung angegriffen, dass er noch am 24. Mai ein offizielles Statement zur Causa "Döp-dödö-döp" abgab:


Das Thema verdrängte dann in der 20:00 Uhr Tagesschau-Berichterstattung vom 24. Mai die Beiträge über "Bürgerfeste anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes" sowie befürchtete hunderte Tote eines Erdrutsches in Papua-Neuguinea.


Bundeskanzler Scholz forderte vor Journalisten, dass jetzt "unsere Aktivitäten" darauf gerichtet sein müssten, "genau zu verhindern, dass das eine Sache ist, die sich verbreitet", dies mutmaßend bezogen auf das Abspielen der als "mit Ohrwurmcharakter" bezeichneten Melodie. Am 27. Mai meldete dann der Bayerische Rundfunk, dass "man sich in München nun für ein Verbot des Songs entschieden hat." Weiter heißt es in der Meldung:

"Nachdem der Hit 'L'Amour Toujours' immer öfter für rassistische Parolen missbraucht wird – wie zuletzt auf Sylt – baut man in München bereits jetzt für das Oktoberfest vor: Auf der Wiesn soll das Lied nicht gespielt werden (...) Deshalb soll an Wirte und Schausteller eine explizite Anweisung herausgehen. 'Das Lied wird nicht gespielt – weder im Zelt, noch sonst irgendwo.'"

Ebenfalls am 27. Mai berichtete dann der Südwestfunk (SWR) über weitere Dynamiken in der Branche von Großveranstaltern, um zu informieren:

"Kein 'L'Amour Toujours' von Gigi D'Agostino auf dem Wasen 2024 oder beim Fußball-Fanfest zur Fußball-EM in Stuttgart."

Politischer Entscheider ist hierbei ein Andreas Kroll, Geschäftsführer der städtischen Veranstaltungsgesellschaft in Stuttgart. Kroll gab dem SWR zu seiner Motivation zu Protokoll:

"Das ist relativ schnell und einfach und klar zu entscheiden, weil wir letztendlich die Sylter Verhältnisse nicht hier in Stuttgart haben wollen."

Die Nachrichtenagentur DPA zitiert den für die Organisation der "Wies'n" zuständigen Münchner Wirtschaftsreferenten Clemens Baumgärtner (CSU) mit der subjektiven Feststellung:

"Auf der Wiesn ist für den ganzen rechten Scheißdreck kein Platz. Das Lied ist an sich zwar nicht rechtsradikal, aber es hat eine ganz klare rechtsradikale Konnotation bekommen."

Weitere Verbote erfolgten zudem auf kleineren Events, wie zum Beispiel auf der "Bergkirchweih in Erlangen". Das Schützenfest in Hannover plant noch an der Umsetzung eines Verbots.

Die breite und mehr als kontrovers geführte Berichterstattung samt Diskussionen, speziell auch in den sozialen Medien, sorgte unmittelbar zum sogenannten "Streisand-Effekt", ein Prozess, bei dem ursprünglich versucht wird, eine Information – im aktuellen Falle eine Melodie – und deren Verbreitung zu unterdrücken, aber dann genau das Gegenteil eintritt. So findet sich erstmalig eine hohe Chartplatzierung des anrüchigen Liedes. "L'amour toujours" stieg am 15. Mai 2000 auf Platz 70 in die deutschen Charts ein und steigerte zum 4. September 2000 dauerhaft auf Rang 10 als Höchstposition.

Aktuell finden sich in den I-Tunes Charts in den Top Ten gleich drei Versionen des Liedes, auf den Plätzen 1, 2 und 8 (Stand: 28.05.). Vermutbar, sehr zur Sorge der um akustische Einschränkungen bemühten Politik, mit steigenden Tendenzen zu weiteren Spitzenpositionen, auch auf anderen Streaming-Portalen.

Zu erwähnen in der Gesamtbetrachtung der Ereignisse ist die Tatsache, dass der im Copyright-Besitz des Liedes befindliche hessische 'Zyx-Musikverlag' bereits im März dieses Jahres Strafanzeige wegen des "Vorwurfes der Volksverhetzung" bei der Staatsanwaltschaft Limburg stellte. Die Hessenschau berichtete am 15. Mai:

"In Hessen gab es in den vergangenen Monaten mehrere dokumentierte Vorfälle – und meist ging es um Gruppen. Ein Video zeigt eine feiernde, grölende Menge im osthessischen Kalbach (Fulda) Ende November 2023. Außerdem stimmten im Lahn-Dill-Kreis zwei 16 Jahre alte Schüler die rassistische Parole an, Studierende am Rotenburger Studienzentrum für Beamte sollen das Zeugen zufolge vor kurzem ebenfalls getan haben."

Eine der Gegenwart ähnelnde Reaktion der Empörung seitens der Bundespolitik sowie der etablierten Medien blieb jedoch zu dem damaligen Zeitpunkt aus.

Mehr zum Thema - Die Sylt-Saga: "Wenn Nazis lachen"

Quelle: https://test.rtde.me/inland/207271-nach-...fizielles/




Ausnahmezustand: Sylt und die neuen deutschen Menschenjäger


27. Mai 2024

[Bild: 12c8b5aad9628f914298162198990ed5.jpg.avif]
Nancy Faeser, Olaf Scholz und Bärbel Bas

Die Gesichter nicht verpixelt, die Klarnamen veröffentlicht, kaum kaschierte Gewaltaufrufe selbst aus Regierungsparteien: Die Hetzjagd auf ein paar betrunkene „Ausländer raus“- Rufer auf Sylt steht symptomatisch für eine politische Klasse, die jedes Maß verliert – und von den wahren Problemen ablenken will.

von Henning Hoffgaard

Bärbel Bas fordert die „Höchststrafe“ für die „Ausländer raus“-Rufer von Sylt. Die höchstmögliche Strafe für Volksverhetzung – falls der Tatbestand überhaupt erfüllt wurde – sind fünf Jahre Gefängnis.

Fünf Jahre Gefängnis also. Damit muß in Deutschland in der Regel kein Vergewaltiger, kein Pädophiler und schon gar kein Clan-Mitglied rechnen. Fünf Jahre Haft erhielt die Linksterroristin Lina E. dafür, daß sie und ihre Gesinnungsgenossen echten und vermeintlichen Rechtsextremisten auflauerten, Wohnungen stürmten und mit Hämmern die Fußknöchel ihrer Opfer zertrümmerten, um sie zu lebenslangen Krüppeln zu machen.

Bärbel Bas hat sich dazu nicht geäußert. Auch Kanzler Scholz hat dazu geschwiegen. Nancy Faeser warnte – ohne daß sie konkrete Konsequenzen zog – vor mehr Gewalt. Was soll sie auch anderes sagen? Schließlich schrieb Faeser selbst für eine linksextreme Antifa-Postille, die die Hammerbande um Lina E. ideologisch aufmunitionierte.

SPD-Politiker stellt Klarnamen von Sylt-Krakeeler ins Internet

In der vergangenen Woche feierte die politische High Society zwischen Insektenverkostung und hochnotpeinlichen Gesangseinlagen das 75jährige Bestehen des Grundgesetzes. Es wurde viel über die „Würde“ des Menschen und deren Unantastbarkeit gesprochen. Ein paar Tage später stellt ein SPD-Politiker Gesicht und Klarnamen einer jungen Frau ins Internet, die in Sylt dabei war, und bezeichnet sie als „SS-Rottenführerin“.

Der ehemalige Linkspartei-Bundestagsabgeordnete Niema Movassat fordert dazu auf, die unverpixelten Gesichter der Sylt-Teilnehmer zu verbreiten, damit sie die „Konsequenzen tragen“. Da juristisch völlig belanglos ist, ob die Gesichter im Internet kursieren, braucht man nicht viel Phantasie, um zu wissen, was das für „Konsequenzen“ sein sollen. Stichwort „Hammerbande“.


Hetzjagd hier, Hetzjagd da

Die Debatte um Sylt hat nicht jedes Maß verloren, sie wurde von Anfang an nicht mit Maß geführt. Wie sollte sie auch? Wenn sich Kanzler, Innenministerin und Bundestagspräsidentin, auf dem Papier immerhin Nummer zwei im Staate, dazu unverzüglich und vorverurteilend äußern, ist die Messe bereits gesungen. Es fehlt eigentlich nur noch, daß Deutschland den UN-Weltsicherheitsrat einschaltet. Warum Sylt nicht bombardieren und die „Sylt“-Mitgröler deportieren? Drei Klicks in den sozialen Netzwerken, und genau das ist dann – scheinironisch vorgetragen – schon ausdrücklich Thema in den linken Filterblasen.

Reden wir also über Hetzjagden. In der vergangenen Woche wurde bekannt, daß der medial so titulierte „Hetzjagden“-Prozeß in Chemnitz 2018 spektakulär geplatzt war. Noch fünf Jahre danach versuchte eine übereifrige Staatsanwaltschaft auf Basis eines längst faktisch widerlegten Narratives noch, irgendjemanden dafür vor Gericht zu zerren. Ohne dafür offenbar auch nur ansatzweise gerichtsfeste Beweise vorgelegt zu haben. Und das, obwohl damals Bürgermeister, eine Regionalzeitung und der Verfassungsschutz schnell abgewunken hatten. Am Ende bleiben zurück: ein von einem Ausländer ermordeter Deutscher und eine bis auf die Knochen blamierte Staatsanwaltschaft. Wer delegitimiert hier eigentlich was und wen?

Absteigende Gesellschaften sind anfällig für Regierungstotalitarismus

Die Hetzjagd auf die Sylt-Rufer dagegen ist ganz real. Sie findet unter den Augen einer aufgeputschten politischen Klasse statt, wird sogar noch befeuert und am Leben gehalten. Vogelfrei hieß das im jedenfalls nicht besonders hellen Zeitalter der frühen Neuzeit. Der neue Hexenhammer heißt „Kampf gegen Rechts“. Inklusive Anleitung zur sozialen und – ja, auch das – körperlichen Vernichtung.

Es ist kein Zufall, daß die Hexenverfolgung in Abgrenzung zur Spanischen Inquisition weitgehend auf den deutschsprachigen Raum beschränkt war. Sie trafen damals auf eine verunsicherte, im Umbruch befindliche Gesellschaft in der Krise. Auch die heutige deutsche Gesellschaft taumelt. Sie ist verunsichert, gereizt und nicht mehr in der Lage, Konflikte ohne Staatsmacht zu regeln.

Ein Land im Abstieg, wie Deutschland es ganz objektiv ist, ist anfällig für Regierungstotalitarismus. Besonders dann, wenn die Regierung selbst alles dafür tut, um dieses Land in Grund und Boden zu wirtschaften. Da kamen die besoffenen Damen und Herren aus der Sylter Nobelkneipe gerade recht. Millionenfache Einwanderung vor allem junger perspektivloser und weitgehend ungebildeter Moslems aus, freundlich gesagt, dysfunktionalen Gesellschaften, eine von der politischen Klasse weitgehend in Kauf genommene Verelendung des öffentlichen Raums und die Verarmung einer ausgepreßten Mittelschicht hinterlassen ihre Spuren. Da kamen die wenig sympathischen „Ausländer-Raus“-Rufer gerade recht.

Der Regierung entgleitet der Zugriff

Oma muß Flaschen sammeln, um nach 45 Jahren Arbeit noch über die Runden zu kommen? Innenstädte werden zu No-go-Areas für Frauen? Da kamen die Deppen von der Insel gerade recht. Es darf allerdings bezweifelt werden, ob die Debatte wirklich das bewirkt, was sich ihre Urheber davon versprechen. Bei vielen Bürgern dürfte wohl nur hängenbleiben, daß sie und ihre Sorgen so lange nicht wichtig sind, solange das nicht irgendwas mit „Nazi“ passiert.

Die VIPs der politischen Klasse drehen nämlich gerade deswegen so frei, weil die sonst so effektive „Nazikeule“, die Rechts-Vorwürfe längst nicht mehr ziehen. Potsdam, Krah und jetzt Sylt. Und die AfD steht noch immer bei 17 Prozent. Ihnen gehen die Mittel, den Bürgern erst aufs Maul zu schauen, um es dann zu stopfen, aus. Es ist die pure Verzweiflung. Ein Teil der Deutschen ist der Regierung und ihrem Zugriff entglitten. Das nimmt man ihnen übel. Richtig übel.

Rettet die Demokratie vor den „Demokratie-Rettern“

Seit einigen Monaten versucht man es jetzt mit der „Rettung der Demokratie“. Die „Volksherrschaft“ muß also gerettet werden. Jetzt eben auch vor dem eigenen Volk. Ist natürlich nur Kulissenschieberei. Gegen Rechts zieht nur noch bei denen, die ohnehin schon immer irgendwie gegen Rechts waren – im Zweifel auch gegen die Union. Also muß was Neues her.

In den Vereinigten Staaten wird derzeit viel über eine „Mental Health Crisis“ gesprochen. Also die Flutung der Städte mit Junkies, Obdachlosen und verwahrlosten Kriminellen. Auch die politische Linke erinnert mehr und mehr – natürlich auf einer anderen Ebene – an genau solche Zustände. Der Kampf gegen Rechts ist quasi das Crack der politischen Klasse. Doch je mehr man davon konsumiert, desto mehr braucht man. Noch ein Schuß, noch einmal high werden, das Leben um sich herum ausklammern. Immer wieder und wieder. Bis es nicht mehr wirkt und man sich selbst und seine Umgebung derart ruiniert hat, daß nichts mehr zu retten ist. Nur daß wir hier nicht über Straßenzüge in San Francisco oder Philadelphia reden, sondern die Bundesrepublik.

Natürlich muß die Demokratie nicht vor besoffenen, grölenden Partygästen gerettet werden. Sie funktioniert einwandfrei. Gerettet werden muß sie aber vor Politikern, die sich in ihrer digitalen Menschenjagd überbieten und selbst daran ergötzen.

Quelle: https://www.anonymousnews.org/meinung/au...henjaeger/

Mehr zum Thema: Veröffentlichung des Sylt-Videos: Von Prangerwirkung und öffentlichem Interesse

Nach "Sylt": Juso-Chef klingt wie Strack-Zimmermann – Vorgehen gegen Party-Beteiligte in Ordnung
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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