24.07.2024, 19:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.07.2024, 19:53 von Klartexter.)
Volle Härte des Gesetzes – Innenministerium in Aktion: Faeser verbietet Youtube-Kanal von Chanel
24 Juli 2024
Innenministerin Faeser macht keine halben Sachen. Wo sie schon einmal dabei war, schließlich hatte sie erst in der vergangenen Woche das Magazin Compact und heute das Islamische Zentrum Hamburg verboten, ging sie bei der Gelegenheit gleich noch gegen einen den Luxusmarkt beherrschenden Konzern vor.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) während einer Pressekonferenz in Berlin, 11. Juli 2024 - Quelle: © Michael Kappeler/dpa
Heute ließ das Bundesinnenministerium das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) verbieten. In mehreren Bundesländern fanden seit den frühen Morgenstunden Razzien statt (RT DE ).
Erst in der vergangenen Woche hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) von sich reden gemacht, als sie Hausdurchsuchungen beim Magazin Compact und deren Mitarbeitern angeordnet hatte (RT DE ).
Heute blieb es allerdings nicht bei dem rigiden Vorgehen gegen islamistische Einrichtungen. Nach verschiedenen Medienberichten unterlief dem Faeser-Ministerium im Verfolgungseifer ein peinlicher Schnitzer. So hatte das Innenministerium nicht nur beim IZH zugeschlagen, sondern auch beim französischen Luxuskonzern Chanel, der eine durchaus dominierende Stellung im betreffenden Marktsegment einnimmt. So ließ das Innenministerium auch den YouTube-Kanal der Luxusmarke Chanel sperren. Bis in die Mittagsstunden war der Kanal der Edelmarke nicht erreichbar.
https://twitter.com/LennartPfahler/statu...n%5Es1_c10
Nicht bekannt ist, inwieweit ein noch vorhandener antikapitalistischer Affekt seitens der Ministerin, die sich bekanntlich selbst der politischen Linken zuordnet, den behördlichen Maßnahmen zugrundelag. Doch macht es eher nicht den Anschein, als ob die klassenkämpferischen Pferde mit Faeser durchgegangen sein könnten.
Eher scheint diesmal der bürokratische Schlendrian die Falschen getroffen zu haben. Das Verbot von Compact hingegen scheint gelaufen zu sein. Wie auch immer: Das bundesweite Verbot des IZH gemäß Beobachtung durch den "Verfassungsschutz" und Listung im Bundesanzeiger enthielt einen kleinen, wenn auch folgenreichen Fehler. So waren, wie RTL , auch die Internetadressen aller Teilorganisationen der islamistischen Vereinigung im Bundesanzeiger aufgeführt, weshalb auch sie verboten und abgeschaltet werden sollten.
Aufgrund eines Schreibfehlers war auch der Web-Auftritt der Mode- und Parfüm-Marke Chanel aus Frankreich in das Visier der staatlichen Verfolger . Mindestens bis heute Mittag sei das entsprechende Schreiben online gewesen – und daher das Aufrufen der Chanel-Website blockiert worden.
Auf eine Anfrage des Senders habe das Innenministerium folgendermaßen geantwortet:
"Der von Ihnen genannte Link ist aufgrund eines redaktionellen Versehens in die Bekanntmachung im Bundesanzeiger aufgenommen worden. Das BMI steht bereits in Kontakt mit dem Bundesanzeiger, um schnellstmöglich eine Korrektur zu erreichen (keine Neu-Veröffentlichung)."
Immerhin müsse der Parfüm-Hersteller nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
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Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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