30.05.2024, 04:54
Schmutzkampagne gegen AfD-Politiker Bystron immer perfider
28. Mai 2024
Aktuell wirft der SPIEGEL Petr Bystron vor, nur "zum Schein" in seinem Münchner Wahlkreis zu wohnen. Eine glatte Lüge, die von anderen Medien ungeprüft übernommen wurde.
Die Kampagne, die seit Wochen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron läuft, nimmt immer perfidere Züge an, die mit Rechtsstaatlichkeit und Faktenwahrheit nichts zu tun haben. In einer konzertierten Medienhetze wird Bystron mit unbewiesenen Anschuldigungen und haltlosen Vorwürfen geradezu überschwemmt.
, der Bystron vorwirft, nur „zum Schein“ in seinem Münchner Wahlkreis zu wohnen. Dabei geht es um eine Wohnung, die der 51-Jährige zwar gemietet hat, jedoch noch nicht beziehen kann, da der gekündigte Vormieter sich weigert, dort auszuziehen.
Weitere haltlose und unbewiesene Anwürfe
Die Art und Weise der SPIEGEL-Berichterstattung über dieses Mietproblem strotzt nur so von Unverschämtheiten und Fehlinformationen. So wird das Gebaren des gekündigten Vormieters, ein „vorbestrafter Flüchtling, der in den Neunzigerjahren als Asylbewerber aus der Türkei nach Deutschland kam“, so uminterpretiert, als ob dieser mit Bystron unter einer Decke stünde.
Dass der AfD-Politiker überhaupt seine große Wohnung samt Büroräumen letztes Jahr verlassen musste, wird auf einen „Rechtsstreit mit dem Vermieter, einer gemeinnützigen Stiftung“ zurückgeführt. Unerwähnt bleibt, dass der Vermieter Bystron nur deshalb gekündigt hat, weil die Antifa, also die gewaltbereite Stiefeltruppe der Funktionseliten, regelmäßig inszenierte und dabei auch die Hausfassade beschädigten.
Bei diesen unappetitlichen „Recherchen“ war auch das ZDF mit von der Partie. Dass derartige Gewaltexzesse gegen Bystron und seine Familie medial totgeschwiegen wurden, versteht sich von selbst.
Der Pressewirbel der Kartellmedien gegen Spitzenvertreter der politischen Opposition wie eben Petr Bystron erinnert an Gesinnungsterror an Einzelpersonen, die man vorführt, um vor dem „Rest“ ein abschreckendes Exempel zu statuieren.
Angedichtete Privat-Delikte von zweifelhafter Substanz werden hochgespielt und dienen als Ablenkungsmanöver, um von der desaströsen Politik der Systemparteien gegen das eigene Volk abzulenken. Der Wähler hat am 9. Juni die Chance, diesem schändlichen Treiben einen Denkzettel zu verpassen.
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Das Meldegesetz und die Soko Bystron beim SPIEGEL
29. Mai 2024
Wenn in einem der führenden Nachrichtenmagazine eines Landes ein Artikel veröffentlicht wird, für den sage und schreibe sieben (!) Autoren verantwortlich zeichnen, erwartet man eine Enthüllungsstory vom Gewicht des Watergate-Skandals.
Doch der SPIEGEL ist nicht die New York Times. Nicht einmal annähernd. Und mit der Qualität des Artikels, über den wir gleich sprechen werden, reicht das Niveau allenfalls für die Schülerzeitung eines Gymnasiums.
„Dubiose Meldeanschrift – AfD-Politiker Bystron nutzt offenbar Scheinwohnung in München“, titelte das Blatt am Dienstag, erwähnte noch, dass Bystron „mutmaßlich bestechlich“ sei, nur zum Schein in seinem Münchner Wahlkreis wohnen würde und es sich bei dem eigentlichen Mieter um einen vorbestraften Flüchtling handele.
bereits über die Fake News-Story, deshalb muss der Sachverhalt an dieser Stelle nicht noch einmal dargestellt werden. Es lohnt sich jedoch, einen wichtigen Punkt in dieser Gemeinschaftsarbeit der so genannten Journalisten, die böse Zungen als mediale Handlanger der Ampelregierung bezeichnen würden, näher zu betrachten.
Das Hauptproblem des siebenköpfigen A-Teams vom SPIEGEL, allen voran der Bystron-Großinquisitorin Ann-Katrin Müller, ist, dass es sich bei dem Sachverhalt, den das Blatt Bystron unterstellt, lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Wir sind also in der „Gewichtsklasse“ von „Falsch parken“ oder „Zu schnell fahren“.
Das ist natürlich etwas dürftig für die Heilige Inquisition von SPIEGELs Gnaden. Leider kommt man an aber an dieser Tatsache nicht vorbei. Und unerwähnt bleiben darf sie auch nicht, denn das würde selbst den gewohnt niedrigen Standard der Machwerke dieses Magazins noch unterschreiten.
Also wirft man einen flüchtigen Blick in den , in dem die Bußgeldvorschriften zu finden sind. Wie hypnotisierte Kaninchen starren die Autoren auf den Absatz 3. Dort steht:
„(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.“
50.000 Euro – das ist doch mal eine Hausnummer. Daraus lässt sich wenigstens ein bisschen was machen – wäre, ja wäre da nicht dieser dumme zweite Halbsatz mit den tausend Euro.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Soko Bystron beim SPIEGEL hat nach der Zahl „50.000“ voller Euphorie aufgehört, weiter zu lesen, oder es wurde böswillig verschwiegen, dass diese 50.000 Euro nur für Vermieter gelten, wenn sie sich schuldig machen.
Hätte Bystron tatsächlich gegen das Meldegesetz verstoßen, würde bei ihm eine Höchststrafe von 1000 Euro zutreffen.
Man muss auch aber auch wissen, dass bei Erstverstößen in diesem Bereich meist entweder eine gebührenfreie Verwarnung ausgesprochen oder ein Bußgeld in zweistelliger Höhe verhängt wird. Und sollte das Bußgeld in niedriger dreistelliger Höhe ausfallen, wäre man immer noch im Bereich einer moderaten Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr. Das alles wohlgemerkt, wenn Bystron diese Ordnungswidrigkeit tatsächlich begangen hätte, was nicht bewiesen ist.
Wie geht es nun weiter? Was wird man sich bis zur Europa-Wahl für Bystron sonst noch einfallen lassen? Droht uns demnächst die SPIEGEL-Schlagzeile „Bystron wurde beim Rauchen in der Einbahnstraße erwischt“?
Quelle:
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"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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