02.02.2024, 13:00
Das Objekt der staatsanwaltlichen Ermittlungen ‒ Beleidigung von Personen des politischen Lebens (Paragraf 188 StGB) - © Screenshot: Red.Tegernseerstimme
2 Feb. 2024
Ein bayerischer Unternehmer bestellte im vergangenen September zwei größere Banner, die unmissverständlich seine persönliche Meinung zu leitenden Grünen-Politikern vermittelten. Diese wurden auf einem Privatgrundstück platziert, von der Polizei konfisziert und im Anschluss mit einer Geldstrafe bewertet. Im März erfolgt die nächste Gerichtsrunde.
Die Vorgeschichte eines neuen Kapitels einer dünnhäutigen Politikergeneration begann am 26. September 2023. In der bayerischen Gemeinde Gmund bestellte sich ein Unternehmer zwei großformatige Banner, die sich inhaltlich mit Politikern der Partei Bündnis 90/Die Grünen auseinandersetzen. Nach Erhalt platzierte der kritische Bürger diese auf seinem Privatgrundstück am beschaulichen Tegernsee. Der ungestörte Blick auf die Aussagen der Banner ist gegeben, damit auch gewollt, also einkalkuliert. Mitbürger wie städtische Behörden befanden die Aussagen als weniger gelungen, es kam zur polizeilichen Entfernung und anschließenden "Strafanzeige wegen Beleidigung (Paragraf 188 StGB) in vier tateinheitlichen Fällen". Strafhöhe: 6.000 Euro. Der Unternehmer reichte Einspruch ein, nun erfolgt am 21. März die Verhandlung.
Die demnach inakzeptablen Abbildungen zeigten zum einen die Grünen-Parteichefin Ricarda Lang auf einer Dampfwalze abgebildet. Daneben in einer Collage platziert: die Grünen-Minister Cem Özdemir, Robert Habeck und Annalena Baerbock. Über den karikierten Politikern steht der Satz "Wir machen alles platt" und darunter das Habeck-Zitat "Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen".
Das zweite Objekt staatsanwaltlicher Ermittlungen ‒ Beleidigung (Paragraf 188 StGB), hier in Düren gesichtet - Screenshot: TikTok/babbelnett
Auf dem zweiten Banner (siehe Titelbild) war Minister Habeck alleinig abgebildet, dies in Verbindung mit seiner mittlerweile legendären Aussage "Unternehmen gehen nicht insolvent, sie hören nur auf zu produzieren". Eine provokative Frage lautete zudem: "Kann er überhaupt bis 3 zählen?".
Es folgte die erwähnte Entfernung durch die Polizei. Das Lokalblatt Münchner Merkur im September 2023 zum Vorfall:
"Am Dienstag (26. September) erhielt die Polizei eine Meldung 'über beleidigende Werbebanner, welche Ähnlichkeit mit regulären Wahlplakaten der Partei Bündnis90/Die Grünen haben', heißt es im Bericht. Die Werbebanner seien gut sichtbar an zwei extra aufgestellten Bauzäunen auf dem Grundstück Tegernseer Straße 14 in Gmund angebracht gewesen."
Mehr als aufschlussreich über eine vorliegende Stimmung im Land werden die Folgedynamiken erkenntnisreich weiter dokumentiert und dargestellt. Da die öffentliche Platzierung eine Straftat nach §188 StGB darstellte, wurden die Banner von der Polizei entfernt und sichergestellt. So heißt es im Artikel:
"Der Staatsschutz der Polizei Bad Wiessee ermittele nun, wer die Banner gefertigt und aufgestellt hat. Die Beamten gehen davon aus, dass die Banner dort mindestens seit Freitag (22. September) hingen."
Die Polizei Bad Wiessee bat demnach offiziell darum, dass sich "Zeugen, die beobachtet haben, wer die Banner aufgestellt hat", unter einer abgebildeten Telefonnummer melden. Weitere Ermittlungsunterstützung erhoffte man sich durch die zweite Bitte, also Aufforderung, an "Zeugen, die Angaben zu der Firma, welche die Banner gefertigt hat, machen können". Das zuständige Amtsgericht Miesbach hat dann den eingeleiteten Strafbefehl im November 2023 erlassen. Der bayerische Unternehmer musste letztendlich eine Geldstrafe von 6.000 Euro (40 Tagessätze) zahlen, so ein aktueller Cicero- . Der Beklagte und zur Geldstrafe verurteilte Unternehmer legte wiederum Einspruch ein. Die Hauptverhandlung ist für den 21. März dieses Jahres angesetzt, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts der Cicero-Redaktion mit.
Der Verteidiger des Beschuldigten, der Berliner Rechtsanwalt Christoph Partsch, erklärte laut Cicero-Redaktion zum kommenden Gerichtstermin:
"Der Inhalt des Plakats ist vollumfänglich von der in Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgten Meinungsfreiheit gedeckt. Diese gilt auch in Bayern."
Der bekannte Kölner Medienrechtler Ralf Höcker reagierte im Rahmen eines X-Postings auf den Cicero-Artikel:
https://twitter.com/Ralf_Hoecker/status/...n%5Es1_c10
Bereits im Dezember 2023 musste ein Bürger aus dem oberbayerischen Hohenlinden lernen, dass die freie Meinungsäußerung im Land nur eingeschränkt praktizierbar ist. Seine kritische Wahrnehmung zu den Grünen wurde demnach bis ins rund 600 Kilometer entfernte Berlin getragen. So auch hier der Münchner Merkur am 29. Dezember:
"2.400 Euro hat es Pfaller gekostet, dass er im Frühjahr an seinem Haus direkt an der Hauptstraße gegen die Ampelregierung und speziell die Grünen plakatiert hatte [...] Dass der Fall auf dem Schreibtisch des Vizekanzlers, oder wahrscheinlicher bei seinen Anwälten landete, habe die Grünen vor Ort überrascht. Strafantrag habe man nicht gestellt [...] Wahrscheinlich haben Polizei oder Staatsanwaltschaft, wie es bei Antragsdelikten Routine ist, den Hinweis auf eine mögliche Beleidigung an Habecks Ministerium gegeben."
Aus der Hauptstadt abgesegnet, in diesem Fall seitens der Parteizentrale von Bündnis 90/Die Grünen, hieß es dann schriftlich laut Merkur-Artikel an den Störenfried gerichtet:
"'Strafantrag wurde seitens Dr. Robert Habeck form- und fristgerecht gestellt', heißt es im Strafbefehl der Münchner Staatsanwaltschaft, der der Redaktion vorliegt. Darin legt die Behörde die Strafe auf 30 Tagessätze zu je 80 Euro fest."
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Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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