24.11.2018, 14:18
„Merkel hat das Land gestohlen, gib es wieder her. Sonst wird dich der Sachse holen, mit dem Luftgewehr.“ Mit diesen Zeilen begrüßten am Freitag in Chemnitz Hunderte Demonstranten die Bundeskanzlerin. Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft sieht darin eine Meinungsäußerung und keine Straftat.
Teilnehmer der Kundgebung von Pro Chemnitz stehen am Freitag entlang der Hartmannstraße in Chemnitz. Quelle: dpa
Chemnitz/Leipzig
Während des Besuchs von Angela Merkel (CDU) am Freitag in Chemnitz wurde auf einer Kundgebung der rechtspopulistischen Gruppierung Pro Chemnitz mehrfach über Lautsprecher ein Lied angestimmt, in dem der Bundeskanzlerin mit einem Luftgewehr gedroht wird. Konkret hieß es im Text, angelehnt an einen Kinderreim: „Merkel hat das Land gestohlen, gib es wieder her. Sonst wird dich der Sachse holen, mit dem Luftgewehr.“ Die Polizei ließ die Singenden gewähren, übergab den Fall anschließend jedoch der Staatsanwaltschaft. Wie diese nun am Montag erklärte, wurden die Ermittlungen inzwischen wieder eingestellt.
Nach Ansicht der Behörde habe das Lied keine strafrechtliche Relevanz. „Eine Bedrohung setzt ja voraus, dass man denjenigen, der die Bedrohung ausspricht, auch ernst nehmen kann“, sagte Staatsanwältin Jana Brockmeier gegenüber der LVZ. Da es sich im vorliegenden Fall aber um ein umgedichtetes Kinderlied handele, könnte keine tatsächliche Bedrohung festgestellt werden. „Außerdem ist dieses Lied durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Ähnlich war es damals auch beim Fall Böhmermann – und dazu wurden umfangreiche Gutachten erstellt“, so Brockmeier mit Verweis auf das Erdogan-Schmähgedicht des TV-Moderators.
Lied gegen Angela Merkel in Chemnitz.
Berliner Staatsschutz ermittelt weiter
Parallel zur Behörde in Sachsen beschäftigt sich auch der Berliner Staatsschutz mit dem Liedtext. Denn am 11. November war der Gesang gegen die Bundeskanzlerin auch bei einer Demonstration in der Hauptstadt zu hören. Nachdem Videoaufnahmen im Netz auftauchten und dort für Diskussionen führten, schaltete sich die Justiz ein.
Wie ein Sprecher der Berliner Polizei am Montag gegenüber der LVZ erklärte, „werden drei Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen wegen des Verdachts der Verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen und des Verdachts der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten geführt.“ Ermittelt wird dabei unter anderem gegen den Bautzener AfD-Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse und seinen Essener Parteikollegen Stefan Keuter.
https://youtu.be/568Yf15OYjI
Von Matthias Puppe
Quelle: http://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschla...lungen-ein
Teilnehmer der Kundgebung von Pro Chemnitz stehen am Freitag entlang der Hartmannstraße in Chemnitz. Quelle: dpa
Chemnitz/Leipzig
Während des Besuchs von Angela Merkel (CDU) am Freitag in Chemnitz wurde auf einer Kundgebung der rechtspopulistischen Gruppierung Pro Chemnitz mehrfach über Lautsprecher ein Lied angestimmt, in dem der Bundeskanzlerin mit einem Luftgewehr gedroht wird. Konkret hieß es im Text, angelehnt an einen Kinderreim: „Merkel hat das Land gestohlen, gib es wieder her. Sonst wird dich der Sachse holen, mit dem Luftgewehr.“ Die Polizei ließ die Singenden gewähren, übergab den Fall anschließend jedoch der Staatsanwaltschaft. Wie diese nun am Montag erklärte, wurden die Ermittlungen inzwischen wieder eingestellt.
Nach Ansicht der Behörde habe das Lied keine strafrechtliche Relevanz. „Eine Bedrohung setzt ja voraus, dass man denjenigen, der die Bedrohung ausspricht, auch ernst nehmen kann“, sagte Staatsanwältin Jana Brockmeier gegenüber der LVZ. Da es sich im vorliegenden Fall aber um ein umgedichtetes Kinderlied handele, könnte keine tatsächliche Bedrohung festgestellt werden. „Außerdem ist dieses Lied durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Ähnlich war es damals auch beim Fall Böhmermann – und dazu wurden umfangreiche Gutachten erstellt“, so Brockmeier mit Verweis auf das Erdogan-Schmähgedicht des TV-Moderators.
Lied gegen Angela Merkel in Chemnitz.
Berliner Staatsschutz ermittelt weiter
Parallel zur Behörde in Sachsen beschäftigt sich auch der Berliner Staatsschutz mit dem Liedtext. Denn am 11. November war der Gesang gegen die Bundeskanzlerin auch bei einer Demonstration in der Hauptstadt zu hören. Nachdem Videoaufnahmen im Netz auftauchten und dort für Diskussionen führten, schaltete sich die Justiz ein.
Wie ein Sprecher der Berliner Polizei am Montag gegenüber der LVZ erklärte, „werden drei Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen wegen des Verdachts der Verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen und des Verdachts der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten geführt.“ Ermittelt wird dabei unter anderem gegen den Bautzener AfD-Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse und seinen Essener Parteikollegen Stefan Keuter.
https://youtu.be/568Yf15OYjI
Von Matthias Puppe
Quelle: http://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschla...lungen-ein
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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