04.04.2021, 19:32
TATSACHENVERDREHENDER LEHRPLAN FÜR WEITERFÜHRENDE KLASSEN FÜNF BIS ZEHN
https://youtu.be/HUz48pf8NPA
Von MICHAEL STÜRZENBERGER | In der letzten Sendung von „Islam kompakt“ analysierten wir den Lehrplan für den Islamischen Unterricht an Grundschulen, der ab dem kommenden Schuljahr Wahlpflichtfach in Bayern ist. In diesem Video (oben) geht es jetzt um den Lehrplan für die weiterführenden Klassen fünf bis zehn. Bereits im Einleitungstext sind wieder Märchen aus 1001er Nacht zu lesen. So sollen Themen in den Mittelpunkt des Unterrichts gestellt werden, die „langfristig das Zusammenleben zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen im Kontext der freiheitlich-demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung fördern“: Beispielsweise die „islamisch-theologisch begründete Verpflichtung auf Frieden und Gewaltverzicht“.
Hier wird versucht, reines Wunschdenken zu vermitteln. Es gibt im Islam keine Verpflichtung auf Frieden und Gewaltverzicht, ganz im Gegenteil. Wer sich auch nur ansatzweise mit dem Koran befasst, erkennt, dass es vor allem ab der relevanten Medina-Phase hauptsächlich um die Bekämpfung der Ungläubigen zur Erringung der alleinigen Macht geht. Selbst der jetzige CSU-Landtagsabgeordnete Josef Schmid sagte am 19. Februar 2010 bei einem internen Gespräch im Rahmen des Fischessens der CSU München, dass der Koran seiner Beurteilung nach ein „Handbuch zum Kriegführen“ ist.
Es nützt nichts, den 164.000 moslemischen Schülern, die bereits 10% aller Schüler in Bayern darstellen, etwas vorzugaukeln, was durch die Realität nicht haltbar ist. Es wäre viel wichtiger, mit dieser jungen Generation von Moslems gemeinsam zu besprechen, dass die kriegerisch-kämpferischen Elemente des Politischen Islams unbedingt als ungültig für die heutige Zeit erklärt werden müssen. Denn sonst wird es keine Grundlage für ein friedliches Miteinander in Bayern, Deutschland und Europa geben.
Alle Koranverse, die den kompromisslosen Kampf gegen alle Ungläubigen fordern, bis sie sich unterwerfen, bis sie Allah als einzigen Gott und die Scharia als allein gültiges Recht akzeptieren oder eben als Dhimmis den Tribut in Demut entrichten, wie in Sure 9 Vers 29 unmissverständlich gefordert, MÜSSEN als ausschließlichfür die damalige Zeit gültig erklärt werden. Solange dieser existentiell wichtigen Forderung hochrangige moslemische Funktionäre nicht zustimmen, sind solche Aussagen wie in diesem Lehrplan das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt werden.
Darin sollen auch „Menschenwürde und Menschenrechte“ behandelt werden. Die beziehen sich im Politischen Islam aber rein auf die moslemische Gemeinde, die über allem steht. Daher haben auch alle Islamischen Länder im Jahre 1990 eine eigene Erklärung für Menschenrechte unterzeichnet, die Kairoer Erklärung, die die Scharia als alleinige Grundlage für Menschenrechte definiert. Die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, die für den Rest der Welt gilt, wird von den Islamischen Ländern abgelehnt.
„Glauben an den einen Gott“
In Punkt 5.2 „Glaubenslehre“ wird vermittelt, dass sich Moslems „zu dem einen Gott“ und zu Mohammed als seinem Gesandten bekennen. Es gibt aber nicht „den einen Gott“. Der christliche und der jüdische Gott sowie die Götter aller anderen Religionen unterscheiden sich fundamental vom islamischen Gott Allah. Wenn an staatlichen Schulen vermittelt wird, dass der islamische Gott „der eine Gott sei“, unterstützt das den Vormachts- und Herrschaftsanspruch des Politischen Islams.
„Friedliches Zusammenleben von Juden, Christen, Muslimen und anderen in Medina“
Bei 5.4 „Geschichte und Geographie des Islam“ wird „die Gemeinschaft von Medina“ als „friedliches Zusammenleben von Juden, Christen, Muslimen und anderen“ verklärt. Die Realität war das exakte Gegenteil: Ab der Medina-Phase wurden Juden und Christen systematisch bekämpft, unterworfen, vertrieben oder getötet. Mohammed schuf von Medina aus die Grundlage für den ersten Islamischen Staat, die dem jetzigen zweiten Islamischen Staat im Irak und Syrien als Vorbild dient. Aber im Lehrplan ist zu lesen: „Großzügigkeit der Muslime aus Medina, sozialer Zusammenhalt, vorbildliche Brüderlichkeit“. Auch Nichtmuslime seien Teil der „Gemeinschaft“ der Moslems, der „Umma“, gewesen. Natürlich wird nicht erklärt, dass es Unterworfene mit weniger Rechten waren, die Straftribut zahlen mussten. Die „Lehren“, die man aus den Verträgen „für uns hier und heute“ ziehen könne, seien „Kompromissbereitschaft, Friedfertigkeit, Einhalten von Vereinbarungen, eine Vertrauensbasis schaffen“.
Die Tatsachen sind komplett anders: Mohammed ließ beispielsweise den Juden in der Oase Chaibar ihr Leben, ihre Güter und die Ausübung ihrer Religion nur, wenn sie als Gegenleistung die Hälfte des Ertrages von ihren Feldern und Palmenhainen abgeben. Die Moslems zu Mohammeds Zeit verstanden sich vor allem auf Kampf und Handel, jedoch wenig auf Handwerk und Feldanbau. Sie waren also auf den Import von Waren und Lebensmitteln angewiesen. Im späteren Verlauf des 7. Jahrhunderts wurden Juden und Christen dann komplett aus dem Gebiet des heutigen Saudi-Arabiens vertrieben, da Mohammed in einem Hadith festlegte, dass keine Andersgläubigen auf der arabischen Halbinsel leben dürften. Bis heute ist allen Nicht-Moslems der Besuch von Mekka und Medina streng verboten. Rote Warnschilder auf der Autobahn blockieren ihnen den Weg zu den heiligen Städten. Wer sich trotzdem dort aufhält, wird verhaftet.
Bei 5.7 wird wieder behauptet, dass Juden, Christen und Moslems an „den einen Gott“ glauben würden. Dort steht:
„Juden, Christen und Muslime werden im Koran als „die Leute der Schrift“ besonders hervorgehoben und von Gott gemeinsam zur Frömmigkeit und Rechtschaffenheit ermahnt“.
„Ermahnt“ bedeutet in der Realität: Die Juden und Christen, die sich weigern, Allah als Gott zu akzeptieren, werden im Koran „als „schlechteste Geschöpfe“ diffamiert, zu deren Bekämpfung aufgerufen wird, bis sie den Tribut entrichten und gefügig sind. Zudem werden sie von Allah verflucht.
„Friedfertigkeit im Islam ethisches Grundprinzip“
In Punkt 6.1 „In Gemeinschaft leben“ heißt es, dass „Friedfertigkeit“ im Islam „Schöpfungsprinzip und ethisches Grundprinzip“ sei. Nur komisch, dass es im Koran 27 explizite Tötungsbefehle für Ungläubige gibt. Das Wort „töten“ kommt 187 Mal vor. Mohammed ließ 41 seiner Kritiker, Spötter und Gegner töten. Das alles soll „friedlich“ sein?
Bei 6.2 geht es um die Engel im Islam. Sie würden in Gottes Auftrag in die Dinge eingreifen. Dazu wird beispielhaft ein völlig belangloser Koranvers dargestellt. Der viel aufschlussreichere Vers 12 der 8. Sure wird freilich verschwiegen:
„Als dein Herr den Engeln eingab: „Gewiß, Ich bin mit euch. So festigt diejenigen, die glauben! Ich werde in die Herzen derer, die ungläubig sind, Schrecken einjagen. So schlagt ihnen auf die Nacken und schlagt von ihnen jeden Finger!“
„Pflege und Entwicklung der vorhandenen Kulturen in Al-Andalus“
Bei 7.4 wird die Ausbreitung des „islamischen Weltreichs vom Indus bis Spanien – Andalusien“ und die damit verbundenen „kulturellen Leistungen“ beschrieben. In den vom Christentum und anderen Religionen eroberten Gebieten habe „kein Niedergang“, sondern „Pflege und Entwicklung der vorhandenen Kulturen“ stattgefunden. Blanker Hohn. Das Christentum wurde beispielsweise im Orient fast komplett ausgelöscht. Zur Lektüre empfohlen: „Der Niedergang des orientalischen Christentums unter dem Islam“ von Bat Ye Or. Dies ist das Pseudonym der britischen, in Kairo aufgewachsenen Autorin und Sozialwissenschaftlerin Gisèle Littman.
„Kreuzzugsidee blutig“
Dieser Islamische Unterricht bewegt sich komplett in einer Parallelwelt. So wird auch die Kreuzzugszeit als „Einbruch“ in die scheinbar „friedliche“ Ausbreitung des Islams dargestellt. Die „Kreuzzugsidee“ im Abendland unter Papst Urban II habe dazu geführt, dass Jerusalem „ungeordnet und blutig“ erobert worden sei. Der moslemische Herrscher Saladin, der Jerusalem für den Islam zurückeroberte, wird als „weiser Herrscher“ dargestellt. In der Realität ließ Saladin fast alle christlichen Kirchen in Jerusalem in Moscheen umwandeln. Selbst Wikipedia stellt fest, dass Salah ad-Din Yusuf ibn Ayyub ad-Daw?n?, wie er wirklich hieß, „verklärt“ und „romantisiert“ wird. In der modernen Geschichtsschreibung werde hingegen davon ausgegangen, dass er seine Rolle als Verteidiger des Islams auch zur Legitimation seiner machtpolitischen Ziele verwendete. Aber im Islamischen Unterricht wird die Ausbreitung des Islams glorifiziert, verharmlost und beschönigt, die christliche Gegenreaktion auf die knallharte Eroberung dagegen als verurteilenswert gebrandmarkt.
Unter 7.6 „Propheten“ wird vermittelt, dass „die Gesandten Gottes“ dazu aufgerufen hätten, „allen Mitmenschen achtsam gegenüberzutreten“. Nun, was Mohammed betrifft, widerspricht hier die Realität aus Koran, Sunna und Sira. In hunderten von Versen und Textstellen werden die Andersgläubigen diffamiert und es wird zu ihrer kompromisslosen Bekämpfung aufgerufen.
„Gleichberechtigung ein islamisches Grundprinzip“
Bei 8.1 „In Gemeinschaft leben“ heißt es, dass die „Gleichberechtigung ein Grundrecht und islamisches Grundprinzip“ sei. Beispielsweise „in der Familie“, bei der „Wahl des Ehepartners“ und „unter Geschwistern“. Das ist schon fast Satire. Die Frau ist vielmehr laut Koran dem Mann untergeordnet, muss gehorchen (Sure 4 Vers 34) sexuell jederzeit zu Willen sein (2:223) und Töchter erben nur die Hälfte im Vergleich zu Söhnen (4:11). Eine etwas seltsame Form der „Gleichberechtigung“.
„Friedliches Zusammenleben der Religionen im Kalifat von Cordoba“
Unter 8.4 „Muslime in Europa“ wird die Entstehung des Kalifats von Cordoba als „Friedliches Zusammenleben der Religionen“ schöngefärbt.
In der Realität waren Juden und Christen in al-Andalus, dem heutigen Spanien, dem Dhimmi-Status unterworfen. Sie mussten eine Sondersteuer zahlen und waren dem herrschenden Staatsvolk der Moslems untergeordnet. Sie durften nicht auf Pferden reiten, nur auf Eseln. Ein männlicher Dhimmi durfte keine Moslemin heiraten, ein Moslem jedoch eine Dhimmi-Frau. Sein Zeugnis galt vor Gericht weniger als das eines Moslems, als Zeuge in Prozessen gegen Moslems war es gar nicht zulässig. Für Verbrechen, die an Dhimmis begangen worden waren, wurde gegen Moslems nur die halbe Strafe verhängt und die Todesstrafe war ausgeschlossen. Dhimmis waren von gewissen Verwaltungsämtern ausgeschlossen, bei denen sie Moslems Vorschriften machen konnten und sie durften keine Waffen tragen oder besitzen. Nicht-moslemische Symbole, beispielsweise Kreuze, mussten entfernt werden, Glockenläuten war verboten, und ebenso lautes Gebet und Singen beim Gottesdienst. Häufig galten bestimmte Kleidervorschriften, um den Einzelnen als Mitglied einer bestimmten Religionsgemeinschaft erkennbar zu machen. So mussten Juden gelbe Kleidungsstücke tragen, beispielsweise gelbe Gürtel oder Turbane. Dhimmis konnten nur von Dhimmis erben, nicht aber von Moslems. Kein Wunder also, dass die Christen ihr Spanien nach 800 langen Jahren der Unterwerfung befreiten und die „Reconquista“, die „Rückeroberung“ jedes Jahr im April feiern.
Im Islamischen Unterricht wird die Wiedereroberung Spaniens durch christliche Herrscher negativ dargestellt: Der „Kulturaustausch“ sei damit beendet worden und es habe eine „Unnachsichtigkeit gegenüber Nichtchristen“ gegeben, die eine „Vertreibung von Muslimen und Juden“ ausgelöst habe. Zuvor hätte es ein „Zusammenleben und Zusammenwirken der Kulturen und Religionen“ gegeben, ein geradezu „Goldenes Zeitalter“ für die Juden. Andalusien sei ein Beispiel der „Hochblüte moslemischer Zivilisation“ gewesen.
Die Beendigung der moslemischen Unterdrückungsherrschaft auf dem Balkan wird so hingestellt, dass die bleibenden christlichen Gesellschaften, zum Beispiel in Griechenland und Rumänien, die gesellschaftliche Teilung zwischen „Herrschenden“ und „Beherrschten“ betrieben hätten. Dies ist die beliebte Methode, um durch eine verfälschte Geschichtsdarstellung aus der Täter- in die Opferrolle zu kommen. Das alles geschieht mit dem Siegel des Unterrichtes an staatlichen Schulen in Bayern.
„Sarajewo Beispiel eines islamisch geprägten Bildungswesens“
Weiter in dieser völlig einseitigen Beschönigungsarie, genannt „Islamischer Unterricht“: Am Beispiel Sarajewos soll die Entwicklung eines „europäisch und zugleich islamisch geprägten Bildungswesens“ dargestellt werden. Dabei wird freilich unterschlagen, dass Saudi-Arabien zig Millionen Euro in den Bau von Moscheen pumpt und damit eine radikale Islamisierung fördert. Der Spiegel nennt Sarajewo „Metropole der Minarette“. In ganz Bosnien-Herzegowina hat Saudi-Arabien 158 Moscheen neu erbaut oder restauriert. Dazu Büchereien, Lehrlingsheime und Kindergärten geschaffen. Seit Kriegsende hätten die Scheichs aus Riad ihren balkanischen Glaubensbrüdern alleine bis 2009 eine Milliarde Dollar zukommen lassen. Sarajevo ist nun eine zu 80 Prozent muslimische Stadt. Die Minarette zahlreicher seit Kriegsende erbauter Moscheen zieren laut Spiegel den Talkessel „wie Zinnen die Festung“. „Moscheen zu bauen ist eine Art, das Terrain zu markieren“, sagt der Stadtplaner Said Jamakovic. Im Islamischen Unterricht in Bayern wird dies als vorbildlich hingestellt.
„Religion hat Friedenspflicht gegen die Gewalt“
Bei Punkt 9.1 geht es um „Religion und Menschenrechte“. Es gebe eine „Friedenspflicht gegen die Gewalt“, die Religion solle „zum friedlichen Mit- und Füreinander unter den Menschen leiten“, könne aber auch „für die Rechtfertigung von Gewalt und Unrecht missbraucht“ werden. In einer Diskussion soll ergründet werden, wer Religionen „missbraucht“ und wie sich Religionen „dagegen schützen“ könnten. Ein völlig falsches Framing: Es sind nicht DIE Religionen, die ein Problem mit Gewalt haben, sondern nur der Islam, und er wird auch nicht „missbraucht“, sondern getreu nach den Texten seiner Schriften GEBRAUCHT.
Moscheen als „Kristallisationspunkte“
Bei 9.4 „Muslime und ihre Geschichte am Beispiel ausgewählter Kulturräume“ werden Moscheen, die auch „Kristallisationspunkte“ genannt werden, am Beispiel einiger Städte vorgestellt. München ist auch dabei. Dort befindet sich das Islamische Zentrum München, das jahrzehntelang als das Zentrum der Muslimbrüder für ganz Europa galt, eine bedeutsame Drehscheibe des politischen Islams war und als viertwichtigste Moschee des Islams bezeichnet wird. Einer der Terroristen des ersten Anschlags auf das World Trade Center, Mahmoud Abouhalima, ging dort ein und aus. Wikipedia erwähnt, dass er wie später auch Abu Hadscher, ein enger Vertrauter Osama bin Ladens, regelmäßig den Kontakt zum dortigen Imam Ahmed al-Khalifa suchte. Mehrfach war die Moschee in den vergangenen Jahren Ziel polizeilicher Razzien und Ermittlungen wegen vermuteter krimineller Handlungen zugunsten radikal-islamischer Bestrebungen.
Hamburg wird auch erwähnt. Dort ist die Al-Kuds-Moschee, die auch Mohammed Atta regelmäßig besuchte. Später steuerte er das erste Flugzeug in das World Trade Center in New York. Auch der einzige in Deutschland verurteilte Helfer der Attentäter, der Marokkaner Mounir el Motassadeq, ging regelmäßig dorthin. Diese Moschee galt auch nach 9/11 weiterhin als Radikalisierungszentrum für den Dschihad. Aber erst 2010 wurde sie von den Hamburger Behörden geschlossen.
Frankfurt ist ebenfalls in der Aufstellung. Die Stadt und das umliegende Rhein-Main-Gebiet gelten als „Hochburg für radikale und missionarische Islamisten“, wie die Frankfurter Neue Presse berichtet. Am Frankfurter Flughafen fand am 2. März 2011 ein Terror-Anschlag statt, bei dem ein Kosovo-Albaner zwei US-Soldaten tötete und zwei lebensgefährlich verletzte. Nach dem Olympia-Attentat 1972 in München gilt dies als der zweite Anschlag des Politischen Islams in Deutschland. In der Frankfurter Bilal-Moschee wurde wegen Verbindungen ins extremistische Milieu im Februar 2017 eine Großrazzia durchgeführt.
Mannheim ist auch auf der Liste des Islamischen Unterrichtes. Dort befindet sich die Omar-Al-Faruq-Moschee, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Zwei im Irak festgenommene IS-Kämpferinnen sollen in dieser Moschee regelmäßig gebetet haben.
Aachen wird ebenfalls erwähnt. Dort ist die salafistische Rahman-Moschee. Der dortige Imam Omar Babri predigt:
„Demokratie bedeutet, dass die Menschen über sich selbst herrschen. Aber Gott sagt: Die Herrschaft gehört nur ihm! Demokratie ist unislamisch.“
Kein Wunder, dass in Nordrhein-Westfalen 109 Moscheen vom Verfassungsschutz beobachtet werden. 109 von insgesamt 850, das sind 13% aller dortigen Moscheen. Unter den aufgeführten „Kristallisationspunkten“ des Lehrplans befinden sich nur zwei Städte, in denen keine radikalen Moscheen bekannt sind: Lauingen und Soest.
Im Islamischen Unterricht ist auch ein Planspiel vorgesehen: Bau einer Moschee in einer bayerischen Gemeinde. Umgekehrt wäre es hochspannend: Bau einer christlichen Kirche in einem islamischen Land.
„Mögliche Konfliktfelder zwischen islamischer Tradition und Grundgesetz“
Interessant der nächste Punkt: „Islam in einer demokratischen Gesellschaft: Die Bezugsetzung von islamischer Tradition und Grundgesetz. Mögliche Konfliktfelder.“ Alleine die Konfliktfelder dürften den Unterricht eines ganzen Jahres füllen – wenn sie ehrlich benannt werden würden. Weiter: „Konfliktfelder zwischen Wahrnehmung und Wirklichkeit, zum Beispiel Religionsfreiheit.“ Die dürfte man in islamisch beherrschten Ländern vergeblich suchen.
Man möchte auch zu gerne einmal Mäuschen spielen, wie die beiden Themen „Geschlechtsrollenverständnis“ und „Gewaltfrage“ im Islamischen Unterricht besprochen werden.
„Hat Mohammed nur für Muslime eine Vorbildfunktion?“
Bei 9.5 „Die Bedeutung des Korans und die Vorbildfunktion Mohammeds für die Muslime“ heißt es, dass sich der Koran sich „nicht an ein bestimmtes Volk“ oder an eine „bestimmte Religionsgemeinschaft“ wende, sondern „an die Menschen insgesamt“. Damit ist schön verklausuliert der weltweite Herrschaftsanspruch des Politischen Islams über alle Menschen formuliert.
Auch die folgende Frage des Lehrplans ist spannend: „Der Koran deutet auf Mohammed als Gesandten Gottes an die Menschen insgesamt. Hat er nur für Muslime eine Vorbildfunktion?“ Nun, für Nicht-Moslems dürfte die Fülle von Mohammeds diktierten Koranbefehlen, die zu ihrer Bekämpfung, Unterwerfung und bei Gegenwehr auch Tötung aufrufen, kaum als „vorbildlich“ wahrgenommen werden.
Jetzt kommen wir zu einem ganz entscheidenden Punkt:
„Die in verschiedensten Büchern der Sunna gesammelten Prophetenworte helfen, die Lebensumstände zur Zeit Mohammeds zu begreifen, die Bedeutung von Aussagen des Korans im Rahmen der damaligen Lebensumstände zu verstehen und die Tragweite von Aussagen des Korans für die gegenwärtige Situation abzuwägen.“
Man müsste es aber ganz anders formulieren: Alle Gewalt-, Kampf- und Tötungsbefehle des Korans und der Sunna dürfen nur für die damalige Zeit gelten und haben heutzutage keine Bedeutung mehr. Erst dann kommen wir dem Ziel, dem Verbot des Politischen Islams, einen Schritt näher.
„Mohammed das Vorbild für das Zusammenleben mit Frauen“
Unfreiwillig komisch wird es bei dem Punkt „Die Ehefrauen Mohammeds“. Eine „Sammlung von Hadithen“ soll Mohammed als „Vorbild für das Zusammenleben mit Frauen“ darstellen. Nun, zwölf Frauen zu heiraten, darunter eine sechsjährige, soll vorbildlich für das Zusammenleben mit Frauen sein? Der Befehl, sie zu schlagen, wenn man ihre Widerspenstigkeit nur befürchtet? Ihre jederzeitige sexuelle Verfügbarkeit anzuordnen? Jedem Mann vier Ehefrauen zugestehen? Höchst aufschlussreich. Kein Wunder, dass Erdogan mit seiner Türkei jetzt aus der Internationalen Frauenschutz-Konvention ausgestiegen ist.
Weiter im Lehrplan: „Vertiefende Textarbeit und Diskussion des im Koran beschriebenen Rollenbildes der Frau in seiner historischen wie aktuellen Bedeutung“. Dann sollen die islamischen Autoritäten einmal verbindlich erklären, was heutzutage an dem Rollenbild der Frau nicht mehr gilt. Ein Blick nach Saudi-Arabien, dem Mutterland des Islams, zeigt, das alles noch Bestand hat, wie Mohammed es festlegte. Und nicht nur dort.
9.7 „Religiöser Extremismus. Wie können Religionen mit Extremismus in ihren eigenen Reihen umgehen“. Falsche Frage. Sie müsste lauten: Wie kann der Islam mit seinen extremistischen Bestandteilen, dem Politischen Islam, umgehen?
Bei 10.1 werden „Medien und Macht“ untersucht und die Frage gestellt „Wo liegen die Grenzen zwischen Satire und Beleidigung?“ Das führt direkt zur Diskussion um die Mohammed-Karikaturen, die von sehr vielen Moslems als „Beleidigung“ empfunden werden. Ein weiteres Beispiel, wo die freiheitlich-demokratische Gesellschaft mit dem theokratisch-diktatorischen System frontal kollidiert.
Dann soll noch „versteckter Rassismus“ und „Diskriminierung“ in den Medien gesucht werden. Hier ist zu vermuten, dass dies auf die Islamkritik zielt, die als vermeintliche „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“, „Islamophobie“ und „Rassismus“ umetikettiert werden soll, um sie damit unschädlich machen zu können.
„Koran und Wissenschaft“
Beim 10.5 „Koran und Wissenschaft“ wird es unfreiwillig komisch. „Vertiefende Textarbeit an Koranstellen, die auf wissenschaftliche Erkenntnisse verweisen“. Nun, da kann man ja auf die Stellen eingehen, in denen die Sonne um die Erde kreist (21:33, 36:38, 36:40, 55:5), die Erde flach ist (71:19) und der Mensch aus trockenem Ton (55:14) sowie aus fauligem schwarzen Schlamm (15:26) erschaffen wurde.
Dieser Lehrplan für den Islamischen Unterricht geht völlig falsch an die Sache heran. Statt die moslemischen Schüler mit dieser grenzenlosen Schönfärberei einzulullen, sollte endlich einmal Mut zur Ehrlichkeit bewiesen werden. Erst dann, bei schonungsloser Kritik an den wahren Inhalten, kann eine Veränderung zum wirklich Friedlichen und Gefahrlosen erfolgen. Keinesfalls durch feiges Wegducken und unverantwortliches Appeasement. Die Bürgerbewegung Pax Europa wird alle Bayerischen Landtagsabgeordneten in einem Offenen Brief auffordern, diesen Lehrplan umfassend korrigieren zu lassen.
Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden.
Quelle: http://www.pi-news.net/2021/04/islam-unt...tverzicht/
https://youtu.be/HUz48pf8NPA
Von MICHAEL STÜRZENBERGER | In der letzten Sendung von „Islam kompakt“ analysierten wir den Lehrplan für den Islamischen Unterricht an Grundschulen, der ab dem kommenden Schuljahr Wahlpflichtfach in Bayern ist. In diesem Video (oben) geht es jetzt um den Lehrplan für die weiterführenden Klassen fünf bis zehn. Bereits im Einleitungstext sind wieder Märchen aus 1001er Nacht zu lesen. So sollen Themen in den Mittelpunkt des Unterrichts gestellt werden, die „langfristig das Zusammenleben zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen im Kontext der freiheitlich-demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung fördern“: Beispielsweise die „islamisch-theologisch begründete Verpflichtung auf Frieden und Gewaltverzicht“.
Hier wird versucht, reines Wunschdenken zu vermitteln. Es gibt im Islam keine Verpflichtung auf Frieden und Gewaltverzicht, ganz im Gegenteil. Wer sich auch nur ansatzweise mit dem Koran befasst, erkennt, dass es vor allem ab der relevanten Medina-Phase hauptsächlich um die Bekämpfung der Ungläubigen zur Erringung der alleinigen Macht geht. Selbst der jetzige CSU-Landtagsabgeordnete Josef Schmid sagte am 19. Februar 2010 bei einem internen Gespräch im Rahmen des Fischessens der CSU München, dass der Koran seiner Beurteilung nach ein „Handbuch zum Kriegführen“ ist.
Es nützt nichts, den 164.000 moslemischen Schülern, die bereits 10% aller Schüler in Bayern darstellen, etwas vorzugaukeln, was durch die Realität nicht haltbar ist. Es wäre viel wichtiger, mit dieser jungen Generation von Moslems gemeinsam zu besprechen, dass die kriegerisch-kämpferischen Elemente des Politischen Islams unbedingt als ungültig für die heutige Zeit erklärt werden müssen. Denn sonst wird es keine Grundlage für ein friedliches Miteinander in Bayern, Deutschland und Europa geben.
Alle Koranverse, die den kompromisslosen Kampf gegen alle Ungläubigen fordern, bis sie sich unterwerfen, bis sie Allah als einzigen Gott und die Scharia als allein gültiges Recht akzeptieren oder eben als Dhimmis den Tribut in Demut entrichten, wie in Sure 9 Vers 29 unmissverständlich gefordert, MÜSSEN als ausschließlichfür die damalige Zeit gültig erklärt werden. Solange dieser existentiell wichtigen Forderung hochrangige moslemische Funktionäre nicht zustimmen, sind solche Aussagen wie in diesem Lehrplan das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt werden.
Darin sollen auch „Menschenwürde und Menschenrechte“ behandelt werden. Die beziehen sich im Politischen Islam aber rein auf die moslemische Gemeinde, die über allem steht. Daher haben auch alle Islamischen Länder im Jahre 1990 eine eigene Erklärung für Menschenrechte unterzeichnet, die Kairoer Erklärung, die die Scharia als alleinige Grundlage für Menschenrechte definiert. Die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, die für den Rest der Welt gilt, wird von den Islamischen Ländern abgelehnt.
„Glauben an den einen Gott“
In Punkt 5.2 „Glaubenslehre“ wird vermittelt, dass sich Moslems „zu dem einen Gott“ und zu Mohammed als seinem Gesandten bekennen. Es gibt aber nicht „den einen Gott“. Der christliche und der jüdische Gott sowie die Götter aller anderen Religionen unterscheiden sich fundamental vom islamischen Gott Allah. Wenn an staatlichen Schulen vermittelt wird, dass der islamische Gott „der eine Gott sei“, unterstützt das den Vormachts- und Herrschaftsanspruch des Politischen Islams.
„Friedliches Zusammenleben von Juden, Christen, Muslimen und anderen in Medina“
Bei 5.4 „Geschichte und Geographie des Islam“ wird „die Gemeinschaft von Medina“ als „friedliches Zusammenleben von Juden, Christen, Muslimen und anderen“ verklärt. Die Realität war das exakte Gegenteil: Ab der Medina-Phase wurden Juden und Christen systematisch bekämpft, unterworfen, vertrieben oder getötet. Mohammed schuf von Medina aus die Grundlage für den ersten Islamischen Staat, die dem jetzigen zweiten Islamischen Staat im Irak und Syrien als Vorbild dient. Aber im Lehrplan ist zu lesen: „Großzügigkeit der Muslime aus Medina, sozialer Zusammenhalt, vorbildliche Brüderlichkeit“. Auch Nichtmuslime seien Teil der „Gemeinschaft“ der Moslems, der „Umma“, gewesen. Natürlich wird nicht erklärt, dass es Unterworfene mit weniger Rechten waren, die Straftribut zahlen mussten. Die „Lehren“, die man aus den Verträgen „für uns hier und heute“ ziehen könne, seien „Kompromissbereitschaft, Friedfertigkeit, Einhalten von Vereinbarungen, eine Vertrauensbasis schaffen“.
Die Tatsachen sind komplett anders: Mohammed ließ beispielsweise den Juden in der Oase Chaibar ihr Leben, ihre Güter und die Ausübung ihrer Religion nur, wenn sie als Gegenleistung die Hälfte des Ertrages von ihren Feldern und Palmenhainen abgeben. Die Moslems zu Mohammeds Zeit verstanden sich vor allem auf Kampf und Handel, jedoch wenig auf Handwerk und Feldanbau. Sie waren also auf den Import von Waren und Lebensmitteln angewiesen. Im späteren Verlauf des 7. Jahrhunderts wurden Juden und Christen dann komplett aus dem Gebiet des heutigen Saudi-Arabiens vertrieben, da Mohammed in einem Hadith festlegte, dass keine Andersgläubigen auf der arabischen Halbinsel leben dürften. Bis heute ist allen Nicht-Moslems der Besuch von Mekka und Medina streng verboten. Rote Warnschilder auf der Autobahn blockieren ihnen den Weg zu den heiligen Städten. Wer sich trotzdem dort aufhält, wird verhaftet.
Bei 5.7 wird wieder behauptet, dass Juden, Christen und Moslems an „den einen Gott“ glauben würden. Dort steht:
„Juden, Christen und Muslime werden im Koran als „die Leute der Schrift“ besonders hervorgehoben und von Gott gemeinsam zur Frömmigkeit und Rechtschaffenheit ermahnt“.
„Ermahnt“ bedeutet in der Realität: Die Juden und Christen, die sich weigern, Allah als Gott zu akzeptieren, werden im Koran „als „schlechteste Geschöpfe“ diffamiert, zu deren Bekämpfung aufgerufen wird, bis sie den Tribut entrichten und gefügig sind. Zudem werden sie von Allah verflucht.
„Friedfertigkeit im Islam ethisches Grundprinzip“
In Punkt 6.1 „In Gemeinschaft leben“ heißt es, dass „Friedfertigkeit“ im Islam „Schöpfungsprinzip und ethisches Grundprinzip“ sei. Nur komisch, dass es im Koran 27 explizite Tötungsbefehle für Ungläubige gibt. Das Wort „töten“ kommt 187 Mal vor. Mohammed ließ 41 seiner Kritiker, Spötter und Gegner töten. Das alles soll „friedlich“ sein?
Bei 6.2 geht es um die Engel im Islam. Sie würden in Gottes Auftrag in die Dinge eingreifen. Dazu wird beispielhaft ein völlig belangloser Koranvers dargestellt. Der viel aufschlussreichere Vers 12 der 8. Sure wird freilich verschwiegen:
„Als dein Herr den Engeln eingab: „Gewiß, Ich bin mit euch. So festigt diejenigen, die glauben! Ich werde in die Herzen derer, die ungläubig sind, Schrecken einjagen. So schlagt ihnen auf die Nacken und schlagt von ihnen jeden Finger!“
„Pflege und Entwicklung der vorhandenen Kulturen in Al-Andalus“
Bei 7.4 wird die Ausbreitung des „islamischen Weltreichs vom Indus bis Spanien – Andalusien“ und die damit verbundenen „kulturellen Leistungen“ beschrieben. In den vom Christentum und anderen Religionen eroberten Gebieten habe „kein Niedergang“, sondern „Pflege und Entwicklung der vorhandenen Kulturen“ stattgefunden. Blanker Hohn. Das Christentum wurde beispielsweise im Orient fast komplett ausgelöscht. Zur Lektüre empfohlen: „Der Niedergang des orientalischen Christentums unter dem Islam“ von Bat Ye Or. Dies ist das Pseudonym der britischen, in Kairo aufgewachsenen Autorin und Sozialwissenschaftlerin Gisèle Littman.
„Kreuzzugsidee blutig“
Dieser Islamische Unterricht bewegt sich komplett in einer Parallelwelt. So wird auch die Kreuzzugszeit als „Einbruch“ in die scheinbar „friedliche“ Ausbreitung des Islams dargestellt. Die „Kreuzzugsidee“ im Abendland unter Papst Urban II habe dazu geführt, dass Jerusalem „ungeordnet und blutig“ erobert worden sei. Der moslemische Herrscher Saladin, der Jerusalem für den Islam zurückeroberte, wird als „weiser Herrscher“ dargestellt. In der Realität ließ Saladin fast alle christlichen Kirchen in Jerusalem in Moscheen umwandeln. Selbst Wikipedia stellt fest, dass Salah ad-Din Yusuf ibn Ayyub ad-Daw?n?, wie er wirklich hieß, „verklärt“ und „romantisiert“ wird. In der modernen Geschichtsschreibung werde hingegen davon ausgegangen, dass er seine Rolle als Verteidiger des Islams auch zur Legitimation seiner machtpolitischen Ziele verwendete. Aber im Islamischen Unterricht wird die Ausbreitung des Islams glorifiziert, verharmlost und beschönigt, die christliche Gegenreaktion auf die knallharte Eroberung dagegen als verurteilenswert gebrandmarkt.
Unter 7.6 „Propheten“ wird vermittelt, dass „die Gesandten Gottes“ dazu aufgerufen hätten, „allen Mitmenschen achtsam gegenüberzutreten“. Nun, was Mohammed betrifft, widerspricht hier die Realität aus Koran, Sunna und Sira. In hunderten von Versen und Textstellen werden die Andersgläubigen diffamiert und es wird zu ihrer kompromisslosen Bekämpfung aufgerufen.
„Gleichberechtigung ein islamisches Grundprinzip“
Bei 8.1 „In Gemeinschaft leben“ heißt es, dass die „Gleichberechtigung ein Grundrecht und islamisches Grundprinzip“ sei. Beispielsweise „in der Familie“, bei der „Wahl des Ehepartners“ und „unter Geschwistern“. Das ist schon fast Satire. Die Frau ist vielmehr laut Koran dem Mann untergeordnet, muss gehorchen (Sure 4 Vers 34) sexuell jederzeit zu Willen sein (2:223) und Töchter erben nur die Hälfte im Vergleich zu Söhnen (4:11). Eine etwas seltsame Form der „Gleichberechtigung“.
„Friedliches Zusammenleben der Religionen im Kalifat von Cordoba“
Unter 8.4 „Muslime in Europa“ wird die Entstehung des Kalifats von Cordoba als „Friedliches Zusammenleben der Religionen“ schöngefärbt.
In der Realität waren Juden und Christen in al-Andalus, dem heutigen Spanien, dem Dhimmi-Status unterworfen. Sie mussten eine Sondersteuer zahlen und waren dem herrschenden Staatsvolk der Moslems untergeordnet. Sie durften nicht auf Pferden reiten, nur auf Eseln. Ein männlicher Dhimmi durfte keine Moslemin heiraten, ein Moslem jedoch eine Dhimmi-Frau. Sein Zeugnis galt vor Gericht weniger als das eines Moslems, als Zeuge in Prozessen gegen Moslems war es gar nicht zulässig. Für Verbrechen, die an Dhimmis begangen worden waren, wurde gegen Moslems nur die halbe Strafe verhängt und die Todesstrafe war ausgeschlossen. Dhimmis waren von gewissen Verwaltungsämtern ausgeschlossen, bei denen sie Moslems Vorschriften machen konnten und sie durften keine Waffen tragen oder besitzen. Nicht-moslemische Symbole, beispielsweise Kreuze, mussten entfernt werden, Glockenläuten war verboten, und ebenso lautes Gebet und Singen beim Gottesdienst. Häufig galten bestimmte Kleidervorschriften, um den Einzelnen als Mitglied einer bestimmten Religionsgemeinschaft erkennbar zu machen. So mussten Juden gelbe Kleidungsstücke tragen, beispielsweise gelbe Gürtel oder Turbane. Dhimmis konnten nur von Dhimmis erben, nicht aber von Moslems. Kein Wunder also, dass die Christen ihr Spanien nach 800 langen Jahren der Unterwerfung befreiten und die „Reconquista“, die „Rückeroberung“ jedes Jahr im April feiern.
Im Islamischen Unterricht wird die Wiedereroberung Spaniens durch christliche Herrscher negativ dargestellt: Der „Kulturaustausch“ sei damit beendet worden und es habe eine „Unnachsichtigkeit gegenüber Nichtchristen“ gegeben, die eine „Vertreibung von Muslimen und Juden“ ausgelöst habe. Zuvor hätte es ein „Zusammenleben und Zusammenwirken der Kulturen und Religionen“ gegeben, ein geradezu „Goldenes Zeitalter“ für die Juden. Andalusien sei ein Beispiel der „Hochblüte moslemischer Zivilisation“ gewesen.
Die Beendigung der moslemischen Unterdrückungsherrschaft auf dem Balkan wird so hingestellt, dass die bleibenden christlichen Gesellschaften, zum Beispiel in Griechenland und Rumänien, die gesellschaftliche Teilung zwischen „Herrschenden“ und „Beherrschten“ betrieben hätten. Dies ist die beliebte Methode, um durch eine verfälschte Geschichtsdarstellung aus der Täter- in die Opferrolle zu kommen. Das alles geschieht mit dem Siegel des Unterrichtes an staatlichen Schulen in Bayern.
„Sarajewo Beispiel eines islamisch geprägten Bildungswesens“
Weiter in dieser völlig einseitigen Beschönigungsarie, genannt „Islamischer Unterricht“: Am Beispiel Sarajewos soll die Entwicklung eines „europäisch und zugleich islamisch geprägten Bildungswesens“ dargestellt werden. Dabei wird freilich unterschlagen, dass Saudi-Arabien zig Millionen Euro in den Bau von Moscheen pumpt und damit eine radikale Islamisierung fördert. Der Spiegel nennt Sarajewo „Metropole der Minarette“. In ganz Bosnien-Herzegowina hat Saudi-Arabien 158 Moscheen neu erbaut oder restauriert. Dazu Büchereien, Lehrlingsheime und Kindergärten geschaffen. Seit Kriegsende hätten die Scheichs aus Riad ihren balkanischen Glaubensbrüdern alleine bis 2009 eine Milliarde Dollar zukommen lassen. Sarajevo ist nun eine zu 80 Prozent muslimische Stadt. Die Minarette zahlreicher seit Kriegsende erbauter Moscheen zieren laut Spiegel den Talkessel „wie Zinnen die Festung“. „Moscheen zu bauen ist eine Art, das Terrain zu markieren“, sagt der Stadtplaner Said Jamakovic. Im Islamischen Unterricht in Bayern wird dies als vorbildlich hingestellt.
„Religion hat Friedenspflicht gegen die Gewalt“
Bei Punkt 9.1 geht es um „Religion und Menschenrechte“. Es gebe eine „Friedenspflicht gegen die Gewalt“, die Religion solle „zum friedlichen Mit- und Füreinander unter den Menschen leiten“, könne aber auch „für die Rechtfertigung von Gewalt und Unrecht missbraucht“ werden. In einer Diskussion soll ergründet werden, wer Religionen „missbraucht“ und wie sich Religionen „dagegen schützen“ könnten. Ein völlig falsches Framing: Es sind nicht DIE Religionen, die ein Problem mit Gewalt haben, sondern nur der Islam, und er wird auch nicht „missbraucht“, sondern getreu nach den Texten seiner Schriften GEBRAUCHT.
Moscheen als „Kristallisationspunkte“
Bei 9.4 „Muslime und ihre Geschichte am Beispiel ausgewählter Kulturräume“ werden Moscheen, die auch „Kristallisationspunkte“ genannt werden, am Beispiel einiger Städte vorgestellt. München ist auch dabei. Dort befindet sich das Islamische Zentrum München, das jahrzehntelang als das Zentrum der Muslimbrüder für ganz Europa galt, eine bedeutsame Drehscheibe des politischen Islams war und als viertwichtigste Moschee des Islams bezeichnet wird. Einer der Terroristen des ersten Anschlags auf das World Trade Center, Mahmoud Abouhalima, ging dort ein und aus. Wikipedia erwähnt, dass er wie später auch Abu Hadscher, ein enger Vertrauter Osama bin Ladens, regelmäßig den Kontakt zum dortigen Imam Ahmed al-Khalifa suchte. Mehrfach war die Moschee in den vergangenen Jahren Ziel polizeilicher Razzien und Ermittlungen wegen vermuteter krimineller Handlungen zugunsten radikal-islamischer Bestrebungen.
Hamburg wird auch erwähnt. Dort ist die Al-Kuds-Moschee, die auch Mohammed Atta regelmäßig besuchte. Später steuerte er das erste Flugzeug in das World Trade Center in New York. Auch der einzige in Deutschland verurteilte Helfer der Attentäter, der Marokkaner Mounir el Motassadeq, ging regelmäßig dorthin. Diese Moschee galt auch nach 9/11 weiterhin als Radikalisierungszentrum für den Dschihad. Aber erst 2010 wurde sie von den Hamburger Behörden geschlossen.
Frankfurt ist ebenfalls in der Aufstellung. Die Stadt und das umliegende Rhein-Main-Gebiet gelten als „Hochburg für radikale und missionarische Islamisten“, wie die Frankfurter Neue Presse berichtet. Am Frankfurter Flughafen fand am 2. März 2011 ein Terror-Anschlag statt, bei dem ein Kosovo-Albaner zwei US-Soldaten tötete und zwei lebensgefährlich verletzte. Nach dem Olympia-Attentat 1972 in München gilt dies als der zweite Anschlag des Politischen Islams in Deutschland. In der Frankfurter Bilal-Moschee wurde wegen Verbindungen ins extremistische Milieu im Februar 2017 eine Großrazzia durchgeführt.
Mannheim ist auch auf der Liste des Islamischen Unterrichtes. Dort befindet sich die Omar-Al-Faruq-Moschee, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Zwei im Irak festgenommene IS-Kämpferinnen sollen in dieser Moschee regelmäßig gebetet haben.
Aachen wird ebenfalls erwähnt. Dort ist die salafistische Rahman-Moschee. Der dortige Imam Omar Babri predigt:
„Demokratie bedeutet, dass die Menschen über sich selbst herrschen. Aber Gott sagt: Die Herrschaft gehört nur ihm! Demokratie ist unislamisch.“
Kein Wunder, dass in Nordrhein-Westfalen 109 Moscheen vom Verfassungsschutz beobachtet werden. 109 von insgesamt 850, das sind 13% aller dortigen Moscheen. Unter den aufgeführten „Kristallisationspunkten“ des Lehrplans befinden sich nur zwei Städte, in denen keine radikalen Moscheen bekannt sind: Lauingen und Soest.
Im Islamischen Unterricht ist auch ein Planspiel vorgesehen: Bau einer Moschee in einer bayerischen Gemeinde. Umgekehrt wäre es hochspannend: Bau einer christlichen Kirche in einem islamischen Land.
„Mögliche Konfliktfelder zwischen islamischer Tradition und Grundgesetz“
Interessant der nächste Punkt: „Islam in einer demokratischen Gesellschaft: Die Bezugsetzung von islamischer Tradition und Grundgesetz. Mögliche Konfliktfelder.“ Alleine die Konfliktfelder dürften den Unterricht eines ganzen Jahres füllen – wenn sie ehrlich benannt werden würden. Weiter: „Konfliktfelder zwischen Wahrnehmung und Wirklichkeit, zum Beispiel Religionsfreiheit.“ Die dürfte man in islamisch beherrschten Ländern vergeblich suchen.
Man möchte auch zu gerne einmal Mäuschen spielen, wie die beiden Themen „Geschlechtsrollenverständnis“ und „Gewaltfrage“ im Islamischen Unterricht besprochen werden.
„Hat Mohammed nur für Muslime eine Vorbildfunktion?“
Bei 9.5 „Die Bedeutung des Korans und die Vorbildfunktion Mohammeds für die Muslime“ heißt es, dass sich der Koran sich „nicht an ein bestimmtes Volk“ oder an eine „bestimmte Religionsgemeinschaft“ wende, sondern „an die Menschen insgesamt“. Damit ist schön verklausuliert der weltweite Herrschaftsanspruch des Politischen Islams über alle Menschen formuliert.
Auch die folgende Frage des Lehrplans ist spannend: „Der Koran deutet auf Mohammed als Gesandten Gottes an die Menschen insgesamt. Hat er nur für Muslime eine Vorbildfunktion?“ Nun, für Nicht-Moslems dürfte die Fülle von Mohammeds diktierten Koranbefehlen, die zu ihrer Bekämpfung, Unterwerfung und bei Gegenwehr auch Tötung aufrufen, kaum als „vorbildlich“ wahrgenommen werden.
Jetzt kommen wir zu einem ganz entscheidenden Punkt:
„Die in verschiedensten Büchern der Sunna gesammelten Prophetenworte helfen, die Lebensumstände zur Zeit Mohammeds zu begreifen, die Bedeutung von Aussagen des Korans im Rahmen der damaligen Lebensumstände zu verstehen und die Tragweite von Aussagen des Korans für die gegenwärtige Situation abzuwägen.“
Man müsste es aber ganz anders formulieren: Alle Gewalt-, Kampf- und Tötungsbefehle des Korans und der Sunna dürfen nur für die damalige Zeit gelten und haben heutzutage keine Bedeutung mehr. Erst dann kommen wir dem Ziel, dem Verbot des Politischen Islams, einen Schritt näher.
„Mohammed das Vorbild für das Zusammenleben mit Frauen“
Unfreiwillig komisch wird es bei dem Punkt „Die Ehefrauen Mohammeds“. Eine „Sammlung von Hadithen“ soll Mohammed als „Vorbild für das Zusammenleben mit Frauen“ darstellen. Nun, zwölf Frauen zu heiraten, darunter eine sechsjährige, soll vorbildlich für das Zusammenleben mit Frauen sein? Der Befehl, sie zu schlagen, wenn man ihre Widerspenstigkeit nur befürchtet? Ihre jederzeitige sexuelle Verfügbarkeit anzuordnen? Jedem Mann vier Ehefrauen zugestehen? Höchst aufschlussreich. Kein Wunder, dass Erdogan mit seiner Türkei jetzt aus der Internationalen Frauenschutz-Konvention ausgestiegen ist.
Weiter im Lehrplan: „Vertiefende Textarbeit und Diskussion des im Koran beschriebenen Rollenbildes der Frau in seiner historischen wie aktuellen Bedeutung“. Dann sollen die islamischen Autoritäten einmal verbindlich erklären, was heutzutage an dem Rollenbild der Frau nicht mehr gilt. Ein Blick nach Saudi-Arabien, dem Mutterland des Islams, zeigt, das alles noch Bestand hat, wie Mohammed es festlegte. Und nicht nur dort.
9.7 „Religiöser Extremismus. Wie können Religionen mit Extremismus in ihren eigenen Reihen umgehen“. Falsche Frage. Sie müsste lauten: Wie kann der Islam mit seinen extremistischen Bestandteilen, dem Politischen Islam, umgehen?
Bei 10.1 werden „Medien und Macht“ untersucht und die Frage gestellt „Wo liegen die Grenzen zwischen Satire und Beleidigung?“ Das führt direkt zur Diskussion um die Mohammed-Karikaturen, die von sehr vielen Moslems als „Beleidigung“ empfunden werden. Ein weiteres Beispiel, wo die freiheitlich-demokratische Gesellschaft mit dem theokratisch-diktatorischen System frontal kollidiert.
Dann soll noch „versteckter Rassismus“ und „Diskriminierung“ in den Medien gesucht werden. Hier ist zu vermuten, dass dies auf die Islamkritik zielt, die als vermeintliche „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“, „Islamophobie“ und „Rassismus“ umetikettiert werden soll, um sie damit unschädlich machen zu können.
„Koran und Wissenschaft“
Beim 10.5 „Koran und Wissenschaft“ wird es unfreiwillig komisch. „Vertiefende Textarbeit an Koranstellen, die auf wissenschaftliche Erkenntnisse verweisen“. Nun, da kann man ja auf die Stellen eingehen, in denen die Sonne um die Erde kreist (21:33, 36:38, 36:40, 55:5), die Erde flach ist (71:19) und der Mensch aus trockenem Ton (55:14) sowie aus fauligem schwarzen Schlamm (15:26) erschaffen wurde.
Dieser Lehrplan für den Islamischen Unterricht geht völlig falsch an die Sache heran. Statt die moslemischen Schüler mit dieser grenzenlosen Schönfärberei einzulullen, sollte endlich einmal Mut zur Ehrlichkeit bewiesen werden. Erst dann, bei schonungsloser Kritik an den wahren Inhalten, kann eine Veränderung zum wirklich Friedlichen und Gefahrlosen erfolgen. Keinesfalls durch feiges Wegducken und unverantwortliches Appeasement. Die Bürgerbewegung Pax Europa wird alle Bayerischen Landtagsabgeordneten in einem Offenen Brief auffordern, diesen Lehrplan umfassend korrigieren zu lassen.
Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden.
Quelle: http://www.pi-news.net/2021/04/islam-unt...tverzicht/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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