04.06.2020, 07:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.06.2020, 07:58 von Klartexter.)
Verschärfung des NetzDG: Facebook, Twitter & Co. als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft
In den Fängen der linken Meinungsunterdrücker (Foto: Lightspring/Shutterstock)
Einschränkung der freien Meinungsäußerung zum Wohle der freien Meinungsäußerung? Diese Groko-Dialektik verwundert nicht wirklich in Zeiten von Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) und staatlich organisierter Treibjagden „gegen Rechts“: Dass SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die geplante Anzeigepflicht für „strafbaren Hass in sozialen Netzwerken“ nicht – wie es ihre Aufgabe wäre – kritisch sieht und das Gesetzesvorhaben kippt, sondern dieses selbst vorantreibt, zeigt, in welche verhängnisvolle Richtung sich dieses Land entwickelt.
Tatsächlich stellt die im Zuge der des Verschärfung des NetzDG geplante künftige Anzeigepflicht von „strafbarem Hass“ auf Facebook, Twitter & Co. die wohl schamloseste Knebelung der Redefreiheit in Deutschland seit 1945 dar, die in ihren Auswirkungen deutlich weitreichender ist als alle bisherigen Folgen des NetzDG selbst. Denn natürlich geht es hier nicht um die wirklich eindeutig strafbaren Inhalte, Gewalt- oder Terroraufrufe oder echte Hassbotschaften (für diese gibt und gab es schon immer das Strafrecht).
Sondern es geht um die wirksame Ausschaltung regierungs- und systemkritischer Stimmen. Nachdem es in Deutschland faktisch keine parlamentarische Opposition mehr gibt (mit Ausnahme der sich selbst erfolgreich zerlegenden AfD), hat sich ein Großteil der politisch Andersdenkenden in einer informellen neuen Außerparlamentarischen Opposition gesammelt – und dieser bleiben, mangels alternativen und Nichtberücksichtigung durch die Mainstream-Medien, nur die Sozialen Medien als Forum und Resonanzboden. Sie dort wirksam zu bekämpfen, das ist der eigentliche, der einzige Grund des NetzDG.
Und wie so oft ist es auch bei dessen jetzt geplanter Verschärfung nicht der harmlos klingende Wortlaut einer Bestimmung, der sich scheinbar vernünftig und legitim präsentiert, sondern dessen Auslegung – also das, was am Ende unter Berufung daraus gemacht wird. Denn wie bei allen Gummiparagraphen erlaubt auch dieser, stärker noch als bisher, eine Etikettierung von fast jeder missliebigen Meinungsäußerung im Netz als „Hass“ – was einer gewünschten Massendenunziation durch wachsame linke Blockwarte im Netz Tür und Tor öffnen wird.
Die Folge wird eine unabsehbare Lawine von Anzeigen sein, die die ohnehin überforderten und unterbesetzten Justizorgane dieses Landes mit zusätzlichen Verfahren überschwemmen wird. Lambrecht selbst rechnet mit rechnet mit 150.000 zusätzlichen Ermittlungsverfahren pro Jahr, wenn die geplante Anzeigepflicht greift. Schon das wäre eine monströse Zahl – doch Experten befürchten weit mehr Verfahren.
Mit dem Regierungsentwurf werden die Social-Media-Konzerne in noch stärkerem Ausmaß als bisher zu Bütteln der Strafverfolgung gemacht, die fortan verpflichtet sind, aktiv bei der „Meldung“ denunzierter, unbequemer Posts an die staatlichen Stellen mitzuwirken. Die Anzeigepflicht betrifft alle sozialen Netzwerke, die mehr als zwei Millionen Nutzer in Deutschland haben – also Facebook, Youtube, Twitter, Instagramm und Tictoc. Die. Mussten diese – zur Vermeidung gigantischer Millionenstrafen -rechtswidrige Posts bislang nur löschen, die ihnen von eifrigen Nutzern gemeldet werden, so müssen sie sie fortan auch noch an das Bundeskriminalamt melden, damit dieses die zuständige Staatsanwaltschaft einschaltet. Es steht zu vermuten, dass ihnen dabei wieder die tendenziösen „Faktenchecker“ von „Correctiv“ & Co. behilflich sein werden, deren Aufgabe ansonsten die Torpedierung der Glaubwürdigkeit unerwünschter Beiträge ist (früher nannte man so etwas schlicht „Desinformation und Gegenpropaganda“).
MfS-Mielke hätte seine helle Freude
Selbst Erich Mielke hätte sich einen solche Bottom-Top-Automatismus zur ständigen Versorgung der Strafverfolgungsbehörden mit verdächtigen und unbequemen Meinungsäußerungen von Systemfeinden nicht träumen lassen, der ganz ohne „IM’s“ oder V-Leute auskommt, indem er nicht nur auf die petzfreudigen Denunzianten der linksgrün gepolten, „couragierten“ „Zivilgesellschaft“ als freiwillige Helfer vertrauen kann, sondern jetzt auch noch die Plattformbetreiber als „Meldegänger“ in die Pflicht nimmt.
Auch im der Verschärfungsentwurf des NetzDG hier die Hauptcrux wieder in weit dehnbaren Floskeln. Was ist „Hass“, was ist „Hetze“? Sogar dann, wenn hierfür klar abgegrenzte Kriterien gäbe, wenn deren Definition einfach wäre und sich objektive Indikationen bestimmen ließen, was denn „strafbarer Hass“ ist, wäre die Anzeigepflicht rechtsstaatlich mehr als fragwürdig. Denn in Deutschland sind alleine Polizei und Staatsanwaltschaft für Ermittlungen und Strafverfolgung zuständig, klassische hoheitliche Aufgaben – und keine Hobby-Gewinnungswächter und keine US-amerikanischen Großkonzerne.
Lambrecht, die als zuständige Fachministerin hierüber eigentlich wachen sollte, verteidigt dagegen die Erosion dieser Zuständigkeiten, die geplante Sonderform dieser bedenklichen Private-Public-Partnership, mit einer Nonchalance, die frösteln lässt: „Das soziale Netzwerk meldet, wenn ein Post wegen eines strafbaren Inhalts gelöscht wurde, nicht mehr und nicht weniger.“ Ob die Tat angeklagt werde, „entscheidet die deutsche Staatsanwaltschaft… und ob die Tat verurteilt wird, entscheidet ein deutsches Gericht“, so die SPD-Politikerin.
Nicht nur löschen, sondern gleich verpfeifen
Was in der Praxis allerdings dabei herauskommt, wenn Facebook & Co. rechtliche Vorabbewertungen vornehmen, zeigt sich bereits in der Rechtswirklichkeit des NetzDG – in den vieltausendfachen willkürlichen Lösch- und Sperrorgien, denen völlig legitime, juristisch einwandfreie Inhalte zum Opfer fielen, die als „Hassrede“ oder „Verstoß gegen Gemeinschaftsstandard“ wegzensiert werden. Inzwischen haben Gerichtsurteile landauf, landab die Rechtswidrigkeit diverser Löschungen bestätigt (wer sich überzeugen will, was so alles unter die Einschätzung als angebliche „Hass“ etc. fällt, dem sei die „Wall of Shame“-Seite des Hamburger Rechtsanwalts Joachim Steinhöfels empfohlen). Künftig werden solche Fälle dann nicht nur von den Löschcentern auf den Plattformen ausgemerzt, sondern ihre Urheber gleich ans BKA verpfiffen.
Dort wird man zwar vermutlich recht bald feststellen, wie schlampig vor allem Facebook (das weitaus mehr und vorschneller Inhalte löscht als Twitter) bei der Auslegung des „Hass“-Begriffs arbeitet – und die Erfahrung machen, dass sich die übergroße Mehrzahl der angezeigten Fälle, selbst durch die voreingenommene Brille der anti-extremistischen Sonderermittler betrachtet, gar nicht justiziabel sind. Dennoch wird es zu einer inflationären Zunahme von Strafverfahren kommen, womit die weitere Kriminalisierung eines beträchtlichen Teils des legitimen Meinungsspektrums vorangetrieben wird – und genau das ist auch, was die Regierung eigentlich im Schilde führt.
Einschüchterung nach Plan
Und ganz so, wie auch in der DDR aus Sicht des Politbüros selbstverständlich Meinungs- und Redefreiheit herrschte (sofern dadurch keine „Konterrevolution“, „Propaganda für den Klassenfeind“ oder für den „US-Imperialismus in der BRD“ propagiert wurde – worunter natürlich jede unerwünschte Kritik fiel), so sieht heute die Bundesjustizministerin die Meinungsfreiheit durch die geplante Anzeigepflicht für strafbaren Hass in sozialen Netzwerken „nicht in Gefahr“; im Gegenteil: „Mir geht es um den Schutz der Meinungsfreiheit. Vor allem um den Schutz derjenigen, die durch Hetze und Drohungen eingeschüchtert werden und sich zurückziehen“, so Lambrecht heute gegenüber der „taz„. Man dürfe „das Feld nicht den Hetzern überlassen, sonst gerät unsere Demokratie in Gefahr“.
Und weil praktischerweise weder im Grundgesetz noch in irgendeiner Rechtsvorschrift der Bundesrepublik der Begriff der „Hetze“ näher präzisiert wird (selbst die Volksverhetzung nach §130 des Strafgesetzbuches ist bereits stark auslegungspflichtig), lässt sich darunter quasi alles subsumieren. Es ist genau diese Vagheit, diese beabsichtigte Unschärfe, über die Einschüchterung und verstärkte Meinungskontrolle erreicht werden: Es kann potentiell jeden treffen, der irgendwann das Falsche sagt, schreibt, postet.
Vermutlich wird das BKA-Archiv bald auf einstige Stasi-Dimensionen anschwellen, wenn ein beträchtlicher Teil der Bundesbürger (potentiell jeder, der rechts der linksverschobenen Mitte zu verorten ist und sich irgendwann einmal in den Sozialen Medien verfänglich geäußert hat) zum Opfer von Denunziation geworden und, dank der neuen „Anzeigepflicht“, als „Vorgang“ bei den Ermittlern gelandet sein wird. Mit dieser Gesetzesnovelle macht die Groko einen Riesensprung beim Rückbau Deutschlands zu einem Staat der Spitzel, Blockwarte – und Duckmäuser. (DM)
Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2020/0...0YN2QqSfEw
Meine persönliche Meinung dazu, bildlich ausgedrückt:
Gez. Mike
In den Fängen der linken Meinungsunterdrücker (Foto: Lightspring/Shutterstock)
Einschränkung der freien Meinungsäußerung zum Wohle der freien Meinungsäußerung? Diese Groko-Dialektik verwundert nicht wirklich in Zeiten von Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) und staatlich organisierter Treibjagden „gegen Rechts“: Dass SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die geplante Anzeigepflicht für „strafbaren Hass in sozialen Netzwerken“ nicht – wie es ihre Aufgabe wäre – kritisch sieht und das Gesetzesvorhaben kippt, sondern dieses selbst vorantreibt, zeigt, in welche verhängnisvolle Richtung sich dieses Land entwickelt.
Tatsächlich stellt die im Zuge der des Verschärfung des NetzDG geplante künftige Anzeigepflicht von „strafbarem Hass“ auf Facebook, Twitter & Co. die wohl schamloseste Knebelung der Redefreiheit in Deutschland seit 1945 dar, die in ihren Auswirkungen deutlich weitreichender ist als alle bisherigen Folgen des NetzDG selbst. Denn natürlich geht es hier nicht um die wirklich eindeutig strafbaren Inhalte, Gewalt- oder Terroraufrufe oder echte Hassbotschaften (für diese gibt und gab es schon immer das Strafrecht).
Sondern es geht um die wirksame Ausschaltung regierungs- und systemkritischer Stimmen. Nachdem es in Deutschland faktisch keine parlamentarische Opposition mehr gibt (mit Ausnahme der sich selbst erfolgreich zerlegenden AfD), hat sich ein Großteil der politisch Andersdenkenden in einer informellen neuen Außerparlamentarischen Opposition gesammelt – und dieser bleiben, mangels alternativen und Nichtberücksichtigung durch die Mainstream-Medien, nur die Sozialen Medien als Forum und Resonanzboden. Sie dort wirksam zu bekämpfen, das ist der eigentliche, der einzige Grund des NetzDG.
Und wie so oft ist es auch bei dessen jetzt geplanter Verschärfung nicht der harmlos klingende Wortlaut einer Bestimmung, der sich scheinbar vernünftig und legitim präsentiert, sondern dessen Auslegung – also das, was am Ende unter Berufung daraus gemacht wird. Denn wie bei allen Gummiparagraphen erlaubt auch dieser, stärker noch als bisher, eine Etikettierung von fast jeder missliebigen Meinungsäußerung im Netz als „Hass“ – was einer gewünschten Massendenunziation durch wachsame linke Blockwarte im Netz Tür und Tor öffnen wird.
Die Folge wird eine unabsehbare Lawine von Anzeigen sein, die die ohnehin überforderten und unterbesetzten Justizorgane dieses Landes mit zusätzlichen Verfahren überschwemmen wird. Lambrecht selbst rechnet mit rechnet mit 150.000 zusätzlichen Ermittlungsverfahren pro Jahr, wenn die geplante Anzeigepflicht greift. Schon das wäre eine monströse Zahl – doch Experten befürchten weit mehr Verfahren.
Mit dem Regierungsentwurf werden die Social-Media-Konzerne in noch stärkerem Ausmaß als bisher zu Bütteln der Strafverfolgung gemacht, die fortan verpflichtet sind, aktiv bei der „Meldung“ denunzierter, unbequemer Posts an die staatlichen Stellen mitzuwirken. Die Anzeigepflicht betrifft alle sozialen Netzwerke, die mehr als zwei Millionen Nutzer in Deutschland haben – also Facebook, Youtube, Twitter, Instagramm und Tictoc. Die. Mussten diese – zur Vermeidung gigantischer Millionenstrafen -rechtswidrige Posts bislang nur löschen, die ihnen von eifrigen Nutzern gemeldet werden, so müssen sie sie fortan auch noch an das Bundeskriminalamt melden, damit dieses die zuständige Staatsanwaltschaft einschaltet. Es steht zu vermuten, dass ihnen dabei wieder die tendenziösen „Faktenchecker“ von „Correctiv“ & Co. behilflich sein werden, deren Aufgabe ansonsten die Torpedierung der Glaubwürdigkeit unerwünschter Beiträge ist (früher nannte man so etwas schlicht „Desinformation und Gegenpropaganda“).
MfS-Mielke hätte seine helle Freude
Selbst Erich Mielke hätte sich einen solche Bottom-Top-Automatismus zur ständigen Versorgung der Strafverfolgungsbehörden mit verdächtigen und unbequemen Meinungsäußerungen von Systemfeinden nicht träumen lassen, der ganz ohne „IM’s“ oder V-Leute auskommt, indem er nicht nur auf die petzfreudigen Denunzianten der linksgrün gepolten, „couragierten“ „Zivilgesellschaft“ als freiwillige Helfer vertrauen kann, sondern jetzt auch noch die Plattformbetreiber als „Meldegänger“ in die Pflicht nimmt.
Auch im der Verschärfungsentwurf des NetzDG hier die Hauptcrux wieder in weit dehnbaren Floskeln. Was ist „Hass“, was ist „Hetze“? Sogar dann, wenn hierfür klar abgegrenzte Kriterien gäbe, wenn deren Definition einfach wäre und sich objektive Indikationen bestimmen ließen, was denn „strafbarer Hass“ ist, wäre die Anzeigepflicht rechtsstaatlich mehr als fragwürdig. Denn in Deutschland sind alleine Polizei und Staatsanwaltschaft für Ermittlungen und Strafverfolgung zuständig, klassische hoheitliche Aufgaben – und keine Hobby-Gewinnungswächter und keine US-amerikanischen Großkonzerne.
Lambrecht, die als zuständige Fachministerin hierüber eigentlich wachen sollte, verteidigt dagegen die Erosion dieser Zuständigkeiten, die geplante Sonderform dieser bedenklichen Private-Public-Partnership, mit einer Nonchalance, die frösteln lässt: „Das soziale Netzwerk meldet, wenn ein Post wegen eines strafbaren Inhalts gelöscht wurde, nicht mehr und nicht weniger.“ Ob die Tat angeklagt werde, „entscheidet die deutsche Staatsanwaltschaft… und ob die Tat verurteilt wird, entscheidet ein deutsches Gericht“, so die SPD-Politikerin.
Nicht nur löschen, sondern gleich verpfeifen
Was in der Praxis allerdings dabei herauskommt, wenn Facebook & Co. rechtliche Vorabbewertungen vornehmen, zeigt sich bereits in der Rechtswirklichkeit des NetzDG – in den vieltausendfachen willkürlichen Lösch- und Sperrorgien, denen völlig legitime, juristisch einwandfreie Inhalte zum Opfer fielen, die als „Hassrede“ oder „Verstoß gegen Gemeinschaftsstandard“ wegzensiert werden. Inzwischen haben Gerichtsurteile landauf, landab die Rechtswidrigkeit diverser Löschungen bestätigt (wer sich überzeugen will, was so alles unter die Einschätzung als angebliche „Hass“ etc. fällt, dem sei die „Wall of Shame“-Seite des Hamburger Rechtsanwalts Joachim Steinhöfels empfohlen). Künftig werden solche Fälle dann nicht nur von den Löschcentern auf den Plattformen ausgemerzt, sondern ihre Urheber gleich ans BKA verpfiffen.
Dort wird man zwar vermutlich recht bald feststellen, wie schlampig vor allem Facebook (das weitaus mehr und vorschneller Inhalte löscht als Twitter) bei der Auslegung des „Hass“-Begriffs arbeitet – und die Erfahrung machen, dass sich die übergroße Mehrzahl der angezeigten Fälle, selbst durch die voreingenommene Brille der anti-extremistischen Sonderermittler betrachtet, gar nicht justiziabel sind. Dennoch wird es zu einer inflationären Zunahme von Strafverfahren kommen, womit die weitere Kriminalisierung eines beträchtlichen Teils des legitimen Meinungsspektrums vorangetrieben wird – und genau das ist auch, was die Regierung eigentlich im Schilde führt.
Einschüchterung nach Plan
Und ganz so, wie auch in der DDR aus Sicht des Politbüros selbstverständlich Meinungs- und Redefreiheit herrschte (sofern dadurch keine „Konterrevolution“, „Propaganda für den Klassenfeind“ oder für den „US-Imperialismus in der BRD“ propagiert wurde – worunter natürlich jede unerwünschte Kritik fiel), so sieht heute die Bundesjustizministerin die Meinungsfreiheit durch die geplante Anzeigepflicht für strafbaren Hass in sozialen Netzwerken „nicht in Gefahr“; im Gegenteil: „Mir geht es um den Schutz der Meinungsfreiheit. Vor allem um den Schutz derjenigen, die durch Hetze und Drohungen eingeschüchtert werden und sich zurückziehen“, so Lambrecht heute gegenüber der „taz„. Man dürfe „das Feld nicht den Hetzern überlassen, sonst gerät unsere Demokratie in Gefahr“.
Und weil praktischerweise weder im Grundgesetz noch in irgendeiner Rechtsvorschrift der Bundesrepublik der Begriff der „Hetze“ näher präzisiert wird (selbst die Volksverhetzung nach §130 des Strafgesetzbuches ist bereits stark auslegungspflichtig), lässt sich darunter quasi alles subsumieren. Es ist genau diese Vagheit, diese beabsichtigte Unschärfe, über die Einschüchterung und verstärkte Meinungskontrolle erreicht werden: Es kann potentiell jeden treffen, der irgendwann das Falsche sagt, schreibt, postet.
Vermutlich wird das BKA-Archiv bald auf einstige Stasi-Dimensionen anschwellen, wenn ein beträchtlicher Teil der Bundesbürger (potentiell jeder, der rechts der linksverschobenen Mitte zu verorten ist und sich irgendwann einmal in den Sozialen Medien verfänglich geäußert hat) zum Opfer von Denunziation geworden und, dank der neuen „Anzeigepflicht“, als „Vorgang“ bei den Ermittlern gelandet sein wird. Mit dieser Gesetzesnovelle macht die Groko einen Riesensprung beim Rückbau Deutschlands zu einem Staat der Spitzel, Blockwarte – und Duckmäuser. (DM)
Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2020/0...0YN2QqSfEw
Meine persönliche Meinung dazu, bildlich ausgedrückt:
Gez. Mike
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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