02.03.2020, 13:18
...in der BRD ist über den gesamten Zeitraum mit mindestens 7,5 Millionen Toten zu rechnen
Mir wurden brisante Unterlagen zugesandt über die ich Euch dringend informieren möchte.
Es handelt sich um die „Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012″ (Drucksache 17/12051“ vom 03.01.2013).
https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf
Bitte schaut speziell ab der Seite 55.
Seite 76
Tote (M1):
Es ist über den gesamten Zeitraum mit mindestens 7,5 Millionen Toten zu rechnen (vgl. Kapitel
2.4).
Seite 77
Verletzte/Erkrankte (M2):
Allein während der ersten Erkrankungswelle ist gleichzeitig mit 6 Millionen Erkrankten zu
rechnen. Über den gesamten Zeitraum ist die Zahl der Erkrankten noch deutlich höher.
Hilfebedürftige (M3):
Wo Isolierung, Absonderung, Quarantäne erforderlich sind, sind die betroffenen Personen auf
entsprechende Versorgung von außen angewiesen, ebenso könnte die Versorgung insbesondere
von älteren und kranken Menschen mit Nahrungsmitteln und Medikamenten erschwert sein und
ggf. ein staatliches Eingreifen erforderlich machen, z. B. weil Pflegepersonal nicht durch Impfung
geschützt ist (d.h. erschwerte Arbeitsbedingungen, Mehraufwand usw.). Beispielhafte, denkbare
Fälle:
– Menschen in häuslicher Quarantäne müssen versorgt und (ihre gesundheitlichen Parameter)
kontrolliert werden – ohne diese Maßnahmen wird die Quarantäne nicht eingehalten
– Ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen werden durch die Entwicklung
besonders verunsichert und vermeiden es, Geschäfte aufzusuchen
– Menschen, die sich zuvor um ältere oder kranke Nachbarn gekümmert haben (Einkäufe,
Apothekengänge), fahren dieses Engagement aus den verschiedensten Gründen zurück (z.
B. selbst verängstigt; zu beschäftigt mit der eigenen Situation; Verlassen des Wohnorts, um
sich um eigene Angehörige zu kümmern)
– Lieferservice der Apotheken bricht zusammen
.
Es kann einen schon gruseln wie die das jetzige Szenario dort fast 1:1 beschrieben wird…
Ausbreitung, Ablauf, Dauer, Mortalität, usw… Besonders makaber ist, dass der Coronavirus explizit genannt wird.
Es könnte ein Masterplan bzw. „Gebrauchsanweisung“ sein für alles was gerade abläuft sein.
Zusätzlich wird davon ausgegangen, dass große wirtschaftliche Veränderungen passieren werden. Interessant ist auch der mögliche Grundrechtseingriff.
Das Ereignis beginnt im Februar in Asien, wird dort allerdings erst einige Wochen später in seiner Dimension/Bedeutung erkannt. Die Ausbreitung in Deutschland erfolgt über eine Messestadt in Norddeutschland und eine Universitätsstadt in Süddeutschland (siehe 2.4 Dauer und Verlauf). In der Initialphase des Geschehens werden insgesamt zehn Fälle nach Deutschland eingetragen. Hierbei sind zwei Fälle von besonderer Bedeutung, da sie Schlüsselpositionen für die Verbreitung einnehmen (siehe 2.3 Auslösende Ereignisse).
Im Rahmen von notwendigen Schutzmaßnahmen können zudem das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG) und die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) eingeschränkt werden (§ 16 Absatz 5 bis 8 und § 28 IfSG).
Neben diesen direkt vom Amtsarzt anzuordnenden Maßnahmen kann das Bundesministerium für Gesundheit durch eine Rechtsverordnung anordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben (§ 20 Absatz 6 IfSG), wodurch das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) eingeschränkt werden kann.
Quelle: https://deutschelobbyinfo.com/2020/03/01...u-rechnen/
Meine persönliche Meinung dazu:"Darüber kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen !"
Gez. Mike
Mir wurden brisante Unterlagen zugesandt über die ich Euch dringend informieren möchte.
Es handelt sich um die „Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012″ (Drucksache 17/12051“ vom 03.01.2013).
https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf
Bitte schaut speziell ab der Seite 55.
Seite 76
Tote (M1):
Es ist über den gesamten Zeitraum mit mindestens 7,5 Millionen Toten zu rechnen (vgl. Kapitel
2.4).
Seite 77
Verletzte/Erkrankte (M2):
Allein während der ersten Erkrankungswelle ist gleichzeitig mit 6 Millionen Erkrankten zu
rechnen. Über den gesamten Zeitraum ist die Zahl der Erkrankten noch deutlich höher.
Hilfebedürftige (M3):
Wo Isolierung, Absonderung, Quarantäne erforderlich sind, sind die betroffenen Personen auf
entsprechende Versorgung von außen angewiesen, ebenso könnte die Versorgung insbesondere
von älteren und kranken Menschen mit Nahrungsmitteln und Medikamenten erschwert sein und
ggf. ein staatliches Eingreifen erforderlich machen, z. B. weil Pflegepersonal nicht durch Impfung
geschützt ist (d.h. erschwerte Arbeitsbedingungen, Mehraufwand usw.). Beispielhafte, denkbare
Fälle:
– Menschen in häuslicher Quarantäne müssen versorgt und (ihre gesundheitlichen Parameter)
kontrolliert werden – ohne diese Maßnahmen wird die Quarantäne nicht eingehalten
– Ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen werden durch die Entwicklung
besonders verunsichert und vermeiden es, Geschäfte aufzusuchen
– Menschen, die sich zuvor um ältere oder kranke Nachbarn gekümmert haben (Einkäufe,
Apothekengänge), fahren dieses Engagement aus den verschiedensten Gründen zurück (z.
B. selbst verängstigt; zu beschäftigt mit der eigenen Situation; Verlassen des Wohnorts, um
sich um eigene Angehörige zu kümmern)
– Lieferservice der Apotheken bricht zusammen
.
Es kann einen schon gruseln wie die das jetzige Szenario dort fast 1:1 beschrieben wird…
Ausbreitung, Ablauf, Dauer, Mortalität, usw… Besonders makaber ist, dass der Coronavirus explizit genannt wird.
Es könnte ein Masterplan bzw. „Gebrauchsanweisung“ sein für alles was gerade abläuft sein.
Zusätzlich wird davon ausgegangen, dass große wirtschaftliche Veränderungen passieren werden. Interessant ist auch der mögliche Grundrechtseingriff.
Das Ereignis beginnt im Februar in Asien, wird dort allerdings erst einige Wochen später in seiner Dimension/Bedeutung erkannt. Die Ausbreitung in Deutschland erfolgt über eine Messestadt in Norddeutschland und eine Universitätsstadt in Süddeutschland (siehe 2.4 Dauer und Verlauf). In der Initialphase des Geschehens werden insgesamt zehn Fälle nach Deutschland eingetragen. Hierbei sind zwei Fälle von besonderer Bedeutung, da sie Schlüsselpositionen für die Verbreitung einnehmen (siehe 2.3 Auslösende Ereignisse).
Im Rahmen von notwendigen Schutzmaßnahmen können zudem das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG) und die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) eingeschränkt werden (§ 16 Absatz 5 bis 8 und § 28 IfSG).
Neben diesen direkt vom Amtsarzt anzuordnenden Maßnahmen kann das Bundesministerium für Gesundheit durch eine Rechtsverordnung anordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben (§ 20 Absatz 6 IfSG), wodurch das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) eingeschränkt werden kann.
Quelle: https://deutschelobbyinfo.com/2020/03/01...u-rechnen/
Meine persönliche Meinung dazu:"Darüber kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen !"
Gez. Mike
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
Der Klartexter