21.09.2023, 18:16
Berlin: Aktivistin der "Letzten Generation" zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt
21 Sep. 2023
Die Berliner erleben aktuell neuerlich eine Kampagne von Aktivisten der selbsternannten "Letzten Generation". Dafür seien eigens "hunderte Unterstützer" aus dem ganzen Bundesgebiet angereist. Eine Klima-Apokalyptikerin wird für längere Zeit fehlen. Die 41-jährige Frau wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Steuerzahler aus Berlin dürfen auch weiterhin für die Folgen von Aktionismus bezahlen (Berlin am 18. September 2023). - Quelle: © IMAGO/dts Nachrichtenagentur
Eine Aktivistin der "Letzten Generation" wurde nun in Berlin zu acht Monaten Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Sie hatte sich laut Gerichtsinformationen zweimal auf öffentlichen Autofahrbahnen in Berlin festgeklebt. Zudem nahm sie an mehreren Straßenblockaden teil. Die Höhe des Strafmaßes stellt eine Premiere in der Berliner Justiz dar, jedoch schien die Aktivistin davon wenig beeindruckt zu sein. Laut Medienangaben wolle "sie deshalb nicht aufhören". Das breit aufgestellte und offenbar sehr gut finanziell abgesicherte Social-Media-Team der Vandalen, die mittlerweile auch für erhebliche Schäden am Brandenburger Tor als einem weltbekannten Berliner Wahrzeichen verantwortlich sind, zu dem jüngsten Urteil via X (ehemals Twitter) "heroisch":
"Der Grund? Caroline wird weiter für unser aller Überleben protestieren."
Ihre Androhung nach dem Gerichtsurteil lautet daher unverändert: "Wir werden weitermachen, bis die Regierung ihrer Verpflichtung nachkommt, unsere Lebensgrundlagen zu schützen."
Die 41-jährige Verurteilte hatte laut Urteilsbegründung im Zeitraum vom 10. Oktober bis 19. Oktober 2022 an mehreren Straßenblockaden der "Letzten Generation" teilgenommen, berichtet der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb). In zwei Fällen "habe sie sich mit Klebstoff an der Fahrbahn befestigt". In einem der Fälle sei es beim erfolglosen Versuch geblieben, verlautbarte eine Gerichtssprecherin gegenüber Medienvertretern. Zu den Gründen des Strafmaßes im Urteilsspruch heißt es:
"Die Freiheitsstrafe ohne Bewährung wurde wegen versuchter Nötigung sowie Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen die Angeklagte ausgesprochen."
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor nur "eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro" beantragt. Noch im April dieses Jahres sprach die Verurteilte ein in Dortmund auf einem Landesparteitag der Partei Die Linke. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, das über die "Letzte Generation" überwiegend wohlmeinend , präsentierte seinen Lesern zum Gerichtsurteil gegen Caroline Schmidt Erinnerungen an einige andere kritisierte Aktionen, wie "etwa Privatjets mit Farbe besprühen oder wichtige Straßen während des Berufsverkehrs blockieren". Berlins Bewohner und Touristen zeigen sich demgegenüber weiterhin mehrheitlich entsetzt, etwa auch über den unverzeihlichen Vandalismus am Brandenburger Tor als weltbekanntes Berliner Wahrzeichen.
Inzwischen erweist sich die Reinigung des Brandenburger Tors als wesentlich komplizierter als anfänglich noch gehofft. Nach umgehenden Versuchen einer Reinigung des Tores aus Sandstein mit heißem Wasser unter Hochdruck konnten erst 80 Prozent der Farbe entfernt werden, teilte die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) dazu am Mittwoch mit. Die anfangs geschätzten Reinigungskosten in Höhe von 35.000 Euro werden wohl laut BIM nicht ausreichen. Es werde , "ob das Geld für die Reinigung von den Klimaaktivisten zurückgefordert werden kann".
Das Berliner Denkmalamt äußerte auf Anfrage des rbb bereits die Befürchtung, dass "die vollständige Reinigung des Denkmals sehr aufwendig sein werde", da es durch unbedachten Einsatz einer Hochdruckreinigung "lokal zu oberflächennahen Beeinträchtigungen" im empfindlichen Sandstein kommen könne. Wegen der drohenden Aushärtung der Farbe seien aber die Reinigungsarbeiten letztlich "ein Wettlauf mit der Zeit".
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Der Klartexter
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