23.07.2024, 19:44
"Aus Gründen des Staatswohls": Bundesregierung schweigt weiter zu Nord Stream-Ermittlungen
23 Juli 2024
Auf die Frage nach einer möglichen Beteiligung von US-Geheimdienste oder der Ukraine an dem Anschlag auf die Nord Stream-Pipelines heißt es seitens der Bundesregierung, Berlin sei zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage "aus Gründen des Staatswohls" nicht erfolgen könne.
Bundeskanzler Olaf Scholz und Vizekanzler Robert Habeck bei einer Kabinettssitzung (Berlin, 25. Mai 2024) - Quelle: © IMAGO/Frank Ossenbrink
Die Anschläge auf die Nord Stream-Pipelines in der Ostsee im September 2022 ist der größte Sabotageakt der europäischen Nachkriegsgeschichte. Dennoch weigert sich die Bundesregierung weiterhin, Zwischenergebnisse der Ermittlungen dazu zu veröffentlichen. Das geht nun aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der AfD hervor.
Die AfD-Bundestagsfraktion hatte am 12. April, nur wenige Wochen nach der Einstellung der Ermittlungen durch Schweden und Dänemark, eine Große Anfrage an die Regierung zu den fehlenden Ermittlungsergebnissen gestellt.
Die Bundesregierung erklärte nun in ihrer Antwort, es werde weiter nicht beabsichtigt, "vorläufige Ergebnisse oder ein Zwischenergebnis der Ermittlungen zu veröffentlichen oder vorzulegen, da dies den Untersuchungszweck gefährden würde".
Auf die Frage nach dem Umstand, dass die Behörden bis heute keine Belohnung für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung der Täter ausgesetzt haben, antwortet die Bundesregierung schlicht: "Nach dem bisherigen Verlauf der Ermittlungen besteht dafür jedoch aus ermittlungstaktischer Sicht kein Bedürfnis." Die AfD fordert 50 Millionen Euro Belohnung für die Aufklärung des Terrorakts.
Brisant an dem 32-seitigen Dokument der Bundesregierung ist, dass Berlin einräumt, die deutschen Behörden hätten die Gasröhren nicht "in besonderer Weise sichern lassen".
Auf die Frage nach einer möglichen Beteiligung amerikanischer Geheimdienste oder der Ukraine an dem Anschlag auf die Pipelines heißt es: "Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann."
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Meine persönliche Meinung dazu:" Von wegen "Aus Gründen des Staatswohls"...eher aus Gründen des Verantwortlichenwohls. Nicht umsonst werden in der BRD viele Akten zig Jahre unter Verschluss gehalten. Dass man die verantwortlichen Politiker für ihre jeweiligen Schandtaten nicht mehr zur Rechenschaft ziehen kann. Soviel zu den Themen "Transparenz", "Demokratie" und "Gerechtigkeit".
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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