16.05.2019, 08:11
ZEIT FÜR DIREKTE MITBESTIMMUNG!
Artikel 20 des Grundgesetzes liest sich auf den ersten Blick ganz schön. Tatsächlich aber war die Bundesrepublik in den vergangenen 70 Jahren – grundgesetzwidrig – immer nur eine Halbdemokratie, in der sich das Volk nur in gelegentlichen Wahlen zu Wort melden durfte.
Von M. SATTLER | „Wahlen und Abstimmungen“ verspricht uns Artikel 20 des Grundgesetzes. Um die zweite Hälfte dieses Versprechens werden wir seit 70 Jahren betrogen. Wann holen wir uns endlich die Volldemokratie, auf die wir seit 70 Jahren einen grundgesetzlichen Rechtsanspruch haben?
Wäre die Bundesrepublik tatsächlich eine Volldemokratie mit „Wahlen und Abstimmungen“ im Sinne des Grundgesetzes, wäre die Umvolkungspolitik der letzten 50 Jahre vermutlich nicht möglich gewesen. Schon in den 70er-Jahren hätten sich Initiativen gebildet, die sich dafür eingesetzt hätten, per Abstimmung durchzusetzen, dass die türkischen Gastarbeiter im Fall ihrer Arbeitslosigkeit wieder in die Türkei zurück müssten, statt in Deutschland auf Staatskosten jahrelang durchgefüttert zu werden. Die zahllosen Problematiken im Zusammenhang mit der Anwesenheit der Türken in Deutschland waren schon in den 60er-Jahren bekannt. Mehrheiten in der Bevölkerung für einen Verbleib dieser Leute, sofern sie hier nichts mehr zu tun hatten, hat es in Deutschland niemals gegeben. Dass arbeitslose Türken in den späten 70er-Jahren sogar trotz deutscher Massenarbeitslosigkeit noch im Land bleiben durften, war ein politischer Skandal, den die Deutschen, hätte man sie damals je direkt befragt, nie mitgetragen hätte.
Die Masseneinbürgerung von Türken 1998 durch die rotgrüne Bundesregierung unter Schröder/Fischer hätte man vermutlich ebenfalls per Volksabstimmung stoppen können. Die den Deutschen jahrzehntelang versprochene „Integration“ der Türken in die deutsche Gesellschaft und Kultur war schon 1998 unübersehbar gescheitert. Die Türken nicht nur im Land zu lassen, sondern sie sogar noch zu Staatsbürgern zu erklären, war eine politische Wahnsinnstat. Dass die meisten Deutschen 1998, auch wenn sie mehrheitlich gerade rotgrün gewählt hatten, zugleich einer solchen Masseneinbürgerung von Türken in einer Volksabstimmung ihren Segen erteilt hätten, ist sehr unwahrscheinlich.
Auch Angela Merkels Rechtsbruch von 2015, als sie Millionen von arabischen Glücksrittern über die deutsch-österreichische Grenze ließ und diese Leute obendrein zu Asylanten erklärte, obwohl das Asylrecht des Grundgesetzes laut Artikel 16a nur bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern gilt – selbst dieser Rechtsbruch wäre über eine Volksabstimmung leicht zu korrigieren gewesen. Trotz massiver Willkommens-Propaganda in den Jahren 2015/16 scheint im Rückblick kaum vorstellbar, dass die Deutschen einen solchen Rechtsbruch, hätte man sie direkt gefragt, gebilligt hätten.
Alle drei Hauptbausteine der Umvolkungspolitik – türkische Gastarbeiter, Einbürgerungsgesetz, staatlicher Missbrauch des Asylrechts – hätte man also über Volksabstimmungen leicht verhindern können. Hätten wir Deutschen daher in den vergangenen 70 Jahren die Volldemokratie erleben dürfen, die uns laut Grundgesetz rechtlich zusteht, wäre Deutschland auch heute noch ein friedliches, sicheres und stabiles Land.
Tatsächlich aber war die Bundesrepublik in den vergangenen 70 Jahren – grundgesetzwidrig – immer nur eine Halbdemokratie, in der sich das Volk zwar in gelegentlichen Wahlen zu Wort melden durfte, alle konkreten Entscheidungen aber einer kleinen Elite von Parteifunktionären überließ. Diese Parteifunktionäre hatten natürlich kein Interesse, die im Grundgesetz vorgesehenen Abstimmungen jemals durchzuführen – solche Abstimmungen hätten sie ja in ihrer Machtausübung eingeschränkt.
In der Praxis war die Bundesrepublik in den vergangenen 70 Jahren somit immer eine Herrschaft von Mittelsmännern, die nach ihrer Wahl nicht weiter vom Souverän behelligt, geschweige denn kontrolliert wurden. Die daraus folgende Problematik kennt jeder Hauseigentümer, der sein Haus einem Verwalter überlässt und nicht hin und wieder selbst nach dem Rechten sieht: das Haus nimmt mit der Zeit Schaden, weil die Interessen des Verwalters und die Interessen des Besitzers unterschiedlich sind. Genauso unterschiedlich sind in einer Halbdemokratie die Interessen der gewählten Mittelsmänner, die sich ihr monatliches Gehalt sichern möchten, und die Interessen des Souveräns – des Volks – als Besitzer des Landes, der sein Land in bestem Zustand an seine Kinder weiterreichen möchte.
Man kann sich im Nachhinein über die Dummheit und Gutgläubigkeit der Deutschen nur wundern, dass sie die Regierung ihres Landes seit 70 Jahren einem Haufen von zwielichtigen Repräsentanten überlassen haben, die naturgemäß nur ihre eigenen Interessen im Kopf haben. Über den Zustand Deutschlands nach 70 Jahren Halbdemokratie brauchen sich die Deutschen daher genauso wenig zu wundern wie ein Hausbesitzer, der sich sein Haus nach 70 Jahren Hausverwaltung zum ersten Mal genauer anschaut. Dass die Deutschen seit 70 Jahren freiwillig auf direkte Mitbestimmung im Umgang mit ihrem eigenen Besitz verzichten, wirkt zudem noch unverständlicher vor dem Hintergrund, dass sie mit dem grundgesetztlichen Gebot der „Wahlen und Abstmmungen“ ja sogar einen Rechtsanspruch auf direkte Mitbestimmung haben.
Es ist Zeit, diesen Rechtsanspruch auf Mitbestimmung einzufordern. Holen wir uns endlich die Volldemokratie!
Quelle: http://www.pi-news.net/2019/05/70-jahre-...emokratie/
"Dem ist nichts hinzuzufügen !"
Gez. Mike
Artikel 20 des Grundgesetzes liest sich auf den ersten Blick ganz schön. Tatsächlich aber war die Bundesrepublik in den vergangenen 70 Jahren – grundgesetzwidrig – immer nur eine Halbdemokratie, in der sich das Volk nur in gelegentlichen Wahlen zu Wort melden durfte.
Von M. SATTLER | „Wahlen und Abstimmungen“ verspricht uns Artikel 20 des Grundgesetzes. Um die zweite Hälfte dieses Versprechens werden wir seit 70 Jahren betrogen. Wann holen wir uns endlich die Volldemokratie, auf die wir seit 70 Jahren einen grundgesetzlichen Rechtsanspruch haben?
Wäre die Bundesrepublik tatsächlich eine Volldemokratie mit „Wahlen und Abstimmungen“ im Sinne des Grundgesetzes, wäre die Umvolkungspolitik der letzten 50 Jahre vermutlich nicht möglich gewesen. Schon in den 70er-Jahren hätten sich Initiativen gebildet, die sich dafür eingesetzt hätten, per Abstimmung durchzusetzen, dass die türkischen Gastarbeiter im Fall ihrer Arbeitslosigkeit wieder in die Türkei zurück müssten, statt in Deutschland auf Staatskosten jahrelang durchgefüttert zu werden. Die zahllosen Problematiken im Zusammenhang mit der Anwesenheit der Türken in Deutschland waren schon in den 60er-Jahren bekannt. Mehrheiten in der Bevölkerung für einen Verbleib dieser Leute, sofern sie hier nichts mehr zu tun hatten, hat es in Deutschland niemals gegeben. Dass arbeitslose Türken in den späten 70er-Jahren sogar trotz deutscher Massenarbeitslosigkeit noch im Land bleiben durften, war ein politischer Skandal, den die Deutschen, hätte man sie damals je direkt befragt, nie mitgetragen hätte.
Die Masseneinbürgerung von Türken 1998 durch die rotgrüne Bundesregierung unter Schröder/Fischer hätte man vermutlich ebenfalls per Volksabstimmung stoppen können. Die den Deutschen jahrzehntelang versprochene „Integration“ der Türken in die deutsche Gesellschaft und Kultur war schon 1998 unübersehbar gescheitert. Die Türken nicht nur im Land zu lassen, sondern sie sogar noch zu Staatsbürgern zu erklären, war eine politische Wahnsinnstat. Dass die meisten Deutschen 1998, auch wenn sie mehrheitlich gerade rotgrün gewählt hatten, zugleich einer solchen Masseneinbürgerung von Türken in einer Volksabstimmung ihren Segen erteilt hätten, ist sehr unwahrscheinlich.
Auch Angela Merkels Rechtsbruch von 2015, als sie Millionen von arabischen Glücksrittern über die deutsch-österreichische Grenze ließ und diese Leute obendrein zu Asylanten erklärte, obwohl das Asylrecht des Grundgesetzes laut Artikel 16a nur bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern gilt – selbst dieser Rechtsbruch wäre über eine Volksabstimmung leicht zu korrigieren gewesen. Trotz massiver Willkommens-Propaganda in den Jahren 2015/16 scheint im Rückblick kaum vorstellbar, dass die Deutschen einen solchen Rechtsbruch, hätte man sie direkt gefragt, gebilligt hätten.
Alle drei Hauptbausteine der Umvolkungspolitik – türkische Gastarbeiter, Einbürgerungsgesetz, staatlicher Missbrauch des Asylrechts – hätte man also über Volksabstimmungen leicht verhindern können. Hätten wir Deutschen daher in den vergangenen 70 Jahren die Volldemokratie erleben dürfen, die uns laut Grundgesetz rechtlich zusteht, wäre Deutschland auch heute noch ein friedliches, sicheres und stabiles Land.
Tatsächlich aber war die Bundesrepublik in den vergangenen 70 Jahren – grundgesetzwidrig – immer nur eine Halbdemokratie, in der sich das Volk zwar in gelegentlichen Wahlen zu Wort melden durfte, alle konkreten Entscheidungen aber einer kleinen Elite von Parteifunktionären überließ. Diese Parteifunktionäre hatten natürlich kein Interesse, die im Grundgesetz vorgesehenen Abstimmungen jemals durchzuführen – solche Abstimmungen hätten sie ja in ihrer Machtausübung eingeschränkt.
In der Praxis war die Bundesrepublik in den vergangenen 70 Jahren somit immer eine Herrschaft von Mittelsmännern, die nach ihrer Wahl nicht weiter vom Souverän behelligt, geschweige denn kontrolliert wurden. Die daraus folgende Problematik kennt jeder Hauseigentümer, der sein Haus einem Verwalter überlässt und nicht hin und wieder selbst nach dem Rechten sieht: das Haus nimmt mit der Zeit Schaden, weil die Interessen des Verwalters und die Interessen des Besitzers unterschiedlich sind. Genauso unterschiedlich sind in einer Halbdemokratie die Interessen der gewählten Mittelsmänner, die sich ihr monatliches Gehalt sichern möchten, und die Interessen des Souveräns – des Volks – als Besitzer des Landes, der sein Land in bestem Zustand an seine Kinder weiterreichen möchte.
Man kann sich im Nachhinein über die Dummheit und Gutgläubigkeit der Deutschen nur wundern, dass sie die Regierung ihres Landes seit 70 Jahren einem Haufen von zwielichtigen Repräsentanten überlassen haben, die naturgemäß nur ihre eigenen Interessen im Kopf haben. Über den Zustand Deutschlands nach 70 Jahren Halbdemokratie brauchen sich die Deutschen daher genauso wenig zu wundern wie ein Hausbesitzer, der sich sein Haus nach 70 Jahren Hausverwaltung zum ersten Mal genauer anschaut. Dass die Deutschen seit 70 Jahren freiwillig auf direkte Mitbestimmung im Umgang mit ihrem eigenen Besitz verzichten, wirkt zudem noch unverständlicher vor dem Hintergrund, dass sie mit dem grundgesetztlichen Gebot der „Wahlen und Abstmmungen“ ja sogar einen Rechtsanspruch auf direkte Mitbestimmung haben.
Es ist Zeit, diesen Rechtsanspruch auf Mitbestimmung einzufordern. Holen wir uns endlich die Volldemokratie!
Quelle: http://www.pi-news.net/2019/05/70-jahre-...emokratie/
"Dem ist nichts hinzuzufügen !"
Gez. Mike
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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