23.03.2019, 14:59
...CDs und andere unliebsame Medien !
Im freiesten Staat, den es jemals auf deutschem Boden gab, hat auch im Jahre 2018 wieder ein Marathon der Bevormundung des Bürgers stattgefunden. Fast 10.000 Tonträger, Bücher etc. fielen in diesem Kontext dem Merkel’schen Zensurwahn zum Opfer. Um die Kunst-, Rede- und Meinungsfreiheit scheint es in der BRD schlecht bestellt.
von Günther Strauß
„Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dienstsitz ist Bonn.“ So präsentiert sich auf der offiziellen Internetseite ein Organ, welches eine besonders wichtige Aufgabe im Merkel-Regime hat: Dem Bürger vorschreiben, welche Medien er konsumieren darf und welche nicht.
Unter dem Vorwand des Schutzes der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nimmt die BPjM staatliche Zensurmaßnahmen vor. In Wahrheit geht es insbesondere darum, Regimekritiker und andere Oppositionelle mundtot zu machen. Dies wird ohne Zweifel deutlich, wenn man sich einmal die Listen der indizierten Werke ansieht. Man findet darunter zum Beispiel nicht wenige Veröffentlichungen von oppositionellen Musikgruppen. Weiterhin stehen in der BRD zahlreiche Bücher auf dem Index, die sich mit geschichtlichen Themen befassen, zu denen es im Merkel-Regime Gesetze gibt, die dem Bürger vorschreiben, was er zu diesen und jenen Ereignissen zu denken und zu sagen hat.
Allein im vergangenen Jahr indizierte die BPjM 9.678 Filme, Spiele, Printmedien, Tonträger und Telemedien. Das ergibt mehr als 806 Indizierungen pro Monat bzw. mehr als 38 Indizierungen pro Arbeitstag. Wenn man sich diesen Zensurwahn im angeblich freiesten Staat, den es jemals auf deutschem Boden gab, vor Augen führt, konterkariert dieser geradezu die Kunst-, Rede- und Meinungsfreiheit – Bürgerrechte, die bei öffentlichen Auftritten von hiesigen Politikern stets hoch gelobt werden.
Doch was bedeutet es eigentlich genau, wenn etwas indiziert wird? Die BPjM gibt darüber folgendermaßen Auskunft: „Hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein Trägermedium in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen, so gelten mit Bekanntmachung der Indizierung im Bundesanzeiger weitreichende Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs-, Vertriebs- und Werbebeschränkungen nach § 15 Absatz 1 Jugendschutzgesetz.“
Insbesondere dürfen demnach indizierte Trägermedien keinen Minderjährigen verkauft oder anderweitig zugänglich gemacht werden und auch eine öffentliche Bewerbung ist untersagt. Weitere Details können Sie direkt in der entsprechenden Rechtsnorm nachlesen.Viele Bürger unterliegen jedoch dem Irrglauben, dass indizierte Medien verboten seien. Dies ist jedoch nur teilweise richtig. Wie den vorstehenden Ausführungen entnommen werden kann, ist man im Umkehrschluss als Erwachsener durchaus berechtigt und befugt, auch etwa eine indizierte CD käuflich zu erwerben. Aufgrund des Werbeverbots werden Sie derartige Titel jedoch kaum im Elektronikmarkt Ihres Vertrauens vorfinden.
Verstößt der Inhalt eines Mediums in der BRD besonders stark gegen die hochgelobte Meinungsfreiheit, dann kann die BPjM neben der Indizierung und einem allgemeinen Verbreitungsverbot auch eine Beschlagnahme bzw. eine Einziehung anordnen. Ein Buch, dessen Beschlagnahme angewiesen worden ist, dürften Sie selbst „unter der Ladentheke“ nicht erhalten. Diese besonders heißen Eisen sind ganz offensichtlich für das System derart gefährlich, dass sie mit aller Gründlichkeit aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Im vergangenen Jahr wurde die Zerschlagung des Merkel-Regimes nur deshalb nachhaltig verhindert, weil bundesweit für 815 Trägermedien die Beschlagnahme/Einziehung angeordnet und auch teilweise durchgeführt wurde.
Sollten Sie also auch in diesem Jahr bei der Suche nach einem interessanten Buch oder einer guten CD nicht mehr fündig werden, so stehen die Chancen nicht schlecht, dass jenes Medium dem Zensurwahn der von Martina Hannak geführten Behörde zum Opfer gefallen ist. Insgesamt 18 hauptamtliche Mitarbeiter wie etwa der engagierte Benjamin Dankert aus Köln kümmern sich tagtäglich darum, den Bürger dahingehend zu bevormunden, welche Inhalte er konsumieren darf und welche nicht. Für persönliche Gespräche stehen die Mitarbeiter jedoch nicht zur Verfügung. Die Büros der BPjM sind aus gutem Grund am Standort in der Rochusstraße in Bonn nicht ausgeschildert.
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Quelle: https://www.anonymousnews.ru/2019/03/20/...me-medien/
Im freiesten Staat, den es jemals auf deutschem Boden gab, hat auch im Jahre 2018 wieder ein Marathon der Bevormundung des Bürgers stattgefunden. Fast 10.000 Tonträger, Bücher etc. fielen in diesem Kontext dem Merkel’schen Zensurwahn zum Opfer. Um die Kunst-, Rede- und Meinungsfreiheit scheint es in der BRD schlecht bestellt.
von Günther Strauß
„Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dienstsitz ist Bonn.“ So präsentiert sich auf der offiziellen Internetseite ein Organ, welches eine besonders wichtige Aufgabe im Merkel-Regime hat: Dem Bürger vorschreiben, welche Medien er konsumieren darf und welche nicht.
Unter dem Vorwand des Schutzes der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nimmt die BPjM staatliche Zensurmaßnahmen vor. In Wahrheit geht es insbesondere darum, Regimekritiker und andere Oppositionelle mundtot zu machen. Dies wird ohne Zweifel deutlich, wenn man sich einmal die Listen der indizierten Werke ansieht. Man findet darunter zum Beispiel nicht wenige Veröffentlichungen von oppositionellen Musikgruppen. Weiterhin stehen in der BRD zahlreiche Bücher auf dem Index, die sich mit geschichtlichen Themen befassen, zu denen es im Merkel-Regime Gesetze gibt, die dem Bürger vorschreiben, was er zu diesen und jenen Ereignissen zu denken und zu sagen hat.
Allein im vergangenen Jahr indizierte die BPjM 9.678 Filme, Spiele, Printmedien, Tonträger und Telemedien. Das ergibt mehr als 806 Indizierungen pro Monat bzw. mehr als 38 Indizierungen pro Arbeitstag. Wenn man sich diesen Zensurwahn im angeblich freiesten Staat, den es jemals auf deutschem Boden gab, vor Augen führt, konterkariert dieser geradezu die Kunst-, Rede- und Meinungsfreiheit – Bürgerrechte, die bei öffentlichen Auftritten von hiesigen Politikern stets hoch gelobt werden.
Doch was bedeutet es eigentlich genau, wenn etwas indiziert wird? Die BPjM gibt darüber folgendermaßen Auskunft: „Hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein Trägermedium in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen, so gelten mit Bekanntmachung der Indizierung im Bundesanzeiger weitreichende Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs-, Vertriebs- und Werbebeschränkungen nach § 15 Absatz 1 Jugendschutzgesetz.“
Insbesondere dürfen demnach indizierte Trägermedien keinen Minderjährigen verkauft oder anderweitig zugänglich gemacht werden und auch eine öffentliche Bewerbung ist untersagt. Weitere Details können Sie direkt in der entsprechenden Rechtsnorm nachlesen.Viele Bürger unterliegen jedoch dem Irrglauben, dass indizierte Medien verboten seien. Dies ist jedoch nur teilweise richtig. Wie den vorstehenden Ausführungen entnommen werden kann, ist man im Umkehrschluss als Erwachsener durchaus berechtigt und befugt, auch etwa eine indizierte CD käuflich zu erwerben. Aufgrund des Werbeverbots werden Sie derartige Titel jedoch kaum im Elektronikmarkt Ihres Vertrauens vorfinden.
Verstößt der Inhalt eines Mediums in der BRD besonders stark gegen die hochgelobte Meinungsfreiheit, dann kann die BPjM neben der Indizierung und einem allgemeinen Verbreitungsverbot auch eine Beschlagnahme bzw. eine Einziehung anordnen. Ein Buch, dessen Beschlagnahme angewiesen worden ist, dürften Sie selbst „unter der Ladentheke“ nicht erhalten. Diese besonders heißen Eisen sind ganz offensichtlich für das System derart gefährlich, dass sie mit aller Gründlichkeit aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Im vergangenen Jahr wurde die Zerschlagung des Merkel-Regimes nur deshalb nachhaltig verhindert, weil bundesweit für 815 Trägermedien die Beschlagnahme/Einziehung angeordnet und auch teilweise durchgeführt wurde.
Sollten Sie also auch in diesem Jahr bei der Suche nach einem interessanten Buch oder einer guten CD nicht mehr fündig werden, so stehen die Chancen nicht schlecht, dass jenes Medium dem Zensurwahn der von Martina Hannak geführten Behörde zum Opfer gefallen ist. Insgesamt 18 hauptamtliche Mitarbeiter wie etwa der engagierte Benjamin Dankert aus Köln kümmern sich tagtäglich darum, den Bürger dahingehend zu bevormunden, welche Inhalte er konsumieren darf und welche nicht. Für persönliche Gespräche stehen die Mitarbeiter jedoch nicht zur Verfügung. Die Büros der BPjM sind aus gutem Grund am Standort in der Rochusstraße in Bonn nicht ausgeschildert.
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Der Klartexter
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