24.02.2020, 12:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.02.2020, 12:06 von Klartexter.)
Identitäre Bewegung: Wie kommt man in das Visier des Verfassungsschutzes ?
Gewaltfrei und verfassungstreu: Die Identitäre Bewegung wird seit 2016 von Verfassungsschutz beobachtet
Seit dem Amoklauf von Hanau mehren sich die Stimmen die, wie die des SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil, die gesamte AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Unter dessen Beobachtung steht seit 2016 auch die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IB), ebenfalls ohne konkrete Straftaten oder verfassungfeindliche Aktivitäten anführen zu können.
Zur Geschichte der VS-Beobachtung der Identitären Bewegung Deutschland schreibt ex-IB-D-Chef Daniel Fiß exklusiv für jouwatch (Teil 1):
„Seit nunmehr knapp vier Jahren wird die Identitäre Bewegung Deutschland als Verdachtsfall beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführt und von allen Landesbehörden beobachtet. Im Sommer letzten Jahres folgte schließlich die Hochstufung als „gesichert rechtsextremistisch“. Gegen beide Einstufungen gibt es laufende Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Köln und Berlin.
Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz wird von der allgemeinen Bevölkerung und auch von politischen Akteuren immer noch als relevantes Kriterium einer politischen Einordnung betrachtet. Der VS schafft mit seiner Beobachtungsverkündung und der jährlichen Nennung in seinen offiziellen Berichten politische und gesellschaftliche Tatsachen, die zuvorderst warnenden und abschreckenden Charakter haben sollen. Der Beobachtungsstatus bedeutet eine Markierung, die dem Bürger suggeriert, dass sich der entsprechende Akteur außerhalb des politisch legitimen Rahmens bewege. Die Beurteilung der Legitimität einer politischen Meinung nimmt hierbei eine Behörde vor, die unter der Leitung verschiedener Innenministerien steht – und damit den Vorgaben der Regierung folgen muss. Allein diese Tatsache ist demokratietheoretisch fragwürdig.
Der gesellschaftliche Aushandlungsprozess erfolgt über Debatten, Medien, Parlamente und die weiteren verschiedenen Meinungsinstitutionen in unserem Land. Mit den Etikettierungen einzelner politischer Gruppen durch den VS findet jedoch automatisch bereits eine Vorverurteilung statt, bei der auch Willkür und politische Instrumentalisierung nicht ausgeschlossen werden kann.
Über ein Jahr nach der Verkündung des Verdachtsfalles im Jahr 2016 wussten selbst wir als Betroffene immer noch kaum etwas über die Beweggründe und konkreten Anlässe für die Einschätzungen des Verfassungsschutzes. In Presseerklärungen bediente man sich lediglich standardisierter Schlagwörter und sprachlicher Wortwolken. Schließlich reichten wir über unseren Rechtsbeistand zwei Klagen ein, die es dem Verfassungsschutzpräsidenten (damals noch Hans-Georg Maaßen) untersagen, die Identitäre Bewegung Deutschland als „rechtsextrem“ zu bezeichnen, und die zugleich beantragen, den Beobachtungsstatus aufzuheben.
(Kleiner Einschub: Nach einem Spiegel-Artikel vom September 2018 soll Hans-Georg Maaßen sich lange geweigert haben, die Identitäre Bewegung Deutschland zum Verdachtsfallobjekt zu erklären. Erst aufgrund des massiven Drucks der verschiedenen Landesämter des Verfassungsschutzes erfolgte diese Einstufung.)
Hiermit nahm das Klageverfahren seinen Lauf. Erwartungsgemäß wurde unsere Klage gegen den Verfassungsschutz medial unvergleichlich viel weniger beachtet als die Verkündung der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Aber diese frappierende Ungleichbehandlung in der medialen Berichterstattung ist man als langjähriger politischer Aktivist bereits gewohnt. Schließlich folgten die ersten Schriftsätze, die zwischen unserem Rechtsbeistand und der rechtlichen Vertretung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ausgetauscht wurden.
Die Anschuldigungen des Verfassungsschutzes ähneln den Ausführungen im über 400 Seiten starken VS-Gutachten zur Einstufung der AfD als sogenannter „Prüffall“. Konkret lassen sich die Vorwürfe in drei Kategorien zusammenfassen: „Bekenntnis zu einem ethnischen Volksbegriff“, Vorwurf der „unklaren Haltung zur geschichtspolitischen Einordnung des Nationalsozialismus“ sowie die „Verächtlichmachung demokratischer Institutionen und ihrer Repräsentanten“.
Der „ethnische Volksbegriff“
Der VS behauptet, die IB würde einem „ethnischen Volksbegriff“ anhängen und demnach Menschen, die nach diesem Kriterium nicht zum Volk gehören würden, rechtlos stellen. Auf einem IB-nahen Blog haben wir hierzu bereits ausführlich Stellung genommen:
Hier: https://originem.info/ethnokulturelle-ko...ogenitaet/
Hier: https://originem.info/ethnokulturelle-ko...et-teil-2/
Grundlegend geht die IB davon aus, dass die Identität eines Volkes sich nicht einfach nur durch die Summe seiner Staatsbürger zusammenfassen lässt. Volk ist eine Kategorie, die vor allem in einer historischen Entwicklung begründet ist. Auch das Grundgesetz nimmt eine Trennung zwischen der Volkszugehörigkeit in Art. 116 GG und der Staatsangehörigkeit vor. Diese beiden Zugehörigkeitskategorien schließen weder einander aus, noch sind sie miteinander identisch. Der Volksbegriff ist weitaus komplexer und konstituiert sich aus verschiedenen Faktoren von Geschichte, Kultur, Tradition, sozialer Praxis, Herkunft, Religion und einigen mehr. Jeder dieser einzelnen Faktoren hat einen Anteil an der Konstitution eines Volkes, kann aber für sich genommen kein absolutes oder dogmatisches Kriterium sein.
Dies hat die Identitäre Bewegung auch schon in ihrer Gründungphase deutlich gemacht und sowohl einem rassistischen Biologismus als auch einer individualistischen Milieutheorie stets eine Absage erteilt. Der Verfassungsschutz nimmt all dies nicht zur Kenntnis und unterstellt uns einen „menschenfeindlichen Rassismus“, der der abstammungsmäßigen Komponente eine Ausschließlichkeit zusprechen würde. Das ist eine verzerrende Reduktion. Eine Identitätsbestimmung nach „deutsch“ und „nicht-deutsch“ kann zwar über die Staatsbürgerschaftsvergabe allein gelöst werden, sie wird der historischen Dimension und Entwicklung eines Volkes jedoch kaum gerecht. Jemand, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, genießt natürlich alle Rechte und Vorteile unseres Landes, auch wenn er vielleicht nicht deutscher Herkunft ist. Als Identitäre Bewegung wollen wir gerade über diese leichtfertigen Staatsbürgerschaftsvergaben eine Debatte eröffnen und fordern eine neue Assimilations- und Integrationspolitik. Das muss in einer demokratisch verfassten Gesellschaft, in deren Verfassung es heißt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, unbedingt legitim sein.
Das ungeklärte geschichtspolitische Verhältnis zum Nationalsozialismus
Vorweg räumt der Verfassungsschutz in seinen Schriftsätzen ein, dass die Identitäre Bewegung kein direktes nationalsozialistisches Weltbild vertritt und sich auch von der Ideologie des Dritten Reiches glaubwürdig abgrenzt. An dieser Stelle der Schriftsätze wird deutlich, dass der VS viele Argumentationen lediglich auf Mutmaßungen und Unterstellungen aufbaut. Ähnlich wie im AfD-Gutachten zum „Prüffall“ wird der Begriff „Schuldkult“ bereits als ein Indiz für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gewertet.
Die Verbrechen und das Unrecht des Nationalsozialismus werden von uns ohne irgendeinen Zweifel anerkannt. Doch wir vertreten durchaus die Position, dass eine geschichtspolitische Leiterzählung, die nahezu ausschließlich auf die Verbrechen eines historischen Abschnitts fokussiert ist, den Selbsthass und die Selbstverleugnung einer Nation und eines Volkes befördert. Diese identitätspolitische Haltung steht jedoch nicht in einem Gegensatz zur Anerkennung des Unrechts des NS-Regimes, sondern strebt einen vernünftigen und versöhnlichen Weg an zwischen der totalen Selbstverleugnung und der ständigen Gegenwartsinstrumentalisierung des NS einerseits sowie dem völlig kruden Weltbild der Neonaziszene andererseits, auf die die Jahre 1933–1945 immer noch eine manische Faszination ausüben. Neonazis und Multikultis zeigen sich somit als zwei Seiten derselben Medaille. Sie brauchen den Nationalsozialismus entweder als krasse Antithese oder eben als Identifikationspunkt, um sich dieser politischen Weltanschauung zu bedienen. Beide absolut gesetzten Positionen, die eine wahnhafte Fixierung auf ein historisches Trauma dokumentieren, wollen wir überwinden.
Verächtlichmachung der demokratischen Institutionen und ihrer Repräsentanten
Auch hier ist die AfD mit dem gleichen Vorwurf wie die IB konfrontiert. Aufgrund der Kritik an der Regierung sowie an einzelnen politischen Parteien und Medienhäusern unterstellt der VS eine grundsätzliche Ablehnung des demokratischen Systems der Bundesrepublik. Hier zeigt sich einmal mehr eine gewisse Willküranfälligkeit des VS. Er kann nicht abschließend bestimmen, ab wann Kritik an politischen Akteuren zu einer Demokratieverachtung und Verfassungsfeindlichkeit führen. Hierzu eine Darstellung aus dem aktuellen Schriftsatz der Anwaltskanzlei des Verfassungsschutzes. Darin wird behauptet, dass die IB-Aktion „Schreibtischtäter benennen“ Ausdruck jener Demokratieverachtung sei.
Nach dem linken Überfall auf den AfD-Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz in Bremen haben wir Anfang 2019 Plakate (wohlweislich mit Klebestreifen für die rückstandslose Entfernung, um keine Sachbeschädigung zu begehen) an den Büros von Parteizentralen von SPD, Linken und Grünen angebracht. Neben einer überdimensionalen Bilddarstellung der Verletzungen von Magnitz wurde die Aktion an jedem Aktionsort mit Bannern mit der Aufschrift „Wann reden Sie über linke Gewalt?“ ergänzt. Wir haben also ein aktuelles Ereignis zum Anlass genommen, um auf die von Medien und vom politischen Establishment seit Jahren verharmloste linke Gewalt hinzuweisen. Statt um eine Verächtlichmachung demokratischer Institutionen handelte es sich eindeutig um eine Anklage der teilweise demokratiefeindlichen und Gewalt befürwortenden Einstellung bestimmter Vertreter der medialen und politischen Öffentlichkeit. Doch der VS sieht seine Einstufung der IB durch solche Aktionen anscheinend gerechtfertigt.
Der SPD-Fraktionschef des Berliner Abgeordnetenhauses forderte nach dieser Aktion sogar ein Verbot der Identitären Bewegung. Offensichtlich hatten wir hier einen wunden Punkt getroffen.
Eine verfassungsfeindliche Aktion?
Ich habe versucht, die groben Umrisse der Beobachtungsbegründung des Verfassungsschutzes zu skizzieren. Im zweiten und abschließenden Teil dieses Beitrages werde ich auf Reaktionsmöglichkeiten und einen politisch souveränen Umgang mit dem Beobachtungsstatus eingehen.
Weiterführende Beiträge zum Verfahrensstand, zur Kampagne und zu den Reaktionen auf der Internetseite der Identitären Bewegung Deutschland e.V.
https://www.identitaere-bewegung.de/blog...sschutzes/
https://www.identitaere-bewegung.de/blog...kommentar/
https://www.identitaere-bewegung.de/blog...emistisch/
https://www.identitaere-bewegung.de/blog...ufklaeren/
Daniel Fiß ist ehemaliger Bundesvorsitzender der Identitären Bewegung Deutschland e.V.
Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2020/0...egung-wie/
Gewaltfrei und verfassungstreu: Die Identitäre Bewegung wird seit 2016 von Verfassungsschutz beobachtet
Seit dem Amoklauf von Hanau mehren sich die Stimmen die, wie die des SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil, die gesamte AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Unter dessen Beobachtung steht seit 2016 auch die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IB), ebenfalls ohne konkrete Straftaten oder verfassungfeindliche Aktivitäten anführen zu können.
Zur Geschichte der VS-Beobachtung der Identitären Bewegung Deutschland schreibt ex-IB-D-Chef Daniel Fiß exklusiv für jouwatch (Teil 1):
„Seit nunmehr knapp vier Jahren wird die Identitäre Bewegung Deutschland als Verdachtsfall beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführt und von allen Landesbehörden beobachtet. Im Sommer letzten Jahres folgte schließlich die Hochstufung als „gesichert rechtsextremistisch“. Gegen beide Einstufungen gibt es laufende Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Köln und Berlin.
Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz wird von der allgemeinen Bevölkerung und auch von politischen Akteuren immer noch als relevantes Kriterium einer politischen Einordnung betrachtet. Der VS schafft mit seiner Beobachtungsverkündung und der jährlichen Nennung in seinen offiziellen Berichten politische und gesellschaftliche Tatsachen, die zuvorderst warnenden und abschreckenden Charakter haben sollen. Der Beobachtungsstatus bedeutet eine Markierung, die dem Bürger suggeriert, dass sich der entsprechende Akteur außerhalb des politisch legitimen Rahmens bewege. Die Beurteilung der Legitimität einer politischen Meinung nimmt hierbei eine Behörde vor, die unter der Leitung verschiedener Innenministerien steht – und damit den Vorgaben der Regierung folgen muss. Allein diese Tatsache ist demokratietheoretisch fragwürdig.
Der gesellschaftliche Aushandlungsprozess erfolgt über Debatten, Medien, Parlamente und die weiteren verschiedenen Meinungsinstitutionen in unserem Land. Mit den Etikettierungen einzelner politischer Gruppen durch den VS findet jedoch automatisch bereits eine Vorverurteilung statt, bei der auch Willkür und politische Instrumentalisierung nicht ausgeschlossen werden kann.
Über ein Jahr nach der Verkündung des Verdachtsfalles im Jahr 2016 wussten selbst wir als Betroffene immer noch kaum etwas über die Beweggründe und konkreten Anlässe für die Einschätzungen des Verfassungsschutzes. In Presseerklärungen bediente man sich lediglich standardisierter Schlagwörter und sprachlicher Wortwolken. Schließlich reichten wir über unseren Rechtsbeistand zwei Klagen ein, die es dem Verfassungsschutzpräsidenten (damals noch Hans-Georg Maaßen) untersagen, die Identitäre Bewegung Deutschland als „rechtsextrem“ zu bezeichnen, und die zugleich beantragen, den Beobachtungsstatus aufzuheben.
(Kleiner Einschub: Nach einem Spiegel-Artikel vom September 2018 soll Hans-Georg Maaßen sich lange geweigert haben, die Identitäre Bewegung Deutschland zum Verdachtsfallobjekt zu erklären. Erst aufgrund des massiven Drucks der verschiedenen Landesämter des Verfassungsschutzes erfolgte diese Einstufung.)
Hiermit nahm das Klageverfahren seinen Lauf. Erwartungsgemäß wurde unsere Klage gegen den Verfassungsschutz medial unvergleichlich viel weniger beachtet als die Verkündung der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Aber diese frappierende Ungleichbehandlung in der medialen Berichterstattung ist man als langjähriger politischer Aktivist bereits gewohnt. Schließlich folgten die ersten Schriftsätze, die zwischen unserem Rechtsbeistand und der rechtlichen Vertretung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ausgetauscht wurden.
Die Anschuldigungen des Verfassungsschutzes ähneln den Ausführungen im über 400 Seiten starken VS-Gutachten zur Einstufung der AfD als sogenannter „Prüffall“. Konkret lassen sich die Vorwürfe in drei Kategorien zusammenfassen: „Bekenntnis zu einem ethnischen Volksbegriff“, Vorwurf der „unklaren Haltung zur geschichtspolitischen Einordnung des Nationalsozialismus“ sowie die „Verächtlichmachung demokratischer Institutionen und ihrer Repräsentanten“.
Der „ethnische Volksbegriff“
Der VS behauptet, die IB würde einem „ethnischen Volksbegriff“ anhängen und demnach Menschen, die nach diesem Kriterium nicht zum Volk gehören würden, rechtlos stellen. Auf einem IB-nahen Blog haben wir hierzu bereits ausführlich Stellung genommen:
Hier: https://originem.info/ethnokulturelle-ko...ogenitaet/
Hier: https://originem.info/ethnokulturelle-ko...et-teil-2/
Grundlegend geht die IB davon aus, dass die Identität eines Volkes sich nicht einfach nur durch die Summe seiner Staatsbürger zusammenfassen lässt. Volk ist eine Kategorie, die vor allem in einer historischen Entwicklung begründet ist. Auch das Grundgesetz nimmt eine Trennung zwischen der Volkszugehörigkeit in Art. 116 GG und der Staatsangehörigkeit vor. Diese beiden Zugehörigkeitskategorien schließen weder einander aus, noch sind sie miteinander identisch. Der Volksbegriff ist weitaus komplexer und konstituiert sich aus verschiedenen Faktoren von Geschichte, Kultur, Tradition, sozialer Praxis, Herkunft, Religion und einigen mehr. Jeder dieser einzelnen Faktoren hat einen Anteil an der Konstitution eines Volkes, kann aber für sich genommen kein absolutes oder dogmatisches Kriterium sein.
Dies hat die Identitäre Bewegung auch schon in ihrer Gründungphase deutlich gemacht und sowohl einem rassistischen Biologismus als auch einer individualistischen Milieutheorie stets eine Absage erteilt. Der Verfassungsschutz nimmt all dies nicht zur Kenntnis und unterstellt uns einen „menschenfeindlichen Rassismus“, der der abstammungsmäßigen Komponente eine Ausschließlichkeit zusprechen würde. Das ist eine verzerrende Reduktion. Eine Identitätsbestimmung nach „deutsch“ und „nicht-deutsch“ kann zwar über die Staatsbürgerschaftsvergabe allein gelöst werden, sie wird der historischen Dimension und Entwicklung eines Volkes jedoch kaum gerecht. Jemand, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, genießt natürlich alle Rechte und Vorteile unseres Landes, auch wenn er vielleicht nicht deutscher Herkunft ist. Als Identitäre Bewegung wollen wir gerade über diese leichtfertigen Staatsbürgerschaftsvergaben eine Debatte eröffnen und fordern eine neue Assimilations- und Integrationspolitik. Das muss in einer demokratisch verfassten Gesellschaft, in deren Verfassung es heißt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, unbedingt legitim sein.
Das ungeklärte geschichtspolitische Verhältnis zum Nationalsozialismus
Vorweg räumt der Verfassungsschutz in seinen Schriftsätzen ein, dass die Identitäre Bewegung kein direktes nationalsozialistisches Weltbild vertritt und sich auch von der Ideologie des Dritten Reiches glaubwürdig abgrenzt. An dieser Stelle der Schriftsätze wird deutlich, dass der VS viele Argumentationen lediglich auf Mutmaßungen und Unterstellungen aufbaut. Ähnlich wie im AfD-Gutachten zum „Prüffall“ wird der Begriff „Schuldkult“ bereits als ein Indiz für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gewertet.
Die Verbrechen und das Unrecht des Nationalsozialismus werden von uns ohne irgendeinen Zweifel anerkannt. Doch wir vertreten durchaus die Position, dass eine geschichtspolitische Leiterzählung, die nahezu ausschließlich auf die Verbrechen eines historischen Abschnitts fokussiert ist, den Selbsthass und die Selbstverleugnung einer Nation und eines Volkes befördert. Diese identitätspolitische Haltung steht jedoch nicht in einem Gegensatz zur Anerkennung des Unrechts des NS-Regimes, sondern strebt einen vernünftigen und versöhnlichen Weg an zwischen der totalen Selbstverleugnung und der ständigen Gegenwartsinstrumentalisierung des NS einerseits sowie dem völlig kruden Weltbild der Neonaziszene andererseits, auf die die Jahre 1933–1945 immer noch eine manische Faszination ausüben. Neonazis und Multikultis zeigen sich somit als zwei Seiten derselben Medaille. Sie brauchen den Nationalsozialismus entweder als krasse Antithese oder eben als Identifikationspunkt, um sich dieser politischen Weltanschauung zu bedienen. Beide absolut gesetzten Positionen, die eine wahnhafte Fixierung auf ein historisches Trauma dokumentieren, wollen wir überwinden.
Verächtlichmachung der demokratischen Institutionen und ihrer Repräsentanten
Auch hier ist die AfD mit dem gleichen Vorwurf wie die IB konfrontiert. Aufgrund der Kritik an der Regierung sowie an einzelnen politischen Parteien und Medienhäusern unterstellt der VS eine grundsätzliche Ablehnung des demokratischen Systems der Bundesrepublik. Hier zeigt sich einmal mehr eine gewisse Willküranfälligkeit des VS. Er kann nicht abschließend bestimmen, ab wann Kritik an politischen Akteuren zu einer Demokratieverachtung und Verfassungsfeindlichkeit führen. Hierzu eine Darstellung aus dem aktuellen Schriftsatz der Anwaltskanzlei des Verfassungsschutzes. Darin wird behauptet, dass die IB-Aktion „Schreibtischtäter benennen“ Ausdruck jener Demokratieverachtung sei.
Nach dem linken Überfall auf den AfD-Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz in Bremen haben wir Anfang 2019 Plakate (wohlweislich mit Klebestreifen für die rückstandslose Entfernung, um keine Sachbeschädigung zu begehen) an den Büros von Parteizentralen von SPD, Linken und Grünen angebracht. Neben einer überdimensionalen Bilddarstellung der Verletzungen von Magnitz wurde die Aktion an jedem Aktionsort mit Bannern mit der Aufschrift „Wann reden Sie über linke Gewalt?“ ergänzt. Wir haben also ein aktuelles Ereignis zum Anlass genommen, um auf die von Medien und vom politischen Establishment seit Jahren verharmloste linke Gewalt hinzuweisen. Statt um eine Verächtlichmachung demokratischer Institutionen handelte es sich eindeutig um eine Anklage der teilweise demokratiefeindlichen und Gewalt befürwortenden Einstellung bestimmter Vertreter der medialen und politischen Öffentlichkeit. Doch der VS sieht seine Einstufung der IB durch solche Aktionen anscheinend gerechtfertigt.
Der SPD-Fraktionschef des Berliner Abgeordnetenhauses forderte nach dieser Aktion sogar ein Verbot der Identitären Bewegung. Offensichtlich hatten wir hier einen wunden Punkt getroffen.
Eine verfassungsfeindliche Aktion?
Ich habe versucht, die groben Umrisse der Beobachtungsbegründung des Verfassungsschutzes zu skizzieren. Im zweiten und abschließenden Teil dieses Beitrages werde ich auf Reaktionsmöglichkeiten und einen politisch souveränen Umgang mit dem Beobachtungsstatus eingehen.
Weiterführende Beiträge zum Verfahrensstand, zur Kampagne und zu den Reaktionen auf der Internetseite der Identitären Bewegung Deutschland e.V.
https://www.identitaere-bewegung.de/blog...sschutzes/
https://www.identitaere-bewegung.de/blog...kommentar/
https://www.identitaere-bewegung.de/blog...emistisch/
https://www.identitaere-bewegung.de/blog...ufklaeren/
Daniel Fiß ist ehemaliger Bundesvorsitzender der Identitären Bewegung Deutschland e.V.
Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2020/0...egung-wie/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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