08.05.2019, 15:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.05.2019, 15:35 von Klartexter.)
GroKo legitimiert Wahlbetrug: Jetzt dürfen auch geistig Behinderte und psychisch Kranke wählen
Vollbetreute geistig Behinderte und psychisch Kranke sowie psychisch Kranke im Maßregelvollzug sollen nicht länger von Wahlen ausgeschlossen werden, künftig an Wahlen zum Bundestag und Europaparlament teilnehmen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein bisheriges Verbot Anfang des Jahres für rechtswidrig erklärt. Die GroKo hat nun eine entsprechende Reform des Bundes- und des Europawahlrechts auf den Weg gebracht. Für die Europawahl Ende Mai wird die Neuregelung noch nicht gelten, ansonsten tritt sie am 1. Juli in Kraft. Sie betrifft bis zu 85.000 Menschen, die mit einer Wahlrechtsassistenz an die Urne dürfen oder von dieser vertreten werden. Dies öffnet der Manipulation und dem Betrug Tür und Tor, wie der Erfahrungsbericht eines Facebook-Nutzers belegt:
Netzfund: Legitimierter Wahlbetrug
Ich möchte ein klitzekleines Skandälchen mit Euch teilen. Kürzlich wurde ja vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass betreute geistig behinderte Personen in Zukunft wählen dürfen. Das gleiche Recht sollen auch Straftäter bekommen, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. So weit, so schlecht.
Meine Mutter ist gerade 88 geworden und aufgrund ihrer Demenz in einem Pflegeheim untergebracht. Seit ich wieder in meiner Heimatstadt bin, habe ich selbstredend die offizielle Betreuung übernommen. Also fragte ich nun im Pflegeheim nach, wie es mit den dementen Personen gehandhabt wird. Bekommen diese Wahlunterlagen? Dürfen sie wählen? Die Antwort lautete: „Ja.“ Die Wahlunterlagen kommen und werden ohne großes Aufhebens an die jeweiligen Betreuer oder Angehörigen versandt.“ Entsetzt stiefelte ich zur Gemeinde und hakte nach. Die Antwort: „Naja, ja, es sei leider so.“ Auch bei Briefwahlunterlagen, die an Haushalte verschickt würden, könne man ja schlecht kontrollieren, ob für Ältere gewählt wird, die es nicht mehr alleine entscheiden können, ob der Mann für die Frau wählt oder umgekehrt, ob unter Druck gewählt wird et cetera. Ich starrte die Beamtin ungläubig an. Was für eine Begründung.
Es ist also so, dass bestimmte Personen einfach mal so zwei Mal wählen dürfen (in Worten ZWEI Mal) in Deutschland. Oder mit anderen Worten: Als Betreuer einer dementen Person hat man in Deutschland doppeltes Stimmrecht. Denn was ist es denn anderes? Meine Mutter beispielsweise hat überhaupt keine räumliche, geschweige denn politische Orientierung mehr. Das Kurzzeitgedächtnis hält circa fünf Minuten, danach ist wieder alles neu. Diese Menschen sind geistig nicht mehr in dieser Welt.
Nun kenne ich meine Mutter und weiß, wie zeitlebens ihre politische Einstellung war. Ich kann mich also danach richten. Ich habe mit ihr gesprochen und versucht, ihr innerhalb dieser vorher genannten fünf Minuten alles zu erklären, was sie wissen muss. Sie sagt: „Bitte wähle für mich das, was Du auch wählst.“ Ich sage: „Nein, das kann ich nicht, Du musst mir sagen, was Du wählen möchtest.“ Sie sagt: „Ich wähle das, was Du wählst.“ Und so geht das in einem fort.
Normalerweise müsste ich ihre Unterlagen schreddern und in die Tonne werfen. Aber das werde ich nicht tun. Warum? Die Zahl der Demenzkranken in Deutschland wird auf 1,5 Millionen geschätzt. Nehmen wir einen kleinen Teil davon, der per se nicht wählt, weg. Noch einen kleinen Teil, dessen Angehörige/Betreuer nicht für die demente Person wählen. Wie viele von den übrig Gebliebenen – lass uns großzügig sein und von einer Million ausgehen – wie viele von denen sind in der Lage, eine Wahlentscheidung zu treffen? Und wie viele davon haben amtliche Betreuer – keine nahen Angehörigen also, die wirklich im Sinne der Betreuten wählen würden? Wie viele davon werden überhaupt nicht gefragt? Wie viel legitimierter Wahlbetrug existiert in dieser Hinsicht?
Und wenn man dann davon ausgeht, wie viele Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Sozialsonstiges als Betreuer arbeiten? Und welche Wahlpräferenz, meint Ihr, haben diese Personen? Als ich noch in Hamburg wohnte, habe ich meiner Mutter einen amtlichen Betreuer unterstellt, weil ich nicht vor Ort war, um akut wichtige Entscheidungen zu treffen, Notfälle abzufangen, Behördengänge et cetera zu tätigen, ein Ansprechpartner für das Heim zu sein. Der Betreuer war ein sehr korrekter Mensch, der mich ständig auf dem Laufenden hielt und jegliche Entscheidungen vorab mit mir besprach. Eines Tages gab er jedoch seine Betreuungen allesamt auf und wurde Rechtsanwalt. An seine Stelle trat eine Dame, die Berufsbetreuerin ist. Ich konnte sie mir nicht aussuchen. Ich möchte hier nicht noch weiter ausholen, aber ein Anruf von ihr genügte, um meiner sowieso schon halb getroffenen Entscheidung, in meine Heimatstadt zurückzukehren, den letzten saftigen Tritt zu verpassen. Diese Frau hätte, wäre ich immer noch in Hamburg, für meine Mutter gewählt, und zwar ohne mit der Wimper zu zucken. Und ich bin auch ziemlich sicher, was sie gewählt hätte. Das ist nichts anderes als legitimierter Wahlbetrug. Und ich glaube nicht, dass die Gemeinde meiner Mutter eine Ausnahme ist.
Ihr dürft mit diesem Text machen, was Ihr wollt, aber ich möchte bitte nicht genannt werden. Wenn Ihr diesen Beitrag weiterverteilt, bitte per copy & paste – nicht teilen! Das Heim meiner Mutter ist toll, und ich möchte auf keinen Fall, dass dahingehend etwas durchsickert, auch zum Schutze meiner Mutter. Es bleibt die Frage, ob man das nach draußen tragen sollte – am besten vor der Wahl. Und ob es überhaupt etwas bringt. Ich selbst bin seit einigen Wochen krank, und somit hatte ich gerade mal die Energie, das hier endlich aufzuschreiben; mehr bekomme ich im Moment nicht hin.
Quelle: https://www.anonymousnews.ru/2019/05/08/...e-waehlen/
Vollbetreute geistig Behinderte und psychisch Kranke sowie psychisch Kranke im Maßregelvollzug sollen nicht länger von Wahlen ausgeschlossen werden, künftig an Wahlen zum Bundestag und Europaparlament teilnehmen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein bisheriges Verbot Anfang des Jahres für rechtswidrig erklärt. Die GroKo hat nun eine entsprechende Reform des Bundes- und des Europawahlrechts auf den Weg gebracht. Für die Europawahl Ende Mai wird die Neuregelung noch nicht gelten, ansonsten tritt sie am 1. Juli in Kraft. Sie betrifft bis zu 85.000 Menschen, die mit einer Wahlrechtsassistenz an die Urne dürfen oder von dieser vertreten werden. Dies öffnet der Manipulation und dem Betrug Tür und Tor, wie der Erfahrungsbericht eines Facebook-Nutzers belegt:
Netzfund: Legitimierter Wahlbetrug
Ich möchte ein klitzekleines Skandälchen mit Euch teilen. Kürzlich wurde ja vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass betreute geistig behinderte Personen in Zukunft wählen dürfen. Das gleiche Recht sollen auch Straftäter bekommen, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. So weit, so schlecht.
Meine Mutter ist gerade 88 geworden und aufgrund ihrer Demenz in einem Pflegeheim untergebracht. Seit ich wieder in meiner Heimatstadt bin, habe ich selbstredend die offizielle Betreuung übernommen. Also fragte ich nun im Pflegeheim nach, wie es mit den dementen Personen gehandhabt wird. Bekommen diese Wahlunterlagen? Dürfen sie wählen? Die Antwort lautete: „Ja.“ Die Wahlunterlagen kommen und werden ohne großes Aufhebens an die jeweiligen Betreuer oder Angehörigen versandt.“ Entsetzt stiefelte ich zur Gemeinde und hakte nach. Die Antwort: „Naja, ja, es sei leider so.“ Auch bei Briefwahlunterlagen, die an Haushalte verschickt würden, könne man ja schlecht kontrollieren, ob für Ältere gewählt wird, die es nicht mehr alleine entscheiden können, ob der Mann für die Frau wählt oder umgekehrt, ob unter Druck gewählt wird et cetera. Ich starrte die Beamtin ungläubig an. Was für eine Begründung.
Es ist also so, dass bestimmte Personen einfach mal so zwei Mal wählen dürfen (in Worten ZWEI Mal) in Deutschland. Oder mit anderen Worten: Als Betreuer einer dementen Person hat man in Deutschland doppeltes Stimmrecht. Denn was ist es denn anderes? Meine Mutter beispielsweise hat überhaupt keine räumliche, geschweige denn politische Orientierung mehr. Das Kurzzeitgedächtnis hält circa fünf Minuten, danach ist wieder alles neu. Diese Menschen sind geistig nicht mehr in dieser Welt.
Nun kenne ich meine Mutter und weiß, wie zeitlebens ihre politische Einstellung war. Ich kann mich also danach richten. Ich habe mit ihr gesprochen und versucht, ihr innerhalb dieser vorher genannten fünf Minuten alles zu erklären, was sie wissen muss. Sie sagt: „Bitte wähle für mich das, was Du auch wählst.“ Ich sage: „Nein, das kann ich nicht, Du musst mir sagen, was Du wählen möchtest.“ Sie sagt: „Ich wähle das, was Du wählst.“ Und so geht das in einem fort.
Normalerweise müsste ich ihre Unterlagen schreddern und in die Tonne werfen. Aber das werde ich nicht tun. Warum? Die Zahl der Demenzkranken in Deutschland wird auf 1,5 Millionen geschätzt. Nehmen wir einen kleinen Teil davon, der per se nicht wählt, weg. Noch einen kleinen Teil, dessen Angehörige/Betreuer nicht für die demente Person wählen. Wie viele von den übrig Gebliebenen – lass uns großzügig sein und von einer Million ausgehen – wie viele von denen sind in der Lage, eine Wahlentscheidung zu treffen? Und wie viele davon haben amtliche Betreuer – keine nahen Angehörigen also, die wirklich im Sinne der Betreuten wählen würden? Wie viele davon werden überhaupt nicht gefragt? Wie viel legitimierter Wahlbetrug existiert in dieser Hinsicht?
Und wenn man dann davon ausgeht, wie viele Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Sozialsonstiges als Betreuer arbeiten? Und welche Wahlpräferenz, meint Ihr, haben diese Personen? Als ich noch in Hamburg wohnte, habe ich meiner Mutter einen amtlichen Betreuer unterstellt, weil ich nicht vor Ort war, um akut wichtige Entscheidungen zu treffen, Notfälle abzufangen, Behördengänge et cetera zu tätigen, ein Ansprechpartner für das Heim zu sein. Der Betreuer war ein sehr korrekter Mensch, der mich ständig auf dem Laufenden hielt und jegliche Entscheidungen vorab mit mir besprach. Eines Tages gab er jedoch seine Betreuungen allesamt auf und wurde Rechtsanwalt. An seine Stelle trat eine Dame, die Berufsbetreuerin ist. Ich konnte sie mir nicht aussuchen. Ich möchte hier nicht noch weiter ausholen, aber ein Anruf von ihr genügte, um meiner sowieso schon halb getroffenen Entscheidung, in meine Heimatstadt zurückzukehren, den letzten saftigen Tritt zu verpassen. Diese Frau hätte, wäre ich immer noch in Hamburg, für meine Mutter gewählt, und zwar ohne mit der Wimper zu zucken. Und ich bin auch ziemlich sicher, was sie gewählt hätte. Das ist nichts anderes als legitimierter Wahlbetrug. Und ich glaube nicht, dass die Gemeinde meiner Mutter eine Ausnahme ist.
Ihr dürft mit diesem Text machen, was Ihr wollt, aber ich möchte bitte nicht genannt werden. Wenn Ihr diesen Beitrag weiterverteilt, bitte per copy & paste – nicht teilen! Das Heim meiner Mutter ist toll, und ich möchte auf keinen Fall, dass dahingehend etwas durchsickert, auch zum Schutze meiner Mutter. Es bleibt die Frage, ob man das nach draußen tragen sollte – am besten vor der Wahl. Und ob es überhaupt etwas bringt. Ich selbst bin seit einigen Wochen krank, und somit hatte ich gerade mal die Energie, das hier endlich aufzuschreiben; mehr bekomme ich im Moment nicht hin.
Quelle: https://www.anonymousnews.ru/2019/05/08/...e-waehlen/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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