16.12.2019, 17:50
Kriminelle und „Messer-Einwanderer“ lachen sich schlapp: Waffenrechtsverschärfung trifft nur brave Deutsche
Berlin – Die von der Bundesregierung am Donnerstag durchs Parlament geboxte Waffenrechtsverschärfung ist so typisch für die Fehlentwicklung Deutschlands und die Erosion des Rechtsstaats: Obwohl die Normalbevölkerung nicht schuld ist an der Zunahme von Gewalt und Verfall der inneren Sicherheit, wird sie unter Generalverdacht gestellt und werden ihr engere Daumenschrauben angelegt. Die eigentlichen Täter scheren ohnehin nicht um deutsche Gesetze.
Die Reichweite und Handhabe der Organe der Rechtspflege erstreckt sich in einer intakten Gesellschaft auf alle Bürger: Diese sind (mit einer Identität!) registriert, haben eine Sozialversicherungsnummer, eine Steuernummer und einen festen Wohnsitz. Hier, so war es zumindest die längste Zeit, greifen deutsche Gesetze, hier entfaltet die Staatsmacht Wirkung. In Merkeldeutschland ist davon nicht viel übrig geblieben: Dank offener Grenzen diffundieren Gefährder und Kriminelle nach Belieben über die Grenzen, sickern ein und aus; gemeldet sind etliche „Neubürger“ gar nicht, oder unter zahllosen Scheinidentitäten an verschiedenen Adressen. Polizei und Justiz sind heillos überfordert. Wirksam aus dem Verkehr gezogen werden Kriminelle selbst dann nicht, wenn sie gefasst wurden. Deutschland ist Schlaraffenland für Terror-Schläfer, für Drogendealer, fürs Organisierte- und Clanverbrechen und für Schwerverbrecher. Regierung und Behörden haben nicht die leiseste Ahnung davon, wer eigentlich im Land ist.
Weil vor allem die Kriminalität steil nach oben schnellt, wobei diejenige von Zuwanderern erheblich schneller zunimmt als die der einheimischen Bevölkerung, müssen nun natürlich aktionistische Maßnahmen her, die dem Normalbürger Sicherheit und Kontrolle suggerieren sollen. Und dafür müssen natürlich die herhalten, die greifbar sind – und das sind die legalen Waffenbesitzer. Diese sind zwar nur für einen winzigen Teil der durch genehmigungspflichtige Waffen verübten Straftaten im Land verantwortlich (während etwa die meisten Taten unter Verwendung gar nicht oder nicht in Deutschland registrierter Schusswaffen verübt wird) – doch die Illegalen lassen sich eh nicht fassen; also demonstriert der Staat Härte bei den gesetzestreuen Bürgern.
Legale Bürger einmal wieder unter Generalverdacht
Mit ihrem bereits dritte Waffenrechtsänderungsgesetz erlegen die Groko-Fraktionen nun Besitzern legaler Waffen die Pflicht auf, sich alle fünf Jahre daraufhin „überprüfen“ zu lassen, ob sie „Ziele verfolgen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ oder „gegen das friedliche Zusammenleben der Völker“ gerichtet sind. Es sind bewusst schwammig gehaltene Formulierungen, bei denen weltanschauliche oder politische „Unzuverlässigkeit“ nach bewährtem Muster womöglich schon ausreichen könnte, die vorhandene Waffenberechtigung zu entziehen. Zudem sollen die Behörden vor Ausstellung einer Waffenbesitzkarte Erkundigungen beim Verfassungsschutz über die Antragssteller einholen müssen; wer warum und wann in den dortigen Registern auftaucht, folgt jedoch überhaupt keinen klaren rechtlichen Kriterien. Das Waffenrecht wird mit dieser Neufassung offiziell zum Instrument der staatlichen Bespitzelung gemacht – während sich die, die hier eigentlich ins Visier genommen gehörten – Terroristen und Kriminelle – infolge des Gesetzes auch nur eine Schusswaffe weniger besitzen werden, so wie es dadurch auch keinen Anschlag, Tankstellen- oder Banküberfall, keine Beziehungs- oder Sexualstraftat und keinen bewaffneten Einbruch weniger geben wird, die allesamt mit illegalen Waffen verübt werden.
Die Novelle stellt wieder einmal legale Sportschützen, Sicherheitsbedienstete oder tatsächlich bedrohte und gefährdete Personen (die eben keine illegale Waffe im Darknet oder auf dem Schwarzmarkt kaufen, sondern den korrekt-legalen Weg wählen) unter einen unerträglichen Generalverdacht. Der Normalbevölkerung wird so der Zugang zu Waffen erschwert bis verwehrt, während Kriminelle sich grinsend an jeder Ecke, in jedem Hinterzimmer bewaffnen können. Islamistische und extremistische Gefährder profitieren von dieser einseitigen, pseudolegalistischen „Konsequenz“. Waffenexperten beklagen schon jetzt die absurden Unterschiede im europäischen Waffenrecht, wo nicht nur die nationalen Bestimmungen variieren, sondern vor allem die EU-Bestimmungen ganz unterschiedlich ausgelegt werden – was die restriktiven deutschen Regelungen infolge der offenen Schengengrenzen vollends absurd erscheinen lässt.
Die lachhafteste Neuerung jedoch besteht in der gesetzlich nunmehr vorgesehenen Ermächtigung der Landesregierungen zur Einrichtung von Messerverbotszonen; solche waren bisher nur auf polizeiliche Anordnung hin an sogenannten „Hotspots“ zulässig, also an erwiesenenen Kriminalitätsbrennpunkten. Fortan soll es sie laut „JF“ auch an Orten geben, wo sich „generell viele Menschen“ aufhalten – etwa in Fußgängerzonen oder Einkaufszentren. Wer, um Himmels Willen, plant solche Gesetze, auf welchem Planeten leben Ministerialbeamte, die solche Novellen formulieren – und die Politiker, die sie ernsthaft umsetzen? Die einzigen, die sich an Messerverbotszonen halten, sind brave deutsche ohne jede böse Absicht, die ihr privates Pfadfinder- oder Taschenmesser gelegentlich mit sich führen.
Kriminelle Zuwanderer und Gefährder können frohlocken
Jeder „Messereinwanderer“ oder gewaltbereite Straßenkriminelle hingegen, auch halbstarke Jugendliche in den berüchtigten Zusammenrottungen auf deutschen Plätzen und Schulhöfen, werden ihre Butterflies oder Brotmesser weiterhin mit sich führen – schon deshalb, weil ihnen auch im Fall der Ertappung keine „Strafe“ droht, über die sie sich nicht schlapplachen. Dabei ist es gerade diese Problemklientel, die eigentlich bekämpft werden müsste: Wie die AfD in der Parlamentsdebatte anführte, nahm beispielsweise in Baden-Württemberg die Zahl der Messer-Straftaten deutscher Tatverdächtiger seit 2014 konstant ab, während die Anzahl tatverdächtiger Asylbewerber und Flüchtlinge um über 200 Prozent stieg.
Diese aus Ohnmacht geborene Strafverschärfung ist nicht mehr als praktische Umsetzung des famosen Merkel-Wortes „Straftaten sind bei uns nicht erlaubt“. Dafür lässt dieselbe Kanzlerin, der Regierungen solche Drangsalierungen der Normalbevölkerung verantwortet, weiterhin Monat für Monat zehntausende Menschen ungeprüft ins Land – etliche davon bewaffnet. Die „Sonderbehandlung“, das hoheitliche Misstrauen – es gilt nur den „schon länger hier Lebenden“. (DM)
Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2019/1...CWpeuK_q6Y
Berlin – Die von der Bundesregierung am Donnerstag durchs Parlament geboxte Waffenrechtsverschärfung ist so typisch für die Fehlentwicklung Deutschlands und die Erosion des Rechtsstaats: Obwohl die Normalbevölkerung nicht schuld ist an der Zunahme von Gewalt und Verfall der inneren Sicherheit, wird sie unter Generalverdacht gestellt und werden ihr engere Daumenschrauben angelegt. Die eigentlichen Täter scheren ohnehin nicht um deutsche Gesetze.
Die Reichweite und Handhabe der Organe der Rechtspflege erstreckt sich in einer intakten Gesellschaft auf alle Bürger: Diese sind (mit einer Identität!) registriert, haben eine Sozialversicherungsnummer, eine Steuernummer und einen festen Wohnsitz. Hier, so war es zumindest die längste Zeit, greifen deutsche Gesetze, hier entfaltet die Staatsmacht Wirkung. In Merkeldeutschland ist davon nicht viel übrig geblieben: Dank offener Grenzen diffundieren Gefährder und Kriminelle nach Belieben über die Grenzen, sickern ein und aus; gemeldet sind etliche „Neubürger“ gar nicht, oder unter zahllosen Scheinidentitäten an verschiedenen Adressen. Polizei und Justiz sind heillos überfordert. Wirksam aus dem Verkehr gezogen werden Kriminelle selbst dann nicht, wenn sie gefasst wurden. Deutschland ist Schlaraffenland für Terror-Schläfer, für Drogendealer, fürs Organisierte- und Clanverbrechen und für Schwerverbrecher. Regierung und Behörden haben nicht die leiseste Ahnung davon, wer eigentlich im Land ist.
Weil vor allem die Kriminalität steil nach oben schnellt, wobei diejenige von Zuwanderern erheblich schneller zunimmt als die der einheimischen Bevölkerung, müssen nun natürlich aktionistische Maßnahmen her, die dem Normalbürger Sicherheit und Kontrolle suggerieren sollen. Und dafür müssen natürlich die herhalten, die greifbar sind – und das sind die legalen Waffenbesitzer. Diese sind zwar nur für einen winzigen Teil der durch genehmigungspflichtige Waffen verübten Straftaten im Land verantwortlich (während etwa die meisten Taten unter Verwendung gar nicht oder nicht in Deutschland registrierter Schusswaffen verübt wird) – doch die Illegalen lassen sich eh nicht fassen; also demonstriert der Staat Härte bei den gesetzestreuen Bürgern.
Legale Bürger einmal wieder unter Generalverdacht
Mit ihrem bereits dritte Waffenrechtsänderungsgesetz erlegen die Groko-Fraktionen nun Besitzern legaler Waffen die Pflicht auf, sich alle fünf Jahre daraufhin „überprüfen“ zu lassen, ob sie „Ziele verfolgen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ oder „gegen das friedliche Zusammenleben der Völker“ gerichtet sind. Es sind bewusst schwammig gehaltene Formulierungen, bei denen weltanschauliche oder politische „Unzuverlässigkeit“ nach bewährtem Muster womöglich schon ausreichen könnte, die vorhandene Waffenberechtigung zu entziehen. Zudem sollen die Behörden vor Ausstellung einer Waffenbesitzkarte Erkundigungen beim Verfassungsschutz über die Antragssteller einholen müssen; wer warum und wann in den dortigen Registern auftaucht, folgt jedoch überhaupt keinen klaren rechtlichen Kriterien. Das Waffenrecht wird mit dieser Neufassung offiziell zum Instrument der staatlichen Bespitzelung gemacht – während sich die, die hier eigentlich ins Visier genommen gehörten – Terroristen und Kriminelle – infolge des Gesetzes auch nur eine Schusswaffe weniger besitzen werden, so wie es dadurch auch keinen Anschlag, Tankstellen- oder Banküberfall, keine Beziehungs- oder Sexualstraftat und keinen bewaffneten Einbruch weniger geben wird, die allesamt mit illegalen Waffen verübt werden.
Die Novelle stellt wieder einmal legale Sportschützen, Sicherheitsbedienstete oder tatsächlich bedrohte und gefährdete Personen (die eben keine illegale Waffe im Darknet oder auf dem Schwarzmarkt kaufen, sondern den korrekt-legalen Weg wählen) unter einen unerträglichen Generalverdacht. Der Normalbevölkerung wird so der Zugang zu Waffen erschwert bis verwehrt, während Kriminelle sich grinsend an jeder Ecke, in jedem Hinterzimmer bewaffnen können. Islamistische und extremistische Gefährder profitieren von dieser einseitigen, pseudolegalistischen „Konsequenz“. Waffenexperten beklagen schon jetzt die absurden Unterschiede im europäischen Waffenrecht, wo nicht nur die nationalen Bestimmungen variieren, sondern vor allem die EU-Bestimmungen ganz unterschiedlich ausgelegt werden – was die restriktiven deutschen Regelungen infolge der offenen Schengengrenzen vollends absurd erscheinen lässt.
Die lachhafteste Neuerung jedoch besteht in der gesetzlich nunmehr vorgesehenen Ermächtigung der Landesregierungen zur Einrichtung von Messerverbotszonen; solche waren bisher nur auf polizeiliche Anordnung hin an sogenannten „Hotspots“ zulässig, also an erwiesenenen Kriminalitätsbrennpunkten. Fortan soll es sie laut „JF“ auch an Orten geben, wo sich „generell viele Menschen“ aufhalten – etwa in Fußgängerzonen oder Einkaufszentren. Wer, um Himmels Willen, plant solche Gesetze, auf welchem Planeten leben Ministerialbeamte, die solche Novellen formulieren – und die Politiker, die sie ernsthaft umsetzen? Die einzigen, die sich an Messerverbotszonen halten, sind brave deutsche ohne jede böse Absicht, die ihr privates Pfadfinder- oder Taschenmesser gelegentlich mit sich führen.
Kriminelle Zuwanderer und Gefährder können frohlocken
Jeder „Messereinwanderer“ oder gewaltbereite Straßenkriminelle hingegen, auch halbstarke Jugendliche in den berüchtigten Zusammenrottungen auf deutschen Plätzen und Schulhöfen, werden ihre Butterflies oder Brotmesser weiterhin mit sich führen – schon deshalb, weil ihnen auch im Fall der Ertappung keine „Strafe“ droht, über die sie sich nicht schlapplachen. Dabei ist es gerade diese Problemklientel, die eigentlich bekämpft werden müsste: Wie die AfD in der Parlamentsdebatte anführte, nahm beispielsweise in Baden-Württemberg die Zahl der Messer-Straftaten deutscher Tatverdächtiger seit 2014 konstant ab, während die Anzahl tatverdächtiger Asylbewerber und Flüchtlinge um über 200 Prozent stieg.
Diese aus Ohnmacht geborene Strafverschärfung ist nicht mehr als praktische Umsetzung des famosen Merkel-Wortes „Straftaten sind bei uns nicht erlaubt“. Dafür lässt dieselbe Kanzlerin, der Regierungen solche Drangsalierungen der Normalbevölkerung verantwortet, weiterhin Monat für Monat zehntausende Menschen ungeprüft ins Land – etliche davon bewaffnet. Die „Sonderbehandlung“, das hoheitliche Misstrauen – es gilt nur den „schon länger hier Lebenden“. (DM)
Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2019/1...CWpeuK_q6Y
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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