21.04.2023, 21:27
Strafbefehl wegen Beleidigung: Die gekränkte Frau Baerbock
21 Apr. 2023
Es ist kaum zu glauben, da verbringt diese Frau ihre Tage damit, den Ruf Deutschlands, seiner Diplomatie und seines Bildungswesens in der Welt zu ruinieren, und ist selbst angefressen, wenn ihr nicht gelobhudelt wird. Eine Attitüde, die schon an Marie Antoinette erinnert.
Annalena Baerbock - Quelle: © Janine Schmitz
Von Dagmar Henn
Dass Bundesaußenministerin Annalena Baerbock sehr auf ihr Image bedacht ist, ist mittlerweile bekannt. Schließlich kosten ihre Visagisten einiges. Allerdings wird mittlerweile sichtbar, dass Schminke alleine nicht genügt, wenn man stammelnd von Fettnapf zu Fettnapf durch die Weltpolitik hüpft.
Vermutlich wird die nächste Meldung über die Dienstbotenränge rund um Madame Außenministerin ein fester Staatsanwalt sein. Denn es reicht nicht, optisch zu kontrollieren, was vorne in die öffentliche Meinung eingespeist wird, man muss auch kontrollieren, wie es als Meinungsäußerung hinten wieder herauskommt. Und bei so vielen Steilvorlagen für Spott und Verachtung ist das nicht einfach.
Jüngst gab es jedenfalls bereits zwei Fälle, in denen in Baerbocks Namen oder im Interesse ihrer zarten Seele (ja, die hat sie vermutlich, irgendwo, auch wenn sie nicht so wirkt) staatlicherseits zugeschlagen wurde.
Beim ersten handelte es sich um einen Strafbefehl, weil Baerbock dumm genannt wurde, was eine Beleidigung darstelle. Man kann das zwar etwas eleganter formulieren, aber es gibt starke Indizien dafür, dass es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt. Jedenfalls fand sich ein Staatsanwalt, der daraus einen Strafbefehl zauberte. Und zehntausend Euro, weil Madame sich gekränkt fühlt, ist schon großzügig. Man kann sich förmlich vorstellen, wie die Telefone heißliefen zwischen Baerbock und Bundesjustizminister Buschmann.
Baerbock: Marco, da wieder jemant gemein mit mir.
Buschmann: Das heißt zu, Annalena.
Baerbock: Egalt. Der hat gesagt dass ich dumm bin, und du musst da sofort, oder wir müssen zusammen gemeinsam, mit Rechtsstaat und eingreifen.
Buschmann: Bist du sicher, dass das eine gute Idee ist? Immerhin bist du eine Person des öffentlichen Lebens, da muss man auch mal einstecken können, sonst macht man sich lächerlich.
Baerbock: Du nennst mich lächerlich? Das sage ich gleich Robert, dann platzt die Kolabition!
Buschmann: Ach, Annalena, nein, beruhige dich. Also, was willst du?
Baerbock: Auspeitschen, den Schuft!
Buschmann: Das gibt es nicht im deutschen Strafrecht.
Baerbock: Dann muss das rein! Ich bin Ministerin!
Buschmann: (betretenes Schweigen)
Buschmann: Also gut, ich kann ja mal die Staatsanwaltschaft ansetzen...
Baerbock: Ja, morgen, und ganz scharf, wirklich, ganz doll scharf.
Wie auch immer, so bizarr dieser erste Fall bereits war, die verlorene Ehre der Annalena Baerbock forderte bereits ein weiteres Opfer. Diesmal ist es der Videoblogger Tim Kellner, der es gewagt hatte, Baerbocks so unkundige wie missratene Äußerungen über nigerianische Dorftoiletten zu einem Video zu verarbeiten. Und selbstverständlich fühlte sich Baerbock in diesem Fall noch heftiger beleidigt, wozu sicher mit beigetragen haben mag, dass ihre Darstellung Nigerias mit dessen Wirklichkeit etwa so viel zu tun hatte wie Grimms Märchen mit dem Deutschland des Jahres 2023.
Nur, dass diesmal zu noch größeren Kanonen gegriffen wurde. Die Beleidigung der Ministerin soll in diesem Fall mit ganzen acht Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, zuzüglich einer Spende an einen Verein für Flüchtlingshilfe, geahndet werden. Offenkundig hat sie (oder Marco Buschmann) diesmal der Staatsanwaltschaft die Aufgabe gestellt, diese Stimme dauerhaft zum Verstummen zu bringen.
Es gab ja in der bundesdeutschen Geschichte schon einige Politiker, die besonders gerne wegen Beleidigung klagten. Seltsamerweise war Franz Josef Strauß, der selbst Beleidigungen mit der Gießkanne verteilte, einer davon. Aber so weit wie Baerbock ist noch keiner gegangen. Das Strafmaß stinkt geradezu nach unmittelbarer Einmischung von oben.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich zwei Punkte klarstellen. Zum einen, bei mir macht es keinen Sinn, den deutschen Staatsanwalt in Bewegung zu setzen, weil ich mich nicht in Deutschland befinde. Und zum anderen, es würde sowohl den deutschen Staatsanwaltschaften als auch der Öffentlichkeit viel Schmerz ersparen, wenn das Problem der gekränkten Frau Baerbock schlicht dadurch gelöst würde, dass sie keinen weiteren Anlass zu Äußerungen gibt, die sie für Beleidigungen hält.
Sowohl viele deutsche Bürger als auch viele ihrer augenblicklichen Kollegen rund um den Globus (ganz zu schweigen von den Dolmetschern, die ihr Gestammel übersetzen müssen) wären wirklich erleichtert, folgte sie ihrem kindlichen Gemüt und würfe das Amt schmollend in die Ecke. Vielleicht ließe sich zu diesem Zweck sogar eine Spendensammlung "ein Trampolin für Baerbock" initiieren, um sie über diesen Verlust hinwegzutrösten. Dann könnte sie fröhlich hüpfen, und die Welt hätte ihre Ruhe.
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Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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