15.11.2023, 20:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.11.2023, 20:21 von Klartexter.)
Riesenklatsche für Ampel: Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig!
15. November 2023
Das Bundesverfassungsgericht hat den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Übertrag von 60 ungenutzten Corona-Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist damit nichtig.
Die Ampel-Koalition hatte dabei 60 Milliarden Euro zusätzliche Schulden im Zuge der Corona-Krise ermächtigt, die zunächst allerdings nicht verwendet wurden. Später wollte die Bundesregierung dieses Geld dann im Rahmen des KTF für den Kampf gegen den sogenannten „Klimawandel“ verschieben. So umging man auch die Schuldenbremse und machte höhere Ausgaben auf Pump möglich.
Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, sagte die Vorsitzende Richterin Doris König bei der Verkündung. Im Beschlusstext heißt es: „Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 unvereinbar und nichtig ist“. Das Gesetz entspreche „nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen“.
Das Urteil bringt die Bundesregierung nun in Bedrängnis – denn es reißt ein großes Loch im ohnehin überdehnten Haushalt auf. Das Verfassungsgericht stellt klar: „Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren.“ Heißt: Es dürften massive Kürzungen notwendig werden. Der eigentlich schon fertig geplante Bundeshaushalt für das kommende Jahr dürfte damit in sich zusammenfallen.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:
„Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Sicht der AfD-Fraktion zur Schuldenbremse bestätigt. Die AfD-Fraktion hatte genau wie die Union schon bei der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 auf die Verfassungswidrigkeit der Umwidmung von 60 Milliarden Euro hingewiesen und eine Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht zur Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes gefordert. Der zugehörige AfD-Antrag ( ) fand damals allerdings nicht das erforderliche 25-Prozent-Quorum.
Dennoch gratulieren wir der Union zu diesem Erfolg in Karlsruhe. Es ist zu begrüßen und absolut überfällig, dass Karlsruhe den Buchungstricks in Bezug auf die Schuldenbremse nun gewisse Grenzen setzt. Unsere Kritik schon von 2021 umfasste genau jene Punkte, die nun auch im heutigen Karlsruher Urteil die tragenden Entscheidungsgründe waren: Fehlender Veranlassungszusammenhang zwischen Notlage und Schuldenmaßnahmen sowie Verletzung der verfassungsrechtlichen Vorschriften von Jährlichkeit und Vorherigkeit der Haushaltsaufstellung gemäß Art. 110 GG.
Die heutige Entscheidung hat bereits direkte Auswirkungen auf die laufenden Haushaltsberatungen. Nach den jetzigen Planungen will die Bundesregierung etwa ein Drittel der 60 Milliarden bereits 2024 aufbrauchen. Da dies nun nicht mehr möglich ist, fallen die Haushaltsplanungen der Ampel einen Tag vor der Bereinigungssitzung in sich zusammen, denn der KTF ist inzwischen der entscheidende Nebenhaushalt dieser Regierung.
Am sinnvollsten wäre es übrigens, den nunmehr fast entleerten KTF komplett aufzulösen, denn die hiermit betriebene Politik ist ohnehin hochgradig schädlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wenn die Regierung nun also kurzfristig eine Lösung braucht, kann sie sich gerne auch an diesem Vorschlag der AfD-Fraktion bedienen.“
Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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