20.12.2018, 20:13
Richter ergreift Partei für afghanischen Sextäter: Übergriff auf 13-Jährige ist kein Kindesmissbrauch
Ein Afghane, der einen sexuellen Übergriff auf ein 13-jähriges Mädchen verübt hatte, wurde nicht wegen Kindesmissbrauchs verurteilt. Der Richter ergriff im Verfahren Partei für den Angeklagten und unterstellte, dass dieser der Meinung gewesen sei, das Mädchen sei mindestens 14 Jahre oder älter gewesen. Damit sei der Vorwurf des Kindesmissbrauchs hinfällig, so die Argumentation.
von Günther Strauß
Tatsachen scheinen vor bundesdeutschen Gerichten keine große Rolle zu spielen – zumindest wenn der Angeklagte ein Asylforderer ist. Dann setzen sich auch linksgrüne Richter effektiv für Sexualstraftäter ein. Richter Ulf Thiele zum Beispiel. Dieser legte dem Angeklagten die entlastenden Worte höchstselbst in den Mund, um eine milde Strafe zu erreichen.
Im vorliegenden Fall hatte sich ein 19 Jahre alter Afghane an einem 13-jährigen Mädchen vergangen. Die Schülerin, mutmaßlich aus einem Gutmenschenhaushalt stammend, war gemeinsam mit zwei Freundinnen (16 und 17 Jahre alt) zur Flüchtlingsunterkunft am Sandkamp in Bad Oldesloe (Schleswig-Holstein) gegangen, um dort mit drei „Flüchtlingen“ einen geselligen Nachmittag zu verbringen.
Ein derartig naives Verhalten ist nur durch vermeintliche politische Korrektheit der Eltern zu erklären. Mutmaßliche Wähler von SPD und Grünen haben kein Problem damit, ihre eigenen Kinder mit kulturfremden Asylforderern zu verkuppeln. In diesem Sinne stiegen die drei Mädels durch ein Fenster in die Asylunterkunft, um dort mit reichlich Alkohol eine feucht-fröhliche Asyl-Party zu feiern. Dabei hatten die „Flüchtlinge“ die Mädchen auch zum Konsum von Marihuana genötigt.
Während der zweifelhaften Party hatten die Illegalen bereits versucht, sexuellen Kontakt zu den Mädels zu suchen. Immer wieder sprachen Sie das Thema Sex an und machten Anstalten, mit den Freundinnen intim zu werden. Der Wachdienst schob dem bevorstehenden Asyl-Gang-Bang allerdings den Riegel vor und verwies die beiden älteren Mädchen schließlich aus der Unterkunft. Diese leben selbst in betreuten Wohngruppen und hier sehen wir auch schon den zweiten Grund für ihr naives Verhalten. Von den eigenen Eltern vernachlässigt, kamen sie nicht im Ansatz auf die Idee, dass es nicht unbedingt zu ihre Vorteil sein muss, sich mit sogenannten „Flüchtlingen“ einzulassen.
Die 13-Jährige verweilte aus bisher ungeklärten Gründen weiterhin in der Asylunterkunft. Als sie schließlich durch das Fenster wieder verschwinden wollte, folgte ihr der 19-jährige Angeklagte. Der Afghane zwang sie zunächst, ihm einen Kuss zu geben. Schließlich warf er sie zu Boden, küsste sie, berührte sie unter dem BH und fixierte sie unter stoßenden Bewegungen auf der Wiese.
Das Mädel wehrte sich durch Wegdrücken, Tritte und Schreie und riss sich schließlich los. Erst dann ließ der Angeklagte von ihr ab und schlenderte zurück zur Flüchtlingsunterkunft, während das Mädchen zur nahegelegenen Bundesstraße 75 lief und dort auf Passanten traf, die die Polizei verständigten.
Vor Gericht spielte der afghanische Sextäter nun ein äußerst perfides Spiel. Zunächst schwieg er zur Tat und wartete erst einmal sämtliche Zeugenaussagen ab. Seine Aussage passte er anschließend an die der Zeugen an und versuchte damit, sich einen Vorteil zu erschleichen. Und er bekam dabei sogar noch prominente Unterstützung und zwar von Richter Ulf Thiele höchstselbst. Zugunsten des Angeklagten sagte Thiele: „Die Mädchen haben sich auch für deutsche Verhältnisse übermäßig frivol dargestellt.“
Doch das ist längst nicht alles. Der Richter fuhr mit der Entlastung des Afghanen fort und erfand selbst eine Geschichte, um dem Angeklagten ein mildes Urteil zu gewähren. Aufgrund des erwähnten angeblichen frivolen Verhaltens habe er das Opfer zumindest für 14 oder älter halten können. Deshalb sei er nicht wegen Kindesmissbrauchs zu verurteilen, so Ulf Thiele.
Lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen! Tatsachen spielen ganz offenbar keine Rolle mehr vor bundesdeutschen Gerichten – wenn der Angeklagte die richtige Hautfarbe hat. Bei einem ausländischen Sextäter ist es heute offensichtlich ausreichend, wenn der Richter seine blühende Phantasie auslebt, um zu erahnen, was der Täter sich gedacht haben könnte. Derart skurril geht es nur in der BRD zu.
Richter Ulf Thiele freut sich über Zuschriften und Anrufe zum Thema und steht gern für Rückfragen zur Verfügung.
Telefon: 04102 / 519 166
E-Mail: Ulf.Thiele@neuerichter.de
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Quelle: http://www.anonymousnews.ru/2018/12/20/r...issbrauch/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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