22.02.2024, 20:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.02.2024, 20:56 von Klartexter.)
Populistischer Ascherfreitag der AfD-Rhein-Berg
22. Februar 2024
Am Freitag veranstaltete der AfD-Kreisverband Rhein-Berg einen Populistischen Ascherfreitag mit den Bundestagsabgeordneten Prof. Harald Weyel, Beatrix von Storch und Mariana Harder-Kühnel. Obwohl die Gesellschafterversammlung des Bergischen Löwen, in dem die Veranstaltung ursprünglich stattfinden sollte, den Kreisverband ausgeladen hat, hielt der Kreisverband trotzdem die Veranstaltung an einem alternativen Ort ab.
Bei der Veranstaltung berichtete Weyel über die juristische und außenpolitische Kulisse seiner Arbeit: Nach der launigen Einführung und Feststellung, dass die Siegermächte nach 1945 offenbar total versagt hätten — mit Blick auf die draußen stattfindende „Demonstration gegen Demokratie“ — obliege es wohl der AfD, dies nachzuholen, nämlich „denen da draußen Demokratie und Mores“ endlich mal etwas näherzubringen. Es folgte anschließend eine Tour d‘Horizon (nebst Tour de Force) über ausgewählte Verfassungsgerichtsurteile zur AfD. So ließen sich die juristischen Nachlesen zum Regierungs- und Institutionenversagens in etwa so zusammenfassen:
Bundesverfassungsgericht zum Ersten: Ein klarer Erfolg der klagenden AfD, wie etwa die „Verurteilung“ Merkels wegen ihrer unzulässigen Einmischung in die Thüringen-Wahl im Februar 2020, gesprochen im Mai 2022, wo sie nicht mehr im Amt war und trotzdem nachträglich mit Orden behängt wurde.
Bundesverfassungsgericht zum Zweiten: Ein Teilerfolg wie die seit 2017 von der AfD herbeigeklagte Auferlegung eines Stiftungsgesetzes, nachdem sich die Altparteien dort in den 16 Merkel-Jahren freihändig am Steuersäckel bedienten und die Beute auf 660 Millionen Euro vervielfachten. Der AfD-nahen „Erasmus-Stiftung“ wurden „bis 2019“ immerhin 900.000 Euro zugesprochen, die freilich der Auszahlung harren. Gleichzeitig jedoch fabriziert(e) der Altparteien-beherrschte Bundestag hier eine weitere „Lex-AfD“, die sie gleich wieder ausschließen soll — und weiteres prozessieren erzwingt. Hinzu kommt die Zusatzdrohung eines Ausschlusses von der allgemeinen Parteienfinanzierung, die für alle Parteien in Deutschland insgesamt ca. 230 Millionen Euro ausmacht.
Bundesverfassungsgericht zum Dritten: Ein letztlich aber eher fragwürdiger Teilerfolg liegt auch im Urteil zum NGEU-Sonderfonds über 750 Milliarden bzw. 800 Milliarden Euro bis 2027, der den rund 1100 Milliarden Euro schweren, siebenjährigen „normalen EU-Haushalt“ annähernd verdoppelt und (ähnlich den vorangegangenen BVerfG- bzw. EuGH-Urteilen etwa zur unausgesprochenen, faktischen „Eurorettung“ via EZB-Staatsanleihen-Käufe) nur lasche Auflagen und Aussagen zur „Integrationsverantwortung“, also zur Bundestags- und Regierungsverantwortung in der Sache macht. Nur ein einziges Sondervotum des Richters Peter Müller ist dabei hervorzuheben, der meinte, dass damit die Haushaltsstruktur bzw. -finanzierung der heutigen EU klar genug aus den vertraglichen Angeln gehoben wird.
Bundesverfassungsgericht zum Vierten: Einen ebenso schweren Schlag ins deutsche Wirtschafts- und Finanzkontor, bzw. gegen die Rückkehr zur aufgeklärten Normalität, muss man dagegen wohl im Noch-viel-mehr-Klimapolitik- sehen (hier hatten vor allem die einschlägigen „Klima“-Lobbygruppen und Einzelpersonen gegen das sogenannte Klimaschutzgesetz vom Dezember 2019 geklagt):
„… Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln…“
Der Vollständigkeit halber hätte man wohl noch markant die beiden aktuellsten und mithin das fünfte und sechste Beispiel „verhalten optimistisch stimmender BVerfG-Urteile“ anführen können, nämlich einmal die quasi zweifache Wahlwiederholung einmal der Berliner Regionalwahlen (Februar 2023) sowie Bundestagswahlen in Berlin (Februar 2024), die aber nur in einem Fünftel der dortigen Wahlkreise stattfand, da die konkrete Ausgestaltung wiederum der Altparteien-dominierte Bundestag selbst entschied (so wie beim Stiftungsgesetz ja auch). Alle Sonderfaktoren herausgerechnet bedeutete dies vor Ort ein Plus von 80 Prozent für die AfD.
Und zum anderen wäre da noch die Verfassungswidrigkeitserklärung des Bundeshaushaltes 2023 und 2024. All das mit dem impliziten und medial völlig unerörterten Skandal, dass die ganze „Ampel-Koalition“ 2021 ja nur mit von vornherein verfassungswidrigen Haushaltsvorgaben zustande kam. Der also vertraglich ausgehandelte Verfassungsbruch für rot-grün(-gelbe) Ideologieprojekte („Heizungsgesetz, Bürgergeld, Genderkrieg“ etc.), ermöglicht durch die FDP, rückt nicht nur diese „demokratischen Parteien“ ins genau richtige Licht. Unnötig zu erwähnen, dass die Dinge hier im Galopp mit weiteren Verfassungsbrüchen und Manipulationen „geheilt“ werden sollen. Insofern rotten sich hier in Zukunft also weiterhin ebenso Steuerbürger- wie AfD-feindliche Regierungskombinationen zusammen und ist hier keinerlei Umkehr oder „Metanoia“ zu erwarten. Nur eine AfD-Regierung wird wirklich Schluss machen mit all dem UN-, EU- und Berlin-Klimaterror. Schluss machen mit all der Brüsseler Agrar- und Gesamtwirtschaftsreglementierung inklusive Fiskalausbeutung hiesiger Verbraucher, Arbeitnehmer, Unternehmer, Rentner, Steuer- und Sozialkasseneinzahler und einer völlig verblendeten Bildungs- und Familienpolitik und einer allzu blinden NATO-Treue.
Zu dieser mittelfristigen Leistungsschau der BVerfG-Arbeit seit dem AfD-Eintritt in den Bundestag anno 2017, kam als Sonderbonus eine selten bis nie gehörte Betrachtung der keinesfalls singulären „Todsünden“ schon der Kohl-CDU vor oder ab 1989/90. Angefangen mit der „Restitutions“-Lüge, dass nämlich die Sowjetunion (Gorbatschow) die Gesamtenteignungen in der „Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR“ für unantastbar erklärt habe in der „Wiedervereinigungs-“ bzw. Beitrittsfrage. Hier hatte die heutige Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch schon im März 1998 als studierender Teenager mit einem Verein eine Veranstaltung mit keinem geringeren als Michail Gorbatschow in Berlin organisiert, in der jener große Mann es verneinte, dass jemals zwischen ihm und Kanzler Kohl dieses „Junktim“ erfolgt sei.
Will sagen: Kanzler Kohl log sowohl hier als auch bei anderen entscheidenden Grundsatzfragen wie etwa beim behaupteten/gefühlten/suggerierten Junktim von „deutscher Wiedervereinigung und D-Mark-Aufgabe“, denn, so Prof. Harald Weyel: Weder Paris noch London oder Amsterdam/Den Haag hätten den Beitritt der DDR zur BRD wirklich stoppen können ohne die EU und die NATO infrage zu stellen. Wenn Moskau und Washington „JA“ sagen, ist es ziemlich egal, was „andere Leute“ noch dazu sagen mögen. Denn genau diese „Gretchenfrage“ war geeignet, den damals schon deutlich genug in Schieflage geratenen „EWG-EG-EU“-Spuk schlagartig auf neue Grundlagen — und zwar „ehrliche“ — zu stellen.
Das Trauerspiel ging dann weiter bis zum „Minol“-Raffinerie- und Tankstellennetz-Verkaufsskandal an den französischen (Staats-)Erdöl-Konzern TOTAL (inkl. illegaler sechsstelliger Parteispenden an die CDU). Und es folgte — oder lief parallel — auch die Nichtverhandlung über die angebotene Rückgabe des „Oblast Königsberg“ durch Sowjet-Russland. Jenseits aller Insider-Infos öffentlich bestätigt wurde derlei freilich erst ein gutes Jahrzehnt später, nämlich im Mai 2010, in einem damals noch weit seriöseren Magazin namens „Spiegel“!
Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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