29.07.2019, 06:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.07.2019, 15:22 von Klartexter.)
JULI 2019: DRINGENDES ÖFFENTLICHES INTERESSE AM ETHNISCHEN HINTERGRUND VON TATVERDÄCHTIGEN IST SPÄTESTENS JETZT GEGEBEN
Von EUGEN PRINZ | Sowohl die Pressestellen der Polizeibehörden als auch die etablierten Medien verschweigen häufig in ihrer Berichterstattung über Straftaten den ethnischen Hintergrund der Tatverdächtigen. Als Argument dient hierzu die Ziffer 12.1 des so genannten „Pressekodex„. Dort heißt es:
„In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen
Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens
führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein
begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“
Jetzt stellt sich die Frage, ob das tatsächlich Vorurteile sind. Der Autor meint: Nein, es sind keine!
Alleine schon die Tatsache, dass es sich bei einem Großteil der Zuwanderer um junge Männer mit niedriger Bildung aus gewaltaffinen und frauenfeindlichen Kulturkreisen handelt, die hier der sozialen Unterschicht zuzurechnen sind, bedingt aus kriminologischer Sicht eine deutlich höheren Inzidenz bei schweren Straftaten. Es ist halt nun mal so, dass ein 20-jähriger, männlicher Analphabet aus armen Verhältnissen eher schwerkriminell wird, als eine 65-jährige Unternehmerswitwe mit Hochschulstudium. Inwieweit der ethnische Hintergrund dazu noch eine Rolle spielt, soll hier nicht weiter diskutiert werden.
Für die richtige Entscheidung muss der Wähler die Wahrheit kennen
Seitens der Eliten in unserem Land wird alles versucht, die Auswirkungen der verheerendsten Fehlentscheidung, die von bundesdeutschen Politikern jemals getroffen wurde, zu vertuschen. Das Staatsvolk darf nicht wissen, dass massenhaft Menschen ins Land gelassen wurden und immer noch werden, die alleine schon aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters und ihrer sozialen Herkunft deutlich häufiger zu schweren Gewaltverbrechen neigen als der Bevölkerungsdurchschnitt.
Wäre diese Tatsache allgemein bekannt, würde sie die Wahlentscheidung der Bürger zugunsten von Parteien, die der gegenwärtigen Migrations- und Flüchtlingspolitik kritisch gegenüberstehen, entscheidend beeinflussen. Mit anderen Worten: Die AfD würde massiv an Stimmen gewinnen, oder die etablierten Parteien müssten eine 180°-Wende in der Zuwanderungspolitik vollziehen.
Um das zu verhindern, wurde die Ziffer 12.1 des Pressekodex geschaffen, der zusammen mit einigen anderen faulen Ausreden, auf die am Schluß dieses Artikels noch eingegangen wird, die Wahrheit vor dem Wahlvolk verbirgt.
Die Pressesprecher der Polizei
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass sich die Polizei – vornehm ausgedrückt – nicht gänzlich der Einflussnahme durch die Politik entziehen kann. Das gilt vor allem auch für die Pressearbeit der Ordnungshüter im Zusammenhang mit Straftaten, die von Personen mit Migrations- oder Fluchthintergrund begangen wurden.
Aus dieser Situation heraus ergeben sich deshalb regelmäßig harte Diskussionen, die der Autor in seiner Eigenschaft als Journalist mit den Pressesprechern der Polizei führt. Bei besonders widerlichen oder Aufsehen erregenden Straftaten erkundigt sich der Verfasser grundsätzlich nach dem ethnischen Hintergrund des oder der Tatverdächtigen, wenn diese Information in der polizeilichen Pressemitteilung „vergessen“ wurde, was häufig der Fall ist.
Der Frage „Hat der Tatverdächtige einen Migrationshintergrund?“ begegnen die für die Pressearbeit zuständigen Beamten meist sehr reserviert. Es ist beinahe so, als hätte man etwas Unkeusches gefragt.
Je nach Einstellung reagiert der Beamte entweder sachlich oder ungehalten. Es gibt ein gewisses Muster, nach der solche Unterhaltungen ablaufen:
Als erstes lässt der Pressesprecher in der Regel den unbotmäßigen Fragesteller wissen, dass diese Information für die Berichterstattung nicht wichtig sei.
Dieses Argument lässt sich leicht entkräften: Der Bürger braucht in einer Demokratie für seine Wahlentscheidung korrekte und vollständige Informationen über die Vorgänge in dem Land, in dem er lebt. Und wenn sich erweisen sollte, dass unter den Menschen mit Migrationshintergrund (also Zuwanderer UND Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, aber ausländischen Wurzeln) überproportional viele Straftäter sind, muss der Bürger das wissen, um an der Wahlurne einen Politikwechsel herbeiführen zu können. Aber das erfährt er natürlich nicht von der Lückenpresse, die ihre ebenso lückenhaften Informationen wiederum von den Pressestellen der Polizei bezieht.
Da liegt also der Hund begraben und es bedarf dann eines penetranten Journalisten, der ihn ausbuddelt. Deshalb bohrt der Autor auch dann noch nach, wenn der Pressesprecher mitteilt, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Deutschen handelt. Die Hoffnung des Beamten, den lästigen Anrufer damit abgewimmelt zu haben, erweist sich allerdings als verfrüht. Was den Pressekodex betrifft, ist der Autor nämlich auf einem Kreuzzug. Deshalb wird weiter gefragt: „Hat der tatverdächtige Deutsche einen Migrationshintergrund?“
Regelmäßig lautet dann die Erwiderung: „Für uns ist ein Deutscher ein Deutscher“.
Gegenfrage: „Sagen Sie das auch über die Mitglieder der kriminellen arabischen Familienclans, von denen auch viele die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?“
Ratloses Schweigen.
Gelegentlich kommt dann von unwissenden Beamten der Einwand, dass die meisten Menschen einen Migrationshintergrund haben, wenn man nur weit genug zurückgeht und überhaupt, wo will man denn da die Grenze ziehen?
Ganz einfach: Für den Begriff „Migrationshintergrund“ gibt es eine ganz klare Definition vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF):
Eine Person hat dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist.
Auch das musste der Autor einem Pressesprecher schon einmal mitteilen, der es nicht wusste.
Aber auch der Verfasser dieses Beitrags lernt mit jedem Gespräch dazu. Der Pressesprecher der Polizeidirektion Oberbayern Nord verneinte vor einigen Tagen die Frage nach einem möglichen Migrationshintergrund bei jenen Schülern, die versuchten, die Polizeiwache Starnberg zu stürmen (PI NEWS berichtete). Dass jedoch Samuel S. der jugendliche Randalierer, der von den Schülern aus dem Polizeigewahrsam befreit werden sollte, wohl einen Migrationshintergrund haben dürfte, worauf seine schwarze Hautfarbe hindeutet, das vergaß der Beamte zu erwähnen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Weitere Ausreden
Gerne wird auch der Opferschutz vorgeschoben, wenn Minderjährige das Opfer von Straftaten wurden. Weshalb die Bekanntgabe eine möglichen Migrations- oder Flüchtlingshintergrundes des Tatverdächtigen das minderjährige Opfer einer Straftat beeiträchtigen soll, bleibt das Geheimnis der polizeilichen Pressestellen.
Zudem hat der Autor wenig Verständnis, wenn zum angeblichen Schutz der Identität minderjähriger Tatverdächtiger ebenfalls deren ethnischer Hintergrund verschwiegen wird. Sehr häufig hält dieses Argument einer logischen Betrachtung nicht stand.
Kein weiter so!
Unser Land ist jetzt dort, wo es ist, weil mit der Ziffer 12.1 des Pressekodex systematisch und flächendeckend Ausländer- und Migrantenkriminalität vor der Öffentlichkeit verborgen wurde und immer noch wird. Und jetzt sind die Zustände unerträglich geworden! Schwimmbäder werden zu no-go-areas für Deutsche und Spezialkräfte der Polizei fliehen vor einem aggressiven Migranten-Mob.
Eine fehlinformierte Bevölkerung kann keine Wahlentscheidung treffen, die solche Fehlentwicklungen korrigiert. Den Pressekodex aufrecht zu erhalten heißt, die Zustände in unserem Land noch weiter zu zementieren. Das wird der Autor nicht mitmachen. Die Pressestellen der Polizei müssen sich in solchen Fällen auf penetrantes Nachfragen einstellen und der Verfasser dieses Artikels fordert die anderen Journalisten auf, es ihm gleich zu tun. Die guten Argumente sind allesamt auf unserer Seite. Das zeigen regelmäßig die Diskussionen mit den Pressesprechern, die der Autor hier nicht angreifen will, da sie auch nur ihre Vorgaben befolgen.
Quelle: http://www.pi-news.net/2019/07/neue-sich...essekodex/
Meine persönliche Meinung dazu:
Gez. Mike
Von EUGEN PRINZ | Sowohl die Pressestellen der Polizeibehörden als auch die etablierten Medien verschweigen häufig in ihrer Berichterstattung über Straftaten den ethnischen Hintergrund der Tatverdächtigen. Als Argument dient hierzu die Ziffer 12.1 des so genannten „Pressekodex„. Dort heißt es:
„In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen
Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens
führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein
begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“
Jetzt stellt sich die Frage, ob das tatsächlich Vorurteile sind. Der Autor meint: Nein, es sind keine!
Alleine schon die Tatsache, dass es sich bei einem Großteil der Zuwanderer um junge Männer mit niedriger Bildung aus gewaltaffinen und frauenfeindlichen Kulturkreisen handelt, die hier der sozialen Unterschicht zuzurechnen sind, bedingt aus kriminologischer Sicht eine deutlich höheren Inzidenz bei schweren Straftaten. Es ist halt nun mal so, dass ein 20-jähriger, männlicher Analphabet aus armen Verhältnissen eher schwerkriminell wird, als eine 65-jährige Unternehmerswitwe mit Hochschulstudium. Inwieweit der ethnische Hintergrund dazu noch eine Rolle spielt, soll hier nicht weiter diskutiert werden.
Für die richtige Entscheidung muss der Wähler die Wahrheit kennen
Seitens der Eliten in unserem Land wird alles versucht, die Auswirkungen der verheerendsten Fehlentscheidung, die von bundesdeutschen Politikern jemals getroffen wurde, zu vertuschen. Das Staatsvolk darf nicht wissen, dass massenhaft Menschen ins Land gelassen wurden und immer noch werden, die alleine schon aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters und ihrer sozialen Herkunft deutlich häufiger zu schweren Gewaltverbrechen neigen als der Bevölkerungsdurchschnitt.
Wäre diese Tatsache allgemein bekannt, würde sie die Wahlentscheidung der Bürger zugunsten von Parteien, die der gegenwärtigen Migrations- und Flüchtlingspolitik kritisch gegenüberstehen, entscheidend beeinflussen. Mit anderen Worten: Die AfD würde massiv an Stimmen gewinnen, oder die etablierten Parteien müssten eine 180°-Wende in der Zuwanderungspolitik vollziehen.
Um das zu verhindern, wurde die Ziffer 12.1 des Pressekodex geschaffen, der zusammen mit einigen anderen faulen Ausreden, auf die am Schluß dieses Artikels noch eingegangen wird, die Wahrheit vor dem Wahlvolk verbirgt.
Die Pressesprecher der Polizei
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass sich die Polizei – vornehm ausgedrückt – nicht gänzlich der Einflussnahme durch die Politik entziehen kann. Das gilt vor allem auch für die Pressearbeit der Ordnungshüter im Zusammenhang mit Straftaten, die von Personen mit Migrations- oder Fluchthintergrund begangen wurden.
Aus dieser Situation heraus ergeben sich deshalb regelmäßig harte Diskussionen, die der Autor in seiner Eigenschaft als Journalist mit den Pressesprechern der Polizei führt. Bei besonders widerlichen oder Aufsehen erregenden Straftaten erkundigt sich der Verfasser grundsätzlich nach dem ethnischen Hintergrund des oder der Tatverdächtigen, wenn diese Information in der polizeilichen Pressemitteilung „vergessen“ wurde, was häufig der Fall ist.
Der Frage „Hat der Tatverdächtige einen Migrationshintergrund?“ begegnen die für die Pressearbeit zuständigen Beamten meist sehr reserviert. Es ist beinahe so, als hätte man etwas Unkeusches gefragt.
Je nach Einstellung reagiert der Beamte entweder sachlich oder ungehalten. Es gibt ein gewisses Muster, nach der solche Unterhaltungen ablaufen:
Als erstes lässt der Pressesprecher in der Regel den unbotmäßigen Fragesteller wissen, dass diese Information für die Berichterstattung nicht wichtig sei.
Dieses Argument lässt sich leicht entkräften: Der Bürger braucht in einer Demokratie für seine Wahlentscheidung korrekte und vollständige Informationen über die Vorgänge in dem Land, in dem er lebt. Und wenn sich erweisen sollte, dass unter den Menschen mit Migrationshintergrund (also Zuwanderer UND Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, aber ausländischen Wurzeln) überproportional viele Straftäter sind, muss der Bürger das wissen, um an der Wahlurne einen Politikwechsel herbeiführen zu können. Aber das erfährt er natürlich nicht von der Lückenpresse, die ihre ebenso lückenhaften Informationen wiederum von den Pressestellen der Polizei bezieht.
Da liegt also der Hund begraben und es bedarf dann eines penetranten Journalisten, der ihn ausbuddelt. Deshalb bohrt der Autor auch dann noch nach, wenn der Pressesprecher mitteilt, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Deutschen handelt. Die Hoffnung des Beamten, den lästigen Anrufer damit abgewimmelt zu haben, erweist sich allerdings als verfrüht. Was den Pressekodex betrifft, ist der Autor nämlich auf einem Kreuzzug. Deshalb wird weiter gefragt: „Hat der tatverdächtige Deutsche einen Migrationshintergrund?“
Regelmäßig lautet dann die Erwiderung: „Für uns ist ein Deutscher ein Deutscher“.
Gegenfrage: „Sagen Sie das auch über die Mitglieder der kriminellen arabischen Familienclans, von denen auch viele die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?“
Ratloses Schweigen.
Gelegentlich kommt dann von unwissenden Beamten der Einwand, dass die meisten Menschen einen Migrationshintergrund haben, wenn man nur weit genug zurückgeht und überhaupt, wo will man denn da die Grenze ziehen?
Ganz einfach: Für den Begriff „Migrationshintergrund“ gibt es eine ganz klare Definition vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF):
Eine Person hat dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist.
Auch das musste der Autor einem Pressesprecher schon einmal mitteilen, der es nicht wusste.
Aber auch der Verfasser dieses Beitrags lernt mit jedem Gespräch dazu. Der Pressesprecher der Polizeidirektion Oberbayern Nord verneinte vor einigen Tagen die Frage nach einem möglichen Migrationshintergrund bei jenen Schülern, die versuchten, die Polizeiwache Starnberg zu stürmen (PI NEWS berichtete). Dass jedoch Samuel S. der jugendliche Randalierer, der von den Schülern aus dem Polizeigewahrsam befreit werden sollte, wohl einen Migrationshintergrund haben dürfte, worauf seine schwarze Hautfarbe hindeutet, das vergaß der Beamte zu erwähnen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Weitere Ausreden
Gerne wird auch der Opferschutz vorgeschoben, wenn Minderjährige das Opfer von Straftaten wurden. Weshalb die Bekanntgabe eine möglichen Migrations- oder Flüchtlingshintergrundes des Tatverdächtigen das minderjährige Opfer einer Straftat beeiträchtigen soll, bleibt das Geheimnis der polizeilichen Pressestellen.
Zudem hat der Autor wenig Verständnis, wenn zum angeblichen Schutz der Identität minderjähriger Tatverdächtiger ebenfalls deren ethnischer Hintergrund verschwiegen wird. Sehr häufig hält dieses Argument einer logischen Betrachtung nicht stand.
Kein weiter so!
Unser Land ist jetzt dort, wo es ist, weil mit der Ziffer 12.1 des Pressekodex systematisch und flächendeckend Ausländer- und Migrantenkriminalität vor der Öffentlichkeit verborgen wurde und immer noch wird. Und jetzt sind die Zustände unerträglich geworden! Schwimmbäder werden zu no-go-areas für Deutsche und Spezialkräfte der Polizei fliehen vor einem aggressiven Migranten-Mob.
Eine fehlinformierte Bevölkerung kann keine Wahlentscheidung treffen, die solche Fehlentwicklungen korrigiert. Den Pressekodex aufrecht zu erhalten heißt, die Zustände in unserem Land noch weiter zu zementieren. Das wird der Autor nicht mitmachen. Die Pressestellen der Polizei müssen sich in solchen Fällen auf penetrantes Nachfragen einstellen und der Verfasser dieses Artikels fordert die anderen Journalisten auf, es ihm gleich zu tun. Die guten Argumente sind allesamt auf unserer Seite. Das zeigen regelmäßig die Diskussionen mit den Pressesprechern, die der Autor hier nicht angreifen will, da sie auch nur ihre Vorgaben befolgen.
Quelle: http://www.pi-news.net/2019/07/neue-sich...essekodex/
Meine persönliche Meinung dazu:
Gez. Mike
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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