29.12.2023, 17:24
Kleiner Sieg für die Meinungsfreiheit an der deutschen Zensurfront
29. Dezember 2023
And the winner is: Elon Musk! Das deutsche Justizministerium unter Marco Buschmann (FDP) hat sein im April eingeleitetes Bußgeld-Verfahren gegen die „Twitter International Unlimited Company“ eingestellt, in dem es um einen angeblich schlechten Umgang mit Beschwerden der User ging.
Von CONNY AXEL MEIER | Man glaubt es kaum: Die Meinungsfreiheit in der EU gibt es tatsächlich noch in manchen Bereichen. Seitdem der Kurznachrichtendienst „X“ (vormals „Twitter“) mit Elon Musk einen neuen Besitzer hat, herrscht dort im Wesentlichen wieder Meinungsfreiheit. Konservative Stimmen dürfen wieder am Diskurs teilnehmen. Ehemals gesperrte Nichtlinke wie Donald Trump, Alex Jones, der Österreicher Martin Sellner und sogar der Brite Tommy Robinson, um nur vier bekannte Namen zu nennen, wurden neben vielen anderen entsperrt. Das passt den grünroten Neo-Kommunisten nicht.
Die von Musk freigegebenen „twitter-files“ brachte das Netzwerk hinter dem Netzwerk an die Öffentlichkeit und das Fass zum Überlaufen. FBI, CIA, linke NGOs, abhängig von der Biden-Regierung und den „Demokraten“, saßen mit am Tisch, wenn darüber befunden wurde, welche Inhalte der Öffentlichkeit vorzuenthalten sind und welche prominenten Teilnehmer gesperrt werden. Immer betraf es konservative und regierungskritische Inhalte. Zum Beispiel wurden alle Nachrichten, die sich mit dem Hunter Biden-Skandal beschäftigt haben oder das regierungsamtliche Corona-Narrativ hinterfragten, gelöscht.
Bei Zensur- und Löschansinnen steht die deutsche Bundesregierung in der ersten Reihe. Meinungsfreiheit ist der Regierung zuwider. Das hat sie oft genug bewiesen. Kritik kann sie nicht vertragen und subsummiert sie unter „Delegitimierung des Staates und seiner Repräsentanten“. Der Bundeskanzler meinte , dass die Bürger nicht alles sagen dürften, aber immerhin dürften sie sagen, dass sie vieles nicht sagen dürften.
Um die Meinungsfreiheit einzuschränken, wurden diverse Gesetze erlassen. Neben dem Spitzelgesetz, genannt „ “, dem erweiterten Volksverhetzungsparagrafen 130 StGB und dem europäischen „Digital Service Act“, gibt es noch das unsägliche „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ aus der Zeit von Heiko Maas. Letzteres war eigens dafür geschaffen worden, um Google, Meta, „X“ und andere große Plattformen zu kontrollieren und sogenannte „Fake News“ und „Hassrede“ zu zensieren. Je nach der jeweiligen politischen Position der Machthaber, fällt alles darunter, was dem Regierungsnarrativ widerspricht.
Obwohl das Netzwerkdurchsetzungsgesetz schon 2017 in Kraft trat, wurde es vom Bundesjustizministerium 2023 zum ersten Mal an einem internationalen großen Netzwerkbetreiber ausprobiert. Wenig zufällig an Twitter und seinen heutigen Besitzer, Elon Musk. Die linke Blase ist seit dessen Übernahme von Twitter ohnehin beleidigt und duldet keine Störgeräusche und keinen Widerspruch. Die Linken betrachteten Twitter als ihren persönlichen Sandkasten, in dem niemand mitspielen dürfen sollte, der ihnen widersprach. Das Schäufelchen gaben sie nicht aus der Hand. Das ist jetzt vorbei.
Das deutsche Justizministerium unter dem FDP-Politiker Marco Buschmann strengte ein Bußgeldverfahren gegen „X“ an, weil, wie sie meinen, „X“ Beschwerden aus der linken Ecke nicht zügig bearbeiteten und „Falschnachrichten“ nicht sofort nach Bekanntwerden, innerhalb einer behaupteten gesetzlichen Frist, gelöscht haben. Es drohten Bußgelder im sieben- oder achtstelligen Bereich.
Nun musste das Justizministerium kleinlaut beigeben und das Bußgeldverfahren einstellen, weil es den EU-Vorgaben widerspricht, wonach Plattformen nur den Gesetzen des Landes unterstehen, wo sie in der EU ihren Firmensitz haben. Google, meta und auch „X“ haben ihren Europa-Sitz in Irland. Dort gelten die EU-weit niedrigsten Unternehmenssteuern. Die Körperschaftssteuer beträgt nur 12,5 Prozent. Deshalb unterliegt „X“ irischen Gesetzen und nicht deutschen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt in Irland nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg so entschieden. :
„Die europäischen E-Commerce-Richtlinien legen fest, dass für Regelungen von Online-Diensten jeweils das EU-Mitgliedsland zuständig ist, in dem der Anbieter seinen Sitz hat. Andere Mitgliedstaaten dürfen keine eigenen nationalen Regeln aufstellen, damit innerhalb der EU keine unterschiedlichen Rahmenbedingungen gelten.“
Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Entweder die Regierung tritt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in die Tonne, wo es schon von Anfang an hingehörte, bzw. darf es nicht mehr anwenden – oder sie üben über die EU-Institutionen solange auf Irland Druck aus, bis diese den Wünschen aus Berlin nachkommen und stellvertretend ihrerseits gegen „X“ vorgehen, ein analoges Gesetz schaffen und Bußgeldbescheide ausstellen. Das würde der Steueroase Irland massiv schaden.
Gute Nachrichten sind rar geworden in diesen Tagen im „besten Deutschland aller Zeiten“. Freuen wir uns also, dass die totalitären Machenschaften seitens der Bundesregierung noch nicht immer durchschlagen. Das kann sich aber sehr schnell ändern. Die Meinungsfreiheit ist ein zartes Pflänzchen, das ständig beschützt werden muss. Die Bundesregierung denkt sich sicher schon die nächsten Möglichkeiten aus, mit der sie den Bürger gängeln, bestrafen und mundtot machen kann.
Solange kein grundsätzlicher politischer Wandel eintritt, werden in Deutschland Freiheit, Sicherheit und Frieden keinen Einzug halten. Deshalb ist es wichtig, immer wieder dafür zu kämpfen. Freiheit ohne Meinungsfreiheit gibt es nicht.
Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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