06.10.2018, 20:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2018, 20:39 von Klartexter.)
Grüß Gott und guten Tag {name}!
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – so steht es in Artikel 1 Grundgesetz. Doch wie weit her ist es mit der Menschenwürde, wenn Sterbende grundsätzlich als Ersatzteillager für menschliche Organebe betrachtet werden, die man nach Belieben ausschlachten kann? Genau das ist aber offensichtlich das Menschenbild von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der die bisherige Rechtsordnung auf den Kopf stellen und mit einer sogenannten Widerspruchslösung grundsätzlich jeden zum Organspenden zwingen will, der dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Bisher mussten potenzielle Organspender einer Organentnahme im Vorhinein ausdrücklich zustimmen. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn sieht hingegen vor, dies zukünftig genau anders herum zu handhaben, damit „Organspende zum Normalfall wird“, so Spahn. Es soll dann jeder Bundesbürger automatisch als Organspender registriert werden, der dem nicht beispielsweise mittels Patientenverfügung widerspricht. Liegt eine solche Patientenverfügung nicht vor, könnten zwar im Zweifel noch die Angehörigen widersprechen, jedoch zeigt die Praxis, dass diese meistens gar nicht rechtzeitig kontaktiert werden können.
Der Gesetzentwurf nutzt damit einen Trick aus der Verhaltensökonomie, indem eine bewusste, freie Entscheidung vermieden und die Unkenntnis oder das Verdrängen des Einzelnen geschickt ausgenutzt wird. Der Journalist Rainer Hank hat dies in der FAZ treffend auf den Punkt gebracht: „Es läuft auf eine erschlichene Lizenz zur Zwangsausschlachtung hinaus. […] Der Bürger wird dann nicht mehr als freies Subjekt behandelt, sondern als Objekt zur Steigerung des Spendenaufkommens – gerade so, als seien seine Organe zum Tausch freies Eigentum der Gemeinschaft.“
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Kliniken künftig noch mehr Geld für die Entnahme von Organen erhalten sollen – die Ausschlachtung menschlicher Organe wird somit zu einem lukrativen Geschäftsmodell. Nicht umsonst warnen Kritiker davor, dass dies einen Anreiz für Ärzte schafft, todkranken Patienten nicht mehr „patientenorientiert“, sondern „spenderzentriert“ zu behandeln.
Abgesehen davon stellt sich beim Thema Organspende immer das grundlegende Problem, dass tote Organe nicht mehr transplantiert werden können, weshalb der höchst fragwürdige „Hirntod“ als Organentnahme-Kriterium gilt. Der Bioethikrat der USA (President’s Council on Bioethics) erklärte bereits 2008 das Hirntod-Konzept für widerlegt. Demnach ist die Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Menschen „nicht mehr aufrechtzuerhalten“. Das Gehirn ist „nicht der Integrator der verschiedenen Körperfunktionen“, vielmehr ist „die Integration eine emergente Eigenschaft des ganzen Organismus“, stellen die US-Experten fest. So ist es durchaus auch schon vorgekommen, dass für „hirntot“ erklärte Schwangere noch Kinder zur Welt gebracht haben.
Das Vorhaben von Gesundheitsminister Spahn, bei der Organspende eine Widerspruchslösung einzuführen, ist ein Tabubruch, der das Selbstbestimmungsrecht der Patienten mit Füßen tritt und jegliche Achtung vor der Unantastbarkeit des menschlichen Körpers, sowie einem würdevollen Sterben missen lässt! Der Staat hat kein Recht, Sterbenden ihre Organe zu rauben, nur weil sie sich nicht mehr dagegen wehren können. Sagen wir deshalb mit anbei stehender Petition an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Regierung klar und deutlich: Hände weg von unseren Organen!
Vielen Dank {name}, für Ihre wichtige Teilnahme an dieser Petition!
https://www.patriotpetition.org/2018/10/...n-organen/
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"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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