08.03.2024, 20:03
Der tägliche Wahnsinn – Gerichtsurteil: Transsexueller darf nicht "Mann" genannt werden
8 Mär. 2024
"Schöne neue Welt" oder einfach nur der normale Irrsinn? Täglich ist man als Medienkonsument mit Meldungen aus allen möglichen Themenbereichen konfrontiert, die man vor wenigen Jahren noch als Satire verbucht hätte. Wir präsentieren hier in loser Folge eine kleine Auswahl aktueller Fälle.
Quelle: © Ralph Peters via /
Wer einen zur Frau umoperierten Mann als Mann bezeichnet, macht sich strafbar. Das entschied das Landgericht Frankfurt.
Die Verwendung der Bezeichnung "Mann" verletze in diesem Kontext die Persönlichkeitsrechte schwer. Im konkreten Fall klagte die betreffende Person gegen eine Journalistin, die in einem Beitrag die Bezeichnung Mann verwendet hatte, auf Unterlassung und bekam recht.
Es handle sich zwar nicht um eine Tatsachenbehauptung, aber um eine strafbewehrte Meinungsäußerung. Das Recht auf freie Meinungsäußerung stehe hinter dem Persönlichkeitsrecht zurück, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Gericht glaubt, es habe mit der Entscheidung den Schutz der geschlechtlichen Identität eines Menschen gestärkt. Mit dieser Auffassung dürfte das deutsche Gericht weitgehend allein in der Welt stehen.
In Russland geht man wie in der Mehrheit der Länder der Welt weiterhin davon aus, dass es zwei Geschlechter gibt und das Geschlecht nicht geändert werden kann.
Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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