19.04.2024, 19:48
"Die neuen Juden": Grüner Ex-Stadtrat wegen Volksverhetzung verurteilt
19 Apr. 2024
Ein ehemaliger Stadtrat hatte nach einer Demonstration gegen das geplante Heizungsgesetz die Grünen als "neue Juden" bezeichnet. Sein Post habe sich auf die Hetze gegen die Partei bezogen, nicht auf den Holocaust. Die Justiz sah das anders.
Berlin, Deutschland, 08.09.2023: Christian Lindner und Robert Habeck im Bundestag bei der Debatte über das sogenannte Heizungsgesetz (Symbolbild). - Quelle: © IMAGO/dts Nachrichtenagentur
Nach einem Twitter-Skandal wegen der Relativierung der Judenverfolgung im Nationalsozialismus hat das Amtsgericht München den früheren Grünen-Stadtrat Bernd Schreyer am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro wegen Volksverhetzung verurteilt. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung am Donnerstag.
Schreyer hatte sein Mandat zurückgegeben, nachdem er zum Streit um das Heizungsgesetz der Bundesregierung bei Twitter geschrieben hatte: "Obwohl es nie ein Heizungsverbot gab, ist es gelungen so gegen Grüne aufzuwiegeln, als seien sie die "neuen Juden", die "ausgemerzt" werden müssen, um "Deutschland wieder alles Glück und Wohlstand zu bringen."
Die Generalstaatsanwaltschaft betonte, Schreyer "war bewusst, dass die öffentliche Kritik am geplanten Gebäudeenergiegesetz in keinem Zusammenhang zur systematischen Massenvernichtung von Juden im Rahmen des Holocaust steht. Gleichwohl stellten Sie eine gedankliche Verbindung zwischen der industriell durchgeführten Ermordung von circa sechs Millionen jüdischen Menschen unter der NS-Diktatur und der Kritik am vorgenannten Gesetz her". Der in München angesiedelte Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Andreas Franck, hatte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Schreyer habe billigend in Kauf genommen, "durch die Heranziehung des Holocaust zum Vergleich mit abwertenden Äußerungen zum Gebäudeenergiegesetz die millionenfache Ermordung von Juden im NS-Terror zum beliebigen Vergleichsobjekt für jedermann zu degradieren und zu verharmlosen". Sein Post sei "für die in Deutschland ansässigen Überlenden des Holocausts wie auch für die Ermordeten und deren Angehörige ein Angriff auf deren Würde". Weil Schreyer Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegte, wurde vor dem Amtsgericht verhandelt.
Der Verurteilte hatte im Vorfeld betont, die Äußerung zu bedauern:
"Ich distanziere mich ohne Wenn und Aber von dieser Aussage, deren schreckliche Bedeutung mir zu spät klar wurde. Ich bedaure das aus tiefstem Herzen. Niemals wollte ich einen Vergleich mit dem Holocaust bzw. der Shoa zum Ausdruck bringen."
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Der Klartexter
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