14.03.2024, 19:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.03.2024, 20:54 von Klartexter.)
Deutschland "Heimat" genannt: Polizei führt Schülerin aus Unterricht ab
14 Mär. 2024
Die Polizei führt eine Schülerin aus dem Unterricht ab, um ihr im Lehrerzimmer eine "Gefährderansprache" zu halten. Ihr Vergehen: Sie hatte ein AfD-Werbevideo mit den Schlümpfen auf TikTok gepostet – und Deutschland "Heimat" genannt. Der Direktor rief daraufhin die Polizei.
Auch sie haben offenbar "ihre Unschuld verloren": Die Schlümpfe - Quelle: © imago stock&people
In Ribnitz-Damgarten in Mecklenburg-Vorpommern hat die Polizei eine 16-jährige Schülerin aus dem Unterricht geholt und ins Lehrerzimmer geführt, um ihr dort eine sogenannte Gefährderansprache zu halten. Das berichtet die Zeitung Junge Freiheit, die mit der Mutter des Mädchens reden konnte.
Der Anlass für den Polizeieinsatz, der bereits Ende Januar stattfand, war demnach ein Video, das das Mädchen auf TikTok gepostet hatte. Die Mutter erklärte gegenüber der Zeitung:
"Da heißt es, da die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam haben: Die Schlümpfe sind blau und Deutschland auch. Das war wohl ein witziger AfD-Werbe-Post. Und dann hat sie einmal gepostet, dass Deutschland kein Ort, sondern Heimat ist."
Die Polizei bestätigte gegenüber dem Blatt den Vorgang. Ein Sprecher der Polizeiinspektion Stralsund erklärte, dass der Direktor die Polizei gerufen habe:
"Gegen 09:45 Uhr informierte der Schulleiter die Polizei über einen möglicherweise strafrechtlichen Sachverhalt. Demnach lägen Informationen vor, wonach eine 17-jährige Schülerin mutmaßlich verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben könnte. Es wurde ein Funkwagen zur Schule entsandt, um diesen Sachverhalt zu prüfen."
Die drei Beamten hätten den Sachverhalt aufgenommen, "jedoch ein Anfangsverdacht einer Straftat konnte mithin nicht festgestellt werden", so der Sprecher. Er beschreibt das weitere Vorgehen der Polizisten wie folgt:
"Nach der Feststellung, dass nach vorliegenden Informationen kein strafrechtlicher Sachverhalt vorzuliegen scheint, wurde mit der Schülerin eine Art "Gefährderansprache", hier ein normenverdeutlichendes Gespräch gemäß Paragraph 13 SOG M-V geführt, um letztlich auch aufzuzeigen, dass es Straftatbestände wie § 86a StGB und andere gibt."
Der Paragraph 86a des StGB behandelt das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen".
Die Mutter beschreibt gegenüber der Jungen Freiheit, wie ihre Tochter aus dem Unterricht im Chemieraum geholt wurde:
"Meine Tochter erzählte mir später, dass die drei Polizisten plötzlich im Raum standen und sie abholten. Das ist das, was mich so unfassbar wütend gemacht hat."
Die Beamten hätten ihre Tochter durch die ganze Schule eskortiert:
"Als ob sie eine Verbrecherin sei. Durch die ganze Schule hindurch. Da sind über 500 Schüler drauf. Es ist unglaublich. Und dann ging es das ganze Schulgebäude hindurch zum Lehrerzimmer."
Im Lehrerzimmer hätten die Polizisten das Mädchen dann in Anwesenheit des Schulsekretärs ermahnt, auf derartige Posts in Zukunft zu verzichten:
"Und dann sagten die Polizisten zu meiner Tochter, dass zu ihrem eigenen Schutz die Beamten sie darum bitten möchten, solche Posts in Zukunft zu unterlassen. Die wussten also vorher, was meine Tochter gepostet hatte, sie wussten, dass es nicht strafbar war und trotzdem dieser Aufmarsch, diese Drohungen, diese Unterdrückungen der Meinungsfreiheit."
Die Mutter bezeichnet das Vorgehen der Polizei als "Stasischeiße". Sie habe den Direktor angerufen und gebeten, doch zuerst mit ihr zu sprechen, wenn er der Meinung sei, mit ihrer Tochter stimme etwas nicht:
"Da sagte der Direktor zu mir, dass er das nicht dürfe, er habe die Auflage, sofort die Polizei zu informieren."
Das Innen- und das Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern ließen die Fragen der Zeitung unbeantwortet und verwiesen auf die Polizei. Enrico Schult, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, kündigte an, den Vorfall im Schweriner Landtag diskutieren zu wollen.
Die Schulen würden immer mehr zur Gesinnungsschnüffelei genutzt, so Schult gegenüber der Jungen Freiheit. Ein Schulleiter habe sich zuerst vor seine Schüler zu stellen oder das Gespräch mit den Eltern zu suchen, statt gleich die Polizei zu rufen. Sollte es eine entsprechende Anordnung des Bildungsministeriums geben, müsse dies politische Konsequenzen haben.
Quelle:
Abgeführte Schülerin: Innenminister verteidigt Polizeieinsatz als angemessen und verhältnismäßig
14 Mär. 2024
Die Polizei in Damgarten hat ein Mädchen aus dem Unterricht abgeführt und es einer "Gefährderansprache" unterzogen, weil diese auf TikTok geschrieben hatte, dass Deutschland Heimat sei. Alles ganz normal und verhältnismäßig, erklärte nun der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern.
Alles angemessen und verhältnismäßig, wenn die Polizei eine Schülerin wegen eines Schlumpfvideos aus dem Unterricht holt: Christian Pegel im Januar 2024 in Schwerin - Quelle: © Markus Scholz/dpa
Nach dem Abholen einer 16-jährigen Schülerin aus dem Unterricht und einer darauf folgenden "Gefährderansprache" durch die Polizei in einem Gymnasium in Ribnitz-Damgarten hat der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, das Verhalten der Polizei als angemessen bezeichnet.
Auf eine entsprechende Frage des AfD-Abgeordneten Enrico Schult erklärte Pegel, wenn die Polizei gerufen werde, komme sie auch. Die Kollegen hätten geprüft, ob es eine strafrechtliche Relevanz gäbe, weil die Schulleitung in Sorge gewesen sei. Diese Relevanz hätten die Beamten nicht gesehen und das auch so kommuniziert:
"Gleich wohl haben sie Sorge gehabt, dass sie auf die Schülerin […] zugegangen sind und in der Tat darauf hingewiesen haben, dass man achtgeben muss, wo die Grenzziehung ist, das dient nach unserer Überzeugung sowohl dem Schutz der Schüler als auch in der Gesamtkonstellation dem Schutz der Schule. Weil wir dann ein Stück weit Grenzziehung auch klar bekundet haben. Wir nennen das Gefährderansprache."
https://twitter.com/jannibal_/status/176...n%5Es1_c10
Die "Gefährderansprache" rechtfertigte der gebürtige Hamburger so:
"Die Gefährderansprache setzt in der Regel, weil Sie das so unverschämt finden, vor der Straftat an. Wenn es eine Straftat gegeben hätte, würden wir ja Strafprozesse führen. Deswegen gibt es die Gefährderansprache, die eben genau davor ansetzen soll, Menschen davor bewahren soll […], dass man sagt, wir haben im Übrigen Grenzen. Und wenn jemand sagt, die Grenzen kenn' ich, dann ist es doch umso besser. Das ist der Versuch, präventiv tätig zu sein, das ist die Aufgabe der Polizei."
Auch die Verhältnismäßigkeit sei gewahrt gewesen:
"Man hat nicht durch die Schule geführt, an lauter Schülerinnen und Schülern vorbei. Die waren alle in ihren Klassen. Zweitens, man kann gern die Diskussion führen, ob die Kolleginnen und Kollegen dann noch mal abrücken und noch mal wiederkommen sollen. Ich glaube, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt war, weil man keine Festnahme, keine Handschellen, keine böse Ansprache gewählt hat."
Am Donnerstagmorgen war durch einen Bericht der Jungen Freiheit bekannt geworden, dass die 16-Jährige im Januar von Polizisten aus dem Unterricht geholt und einer "Gefährderansprache" unterzogen worden war, weil sie ein Schlumpfvideo der AfD auf TikTok geteilt und geschrieben hatte, dass Deutschland Heimat sei. Der Schulleiter hatte daraufhin die Polizei verständigt.
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Quelle:
Abgeführte Schülerin: Innenminister verteidigt Polizeieinsatz als angemessen und verhältnismäßig
15 Mär. 2024
Am 27. Februar rückte eine Polizeistreife zu einem Gymnasium in Ribnitz aus. Sie war vom Schulleiter gerufen worden. Eine 16-jährige Schülerin soll "mutmaßlich staatsschutzrelevante Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben".
Konkret soll es dabei um ein pro AfD-TikTok-Video und die Aussage gegangen sein, Deutschland sei kein Ort, sondern Heimat. Obwohl sich der Anfangsverdacht nicht erhärtete, führten die Beamten mit der 16-Jährigen ein "Aufklärungsgespräch" – in Abwesenheit ihrer gesetzlichen Vertreter.
Am 13. März erschien in der "Jungen Freiheit" ein Artikel, in dem die Mutter der Schülerin eine vom Polizeibericht abweichende Version des Geschehens schildert. Dieser Artikel löste eine Welle der Empörung aus, die den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, zu einer Wortmeldung veranlasste.
Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern verteidigte der SPD-Politiker am Donnerstag das Vor-gehen der Beamten als "angemessen" und "verhältnismäßig".
Das im Polizeibericht erwähnte "Aufklärungsgespräch" nennt er "Gefährderansprache".
Die "Gefährderansprache" ist dem mecklenburgischen Recht unbekannt.
Auch die in anderen Bundesländern notwendigen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme, wie die von einer Person ausgehende Gefahr und die Anwesenheit gesetzlicher Vertreter, waren nicht gegeben.
Quelle:
Denunziert den Denunzianten!
15. März 2024
Bei Schuldirektor Jan-Dirk Zimmermann handelt es sich offensichtlich um einen dieser selbsternannten „Nazi-Jäger“, denen jede Sensibilität abgeht, genau die Methoden zu praktizieren, die in den dunkelsten Jahren der Nation unheilvoll weit verbreitet waren.
Von WOLFGANG HÜBNER | Gut, dass es die alternativen Medien gibt. Oder glaubt jemand, die vom deutschen Machtkomplex auf Linie gebrachten Leitmedien würden darüber berichtet haben, was einer jungen Schülerin in Mecklenburg-Vorpommern von ihrem Schuldirektor angetan wurde? Und dass der aus dem Rheinland stammende Mann in ARD oder BILD ohne sogar mit Namen und Bild präsentiert werden könnte? Es ist keine Übergriffigkeit, das getan zu haben, vielmehr richtig und vorbildlich.
Denn dieser Schuldirektor hat sich nicht nur als pädagogischer Vollversager erwiesen, der schon deshalb für sein Amt ungeeignet ist. Jan-Dirk Zimmermann hat sich auch als und das Leben einer 16-Jährigen mit unabsehbaren Folgen beschädigt. Zimmermanns Anruf bei der Polizei, eine Schülerin des von ihm geleiteten Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten habe mutmaßlich verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet, löste einen irrwitzigen Polizeieinsatz aus, bei dem die Schülerin mitten im Unterricht vor den Augen der Mitschüler abgeführt und zwecks Vernehmung zur Wache gebracht wurde.
Es stellte sich schnell heraus: Das junge Mädchen hatte bei Tik-Tok mal einen witzigen AfD-Beitrag gepostet (schlimm genug im besten Deutschland aller Zeiten!) und auch noch die unerhörte Provokation begangen, Deutschland nicht als irgendeinen Ort, sondern als ihre Heimat zu bezeichnen. Beides ist (noch) nicht strafbar. Also musste die 16-Jährige nur eine sogenannte „Gefährderansprache“ über sich ergehen lassen. Das ist in dem nördlichen, SPD-regierten Bundesland sogar gesetzlich geregelt.
Bei Direktor Zimmermann handelt es sich offensichtlich um einen dieser selbsternannten „Nazi-Jäger“, denen jede Sensibilität abgeht, genau die Methoden zu praktizieren, die in den dunkelsten Jahren der Nation unheilvoll weit verbreitet waren. Zimmermann wähnt sich nach der Massenhysterie wegen der lügnerisch inszenierten Correctiv-Affäre auf der richtigen Seite und ist doch nur ein verachtenswerter Denunziant und Schande als Pädagoge, der die Polizei ruft, statt das Gespräch mit der Schülerin zu suchen. Deutschland wird immer grusliger.
schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Geopolitik, Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über und seinen erreichbar.
Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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