29.03.2023, 19:07
Bundesverfassungsgericht sagt JA zu islamischen Kinderehen
Kinderehen müssen laut des Bundesverfassungsgerichts legalisiert werden, da ein Pauschalverbot gegen das Grundgesetz verstoßen würde.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine im Ausland geschlossene Ehe, die mit deutschem Recht unvereinbar ist, nicht automatisch und komplett ungültig sein muss, wie eine vom 29. März 2023 verlautbaren lässt:
Das zugrunde liegende familiengerichtliche Ausgangsverfahren betrifft eine im Jahr 2015 vor einem Scharia-Gericht in Syrien nach dem dortigen Recht geschlossene Ehe zwischen einem im Januar 1994 geborenen Mann und einer im Januar 2001 geborenen Frau; beide sind syrische Staatsangehörige. Auf Grund der Kriegsereignisse in ihrem Heimatland flüchteten sie gemeinsam nach Deutschland, wo sie im August 2015 ankamen.
Das örtlich zuständige Jugendamt nahm die junge Frau in Obhut und brachte sie in einer Jugendhilfeeinrichtung für weibliche minderjährige unbegleitete Flüchtlinge unter. Zudem regte es die Bestellung eines Vormunds für sie an. Das Familiengericht stellte das Ruhen der elterlichen Sorge für die junge Frau fest, ordnete Vormundschaft an und bestellte das Jugendamt zum Amtsvormund.
Daraufhin wandte sich der Ehemann an das Familiengericht und beantragte die Überprüfung der Inobhutnahme sowie die Herausgabe seiner Frau. Der zuständige Bundesgerichtshof gab daraufhin den Fall zur Prüfung an das BVG.
Das Bundesverfassungsgericht beschied zwar die Rechtmäßigkeit der Entscheidung nach deutschem Recht, bemängelte aber, dass die Ehe trotzdem nach den Voraussetzungen wie einer freien Willensentscheidung getroffen sein konnte und deswegen unter Umständen rechtmäßig gewesen sein konnte. Es verwies auf ähnliche frühere Regelungen nach deutschem Recht:
Es lässt sich verfassungsrechtlich allerdings nicht annehmen, dass die Ehefähigkeit – als Element des verfassungsrechtlichen Strukturprinzips – durchgängig erst ab der Vollendung des 16. Lebensjahres besteht. Zu bedenken ist, dass unter der Geltung des Grundgesetzes das bürgerliche Recht bis zum 1. Januar 1975 einen für Frauen geltenden, die Eheschließung auch im Alter von unter 16 Jahren ermöglichenden Befreiungstatbestand enthielt. Das damalige Verfassungsverständnis schloss Ehen mit unter 16-Jährigen nicht durchgängig aus dem Schutzbereich von Art. 6 Abs. 1 GG aus. Ein verfassungsrechtlich bedeutsamer Wandel insoweit ist derzeit nicht zu verzeichnen.
Insofern darf es eine automatische Unwirksamkeit solcher Ehen nicht geben, wie sie das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ von 2017 vorsah. Das Gesetz bzw. die entsprechende Vorschrift muss deshalb bis Mitte 2024 überarbeitet werden, wie der am Mittwoch berichtet. Bei den Grünen dürften die Sektkorken knallen bei so viel bunter (sexueller) Vielfalt.
Martin Sichert: Verfassungsgericht stellt sich auf Seite von Pädophilen
Von MARTIN SICHERT* | Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein pauschales Verbot von Kinderehen grundgesetzwidrig sei ( ). Es hat geurteilt, dass die im Ausland geschlossene Frühehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht gültig werden können muss.
Damit tritt das Verfassungsgericht nicht nur die humanistischen und zivilisatorischen Errungenschaften mit Füßen, sondern es stellt sich auch auf die Seite von Pädophilen.
Afghanistan ist eines der Hauptländer für Kinderehen weltweit. Kinderehen werden dort zwischen Mädchen und älteren Männern geschlossen. Das Mädchen hat dabei keine Wahl, ihm wird klar gemacht, es muss den Mann heiraten, den die Eltern ausgesucht haben, ansonsten wird es nicht nur aus der Familie, sondern aus der gesamten Gesellschaft verstoßen. Das Mädchen heiratet also den Mann, der es regelmäßig vergewaltigt und ihm bis zur Volljährigkeit mehrere Kinder macht.
Wenn der Mann nun mit dem inzwischen volljährigen und schwer traumatisierten Mädchen nach Deutschland kommt, wird das Mädchen, das in einer Kultur der Unterdrückung und ohne Rechte für Frauen aufgewachsen ist, gegenüber deutschen Behörden immer angeben, dass es gerne mit ihrem Mann verheiratet ist. Denn macht es das nicht, drohen ihm schwere Konsequenzen, höchstwahrscheinlich sogar der Ehrenmord.
Für Menschen, die sich an Kindern vergehen, gibt es ein Wort: Pädophile. Jeder, der als Erwachsener eine Ehe mit einem Kind schließt, ist ein Pädophiler. Es ist unsäglich, dass das Verfassungsgericht mit diesem Urteil des Pauschalverbots von Kinderehen nun dafür sorgt, dass Deutschland für Pädophile attraktiver wird. Das ist nicht nur unverantwortlich, es zerstört auch elementare Grundwerte unserer Gesellschaft.
Das Urteil zeigt eindeutig: Wer den Geist des Grundgesetzes achtet, der sorgt nicht dafür, dass das Gesetz neu geschrieben wird, sondern dafür, dass das Bundesverfassungsgericht mit Richtern besetzt wird, die den Geist der Menschlichkeit, der Gleichberechtigung und des Grundgesetzes allgemein verstehen.
» von Martin Sichert
» von Martin Sichert
*Martin Sichert ist stellvertretender Sprecher für Menschenrechte in der AfD-Bundestagsfraktion
Quellen: und
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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