09.06.2023, 19:33
Bayern: Hausdurchsuchung wegen Beleidigung von Annalena Baerbock
9. Juni 2023
Hausdurchsuchung, Razzia: Wer sich bei Facebook und Twitter kritisch über Politiker äußert, muss seine Worte und Bilder sorgfältig wählen.
Von MANFRED ROUHS | Wer ein Mitglied der Regierung seines Landes im Internet beleidigt, muss mit einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung seiner internetfähigen Geräte wie etwa Computern und Laptops rechnen. Und zwar nicht nur in China, Russland und dem Iran – sondern auch in Deutschland.
Diese Erfahrung musste am Mittwoch machen. Seine Facebook- und Twitter-Konten mit mehr als 20.000 Followern kann er derzeit nicht mehr mit Inhalten füttern. Denn seine Computer werden von der Polizei ausgewertet und sind für ihn unerreichbar geworden.
Er bekam dafür eine Quittung und die Kopie eines Hausdurchsuchungsbeschlusses, dem er entnehmen kann, was er falsch gemacht hat. Da steht:
„Der Beschuldigte hat am 23.01.2023 um 0:54 Uhr bewusst und gewollt auf seinem öffentlichen Facebook-Profil ‚Johannes Normann‘ eine Bilddatei geteilt. Diese zeigt die Geschädigte Baerbock – Mitglied des Deutschen Bundestages und Bundesministerin des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland – müde und mit zerzausten Haaren und trägt die Überschrift ‚Morgens halb 10 in Davos. Wenn es zu wenige Escort-Girls für deine Herren gab und du selber ran musstest.‘ Der Post nimmt Bezug auf die Berichterstattung zum Weltwirtschaftsforum im Januar 2023 in Davos, die auch die Verfügbarkeit und die Preise von Prostituierten thematisierte, und stellt die Geschädigte Baerbock als Prostituierte dar.“
Eine solche Bilddarstellung ist selbstverständlich sehr schlimm und macht ein sofortiges Handeln der Staatsorgane nötig, die dagegen beispielsweise bei einem Ladendiebstahl schon lange nichts weiter tun, als die Personalien des Täters aufzunehmen, dem günstigstenfalls zudem noch die gestohlenen Waren weggenommen werden. Bei einem „politischen Täter“ wie dem 55-jährigen Normann werden dagegen Nägel mit Köpfen gemacht. Dafür ist offenbar kein Aufwand zu groß.
In dem Durchsuchungsbeschluss heißt es, die Maßnahme „steht/stehen in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist/sind für die Ermittlungen notwendig“. Dies allerdings möchte ich in aller gebotenen Zurückhaltung gegenüber dem Mühewalten der Justiz bezweifeln.
Die Tat selbst steht zweifelsfrei fest und bedarf keiner Sicherstellung von Computern. Sie wird vom Angeschuldigten Normann nicht bestritten. Gegenstand einer möglicherweise kontroversen strafrechtlichen Auseinandersetzung wird wohl eher die Frage sein, ob die Darstellung die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet, oder darunter zurückbleibt, und ob der Tatverdächtige mit Beleidigungsvorsatz gehandelt hat. Das wäre Voraussetzung für eine Strafbarkeit seines Verhaltens.
Zudem erlaube ich mir die Spekulation, dass die Hausdurchsuchung möglicherweise nicht angeordnet worden wäre, falls Johannes Normann nicht aktives Mitglied der AfD wäre. Das sieht offenbar der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron ähnlich, der laut „Epoch Times“ zu dem Kriminalfall Normann erklärt:
„Das ist schon wieder ein Fall der Einschüchterung der Opposition. Die Fälle gehen schon in die Tausende. Bürger werden mit polizeilichen Maßnahmen überzogen, damit sie mit ihrer Kritik an der Regierung zum Schweigen gebracht werden. Hier geht es um eine Systematik, mit der die Staatsmacht die Menschen zum Schweigen und auch um ihre Verdienstmöglichkeiten bringt. Es gibt tausende Blogger und Plattformen, die demonetarisiert wurden von den Plattformen. Aber es ist natürlich der Druck der Regierung, denn eine Plattform wie YouTube oder Facebook hat erstmal als Unternehmen überhaupt keinen Grund, jemanden, der erfolgreich tätig ist, zu demonetarisieren. Das passiert immer nur bei den regierungskritischen Seiten. Das passiert aufgrund des Drucks der Regierung. Und es passiert auch, weil man die Opposition mit solchen Durchsuchungen in aller Öffentlichkeit vor den Augen der Nachbarn stigmatisieren will.“
PI-NEWS-Autor , Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die herausgibt und im Internet ein betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem per Streaming und stellt und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.
Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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