Gestern, 19:54
Attentäter von Magdeburg soll psychisch krank sein
23 Dez. 2024
Der Attentäter von Magdeburg soll laut Medienberichten psychisch krank sein. Damit würde das Verbrechen nicht mehr als politisch motiviert gelten. In jedem Fall aber werfen die Umstände um Tat und Täter ein Schlaglicht auf die Zustände im Land.
Kein Fall für den Generalbundesanwalt? Rettungskräfte am Freitagabend am Tatort in Magdeburg - Quelle: © IMAGO/dts Nachrichtenagentur
Die Hinweise auf eine gravierende psychische Erkrankung des Attentäters von Magdeburg verdichten sich. Das wenigstens meldet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Sicherheitskreise. Wenn der mutmaßliche Täter Taleb A. als psychisch krank eingestuft wird, gilt das Verbrechen nicht als politisch motiviert. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe würde die Ermittlungen in diesem Fall nicht übernehmen, da das Verfahren nicht im Bereich des Staatsschutzes liegen würde.
Der Saudi-Araber Taleb A. raste am Freitagabend in einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt und tötete dabei fünf Menschen und verletzte über 200. Zuvor hatte der 50-Jährige, der seit 2006 in Deutschland lebt, wiederholt mit Gewalttaten gedroht.
In den Jahren vor dem Attentat wurden drei Strafverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens, Beleidigung und Bedrohung von Richtern und des Verdachts der Schleusung gegen den Mann eingeleitet. Verhaftet oder abgeschoben wurde er nicht.
Trotz erheblicher Zweifel an seiner fachlichen Kompetenz, auffälligen Verhaltens und mangelhafter Sprachkenntnisse leitete der mutmaßliche Täter als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie drei Therapiestationen im Maßregelvollzug. Der Medien-Kritiker und Twitter-Blogger Argo Nerd wies in einem Tweet am Montag auf die Absurdität dieser Tatsachen hin.
https://x.com/argonerd/status/1871169070...n%5Es1_c10
Das Verbrechen konnte offenbar nur verübt werden, weil ein Polizeifahrzeug, das die Rettungsgasse für mögliche Attentäter sperren sollte, nicht an seinem Platz stand.
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Attentäter von Magdeburg erhielt Gefährderansprache – per Brief
23 Dez. 2024
Der Attentäter von Magdeburg hatte von der Polizei eine Gefährderansprache erhalten, in der er aufgefordert wurde, Drohschreiben an Behörden zu unterlassen. Allerdings erfolgte diese nicht persönlich. Stattdessen wurde sie dem Mann aus Saudi-Arabien schriftlich zugestellt.
Absperrung am Tatort am Sonnabend - Quelle: © Christoph Soeder/dpa
Der Attentäter von Magdeburg, Taleb A., erhielt Monate vor dem Anschlag eine Gefährderansprache von der Polizei Magdeburg. Das berichtet der MDR. Allerdings erfolgte diese nicht persönlich, sondern per Brief. Laut einem von dem Sender verbreiteten Screenshot hieß es in dem Schreiben:
"Am 21.08.2023 haben Sie eine Email an die Staatsanwaltschaft Köln versandt, in der Sie u. a. schrieben: 'Daher habe ich kein schlechtes Gewissen für die Ereignisse, die in den nächsten Tagen passieren werden, um Gerechtigkeit wiederherzustellen.' Weiter behaupten Sie, dass Richter und Staatsanwälte in Deutschland korrupt sind. Sie werden hiermit aufgefordert, solche Schreiben zu unterlassen, vor allem das Androhen von Konsequenzen aufgrund von rechtsstaatlich vollzogenen Entscheidungen einer Staatsanwaltschaft. Auch wenn Sie in diesem Fall keine konkreten Konsequenzen angedroht haben, werden Sie hiermit eindringlich aufgefordert, Schreiben in dieser Form zu unterlassen. Diese könnten unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Sie wurden am heutigen Tag ausdrücklich auf die Ihnen zustehenden Rechtsmittel hingewiesen."
Ein Sprecher der Polizei hatte am Sonnabend eingeräumt, dass man eine vor einem Jahr vorgesehene persönliche Gefährderansprache nicht durchführen konnte, weil man den Adressaten und späteren Attentäter nicht angetroffen habe. Unklar ist laut MDR, ob die schriftliche Ansprache nach diesem Versuch versendet wurde oder vorher. Voraussichtlich wird sich der Landtag von Sachsen-Anhalt am Montag mit dieser Frage befassen.
Screenshot:
Gefährderansprachen können Polizeibehörden bei noch nicht straffällig gewordenen Personen vornehmen, wenn konkrete Tatsachen die Annahme nahelegen, dass diese Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnten.
Bei dem Anschlag tötete Taleb A. am Freitagabend auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt fünf Menschen, 200 wurden verletzt, viele von ihnen schwer. A. war im Jahr 2006 aus Saudi-Arabien in die Bundesrepublik eingereist. Offenbar ohne die nötige fachliche Qualifikation, leitete er als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie drei Therapiestationen.
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Was das BKA-Papier über den Attentäter von Magdeburg enthüllt
23 Dez. 2024
Was wussten die Behörden über Taleb A., den Attentäter von Magdeburg? Ein Papier des BKA gibt wenigstens einige Antworten. So wussten die Behörden nicht, wo sich A. in den Tagen vor dem Anschlag aufhielt. Gegen den Saudi waren seit 2013 bereits drei Strafverfahren eingeleitet worden.
Der Weihnachtsmarkt in Magdeburg nach dem Anschlag - Quelle: © Dts Nachrichtenagentur/Keystone Press Agency
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach dem Anschlag in Magdeburg ein Papier an andere Sicherheitsbehörden verschickt. Das berichtet das Springerblatt Bild, dem das Dokument nach eigenen Angaben vorliegt. Demnach trug das Papier den Titel "Gefährdungseinschätzung zur Weihnachtszeit sowie zum Jahreswechsel 2024/2025 hier: Aktualisierung anlässlich des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg" war als "Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch" eingestuft.
Demnach wussten die Behörden nicht, wo sich der Attentäter Taleb A. seit dem 13.12.2024 aufhielt. Man wisse nicht, was er in der Zeit getan oder ob er jemanden getroffen habe, so die Ermittler laut Bild. Nach Angaben des Blattes kehrte der Saudi-Araber am Abend vor dem Anschlag in seinem Lieblingsimbiss ein, um dort Flammkuchen zu essen und Bier zu trinken.
Laut dem Papier wurden gegen A., der seit 2006 an vielen Orten in Deutschland gelebt hatte, in der Zeit vor dem Attentat drei Strafverfahren eingeleitet: 2013 wegen Störung des öffentlichen Friedens, 2015 wegen Beleidigung und Bedrohung von Richtern und 2022 wegen des Verdachts der Schleusung.
In dem Schreiben steht demnach auch, dass A. juristisch gegen Behörden vorgegangen war:
"Er ist auch selbst seit dem Jahr 2021 mehrfach als Anzeigenerstatter und Zeuge in Sachverhalten in Erscheinung getreten, die sich unter anderem gegen Beamte deutscher Justiz- bzw. Sicherheitsbehörden richteten."
Außerdem habe er wiederholt andere Personen der Spionage für Saudi-Arabien beschuldigt. Dies habe zu Anzeigen wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung gegen ihn geführt.
Warum A. trotz der verschiedenen Strafverfahren und Drohungen nicht abgeschoben oder verhaftet wurde, ist weiterhin unklar.
Am Sonntagabend berichtete ebenfalls Bild, dass der Attentäter bei seinem Anschlag über Rettungswege auf den Weihnachtsmarkt fahren konnte, die eigentlich von einem Polizeiauto hätten blockiert werden müssen, um gerade einen solchen Anschlag zu verhindern. Warum das Polizeiauto am Freitagabend und möglicherweise auch an den Tagen davor nicht dort stand, ist derzeit nicht bekannt.
Der Ältestenrat des Landtags von Sachsen-Anhalt tritt am Montag zu einer Sondersitzung zusammen, wo er sich mit dem Anschlag und dem Verhalten der Behörden befassen wird.
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"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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