29.06.2019, 06:45
AFD-ANTRAG IM BUNDESTAG GESCHLOSSEN ABGELEHNT
https://youtu.be/SOVs6XkKkHw
Von EUGEN PRINZ | Die letzte Möglichkeit, die durch die EU-Richtlinie zum neuen Urheberrechtsgesetz vor der Türe stehenden Uploadfilter noch zu verhindern, wurde am Donnerstagabend durch die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD – was nicht weiter verwunderlich ist – aber auch durch die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Die Linke vereitelt.
Die AfD hatte einen Antrag auf eine Subsidiaritätsklage beim EuGH eingebracht. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die jeweils größere gesellschaftliche oder staatliche Einheit nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen soll, wenn die kleinere Einheit dazu nicht in der Lage ist.
In diesem Fall bedeutet das: Was die Bundesrepublik Deutschland selbst in der Lage ist zu regeln, fällt nicht unter die Zuständigkeit der EU.
Dieses Prinzip ist auch in Artikel 23 Grundgesetz festgelegt. Mischt sich, wie in diesem Fall, die Europäische Union mit einer Richtlinie, die von allen Staaten in geltendes Recht umgesetzt werden soll in Dinge ein, die sie nichts angeht, gibt es die Möglichkeit einer Subsidiaritätsklage beim Europäischen Gerichtshof.
Ablehnung der Uploadfilter pure Heuchelei
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Corinna Miazga, Mitglied im Ausschuss für Europäische Angelegenheiten, hatte zusammen mit dem renommierten Verfassungsrechtler Prof. Schachtschneider eine Klage gegen die Urheberrechtsrichtlinie der EU vorbereitet und am Donnerstag im Bundestag einen entsprechenden Antrag gestellt. Corinna Miazgas wie immer rhetorisch brilliante Rede dazu finden Sie im Beitragsvideo.
Für eine Subsidiaritätsklage sind 25% der Abgeordnetenstimmen des Bundestages notwendig. Das heißt, die AfD war auf Unterstützung von den anderen Oppositionsparteien angewiesen. Doch wie üblich, blieb diese aus. Ebenso wie die Regierungsparteien stimmten die Oppositionsparteien geschlossen gegen den AfD-Antrag und ebneten damit der Internetzensur durch Uploadfilter den Weg. Nun gibt es keine Möglichkeit mehr, diese zu verhindern.
Man sieht, dass die von den Politikern der Altparteien geäußerten Bedenken gegen die Uploadfilter nichts anderes sind als pure Heuchelei. Mit ihrem Abstimmungsverhalten haben die Bundestagsabgeordneten der Altparteien nun ihr Recht verwirkt, die kommenden Uploadfilter in irgendeiner Weise zu bedauern. Sie hätten sie verhindern können, sie haben es nicht getan, weil der Antrag von der AfD kam.
Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth verweigert Hammelsprung
Die Art und Weise, wie mit dieser demokratisch gewählten Partei umgegangen wird, spottet inzwischen jeder Beschreibung. Am Donnerstagabend sollte noch ein Gesetzespaket verabschiedet werden, doch nach Ansicht der AfD war der Bundestag nicht mehr beschlussfähig, da die meisten Abgeordneten das hohe Haus schon verlassen hatten. Bestehen Zweifel an der Beschlussfähigkeit, muss der Bundestagspräsident einen so genannten „Hammelsprung“ durchführen. Für den Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal und betreten ihn nach Eröffnung des Zählvorgangs durch den Präsidenten wieder durch eine von drei Türen, die jeweils mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ bezeichnet sind. Für die Zählung stehen an jeder Tür zwei Schriftführer, die die Abgeordneten beim Durchschreiten der Tür laut zählen.
Allerdings leitete am Donnerstagabend die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth von den Grünen, die größte anzunehmende Fehlbesetzung für dieses Amt, die Sitzung. Sie ahnen es schon: Die gelernte Studienabbrecherin verweigerte den Hammelsprung, indem sie selbstherrlich feststellte, dass die Beschlussfähigkeit des Bundestages gegeben sei. So einfach ist das mittlerweile in Deutschland.
Quelle: http://www.pi-news.net/2019/06/altpartei...oadfilter/
https://youtu.be/SOVs6XkKkHw
Von EUGEN PRINZ | Die letzte Möglichkeit, die durch die EU-Richtlinie zum neuen Urheberrechtsgesetz vor der Türe stehenden Uploadfilter noch zu verhindern, wurde am Donnerstagabend durch die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD – was nicht weiter verwunderlich ist – aber auch durch die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Die Linke vereitelt.
Die AfD hatte einen Antrag auf eine Subsidiaritätsklage beim EuGH eingebracht. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die jeweils größere gesellschaftliche oder staatliche Einheit nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen soll, wenn die kleinere Einheit dazu nicht in der Lage ist.
In diesem Fall bedeutet das: Was die Bundesrepublik Deutschland selbst in der Lage ist zu regeln, fällt nicht unter die Zuständigkeit der EU.
Dieses Prinzip ist auch in Artikel 23 Grundgesetz festgelegt. Mischt sich, wie in diesem Fall, die Europäische Union mit einer Richtlinie, die von allen Staaten in geltendes Recht umgesetzt werden soll in Dinge ein, die sie nichts angeht, gibt es die Möglichkeit einer Subsidiaritätsklage beim Europäischen Gerichtshof.
Ablehnung der Uploadfilter pure Heuchelei
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Corinna Miazga, Mitglied im Ausschuss für Europäische Angelegenheiten, hatte zusammen mit dem renommierten Verfassungsrechtler Prof. Schachtschneider eine Klage gegen die Urheberrechtsrichtlinie der EU vorbereitet und am Donnerstag im Bundestag einen entsprechenden Antrag gestellt. Corinna Miazgas wie immer rhetorisch brilliante Rede dazu finden Sie im Beitragsvideo.
Für eine Subsidiaritätsklage sind 25% der Abgeordnetenstimmen des Bundestages notwendig. Das heißt, die AfD war auf Unterstützung von den anderen Oppositionsparteien angewiesen. Doch wie üblich, blieb diese aus. Ebenso wie die Regierungsparteien stimmten die Oppositionsparteien geschlossen gegen den AfD-Antrag und ebneten damit der Internetzensur durch Uploadfilter den Weg. Nun gibt es keine Möglichkeit mehr, diese zu verhindern.
Man sieht, dass die von den Politikern der Altparteien geäußerten Bedenken gegen die Uploadfilter nichts anderes sind als pure Heuchelei. Mit ihrem Abstimmungsverhalten haben die Bundestagsabgeordneten der Altparteien nun ihr Recht verwirkt, die kommenden Uploadfilter in irgendeiner Weise zu bedauern. Sie hätten sie verhindern können, sie haben es nicht getan, weil der Antrag von der AfD kam.
Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth verweigert Hammelsprung
Die Art und Weise, wie mit dieser demokratisch gewählten Partei umgegangen wird, spottet inzwischen jeder Beschreibung. Am Donnerstagabend sollte noch ein Gesetzespaket verabschiedet werden, doch nach Ansicht der AfD war der Bundestag nicht mehr beschlussfähig, da die meisten Abgeordneten das hohe Haus schon verlassen hatten. Bestehen Zweifel an der Beschlussfähigkeit, muss der Bundestagspräsident einen so genannten „Hammelsprung“ durchführen. Für den Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal und betreten ihn nach Eröffnung des Zählvorgangs durch den Präsidenten wieder durch eine von drei Türen, die jeweils mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ bezeichnet sind. Für die Zählung stehen an jeder Tür zwei Schriftführer, die die Abgeordneten beim Durchschreiten der Tür laut zählen.
Allerdings leitete am Donnerstagabend die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth von den Grünen, die größte anzunehmende Fehlbesetzung für dieses Amt, die Sitzung. Sie ahnen es schon: Die gelernte Studienabbrecherin verweigerte den Hammelsprung, indem sie selbstherrlich feststellte, dass die Beschlussfähigkeit des Bundestages gegeben sei. So einfach ist das mittlerweile in Deutschland.
Quelle: http://www.pi-news.net/2019/06/altpartei...oadfilter/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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