19.12.2023, 21:26
19. Dezember 2023
„In einer funktionierenden Demokratie müssen Wahlergebnisse frei von jedem Zweifel über ihr Zustandekommen sein. Da dies 2021 in Berlin nicht der Fall war, begrüße ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts", sagt Dr. Kristin Brinker (AfD).
Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. In 455 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken müsse die Abstimmung wiederholt werden, sagte die Vorsitzende Richterin Doris König.
Hintergrund ist eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag, die aber ansonsten zurückgewiesen wurde. Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme, so König.
Laut dem Berliner Landeswahlleiter muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen nach Urteilsverkündung erfolgen. Letztmöglicher und wahrscheinlichster Termin ist der 11. Februar 2024.
Die Landes- und Fraktionsvorsitzende der AfD Berlin, Dr. Kristin Brinker, begrüßte das Urteil: „In einer funktionierenden Demokratie müssen Wahlergebnisse frei von jedem Zweifel über ihr Zustandekommen sein. Da dies 2021 in Berlin nicht der Fall war, begrüße ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ebenso ausdrücklich wie schon das damalige Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts.“
Brinker weiter: „Bemerkenswert am heutigen Urteil ist vor allem auch die unterschwellige, aber deutliche Kritik der Richter an der mangelhaften Wahlprüfung des Bundestags. Offenbar hat die Parlamentskommission nicht die nötige Sorgfalt bei der Aufarbeitung der Wahlmängel vom September 2021 walten lassen. Das wirft ein weiteres schlechtes Licht auf das Verfahren.“
Grundsätzlich sei es überaus bedenklich, dass der Bundestag zunächst selbst darüber befindet, ob er rechtmäßig gewählt wurde. „Im vorliegenden Fall hat diese Regelung überdies zu einem unnötig langen Zeitablauf geführt, weil das BVerfG erst nach der langwierigen Entscheidungsfindung der Bundestagskommission angerufen werden konnte. Hier muss dringend nachgebessert werden“, so Brinker abschließend.
Quelle:
„In einer funktionierenden Demokratie müssen Wahlergebnisse frei von jedem Zweifel über ihr Zustandekommen sein. Da dies 2021 in Berlin nicht der Fall war, begrüße ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts", sagt Dr. Kristin Brinker (AfD).
Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. In 455 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken müsse die Abstimmung wiederholt werden, sagte die Vorsitzende Richterin Doris König.
Hintergrund ist eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag, die aber ansonsten zurückgewiesen wurde. Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme, so König.
Laut dem Berliner Landeswahlleiter muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen nach Urteilsverkündung erfolgen. Letztmöglicher und wahrscheinlichster Termin ist der 11. Februar 2024.
Die Landes- und Fraktionsvorsitzende der AfD Berlin, Dr. Kristin Brinker, begrüßte das Urteil: „In einer funktionierenden Demokratie müssen Wahlergebnisse frei von jedem Zweifel über ihr Zustandekommen sein. Da dies 2021 in Berlin nicht der Fall war, begrüße ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ebenso ausdrücklich wie schon das damalige Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts.“
Brinker weiter: „Bemerkenswert am heutigen Urteil ist vor allem auch die unterschwellige, aber deutliche Kritik der Richter an der mangelhaften Wahlprüfung des Bundestags. Offenbar hat die Parlamentskommission nicht die nötige Sorgfalt bei der Aufarbeitung der Wahlmängel vom September 2021 walten lassen. Das wirft ein weiteres schlechtes Licht auf das Verfahren.“
Grundsätzlich sei es überaus bedenklich, dass der Bundestag zunächst selbst darüber befindet, ob er rechtmäßig gewählt wurde. „Im vorliegenden Fall hat diese Regelung überdies zu einem unnötig langen Zeitablauf geführt, weil das BVerfG erst nach der langwierigen Entscheidungsfindung der Bundestagskommission angerufen werden konnte. Hier muss dringend nachgebessert werden“, so Brinker abschließend.
Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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