29.11.2019, 22:45
LANDGERICHT DRESDEN BESTÄTIGT: MAN DARF SCHLEPPERORGANISATION SAGEN
Gewann den Prozess gegen die Schlepperorganisation "Mission Lifeline" - Pegida-Gründer Lutz Bachmann.
Die privaten „Seenotretter“ von der Dresdner Organisation „Mission Lifeline“ dürfen „Schlepperorganisation“ genannt werden. Das hat das Landgericht Dresden am 22.11.2019 bestätigt, wie jetzt bekannt wurde.
Die Anwälte von Mission Lifeline – man hats ja offensichtlich dicke – hatten den Vorsitzenden von Pediga e.V., Lutz Bachmann, sowie den Pegida Förderverein e.V. auf Zahlung eines jeweiligen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 verklagt. Die Schlepperorganisation war der Ansicht, dass Pegida gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen hatte.
Demnach war Pegida im Februar 2019 vom Landgericht die Zahlung eines Ordnungsgeldes angedroht worden, soweit sie Mission Lifeline „kriminell agierende, private Schlepperorganisation“ bzw. „Gesetzesbrecher“ nennt.
Die mit einem Schiff auf Malta seit langem festsitzende Schlepperorganisation sah sich nun in ihren Rechten aufgrund eines Pegida-Postes verletzt. Das Landgericht sah das anders: Es sieht keine Verletzungshandlung seitens Pegida, da die „beschreibenden Adjektive in der Äußerung fehlen“.
Bereits im Sommer 2018 hatte im Übrigen das Oberlandesgericht Dresden ein Landgerichtsurteil kassiert und grundsätzlich entschieden, dass die Bezeichnung von Seenotrettern als „Schlepper“ keine Schmähkritik ist, sondern zur freien Meinungsäußerung gehört.
Soweit Mission Lifeline als Schlepperorganisation betitelt wird, sieht das Landgericht keine Verletzungshandlung im Rahmen der Unterlassungsverpflichtung. Mit anderen Worten: Mission Lifeline darf man Schlepperorganisation nennen.
Außerdem muss Mission Lifeline die Kosten des Verfahrens tragen. Bekannt ist, dass Lifeline, dessen Kapitän Claus-Peter Reisch in Malta vor Gericht steht, u.a. von der katholischen Kirche mit Spendengeldern unterstützt wird. (RB)
https://youtu.be/K3iCZ8TfZto
Qielle: http://www.pi-news.net/2019/11/lifeline-...en-pegida/
Gewann den Prozess gegen die Schlepperorganisation "Mission Lifeline" - Pegida-Gründer Lutz Bachmann.
Die privaten „Seenotretter“ von der Dresdner Organisation „Mission Lifeline“ dürfen „Schlepperorganisation“ genannt werden. Das hat das Landgericht Dresden am 22.11.2019 bestätigt, wie jetzt bekannt wurde.
Die Anwälte von Mission Lifeline – man hats ja offensichtlich dicke – hatten den Vorsitzenden von Pediga e.V., Lutz Bachmann, sowie den Pegida Förderverein e.V. auf Zahlung eines jeweiligen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 verklagt. Die Schlepperorganisation war der Ansicht, dass Pegida gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen hatte.
Demnach war Pegida im Februar 2019 vom Landgericht die Zahlung eines Ordnungsgeldes angedroht worden, soweit sie Mission Lifeline „kriminell agierende, private Schlepperorganisation“ bzw. „Gesetzesbrecher“ nennt.
Die mit einem Schiff auf Malta seit langem festsitzende Schlepperorganisation sah sich nun in ihren Rechten aufgrund eines Pegida-Postes verletzt. Das Landgericht sah das anders: Es sieht keine Verletzungshandlung seitens Pegida, da die „beschreibenden Adjektive in der Äußerung fehlen“.
Bereits im Sommer 2018 hatte im Übrigen das Oberlandesgericht Dresden ein Landgerichtsurteil kassiert und grundsätzlich entschieden, dass die Bezeichnung von Seenotrettern als „Schlepper“ keine Schmähkritik ist, sondern zur freien Meinungsäußerung gehört.
Soweit Mission Lifeline als Schlepperorganisation betitelt wird, sieht das Landgericht keine Verletzungshandlung im Rahmen der Unterlassungsverpflichtung. Mit anderen Worten: Mission Lifeline darf man Schlepperorganisation nennen.
Außerdem muss Mission Lifeline die Kosten des Verfahrens tragen. Bekannt ist, dass Lifeline, dessen Kapitän Claus-Peter Reisch in Malta vor Gericht steht, u.a. von der katholischen Kirche mit Spendengeldern unterstützt wird. (RB)
https://youtu.be/K3iCZ8TfZto
Qielle: http://www.pi-news.net/2019/11/lifeline-...en-pegida/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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