19.12.2018, 18:07
(Symbolfoto: Durch Denis Simonov/Shutterstock)
Darmstadt – Schon wieder ein Urteil, dass für das Opfer ein weiterer Tritt gegen den Kopf ist. „Keiner der sechs jungen Männer, die einen 35-jährigen Egelsbacher nach einer Party brutal geschlagen und getreten haben muss hinter Gitter. Das hat die Zehnte Strafkammer des Landgerichts Darmstadt entschieden.“ Dies schreibt die Offenbacher Post und kann kaum das eigene Entsetzen über dieses Skandalurteil verbergen.
Verantwortlich für die milden Bewährungsstrafen für die Tat, die eigentlich als versuchter Totschlag gewertet werden müsste, ist Richter Jens Aßling. Breits während der Verhandlung „schlug“ er sich mutmaßlich auf die Seite der Schläger und hat angeblich sogar einer Zeugin mit Strafandrohung gedroht. Sie hatte geschildert, dass dem am Boden liegenden Opfer 20 Mal an den Kopf getreten wurde. Auch die Gerichtsmedizin arbeitete laut den Aussagen des schwerverletzten Hausmeisters ganz im Sinne des Täterschutzprogrammes. „Die Gerichtsmedizinerin hat erst am vierten Tag im Krankenhaus meine Verletzungen dokumentierte“, so das Opfer. Die sechs Beschuldigten hatten den 35-jährigen hintereinander verprügelt und ihm dann mit einem brutalen Tritt regelrecht niedergestreckt. Die Folge Koma durch Schädelbruch! Dann traten andere noch nach!
Der zynische Richter Jens Aßling
Zynisch, mitleidlos, fast höhnisch klingt dagegen Aßlings Urteilsbegründung: „Der erste Tritt hat das Opfer wahrscheinlich benommen gemacht, es ist ungebremst mit dem Hinterkopf auf den Boden geknallt. Dieses Geräusch wurde von allen Beteiligten sehr plastisch geschildert“.
Ergebnis von Aßlings Täterschutz-Opfertritt-Urteil laut op-online:
„Die beiden Haupttäter, ein 21-jähriger Eritreer und ein gleichaltriger Langener, werden zu zwei Jahren Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt. Beide hatten das Opfer gegen den Kopf getreten, einer der Tritte löste wohl den Sturz auf den Asphalt aus.“
Der Eritreer hat noch weiter zugetreten als das Opfer schon am Boden lag. Nach Ansicht des Gerichts ist er jedoch „vermindert schuldfähig“, da er während seiner Gewaltorgie Alkohol getrunken hatte und unter einer „Psychose“ leidet.
Im grünen „rechtsfreien“ Darmstadt wird mit zweierlei Maas gemessen – Härte für politische Gegener
Auch die übrigen Schläger kommen mit milden Bewährungstrafen davon. Zur Erinnerung darf darauf hingewiesen werden, mit welcher schonungslosen Härte das benachbarte Gericht einen unbescholtenen Langener 2017 verurteilte, der sich geweigert hatte, seine legal erworbenen Waffen abzugeben und deshalb für einen Beschwerdebrief wegen seiner politischen Meinung vernichtet werden sollte. Der über 60-jährige wurde zu drei Monate Gefängnis verurteilt! Ohne Bewährung – also Hundert Prozent Knast für einen unliebsamen Brief! (Op-online) Die Folge gesundheitlicher Zusammenbruch mit Herzinfarkt. Im einem Berufungsprozess verurteilte ihn das Landgericht Darmstadt immerhin noch zu einer Geldstrafe von fast 1400 Euro. (da-imnetzt) Vierhundert weniger als für den Mann, der mithalf, sein Opfer fast ins Jenseits zu befördern. Fazit: Im Raum Darmstadt scheint ein (einheimisches) Menschenleben beinah weniger wert zu sein, wie die Befindlichkeiten eines durch einen Brief beleidigten Landrates.
Leider hat das letzte Wahlergebnis im Raum Darmstadt bewiesen, dass die Menschen diese Form von Rechtskultur zu Gunsten von Tätern und nachträgliche Tritte für Opfer für angemessen halten. (KL)
Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2018/1...opftreter/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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