19.02.2024, 17:12
Setzt Merkels Umvolkungspolitik bedenkenlos fort - Bundeskanzler Olaf Scholz.
19. Februar 2024
Von C. JAHN | Im Ergebnis der Umvolkungspolitik werden die indigenen Deutschen zur Minderheit werden, fremde Völkerschaften werden die Macht im Land übernehmen. Derartige Landnahmen waren historisch stets das Ergebnis von Kriegen. Wenn aber das Ergebnis einer politischen Vorgehensweise mit dem Ergebnis kriegerischer Handlungen gleichzusetzen ist, wäre dann die Vorgehensweise nicht ebenfalls als „kriegerisch“ zu bezeichnen, selbst wenn keine Waffen eingesetzt werden?
Wir kennen solche Fragestellungen in anderer Form aus strafrechtlichen Zusammenhängen, wenn etwa zur Debatte steht, ob passive Formen des Tötens als Tötungsdelikte zu bewerten sind. Wenn eine Mutter ihrem Kind wochenlang nichts zu essen gibt und das Kind dann verhungert, hat die Mutter zwar nicht selbst Hand angelegt, also das Kind nicht aktiv ermordet. Dennoch hat sie den Tod des Kindes durch ihre Vorgehensweise unmittelbar herbeigeführt. Da das Kind im unmittelbaren Ergebnis der Vorgehensweise der Mutter tot ist, bildet die Vorgehensweise der Mutter, selbst wenn sie das Kind nicht einmal berührt haben mag, einen Tötungsvorgang.
Die Umvolkungspolitik unseres Staates ist aus Sicht des Autors ähnlich zu betrachten. Wird diese Politik weiter betrieben, werden die indigenen Deutschen in etwa 25 Jahren im einst eigenen Land in der Minderheit sein, wie sich jeder mit dem Taschenrechner leicht ausrechen kann.
Es ist dann ab diesem Zeitpunkt lebensnah zu erwarten, dass die neuen ethnischen Mehrheiten auch politische Mehrheiten bilden werden: Warum sollten die neuen ethnischen Mehrheiten auf Macht verzichten, die ihnen demographisch zusteht? Mit großer Wahrscheinlichkeit werden die indigenen Deutschen im Ergebnis der Umvolkung also die Macht im Land und damit zugleich, umgangssprachlich ausgedrückt, „ihr Land“ verlieren – ein klassisches Kriegsergebnis.
Umvolkung und Krieg führen somit trotz Einsatzes unterschiedlicher Methodiken gleichermaßen zum selben Ergebnis: Auch wenn im Umvolkungsvorgang staatlicherseits keine Waffen gegen die Indigenen zur Anwendung kommen, werden die Indigenen im Ergebnis der staatlichen Vorgehensweise am Ende ihr Land verloren haben.
Aber kann man diese beiden Vorgänge allein aufgrund des gemeinsamen Ergebnisses auch gleichermaßen mit dem Begriff „kriegerisch“ belegen? Oder überspitzt gefragt: Befindet sich unser Staat tatsächlich im „Kriegszustand“ gegen die indigene deutsche Bevölkerung, könnte man das durchaus so sagen?
Der Vergleich mit dem oben genannten Beispiel des Tötungsdelikts legt nahe, diese Frage im Ansatz zu bejahen. Das Kind ist zwar an Hunger gestorben, die eigentliche Ursache des Todes aber war die Bereitschaft der Mutter zur Tötung des Kindes durch Nahrungsentzug. Die Deutschen werden zwar infolge einer Völkerwanderung ihr Land verlieren, aber die eigentliche Ursache dieses Landverlustes ist die Bereitschaft des Staates, im Rahmen seiner Umvolkungspolitik („Deutschland soll bunter werden“) diese Völkerwanderung und damit einhergehend den Landverlust der Indigenen aktiv herbeizuführen.
Und genau wie es gerechtfertigt ist, im Falle des toten Kindes die für den Tod ursächliche Vorgehensweise der Mutter als eine Form passiver, gewaltloser „Tötung“ zu bezeichnen, obwohl die Mutter das Kind nicht einmal berührt hat, erscheint es aus Sicht des Autors gerechtfertigt, die staatliche Umvolkungspolitik, d.h. die für den Landverlust als Ergebnis einer üblicherweise kriegerischen Handlung ursächliche Vorgehensweise, als eine Form passiver, nichtmilitärischer „Kriegsführung“ zu bezeichnen, auch wenn der Staat nicht aktiv Waffen gegen die Indigenen einsetzt.
Die sich aus diesem Überlegungen ergebende Folgefrage wäre nun natürlich – genau wie sich in einem Gerichtsprozess die Frage der Strafbarkeit der Mutter stellen würde – , ob angesichts einer solchen Betrachtungsweise der Sachlage zugleich eine Strafbarkeit all jener Beteiligten zu prüfen wäre, die die Umvolkungspolitik planen, organisieren, aktiv umsetzen, finanzieren oder sich in sonst einer Form an diesem zwar waffenlosen, aber dennoch nicht minder kriegerischen Vorgang beteiligen.
Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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