18.01.2024, 21:21
"Unabhängige Finanzexperten" fordern GEZ-Anhebung auf 18,94 Euro ab 2025
18 Jan. 2024
Der teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunk der Welt braucht noch mehr Geld. Die öffentlich-rechtlichen Häuser verweisen darauf, dass allein durch die Inflation Kosten gestiegen seien. Ab 2025 soll der monatliche Zwangsbeitrag um weitere 58 Cent pro Haushalt erhöht werden.
Freude im Briefkasten (Symbolbild) - Quelle: © IMAGO/Christoph Hardt
Das Ende der Abgabenliste in Deutschland ist noch nicht erreicht: Der Rundfunkbeitrag soll ab 2025 laut vorläufigen Berechnungen von sogenannten "Finanzexperten" von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Dies geht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus einem am Freitag bekannt gewordenen Entwurf des "Expertengremiums" Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hervor, das Handelsblatt am Donnerstag. Die Kommission will Anfang 2024 eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer abgeben, die das letzte Wort zur Beitragshöhe haben. Die Länder müssen sich aber eng an der KEF-Empfehlung orientieren.
Die KEF hat 16 Mitglieder, die als unabhängige Sachverständige über Qualifikationen auf verschiedenen Gebieten . Sie werden von den Ministerpräsidenten der Länder für jeweils 5 Jahre berufen. Ihre Geschäftsstelle befindet sich in Mainz und ist organisatorisch an die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz gebunden.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus ARD, ZDF und Deutschlandradio wird im Wesentlichen aus Zwangsgebühren aus dem Rundfunkbeitrag finanziert, den Haushalte und Firmen zahlen müssen. Im Jahr 2022 kamen 8,4 Milliarden Euro für die Medienhäuser zusammen. Er ist damit der mit Abstand teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunk der Welt, der immer wieder von Skandalen rund um den Verdacht der Selbstbereicherung überschattet wird.
Die öffentlich-rechtlichen Häuser bemerken, dass allein durch die Inflation ihre Kosten gestiegen seien. Demgegenüber war die Rede von einer maßvollen Anmeldung des Finanzbedarfs für die Jahre 2025 bis 2028. Die aktuelle Periode läuft noch bis Ende 2024, mindestens bis dahin gilt der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht . Mit 18 TV- und 74 Radioprogrammen, unzähligen Onlineauftritten, Podcast-Angeboten und Marken auf den sozialen Netzwerken wirkt das Angebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio überdimensioniert. Jedes dritte Programm hat eigene Info-, Kultur- und Jugendsender. Doch die Zuschauer, die erreicht werden, sind im Schnitt Mitte 60 – dabei sollen die Sender ein Angebot für jedermann schaffen. Zusätzlich werfen Kritiker den GEZ-Medien eine sehr einseitige, regierungsnahe Berichterstattung vor.
Quelle:
EU-Beschluss gegen Bargeld: Nur noch bis 10.000 Euro
18 Jan. 2024
Vielen macht es Sorgen, wenn unter der Überschrift "Kampf gegen Geldwäsche" gegen die Verwendung von Bargeld vorgegangen wird. Schließlich ist nur digital verfügbares Geld jederzeit zu entziehen, wie gerade die zunehmende Neigung zu Kontenkündigungen belegt.
Symbolbild: Bargeld - Quelle: © IMAGO/Fotostand / K. Schmitt
Die EU macht den nächsten Schritt, um einen Kampf ihrer Mitgliedsstaaten gegen Bargeld zu erzwingen. Die neue Grenze beträgt 10.000 Euro. Nach den deutschen Vorschriften war es bisher erforderlich, sich ab diesem Betrag auszuweisen, es war aber nicht verboten, bar zu bezahlen; der jetzige EU-Beschluss erzwingt ein Verbot auch in Deutschland. Ausgenommen sind einzig Verkäufe von Privat an Privat.
Diese Bargeldgrenze betrifft dann auch Barauszahlungen von Banken. Die Träume, sich nach einem Lottogewinn ein Haus mit einem Koffer voll Bargeld zu kaufen, gehören damit der Vergangenheit an.
Auch Anbieter von Kryptowährungen müssen Transaktionen von tausend Euro und mehr künftig kontrollieren, und Juweliere, Jachtverkäufer und Kunsthändler müssen Daten ihrer Kunden erfassen. Begründung für all diese Maßnahmen ist Geldwäsche. Auch Erstliga-Fußballklubs und Spieleragenten sollen vom Geldwäschegesetz erfasst werden.
Ganz nebenbei wird die Einsehbarkeit von Unternehmensdaten verringert. Nur noch "Behörden und Organisationen mit einem berechtigten Interesse – wie Medien oder Nichtregierungsorganisationen" sollen laut Handelsblatt zukünftig Einblick in die Transparenzregister erhalten, in denen Firmeneigentümer gemeldet sind. Diese Einträge sind ausführlicher als jene im Handelsregister.
Dieser EU-Beschluss trifft insbesondere Deutschland, das sich bisher einer harten Obergrenze immer verweigert hatte. Andere EU-Länder haben bereits weit niedrigere Grenzen für Barzahlungen; in Frankreich und Spanien liegt sie bei 1.000, in Belgien und den Niederlanden bei 3.000 Euro. Niedrigere Grenzen sind zulässig, Abweichungen nach oben aber nicht.
Im Zuge der Zwangsmaßnahmen während der Eurokrise war die EU bereits so weit gegangen, in einigen Ländern bei Bagatellkäufen gegen Bargeld, etwa beim Bezahlen eines Kaffees im Restaurant, die Angabe der Steuernummer zu verlangen.
Mehr zum Thema –
Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
Der Klartexter