10.07.2024, 11:46
Freigelassen nach Todesfahrt: 19-Jähriger flüchtet in die Türkei
10 Juli 2024
Ein Kind starb in Dortmund, nachdem ein 19-jähriger Deutschtürke es mit erhöhter Geschwindigkeit und unter Missachtung einer roten Ampel frontal gerammt hatte. Das zuständige Amtsgericht lehnte einen ersten Haftbefehl ab. Der Täter konnte dadurch in die Türkei fliehen. Sein Anwalt spricht von "geplantem Urlaub".
Symbolbild - Quelle: © IMAGO/EHL Media
Der grausame Zusammenstoß ereignete sich bereits am 30. Juni. Eine Gruppe von drei Jugendlichen raste in Dortmund über eine rote Ampel und fuhr frontal in zwei Geschwisterkinder. Ein elfjähriger Junge verstarb wenige Tage später an den Verletzungen. Der Todesfahrer wurde ermittelt, jedoch freigelassen, wegen "nicht mehr gegebener Verdunklungsgefahr". Im Besitz der doppelten Staatsbürgerschaft gelang dem Todesfahrer dann noch vor dem eingeleiteten Haftbefehl die Flucht in die Türkei. Der Verteidiger behauptet, sein Mandant befinde sich "lediglich auf einer Urlaubsreise".
Die beiden Opfer der Amokfahrt sind Bruder und Schwester im Alter von elf und fünfzehn Jahren. Laut Medienberichten ergab sich das tragische Ereignis abends gegen 21 Uhr, als der elfjährige Junge von dem rund 100 km/h schnellen Auto erfasst wurde. Der Fahrer hatte zuvor eine rote Ampel überfahren. Die Westfalenpost zu dem Vorfall:
"Der 3er-BMW rammte die Kinder auf der Fahrbahn und kam erst 200 Meter weiter zum Stehen. Der Elfjährige wurde 15 Meter weit geschleudert und erlitt schwerste Kopfverletzungen, denen er am 2. Juli erlag. Seine Schwester wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt."
Am 2. Juli wurde dann nach Angaben der Staatsanwaltschaft Strafbefehl "wegen Verdunklungsgefahr" gegen den Fahrer eingeleitet, der nach bisherigem Erkenntnisstand nach dem Geschehen massiv auf seine beiden Mitfahrer eingewirkt hatte. So soll der 19-Jährige manipulativ versucht haben, dass die Zeugen aussagen, "es habe jemand anderes am Steuer gesessen". Laut Aussagen "war auch von Drohungen die Rede".
Im Rahmen der "zweifelsfreien Identifizierung des Fahrers in einem Video", hätte das zuständige Amtsgericht jedoch entschieden, den Haftbefehl zunächst abzulehnen. Es habe sich dann herausgestellt, dass der Täter gegenüber Arbeitskollegen geäußert hatte, dass er "in die Türkei 'abhauen' will". Die zuständige Mordkommission ermittelte laut Bild- , dass "sein Name auf der Passagierliste eines Flugzeugs in die Türkei stand".
Die Staatsanwaltschaft reichte damit umgehend Beschwerde ein, das Landgericht bestätigte dann am 5. Juli den unmittelbaren Haftbefehl gegen den 19-Jährigen. Das Problem, dieser reiste tatsächlich tags zuvor, unbehelligt an der Passkontrolle des Dortmunder Flughafens, in die Türkei aus.
Die Behörden gehen aktuell von einer Flucht aus, der Verteidiger des Todesfahrers schildert die Vorgänge jedoch anders. Die Staatsanwaltschaft ließ demnach mitteilen:
"Der Anwalt des jungen Mannes hat bei uns angerufen. Er sagt, dass sein Mandant sich lediglich auf einer Urlaubsreise befinde, von der er auch zurückkehren werde."
Sollte der Haftbefehl weiterhin aufrecht gehalten werden, wird der Deutschtürke bei seiner Rückkehr nach Dortmund umgehend festgenommen. Einem der Ruhr Nachrichten zufolge wird der Deutschtürke aufgrund seiner doppelten Staatsbürgerschaft zumindest "keine Auslieferung fürchten müssen".
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Der Klartexter
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