14.08.2023, 19:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.08.2023, 19:40 von Klartexter.)
Die Gewaltenteilung im Rechtsstaat: Gestern und heute!
14. August 2023
Bundespräsident Frank Walter Steinmeier bei den Feiern zum 75. Jahrestag des Verfassungskonvents in Herrenchiemsee: „Kein mündiger Wähler kann sich auf mildernde Umstände herausreden, wenn er sehenden Auges politische Kräfte stärkt, die zur Verrohung unserer Gesellschaft und zur Aushöhlung der freiheitlichen Demokratie beitragen.“
Von CONNY AXEL MEIER | „Recht ist, was der Staat als Recht erachtet“. Das war der erste Satz, den ein Jura-Professor an einer Berliner Universität in der ersten Vorlesung zum Semesteranfang 1921/22 zitierte. Meinem Großvater, der eben sein Jura-Studium begann, gefiel das gar nicht. Er war anderer Meinung. Er äusserte lautstark, dass das Recht unabhängig von Staat und Staatsform existiere und die jeweilige Regierung sich ausnahmslos ans Gesetz und Recht zu halten hätten und nicht umgekehrt. Damit traf er schon damals, in der Weimarer Republik, gleichzeitig in alle Fettnäpfchen.
Dabei ist es ganz einfach. Man muss kein Jurist sein, um das Prinzip der Gewaltenteilung zu verstehen. Der Rechtsstaat bedingt die Gewaltenteilung von Legislative, also der Gesetzgebung, der Exekutive, der Polizei und den Regierungsbehörden sowie der Judikative, also dem Rechtswesen. Mit der zunehmenden Aufweichung der Gewaltentrennung wird auch der Rechtsstaat in gleichem Maße zurückgedrängt. Schon die Tatsache, dass Abgeordnete (Legislative) Doppelfunktionen als Beamte oder Minister (Exekutive) wahrnehmen, untergräbt die Gewaltenteilung. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, also das gültige Grundgesetz, ist von allen drei Teilen der Staatsgewalt zu respektieren und zu schützen. Theoretisch.
Die Konflikte von Legislative und Exekutive mit dem Grundgesetz
In autokratischen Herrschaftssystemen ist es üblich, dass die Gesetzgebung durch den Alleinherrscher erfolgt und die Staatsgewalt willkürlich durch Polizei, Armee und Richter (und Scharfrichter) exekutiert wird. In der Demokratie sollte das anders sein. In der Corona-Zeit konnten wir selbst mitverfolgen, dass der Rechtsstaat dort nicht mehr funktioniert hat.
Undemokratische und nachweislich gesetzwidrige Maßnahmen wurden ergriffen, um die Bürger zu gängeln, zu kontrollieren und zu bestrafen, wobei die Gewaltentrennung insoweit nicht mehr existierte, als dass massiv gegen die Grundrechte der Bürger verstoßen wurde, um einem behaupteten Gesundheits-Notstand zu begegnen.
Prügelattacken der Staatsmacht gegen friedliche Spaziergänger, gewaltsames Eindringen in Privatwohnungen zur Personenkontrollen, Festnahmen und Untersuchungshaft für Organisatoren und Teilnehmern von Demonstrationen waren an der Tagesordnung. Noch immer sitzen Ärzte wie Dr. Heinrich Habig aus Recklinghausen – um nur einen zu nennen – im Gefängnis, die es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten, ein in vielen Fällen tödlich wirkendes Medikament an ihre Patienten zu verabreichen.
Schon zuvor wurden Grundrechte ausgehebelt, zum Beispiel durch das rechtlich fragwürdige Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Das EU-weite „Gesetz über digitale Dienste“ (Digital Act), das sich angeblich gegen Zensurmaßnahmen wenden soll, ist in der Praxis ein Instrument, um die halbstaatliche Zensur zu monopolisieren und auszuweiten. Eine Zensur findet nicht statt, steht dagegen im Grundgesetz, §5. Das ist erst der Anfang. Weitere Gesetze werden folgen, die die Bürgerrechte schwächen und die Staatsgewalt ausweiten werden.
Der digitale Euro führt zur Bargeldabschaffung, zur Rundumkontrolle, zur Demobilisierung, zur Verarmung und zur schleichenden Enteignung aller Bürger. Die Länder Europas werden weiterhin und in zunehmenden Maße mit jungen mohammedanischen Männern geflutet, die eine Rundum-Vollversorgung nicht nur erwarten, sondern teilweise auch gewaltsam fordern. Unter dem durchsichtigen Vorwand der „Klimakrise“ werden Wälder abgeholzt, Wohnraum vernichtet und Energie rationiert. Die fortschreitende Islamisierung der Gesellschaft ist schon jetzt praktisch unumkehrbar.
Die Justiz im Wandel nach grün-linksaußen
Mit dem Zerfall des Rechtsstaates einher geht die Verwahrlosung und Politisierung der Justiz. Bis zum Ende des letzten Jahrtausends funktionierte die Justiz noch weitgehend unbeeinflusst von der jeweiligen Ideologie der Bundesregierung. Waren damals noch Richter der älteren Generationen auf den Hierarchieleitern ganz oben angekommen, so sind diese nunmehr weitgehend im Ruhestand und durch links politisierte Richter ersetzt worden, die im linken Universitäts-Sumpf ihre Sozialisierung durchlebt haben.
Die Kanzlerschaft Angela Merkels stellt einen Bruch in der Justiz dar. Noch vor 20 Jahren wäre es unvorstellbar gewesen, dass die Kanzlerin während eines laufenden Verfahrens, in dem sie selbst die Beklagte ist, den zuständigen Senat des Bundesverfassungsgerichts zum und diese Richter nicht ablehnen, sondern der Einladung begeistert nachkommen.
Ein ehemaliger deutscher Strafverteidiger, der jetzt im Ruhestand ist, gibt zu, dass Willkür und Rechtsbeugung in deutschen Gerichten zunehmend heimisch werden. In einem Bericht er über die missbräuchliche Anwendung des §140 StGB und dass die deutsche Justiz damit zum Repressionsapparat verkomme. Er führt aus:
„Der Willkür der Verwaltung, den politisch motivierten Entgleisungen des Gesetzgebers entgegenzutreten, galt als oberste Tugend und Pflicht. Man sah sich als dem Recht verpflichtet, und den Staat sah man als Partei im Streit um das Recht, nicht als dessen Verkörperung…….In Hamburg sitzt ein Mann seit dem 4. August 2022 für die Verwendung des Z-Symbols in Untersuchungshaft.“
Es ist nicht Auftrag an die Justiz, parteipolitische Präferenzen zu setzen oder die Narrative der Regierungspropaganda strafrechtlich zu beschützen. Die Strafjustiz ist nicht Partei, sondern Mittler zwischen den Parteien, zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Sie ist zur Wahrheitsfindung verpflichtet und nicht zur Durchsetzung ideologischer Vorgaben. Es ist auch nicht die Aufgabe der Justiz, die Oppositionsparteien im Auftrag der Regierungsparteien zu bekämpfen bzw. in den politischen Wettbewerb einzugreifen. Zu erwarten, dass deutsche Gericht ohne Beeinflussung von außen, in politischen Prozessen neutral zur AfD Urteile fällen, ist schlichtweg naiv.
Leider hat die bundesdeutsche Justiz noch zwei Webfehler. Erstens werden die Verfassungsrichter im Parteienproporz von den Altparteien berufen. Das wird seitens der EU bei anderen Ländern wie Polen moniert. In Deutschland aber nicht. Zweitens sind die Staatsanwaltschaften politisch weisungsgebunden. Deshalb können die Staatsanwaltschaften auch keine internationalen Haftbefehle erlassen. Die Verquickung von Exekutive und Judikative ist hier unübersehbar.
Der Verfassungsschutz auf Abwegen
Genausowenig ist es nicht die Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden, die . Die Verfassung, bzw. das Grundgesetz zu schützen, bedeutet, das Grundgesetz vor Eingriffen Dritter zu schützen. Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen verfassungswidrige Übergriffe der Legislative und der Exekutive auf ihn selbst. Nicht die Regierung muss durch den Verfassungsschutz geschützt werden, sondern der Bürger.
In diesem Sinne wäre es Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden, staatliches und halbstaatliches Handeln daraufhin zu überprüfen, ob es grundgesetzkonform ist oder nicht. Nicht der mündige Bürger sollte Gegenstand der Überprüfung sein, sondern die Exekutivorgane. zu bezeichnen, so wie es der oberste thüringische Verfassungsschützer tat, ist tatsächlich verfassungswidrig und Aufwiegelung zur Gewalt gegen die politische Opposition.
Der Bundespräsident biegt links ab
Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland ist der höchste Vertreter des Staates. Anders als in Österreich wird er nicht in einer öffentlichen und geheimen Wahl, sondern indirekt durch die sogenannte Bundesversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Bundespräsident darf in seiner Amtszeit kein anderes Amt ausüben, lässt seine Parteimitgliedschaft ruhen und vertritt alle Bürger. Alle Bürger – außer der Opposition? Neutral? Das ging auch fast immer gut bisher. Bis Steinmeier kam.
Der amtierende zum Anlass des 75. Jübiläums des Verfassungskonvents in Herrenchiemsee. Die hatte es in sich.
Auszugsweise sagte er dort: „Kein mündiger Wähler kann sich auf mildernde Umstände herausreden, wenn er sehenden Auges politische Kräfte stärkt, die zur Verrohung unserer Gesellschaft und zur Aushöhlung der freiheitlichen Demokratie beitragen.“
„Mildernde Umstände“ ist ein Begriff aus der Strafjustiz. Mildernde Umstände mit entsprechender Strafminderung erhalten regelmäßig Vergewaltiger und Messer-Fachkräfte mit Migrationsvordergrund. Nicht aber „Maskenverweigerer“, Regierungskritiker und „Corona-Leugner“.
Es ist nicht Aufgabe des Bundespräsidenten, festzustellen, dass das Wählen einer aus seiner Sicht falschen Partei strafrechtlich zu bewerten sei. Es ist ein unverantwortlicher Fauxpas, den er sich da geleistet hat. Er griff wissentlich und gezielt in die Gewaltenteilung ein. Ohne die AfD beim Namen zu nennen, war klar erkenntlich, dass er dem mündigen Bürger droht, ihn bestrafen zu lassen, falls er die Schwefelpartei wählt.
Er sagte weiter:
„Wir haben es also selbst in der Hand, die Verächter unserer Demokratie in die Schranken zu weisen. Und wir alle – jede Politikerin und jeder Politiker, jede Bürgerin und jeder Bürger –, wir haben eine gemeinsame Verantwortung.“
Wen er mit den „Verächtern der Demokratie“ meint, ist offensichtlich. Es handelt sich um einen notdürftigen Verschleierungsversuch der Aufforderung zur Gewalt gegen Kandidaten, Mandatsträger und Wähler der AfD. Es sei Jedermamms Verantwortung, die AfD in die „Schranken“ zu weisen.
Einige Personen, die dem Aufruf Steinmeiers folgten, setzten das unmittelbar in die Tat um und verprügelten und verletzten den Augsburger . Dass die örtliche Polizei und die Regionalmedien dieses Verbrechen des versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung durch Ignorieren unter den Teppich kehren, ist katastrophal, aber logisch. Es wäre auch zu peinlich, hier dem Leser den zeitlichen Zusammenhang mit Steinmeiers Rede berichten zu müssen.
In vorauseilendem Gehorsam hat die von der linksterroristischen Antifa zusammengestellte Liste aller Kandidaten der AfD zur Landtagswahl mit Bild, Wohnadresse und Treffpunkten auf ihrer Webseite verlinkt, um es den „Demokraten“ Steinmeiers leichter zu machen, die „Demokratiefeinde“ auszuspähen, um sie demnächst zu verletzen oder zu töten.
Dass der Bundespräsident daran eine Mitverantwortung trägt, ist offensichtlich. Das wird aber, wenn sich die Nachricht nicht mehr verheimlichen lässt, dann von den Belehrungsmedien bestritten.
Die vierte Gewalt und das betreute Denken
Es gab einmal eine Zeit, in der die Tageszeitungen, die Wochenmagazine, Radio und TV das Regierungshandeln kritisch begleteten. Das ist lange her. Sie deckten Skandale in der Regierung auf, kritisierten einzelne Minister und sogar den Bundeskanzler. Der SPIEGEL war dereinst ein selbsternanntes „Sturmgeschütz der Demokratie“. Mit dem Ableben von Rudolf Augstein und dem Abgang von Stefan Aust ist auch das nur Teil der Geschichte.
Damals wäre es unvorstellbar gewesen, dass eine völlig undiplomatische und kenntnislose Außenminister-Darstellerin von den Medien hochgejubelt wird. Die Despektierlichkeit, den großen Staatsmann Otto v. Bismarck vom Sockel im Auswärtigen Amt zu stoßen, wäre damals nicht möglich gewesen. Die ARD/ZDF-Zuschauer werden immer weniger und älter, die Verkaufszahlen der Zeitungen gehen nur in eine Richtung – nach unten. Betreutes Denken ist nicht gerade spannend.
Da die Regierungspropaganda, besonders in den letzten zehn Jahren, immer weniger Leser beeindruckt und sie das Belehrfernsehen satt haben, ziehen die alternativen Medien Woche um Woche mehr Leser an und alternative Video-Streams boomen, wenn sie gerade nicht zensiert werden. Die Wahrhaftigkeit wird immer einen Weg an die Öffentlichkeit finden, egal welche Zensurgesetze herrschen und welche Repressalien die mutigen Macher erleiden müssen. Bereiten wir uns darauf vor, dass die Zensur zunehmen wird und es zunehmend schwieriger wird, in der Öffentlichkeit seine Meinung zu sagen.
Fazit
Die Gewaltenteilung ist nicht nur in Gefahr. Sie existiert nur noch rudimentär und wird Schritt für Schritt im Totalitarismus enden, wenn nichts dagegen unternommen wird. So wie schon zuvor zweimal auf deutschem Boden. Es liegt an jedem Einzelnen, dazu beizutragen, den Rechtsstaat, den es noch ansatzweise gibt, zu erneuern. Sonst müsste er von Grund auf neu geschaffen werden.
Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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