12.03.2024, 20:56
Der bunte Unrechtsstaat: 17-Jähriger ermordet – Täter frei
12. März 2024
Arthur Leven: Er wurde nur 17 Jahre alt
Arthur Leven wird nur 17 Jahre alt. Dann trifft er auf den betrunkenen und hochaggressiven Kerem B. Am Ende ist Arthur tot – ein Stich ins Herz lässt dem freundlichen, lebenslustigen Jungen keine Chance. Dann der Schock: der Täter wird freigesprochen – Notwehrexzess. Was macht das mit einer Familie?
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Daniel Leven wachte durch das Klingeln an seiner Wohnungstür auf. „Es war 5:30 Uhr am Morgen“, sagt der 21jährige rückblickend, um dann, als ob er zu sich selbst spricht und um sich noch einmal zu vergewissern, damit er nichts Falsches erzählt, die Frage laut zu stellen: „Oder war es schon sechs Uhr? Ich weiß es nicht.“ Er stieg damals aus dem Bett, ging zur Tür und nahm den Hörer der Gegensprechanlage in die Hand. „Wer ist da?“, fragte er.
Vor dem Haus standen Rettungssanitäter. „Es tut uns sehr leid“, sagten die Männer, nachdem sie durch das Treppenhaus vor seiner Tür angelangt waren. „Wir haben eine schlimme Nachricht für Sie.“ Das war am Morgen des 1. Juli 2023, einem Samstag. „Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass Ihr Bruder Arthur verstorben ist“, erinnert sich Daniel Leven an den Beginn des Gesprächs. „Im ersten Moment habe ich das gar nicht glauben wollen. Mein kleiner Bruder tot? Dann weiß ich noch, dass ich mit den Sanitätern zu meiner Mutter gefahren bin.“
„ Unfassbar schlimm: Meine Mutter war wie erstarrt“
Die Fahrt von Speyer, dort wohnte Daniel, nach Germersheim dauert rund 15 Minuten. Daniel muss seiner Mutter die Nachricht überbringen. Die Sanitäter stehen den beiden Trauernden bei. „Sie blieben eine Stunde“, erinnert sich Daniel. „Meine Mutter war wie erstarrt, es war unfassbar schlimm.“ Doch was war geschehen?
Der 17jährige Arthur war am Abend zuvor mit Freunden in Weingarten. Sie gingen zu einer privaten Feier der Oberstufe eines Gymnasiums, die Schüler feierten in einer Grillhütte. Irgendwann im Laufe des Abends ist plötzlich Kerem B. am Grillplatz. Arthur und der 20jährige Mann kennen sich nicht. Um Mitternacht herum gibt es plötzlich Streit zwischen den beiden. „Der Mann hat Arthur sogar in den Schwitzkasten genommen“, sagt Daniel. Noch können Arthurs Freunde dazwischen gehen.
Der Richter erlässt Haftbefehl
Kerem B. wird von seinen Freunden im Auto nach Hause gebracht. Doch als Arthur um 3 Uhr morgens die Party verlässt, soll er von Kerem B. auf einem Feldweg abgepasst und erstochen worden sein. Arthur stirbt, der Messerstecher türmt. Ungefähr so viel weiß Daniel am Abend des 1. Juli. Noch am selben Tag kann die Polizei den mutmaßlichen Messerstecher festnehmen, in Lingenfeld, nur wenige Kilometer vom Tatort entfernt. Ein Richter erlässt gegen Kerem B. einen Haftbefehl. „In den ersten zwei Wochen musste ich mich um alle rechtlichen Angelegenheiten kümmern“, sagt Leven der JUNGEN FREIHEIT.
„Ich mußte mit der Polizei sprechen, ein Beerdigungsinstitut beauftragen, mein Bruder war ja in Mainz in der Gerichtsmedizin, er mußte überführt werden. Dann musste ich die Beerdigung organisieren. Es kamen wahnsinnig viele Trauergäste, so 700 Menschen, vielleicht 1.000, schätze ich mal. Wir wohnen in einer Kleinstadt, das war ja ein Riesenthema. Aber ich hatte nur Augen für meine Mutter, sie nimmt das so mit, ich musste stark sein.“ Währenddessen vernimmt die Polizei Zeugen, sichert Spuren.
Stich direkt in den Brustkorb
Für die Staatsanwaltschaft ergibt sich demnach folgendes Bild: Zwar hätten Freunde nach der ersten Auseinandersetzung Kerem B. nach Hause gefahren, der sei allerdings wieder mit seinem Auto zur Party zurückgefahren. Er gibt in seiner Vernehmung an, weil er sein Handy bei der ersten Schlägerei am Abend verloren habe. Dort habe er im Fahrzeug gesessen und gewartet. Als Arthur gegen 3 Uhr morgens auf dem Heimweg war, kam er an dem Auto vorbei. Der habe mit seinem Handy ins Auto reingeleuchtet.
Daraufhin soll Kerem B. die Fahrzeugtür aufgestoßen und nach einem Messer, das im Auto war, gegriffen haben. Arthur sprang noch zurück, doch Kerem B. soll, so die Staatsanwaltschaft, voller Wut wegen des vorangegangenen Geschehens auf der Party aggressiv auf den 17jährigen zugegangen sein. Dann stach er auf Arthur ein. Die eine tiefe Stichverletzung im Brustkorb ist tödlich, Arthur verblutet. Kerem B. gibt die Tat zu. Allerdings habe er in Notwehr zugestochen, sagt er aus.
Kerem B. schiebt alles auf den Alkohol
Die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Totschlags. Am 10. Januar 2024 beginnt der Prozess vor dem Landgericht Landau. Und zum ersten Mal, hier im Saal 309, wird Arthur für alle, für die Richter, für die Zuschauer und für den Angeklagten, lebendig – durch die Schilderungen seiner Familie. „Mein Bruder ist mit jedem klargekommen“, sagt Daniel Leven, der als Groß- und Außenhandelskaufmann arbeitet. „Ihm waren Freunde wichtig und er hatte viele Freunde.“ Daniels und Arthurs Mutter ist in Usbekistan geboren, sie zog nach Deutschland. Hier kamen ihre beiden Söhne zur Welt, sie gibt Deutschkurse und arbeitet in der Gastronomie, eine zierliche, blonde Frau.
Vor Gericht schildert sie ihren Sohn als einen „faszinierender Jungen, gutmütig, geliebt von seinen Freunden und er hatte eine große Ausstrahlung“, berichtet der SWR. „Arthur hatte seine Realschule fertig und schon einen Ausbildungsvertrag als Industriemechaniker“, sagt Daniel Leven. Allerdings führt der Verteidiger des Angeklagten aus, dass Arthur häufiger aggressiv gewesen sei. Arthurs Freunde sagen hingegen vor Gericht aus, sie hätten davon nichts mitbekommen. Kerem B., der Angeklagte, gibt zwar vor Gericht den Messerstich zu, behauptet aber, dass der Alkohol, er habe mehrere Dosen Cola-Whiskey getrunken, schuld gewesen sei.
Der Richter sieht einen Notwehrexzess
„Für meine Mutter war es wahnsinnig anstrengend, acht Stunden dort zu sitzen, zuzuhören und dabei werden Themen thematisiert, die so total irrelevant sind, es war wirklich schwer. Auch für mich war es eine schlimme Zeit“, sagt Daniel Leven der JF. „Als ich aussagen musste, hat der Angeklagte formell sich bei mir entschuldigt. Es hieß auch, er hätte meiner Mutter und mir einen Brief geschrieben, wir haben den nie bekommen. Und mir ist es auch egal, ob es ihm leidtut – er hat es getan.“
Kerem B.s zwei Verteidiger fordern Freispruch mit der Begründung, ihr Mandant habe das Messer benutzen müssen, um den Kampf sicher zu beenden. Die Staatsanwaltschaft fordert hingegen eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Sechs Wochen Prozessdauer, zehn Verhandlungstermine, 45 Zeugen und drei Sachverständige listet die Zeitung Rheinpfalz auf. Dann das Urteil: Die Große Jugendkammer geht von einem „intensiven Notwehrexzess“ aus, weil der Angeklagte Angst vor weiteren Schlägen gehabt habe, und spricht ihn frei.
Weil Arthur ihm vorher ins Gesicht geschlagen hatte, habe der Angeklagte davon ausgehen müssen, dass er nun wieder geschlagen werden würde und wie beim ersten Mal Prügel einstecken müsste, berichtet der SWR. In dieser Situation habe er Angst und Furcht verspürt und damit ohne Schuld gehandelt. Die Strafkammer wendete Paragraf 33, Überschreitung der Notwehr an. Darin heißt es: „Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.“
Kerem B. bekommt Haftentschädigung
Darüber hinaus bekommt Kerem B. für die Zeit in der U-Haft eine Haftentschädigung. „Man fühlt sich so machtlos“, sagt Daniel Leven rückblickend. „Wenn man solch ein Urteil hört, verliert man das Vertrauen in den Staat.“ Daniel Leven ist wieder zu seiner Mutter gezogen, er macht sich große Sorgen um sie. „Abends geht es ihr besonders schlecht. Meine Mutter kann Arthurs Tod immer noch nicht begreifen.“ Doch die beiden haben ihren Kampf um Gerechtigkeit immer noch nicht aufgegeben: „Wir haben den Anwalt gewechselt, der wird Revision einlegen.“ Auch die Staatsanwaltschaft will Rechtsmittel einlegen.
Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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