08.04.2023, 21:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.04.2023, 21:21 von Klartexter.)
Das Wärmepumpendesaster – von Fritz Vahrenholt
Gepostet von AR Göhring | Apr 07, 2023
Im März 2023 ist die Abweichung der globalen Temperatur vom 30-jährigen Mittel der satellitengestützten Messungen der University of Alabama in Huntsville (UAH) leicht angestiegen, und zwar auf 0,20 Grad Celsius (siehe Grafik oben). Der Temperaturanstieg beträgt im Durchschnitt pro Jahrzehnt seit 1979 lediglich 0,13 Grad Celsius.
Das Wärmepumpendesaster
Zunächst hatte man den Eindruck gewonnen, dass nach den nächtlichen Verhandlungen des Koalitionsausschusses am 28.3.2023 das Schlimmste verhindert worden sei, was den geplanten Eingriff der Grünen in den Heizungskeller der Deutschen betrifft. Doch nachdem nunmehr der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhörung verschickt worden ist, ist klar: Die Grünen haben sich auf der ganzen Linie durchgesetzt und die FDP hat sich über den Tisch ziehen lassen.
Es bleibt dabei: Ab dem 1.1.2024 ist ein Einbau einer Öl -und Gasheizung nicht mehr möglich. Die Möglichkeit, die die Bundesregierung einräumt, bei einer Havarie/Totalausfall der Heizung für drei Jahre eine neue Gasheizung einbauen zu lassen, ist wirklich keine Alternative, denn wer baut für drei Jahre eine neue Gasheizung ein, um sie dann nach drei Jahren durch eine Wärmepumpe ersetzen zu lassen?
„Ziel des Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten“
heißt es in . Wie zeigen konnte, bringt der Austausch einer Gasheizung durch eine Wärmepumpe bei dem heutigen Stromerzeugungsmix keinerlei CO2-Entlastung.
Es ist kaum zu glauben. Da plant die Bundesregierung die Bürger nach Schätzungen des Gesetzentwurfs mit Kosten von 45 Milliarden in den nächsten fünf Jahren zu belasten und es ist eine CO2-Mogelpackung?
Der Strommix der letzten zwölf Monate hatte einen CO2-Ausstoß von 0,517 kg CO2 pro kWh. Das wird nach dem 15.4.2023 eher noch einmal schlechter, wenn die letzten drei CO2-freien Kernkraftwerke abgestellt werden und durch vermehrten Kohle- und Gasstromeinsatz ersetzt werden müssen.
Die CO2-Emission einer Gasheizung beträgt 0,16 kg pro kwh. Eine Wärmepumpe mit einem üblichen Wirkungsgrad von COP = 3 (COP = Coefficient of performance) macht aus 1 kWh Strom 3 kWh Wärme. Um eine Erdgasheizung mit einer Wärmepumpe zu vergleichen, muss man also den CO2-Fußabdruck einer kWh Strom durch 3 teilen. Das sind 0,172kg/kWh. Bei tiefen Temperaturen im Winter kann die Wärmepumpe auch auf einen COP von 2,5 sinken. Dann ist die Bilanz noch schlechter. Bei COP 3 stösst die Wärmepumpe mehr CO2 aus als eine Erdgasheizung und bei COP 2,5 sogar fast soviel wie eine Ölheizung.(siehe Grafik, alle Zahlen von Ganteför, die Quelle der CO2– Emission des Strommix ).
Keine CO2-Einsparung, aber wahnsinnig hohe Kosten
Ich bin nicht gegen die Technik der Wärmepumpe. Sie ist für Neubauten oder für Häuser mit einer Niedrigwärmeversorgung (Fussbodenheizung) eine geeignete Wärmeversorgungsmöglichkeit. Nur darf man den Bürgern diese Technik nicht mit dem Argument vorschreiben, dass damit auf absehbare Zeit ein Beitrag zur CO2-Minderung erfolgen würde. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird deb Belastungen der Bürger in den nächsten fünfJahren Einsparungen in ähnlicher Höhe in den darauffolgenden 18 Jahren gegenübergestellt. Diese Milchmädchenrechnung funktioniert aber nur, wenn in den nächsten 20 Jahren die Strompreise sinken und die Gaspreise steigen. Wenn es umgekehrt kommt, zahlt der Bürger massiv drauf. Der heutige Preisvergleich zeigt das schon. Der Gaspreis liegt bei zehn €ct/kWh und der Strompreis bei 40 €ct/kWh. 40 €ct/kWh entsprechen bei COP3 13 €ct/kWh Gaspreis. Die Gasheizung ist also heute günstiger als eine Wärmepumpe. Kostengleichheit entsteht, wenn man einen eigenen Stromzähler für die Wärmepumpe einrichtet, dann kostet der Strom heute etwa 30 €ct/kWh.
Woher die Bundesregierung einen zukünftigen Kostenvorteil ableitet, bleibt schleierhaft, denn Sie betreibt ja eine Politik der Stromverknappung. Nach dem Abschalten der Kernkraftwerke im April 2023 sollen ja im April 2024 noch 10.000 MW Kohlekraftwerke vom Netz gehen. Dass uns der Zubau von Wind und Solar im Winter bei einer Dunkelflaute nicht helfen wird, habe ich in meinem Buch „Die grosse Energiekrise“ vorgerechnet. Daher hat ja auch schon sinnigerweise der Chef der Bundesnetzagentur E-Ladestationen und Anschlüsse von Wärmepumpen als jederzeit abschaltbar erklärt , um Netzzusammenbrüche zu vermeiden. Alles allein auf Strom zu setzen und dann als erstes Kraftwerkskapazität abzustellen ist eine der verantwortungslosesten Entscheidungen dieser Bundesregierung.
Nimmt man allerdings die Planungen der Bundesregierung ernst, etwa 20.000 MW Gaskraftwerke bis 2030 zu bauen, um die blackout-Gefahr zu verringern, dann stellt sich eine noch viel drängendere Frage nach der Sinnhaftigkeit der grünen Energiepolitik dieser Bundesregierung. In 2030 sollen dann etwa 150 Terawattstunden (TWh) Erdgasstrom erzeugt werden. Das entspricht etwa 300 TWh Erdgas (bei wohlmeinendem Wirkungsgrad von 50 % in einem Gaskraftwerk). Zum Vergleich :
277 TWh Erdgas werden in deutschen Haushalten zur Wärmeerzeugung eingesetzt ( ). Die Erdgasversorgung der Bürger soll mit der scheinheiligen Begründung wegfallen, dass man sich von Gasimporten unabhängiger mache ( ). Gleichzeitig plant die Bundesregierung einen großen Ausbau der Gasimporte in der gleichen Größe. Wer kann das dem Bürger erklären ?
Aber – so wird eingewandt werden – die Gaskraftwerke sind doch Wasserstoff-ready !
Hier hat der Bundeswirtschaftsminister in seiner Not, eine angebliche Technologieneutralität zu begründen, darauf hingewiesen, dass man ja auch Wasserstoffheizungen mit grünem oder blauem Wasserstoff einsetzen könne. Damit niemand auf dumme Gedanken kommt, hat er diese Option gleich selbst wieder in Frage gestellt. Den Wasserstoff würde es so schnell nicht geben und ausserdem wäre der vier mal so teuer. Kaum ein Journalist hat gemerkt, dass er damit das Kernstück der grünen klimaneutralen Energieversorgung abgeräumt hat. Ich schreibe das hier im Blog seit Jahren, dass Wasserstoff viermal so teuer wie Erdgas werden wird und nun bestätigt der Wirtschaftsminister en passant, dass die Energiepläne der Bundesregierung Wolkenschieberei sind. Habeck:
„Alle Möglichkeiten sind drin, also Fernwärmesysteme, Heizen mit biogenen Kraftstoffen, meinetwegen auch Wasserstoff, der im Moment nicht verfügbar ist. Aber wer darauf setzt – viermal so teurer, schätze ich mal ungefähr – bitte! Technologieoffen schließt eben auch mit ein, dass man sich teurere Heizsysteme aufbauen kann – und natürlich auch Wärmepumpen.“
Übrigens: nach einem Eigentümerwechsel hat der neue Eigentümer oder auch der Erbe spätestens nach 2 Jahren die Gasheizung zu ersetzen. Einzige Ausnahme: über 80-jährige sind von der Austauschpflicht ausgenommen (siehe Erbenregelung).
Apropos Kernkraftwerke. :
„Die Ukraine wird an der Atomkraft festhalten. Das ist völlig klar – und das ist auch in Ordnung, solange die Dinger sicher laufen. Sie sind ja gebaut.“
Und was macht die CDU-Opposition ? für den Umbau auf Wärmepumpen. Da wissen wir jetzt, wie eine CDU-geführte Bundesregierung mit den Bürgerinteressen umgehen würde.
„Die große Energiekrise“
Mein neues Buch hat es bis auf Platz 6 der Spiegelbestsellerliste Sachbuch/Paperback geschafft. Nach wie vor wird es mit keinem Wort von den Mainstream Medien erwähnt.
Wer ein signiertes Exemplar erwerben möchte, den bitte ich, sich per e-mail an Service@parlamentsbuchhandlung.de zu wenden. Ich habe dort erneut zahlreiche Exemplare signiert, die von der Parlamentsbuchhandlung vertrieben werden. Ansprechpartner Hans-Peter Lenz 030/22489544.
Quelle:
Völlig absurde Strafen bei Verstößen gegen Heizungs-Regeln
Bis 50.0000 Bußgeld für Verstöße gegen Heizungs-Regeln
08. April 2023
Die Bundesregierung hat sich noch nicht auf die Höhe der Geldbuße für Verstöße gegen die geplanten Heizungs-Regeln im überarbeiteten Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. "Derzeit wird für die neuen Regelungen noch geprüft, für welche Verstöße der Bußgeldrahmen bei 5.000 Euro und für welche er bei 10.000 beziehungsweise 50.000 Euro liegt", teilte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums der "Welt am Sonntag" mit. "Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen."
Das GEG sieht diese drei Bußgeldstufen vor, laut dem bisherigen Entwurf würden Verstöße gegen die 65-Prozent-Regel in die höchste Kategorie mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro fallen. Doch die entsprechende Passage kann sich laut dem Ministerium noch ändern. Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es, dass ein Bußgeld keineswegs bei jedem Verstoß sofort verhängt werden müsse. Im Gegenteil: "Der Schornsteinfeger weist den Eigentümer bei Nichterfüllung/Nichtbeachtung der Pflichten schriftlich auf diese Pflichten oder Verbote hin und setzt eine angemessene Frist zur Nacherfüllung", heißt es.
Erst dann gehe der Fall an die Behörde, und auch die werde noch einmal prüfen, ob etwa ein Härtefall vorliege. Bußgelder müssten zudem immer verhältnismäßig sein. "Nach unserer Einschätzung gehen die zuständigen Behörden der Länder bisher sehr behutsam und mit Augenmaß bei Verstößen gegen das Gebäudeenergiegesetz vor", so die Ministeriumssprecherin. "Es ist deshalb aus unserer Sicht kaum realistisch vorstellbar, dass gegen eine Privatperson eine Geldbuße im fünfstelligen Bereich ausgesprochen wird."
Foto: Heizung, über dts Nachrichtenagentur
Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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