14.07.2024, 19:42
Altenpflege: Die unbemerkte soziale Lücke
14 Juli 2024
Meistens, wenn das Thema Pflegeheime in der Presse auftaucht, geht es um Personalmangel. Aber derzeit geht es um einen anderen Aspekt: um die Eigenanteile, die die Patienten zahlen müssen. Anteile, die höher sind als das Einkommen vieler Deutscher.
Symbolbild - © Andreas Bohnenstengel, CC BY-SA 3.0 DE , via Wikimedia Commons
Das Thema Altenpflege bleibt ein ungelöstes Problem. In den vergangenen Tagen wurde ausgiebig über die Entwicklung der Eigenanteile berichtet, die Patienten in Pflegeheimen zu zahlen haben; inzwischen hier der Durchschnittswert bei 2.871 Euro monatlich, was als ungeheuerlicher Betrag skandalisiert wird. Allerdings – die Rahmenwerte legen einen noch weit größeren Skandal nahe.
2.871 Euro, das ist weit mehr, als die meisten Deutschen als Altersruhegeld beziehen. Der durchschnittliche Rentenbetrag liegt in Deutschland bei (2022) 1.278 Euro bei den Männern und bei 1.072 Euro bei den Frauen. Was bedeutet, dass eine Zuzahlung von 2.871 Euro pro Monat überhaupt nicht zu leisten ist. Im selben Jahr lag der der Männer, die eine Rente von mehr als 2.400 Euro bezogen, bei drei Prozent, jener der Frauen bei 0,2 Prozent. Das bedeutet, so gut wie alle Bezieher von gesetzlichen Renten wären im Falle einer stationären Pflegebedürftigkeit auf Sozialleistungen angewiesen.
Da die deutsche Gesellschaft sozial vergleichsweise undurchlässig ist, sprich, der Anteil der Kinder, die wesentlich bessergestellt sind als ihre Eltern, sehr niedrig ist, seit 2020 aber das Einkommen der Kinder über 100.000 Euro jährlich oder über 8.300 Euro monatlich (brutto) liegen muss, damit auf sie zurückgegriffen werden kann, um diesen Eigenanteil zu finanzieren, dürfte es nur wenige Fälle geben, in denen das möglich ist.
Anders sieht das bei den Beamtenpensionen aus. Dort liegt der Durchschnitt bei 3.240 Euro im Monat. Damit wären also – im Durchschnitt – auch die Eigenanteile der Pflegeheime finanzierbar. Selbst die "amtsunabhängige Mindestversorgung", also eine Mindestrente für Beamte, lag 2022 bei 1.866 Euro. Der Anspruch auf diese Mindestversorgung ergibt sich nach fünf Jahren im Dienst. (Das bedeutet allerdings auch, dass Bezieher von Mindestversorgung oder niedriger Pensionen ebenfalls auf Sozialhilfe angewiesen sind, um einen Platz im Pflegeheim zu finanzieren.) Gleichzeitig hat hier die schwache soziale Durchlässigkeit entgegengesetzte Folgen – die Kinder liegen mit weit höherer Wahrscheinlichkeit in jener Einkommensgruppe, die für die Eigenanteile aufkommen müsste.
Die Zahlenverhältnisse zwischen diesen beiden Gruppen (Selbständige und Freiberufler ähneln in Zahl und Einkommen eher den Beamten) sind allerdings deutlich: 2022 gab es 18,6 Millionen Rentner, aber nur 1,7 Millionen Pensionäre. Eine Zahl, die zukünftig sinken dürfte, denn viele Beschäftigte, die früher, also in der Generation, die die aktuellen Pflegefälle "liefert", Beamte waren, sind es heute nicht mehr. Das gilt für Bahn und Post auf Bundesebene ebenso wie für Lehrer im Schuldienst auf Landesebene.
Es gibt also elfmal so viele Rentner wie Pensionäre. Genau diese Verteilung sollte man auch in den Pflegeheimen erwarten. Schließlich versterben zwar arme Deutsche bis zu zehn Jahre früher als wohlhabende; statistisch dürfte sich damit aber die Pflegebedürftigkeit nur nach vorne verlagern, wodurch die Zahlenverhältnisse erhalten blieben.
Tatsächlich besagt die offizielle Statistik, dass von den 918.000 stationär Gepflegten in Deutschland 2022 nur 305.000 Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII erhielten. Das ist grob gesprochen ein Drittel. Statt eines zu erwartenden Verhältnisses von 11:1 zugunsten der Rentenbezieher ergibt sich also ein Verhältnis von 1:2 zugunsten der Bezieher anderer Alterseinkommen. Das eine Schieflage zu nennen, ist eine extreme Untertreibung.
Nun kann man natürlich Faktoren anführen, die das korrigieren können. Sind die ärmeren Pflegebedürftigen ebenso lange pflegebedürftig wie die Wohlhabenden? Ein Drittel der Patienten in Pflegeheimen verstirbt bereits im ersten Jahr, die durchschnittliche Verweildauer liegt bei 25 Monaten. Dieser Durchschnittswert ergäbe im Verlauf des Aufenthalts einen Eigenanteil von 71.775 Euro. Vielleicht hat ein großer Teil der Rentner ja so viel Erspartes, dass sie trotzdem diese Zeit abdecken können? Schließlich liegt das Medianvermögen in dieser Altersgruppe bei 112.000 Euro, was genug für drei Jahre Eigenanteil wäre, zumindest im bundesweiten Schnitt.
Allerdings – dem stehen die Zahlen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) entgegen, der ausführlichsten Sozialstatistik in Deutschland. Es gibt eine Auswertung, die das Medianvermögen je Einkommensdezil angeben. Die durchschnittliche Rentenhöhe sorgt dafür, dass sich selbst bei den Männern 80 Prozent der Rentner in einem der unteren sechs Einkommensdezilen wiederfinden, bei den Frauen über 95 Prozent. Das höchste Medianvermögen hat unter den unteren 60 Prozent der nach Einkommen geschichteten Bevölkerung das 5. Dezil mit 84.315 Euro. Wieder – das bedeutet, die Hälfte hat weniger bis hin zu nichts. Nebenbei ist meistens zu dem Zeitpunkt, an dem besagte Eigenbeteiligung fällig wird, längst nicht mehr der gesamte womöglich einmal angesparte Betrag übrig, weil mit Beginn der Rente das Sparvermögen verbraucht wird.
Wie man es dreht und wendet, selbst wenn die Hälfte aller Bezieher gesetzlicher Renten imstande wäre, im Falle der Pflegebedürftigkeit den Eigenanteil aus Ersparnissen zu decken, entweder, weil diese Ersparnisse hoch sind oder weil die Verweildauer kurz ist, im Gesamtergebnis müsste dann, aufgrund des vergleichsweise geringen Anteils an Pensionären, der Anteil derjenigen, die Leistungen nach SGB XII benötigen, deutlich höher liegen, eben bei etwa 50 Prozent. Die Tatsache, dass immer mehr Rentner auf die Tafeln angewiesen sind, macht aber sichtbar, dass diese Schätzung zu optimistisch ist. Dass der Anteil der stationär Gepflegten, deren Eigenleistung über die Sozialhilfe geleistet werden muss, nur bei 30 Prozent liegt, deutet eigentlich auf eine massive Unterversorgung der ärmeren Teile der Bevölkerung mit Pflegeleistungen hin.
Mit Sicherheit führt der Anstieg der Eigenleistungen in der Pflege, der in den letzten Jahren zu beobachten war, dazu, dass die Zahl der Pflegebedürftigen, die Sozialhilfe benötigen (deren Eigenleistung also aus den kommunalen Haushalten bestritten werden muss) wieder deutlich ansteigt; einst war es eines der Ziele bei der Einführung der Pflegeversicherung, die Kommunen von dieser finanziellen Belastung zu befreien. Und bezogen auf die Stabilität des gesamten Pflegesystems müssten die Kosten eigentlich noch höher liegen, weil ohne bessere Arbeitsbedingungen das nötige Personal nicht zu finden ist, schon gar nicht, wenn die Zahl der Pflegebedürftigen zunimmt.
In der Zeit erschien bereits ein Artikel, in dem im Kern argumentiert wird, eine aus Steuermitteln finanzierte Pflege sei sozial ungerecht, weil sie im Kern die künftigen Erben schone, und jene, die die Pflege aus Vermögen bestreiten könnten, sollten dies auch tun. Ein weiterer Anstieg des Beitrags zur Pflegeversicherung ist aber ebenfalls nicht leistbar; schließlich stagniert das reale Durchschnittseinkommen seit dreißig Jahren, was bedeutet, jeder Prozentpunkt Anstieg setzt sich unmittelbar in einen Prozentpunkt weniger Konsum, also weniger Binnennachfrage, um. Ein Teil der Lösung läge wieder einmal in jenem Schritt, der in Deutschland unmöglich scheint – in deutlichen Lohnerhöhungen bei allen Beschäftigten.
Was allerdings in der Berichterstattung und der Debatte nicht auftaucht, ist diese eigenartige statistische Lücke und die Frage, ob der Zugang zu Pflege tatsächlich für alle Teile der Bevölkerung, auch die Ärmeren, sichergestellt ist. Das ist neben der Entlastung der Kommunen und der Verbesserung der Arbeitssituation der Beschäftigten eine der wirklich zentralen Fragen, wenn es um Pflege geht.
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Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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