18.07.2020, 15:01
Aus für das Paritäts-Gesetz in Thüringen
Der Verfassungsgerichtshof in Thüringen hat entschieden: Das Paritäts-Gesetz, nach dem Landeslisten zwingend zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzt werden müssen, ist nichtig. Der Richterspruch aus Weimar hat Signalwirkung weit über Thüringen hinaus, denn in Brandenburg gilt für die Landtagswahlen eine ähnliche Vorschrift. Und es gibt viele, die sich auch für den Bund eine solche Regelung herbeiwünschen, um den Anteil von Frauen im Bundestag zu erhöhen.
Von Die Stahlfeder
An der Stelle offenbart sich bereits die Widersprüchlichkeit der linken Ideologie, denn wenn diese Gesellschaftsklempner ihr eigenes dummes Geschwätz ernst nähmen, hätten sie keine Fifty-Fifty-Quote gefordert, sondern eine Drittelung: Ein Drittel Männer, ein Drittel Frauen und ein Drittel für die siebenunddrölfzig herbeihalluzinierten „diversen“ Geschlechter. Dann wäre der Gender-Betrug aber aufgeflogen, weil keine der Parteien, noch nicht einmal die Grünen, das letzte Drittel besetzt bekäme.
Noch konsequenter wäre es allerdings gewesen, keine solche Regelung aufzustellen, weil es doch angeblich gar keine Geschlechter gibt, da diese laut Gender-Ideologie nur „soziale Konstrukte“ sind.
Insofern müssten sich eigentlich alle über den Spruch der Weimarer Verfassungsrichter freuen… Logisch, oder etwa nicht? Nein, unlogisch, sie freuen sich nämlich NICHT. Wie Professor Norbert Bolz einst so schön formulierte: „Logik ist eine üble Erfindung, die diejenigen diskriminiert, die mit dem Herzen denken.“
Für die Ökostalinisten von den Grünen Khmer wäre es – genauso wie für den viermal umbenannten Mauerschützenverein SED und die Arbeiterverräter von den Spezialdemokraten – selbstredend kein Problem gewesen wäre, die Fifty-Fifty-Regel einzuhalten, haben sie doch alle mehr als genug unqualifizierte, hysterisch keifende Weiber in ihren Reihen, die nach staatlicher Vollalimentierung streben, weil sie weder in der Lage sind, am freien Markt einen Beruf auszuüben, der sie ernährt, noch einen Mann zu finden, der dazu bereit und in der Lage wäre. Bei CDU, FDP und besonders der AfD hingegen wäre es eng geworden, und genau das war die Absicht hinter dieser Regelung: Konservativen Kräften, vor allem dem gesunden Menschenverstand, den größtmöglichen Schaden zuzufügen.
Dieses Urteil, nach dem nicht das Geschlecht ausschlaggebend sein darf für eine Aufstellung von Kandidaten für Landeslisten, dürfte ein letztes juristisches Aufbäumen gewesen sein zur Rettung der vom linksgrünen Parteien-Kartell in Geiselhaft genommenen Rest-Demokratie-Fassade, die in unserem Land längst schon an die Stelle einer echten freiheitlich-demokratischen Grundordnung getreten ist.
Dass es ausgerechnet die AfD war, die diesen entscheidenden Richterspruch zur Rettung der Demokratie herbeigeführt hat, ist gleich doppelt peinlich für die Altparteien: Zum einen, weil sie die AfD ständig als „Demokratiefeinde“ diffamieren, zum anderen, weil CDU und FDP, die bereits seit Jahren wie ein Karnickel in Schockstarre vor der Schlange jeden linksgrünen Schwachsinn nicht nur durchwinken, sondern in vorauseilendem Gehorsam teilweise sogar übererfüllen, nicht die Eier hatten, diese Klage zu führen.
In eigener Sache: Ihr könnt mich unterstützen, indem Ihr meinen YouTube- Zweitkanal und meinen Hauptkanal abonniert. (Sobald meine „Strikes“ abgelaufen sind, etwa Ende September, gibt es auf dem Hauptkanal wieder Inhalte.) Dankeschön.
Quelle: https://19vierundachtzig.com/2020/07/17/...-ZuVAw6m4Q
Der Verfassungsgerichtshof in Thüringen hat entschieden: Das Paritäts-Gesetz, nach dem Landeslisten zwingend zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzt werden müssen, ist nichtig. Der Richterspruch aus Weimar hat Signalwirkung weit über Thüringen hinaus, denn in Brandenburg gilt für die Landtagswahlen eine ähnliche Vorschrift. Und es gibt viele, die sich auch für den Bund eine solche Regelung herbeiwünschen, um den Anteil von Frauen im Bundestag zu erhöhen.
Von Die Stahlfeder
An der Stelle offenbart sich bereits die Widersprüchlichkeit der linken Ideologie, denn wenn diese Gesellschaftsklempner ihr eigenes dummes Geschwätz ernst nähmen, hätten sie keine Fifty-Fifty-Quote gefordert, sondern eine Drittelung: Ein Drittel Männer, ein Drittel Frauen und ein Drittel für die siebenunddrölfzig herbeihalluzinierten „diversen“ Geschlechter. Dann wäre der Gender-Betrug aber aufgeflogen, weil keine der Parteien, noch nicht einmal die Grünen, das letzte Drittel besetzt bekäme.
Noch konsequenter wäre es allerdings gewesen, keine solche Regelung aufzustellen, weil es doch angeblich gar keine Geschlechter gibt, da diese laut Gender-Ideologie nur „soziale Konstrukte“ sind.
Insofern müssten sich eigentlich alle über den Spruch der Weimarer Verfassungsrichter freuen… Logisch, oder etwa nicht? Nein, unlogisch, sie freuen sich nämlich NICHT. Wie Professor Norbert Bolz einst so schön formulierte: „Logik ist eine üble Erfindung, die diejenigen diskriminiert, die mit dem Herzen denken.“
Für die Ökostalinisten von den Grünen Khmer wäre es – genauso wie für den viermal umbenannten Mauerschützenverein SED und die Arbeiterverräter von den Spezialdemokraten – selbstredend kein Problem gewesen wäre, die Fifty-Fifty-Regel einzuhalten, haben sie doch alle mehr als genug unqualifizierte, hysterisch keifende Weiber in ihren Reihen, die nach staatlicher Vollalimentierung streben, weil sie weder in der Lage sind, am freien Markt einen Beruf auszuüben, der sie ernährt, noch einen Mann zu finden, der dazu bereit und in der Lage wäre. Bei CDU, FDP und besonders der AfD hingegen wäre es eng geworden, und genau das war die Absicht hinter dieser Regelung: Konservativen Kräften, vor allem dem gesunden Menschenverstand, den größtmöglichen Schaden zuzufügen.
Dieses Urteil, nach dem nicht das Geschlecht ausschlaggebend sein darf für eine Aufstellung von Kandidaten für Landeslisten, dürfte ein letztes juristisches Aufbäumen gewesen sein zur Rettung der vom linksgrünen Parteien-Kartell in Geiselhaft genommenen Rest-Demokratie-Fassade, die in unserem Land längst schon an die Stelle einer echten freiheitlich-demokratischen Grundordnung getreten ist.
Dass es ausgerechnet die AfD war, die diesen entscheidenden Richterspruch zur Rettung der Demokratie herbeigeführt hat, ist gleich doppelt peinlich für die Altparteien: Zum einen, weil sie die AfD ständig als „Demokratiefeinde“ diffamieren, zum anderen, weil CDU und FDP, die bereits seit Jahren wie ein Karnickel in Schockstarre vor der Schlange jeden linksgrünen Schwachsinn nicht nur durchwinken, sondern in vorauseilendem Gehorsam teilweise sogar übererfüllen, nicht die Eier hatten, diese Klage zu führen.
In eigener Sache: Ihr könnt mich unterstützen, indem Ihr meinen YouTube- Zweitkanal und meinen Hauptkanal abonniert. (Sobald meine „Strikes“ abgelaufen sind, etwa Ende September, gibt es auf dem Hauptkanal wieder Inhalte.) Dankeschön.
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"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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