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Compact, das Verbot und die Geschichte


„Compact“-Verbot als Angriff auf das Volk
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„Compact“-Verbot als Angriff auf das Volk


17. JULI 2024

[Bild: compactverbotkommentar2.jpg]

Die BRD macht kurz nach der Fußball-Europameisterschaft erneut internationale Presse – diesmal, weil man ein oppositionelles Magazin verboten und ihren Chefredakteur von Polizisten mit Sturmhaube aus dem Schlaf gestürmt hat. Genau gesagt wurde eine GmbH verboten, was aber offensichtlich nur zur vereinfachten Beseitigung des Verlagsbetriebs dient. Doch warum sieht sich das Innenministerium gezwungen, ein in vielerlei Hinsicht boulevardeskes Magazin zu verbieten und damit die Meinungsfreiheit massiv zu beschädigen? Ein Kommentar von Marvin T. Neumann.

Der „ethnische Volksbegriff“ als Feindbild


„Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht.“ Das ist der zentrale Satz in Nancy Faesers Stellungnahme zum Compact-Verbot. Alle anderen Vorwürfe (Verschwörungsideologie, Putinverherrlichung etc.) sind nur Ergänzungen, die das Verbot legitimer erscheinen lassen sollen. Doch dieses Verbot richtet sich nicht gegen Desinformation oder russische Propaganda, sondern gegen den unter den Bedingungen der Meinungsfreiheit zur Geltung kommenden Selbsterhaltungswillen der Deutschen angesichts transformatorischer Massenmigration und Masseneinbürgerungen. Und nur darum geht es hier eigentlich.

Aus diesem Grund nennt Faeser das Compact-Magazin auch nicht ein russisches Medium, sondern „das zentrale Sprachrohr“ der Neuen Rechten. Die „Neue Rechte“ dient hierbei als Überbegriff für die organisierte rechte Opposition in Deutschland, also für alle Akteure, die an der Existenz der Deutschen festhalten. Dazu gehören schlussendlich alle nonkonformistischen Medien, die Junge Alternative (JA) und am Ende auch die AfD. Und deshalb besteht das Gesülze von Faeser auch aus den gleichen Textbausteinen, die der Inlandsgeheimdienst in seinen AfD-Bewertungen stets verwendet. Das Compact-Verbot ist also eine praktische Umsetzung dessen, was von Politik und Presse seit Jahren verbal für die AfD vorbereitet wurde: Die Verteidigung oder bloße Berücksichtigung einer historischen und durch reale Menschen definierten deutschen Identität in organisierter Form ist in der BRD verboten, selbst als Andeutung oder theoretische Erörterung.

Der Staat begrenzt den Rahmen des Sagbaren


Bei allen Patrioten in der BRD müssen deshalb die Alarmglocken klingeln: Die Begründung des Verbots könnte eins zu eins auf das gesamte patriotische Vorfeld sowie die größte Oppositionspartei der Bundesrepublik angewandt werden. Und mit diesem Missbrauch des Vereinsrechts gibt es kaum eine Hürde mehr für den Staat. Längst ist klar: Man will der Opposition nicht mit Argumenten begegnen, sondern mit nackter Staatsgewalt. Entsprechend ist das Hauptmotiv des Innenministeriums die drohende „Popularisierung und weitreichende Verbreitung“ von „Gedankengut“ – was natürlich der Grundgedanke jedweder publizistischen und politischen Tätigkeit ist. Das heißt schlussendlich: Wird die Opposition zu erfolgreich, zu einflussreich, dann wird sie einfach verboten.

Dunja Hayali fragte dazu noch rhetorisch, ob es sich hierbei um eine „art zensur oder doch angemessener schutz“ handele. Doch wer muss vor dem Compact-Magazin oder dem ethnischen Volksbegriff denn bitte geschützt werden? Gerade in einer Demokratie, also einem System, das vom freien Spiel der Kräfte und Meinungen leben soll. Die Antwort ist leicht: Die tonangebenden Eliten, Verfassungsrechtler und linksliberalen Akteure in den staatlichen Behörden, deren ideologisches Utopia der „Vielfalt“ an allen Enden und Ecken Spannungen erzeugt und Widerstand hervorruft.

Die „wehrhafte Demokratie“ tritt somit als Maßnahmenstaat zum Vorschein, bei dem der Begriff der Demokratie selbst auf einen engen, immer klarer ideologisierten Rahmen des Sag- und Denkbaren reduziert wird. Und die rote Linie zieht man hierbei beim deutschen Volk. Dass das deutsche Volk existiert und ursprünglich Trägerin dieses Staates war, ist ein Fakt, den man auch nicht mit Gerichtsurteilen beseitigen kann. Man kann allerdings dieses Volk durch permanente Massenmigration, dem Verramschen der Staatsbürgerschaft und einer progressiv-revisionistischen Propaganda sukzessive zur Fußnote und schlussendlich einer reinen Erinnerung machen.

Auch in der AfD hat es noch nicht jeder gemerkt


Die AfD steht wie die gesamte prodeutsche Opposition im Fadenkreuz dieses Kampfes, selbst wenn es ihrer Führung nicht bewusst ist. Auch die Forderung nach weniger Migration und der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer tangiert diesen Aspekt – schließlich ist in den Augen der Staatsführung Migration unbedingt notwendig, um das System am Laufen zu halten; wen interessiert da schon formales Recht oder die angestammte, ohnehin schon überalterte Bevölkerung? Wer auch immer über Migration spricht, kategorisiert bereits implizit zwischen inländischer Mehrheitsgesellschaft und (noch) ausländischen Minoritäten – und genau das soll ethnisch begründet verfassungswidrig und von der Meinungsfreiheit nicht länger gedeckt sein. Das Grundgesetz wird von den derzeitigen Eliten, mindestens seit dem Mauerfall, als kosmopolitische Sendungsmission und Wiedergutmachung für den Zweiten Weltkrieg aufgeladen – und im antifaschistischen Weltstaat gibt es nun mal kein Heimatrecht für das „Tätervolk“.

Umso ernüchternder erscheint es, wenn selbst ein Wolfgang Kubicki von der FDP Nancy Faesers Vorgehen kritischer und offensiver gegenübertritt als die AfD-Führung. Dieser forderte den Rücktritt der SPD-Innenministerin, wenn ein Gericht das Verbot einkassieren sollte. Von der AfD gab es bisher lediglich ein technokratisches Statement durch Alice Weidel, wonach man „das kommende Verfahren deshalb kritisch begleiten und beobachten“ werde. Dahinter steckt freilich die völlig unpolitische und angesichts der permanenten Niederlangen schon grotesk wirkende Selbstverneinungsstrategie der Riege um Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch, der in Münster im Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz nicht nur den ethnischen Volksbegriff völlig abstritt, sondern zudem meinte, die Wähler der AfD seien ohnehin nicht in der Lage diese Thematik zu begreifen. Doch worum es im „Kampf gegen rechts“ insgesamt eigentlich geht, scheint auch der ehemalige Oberstaatsanwalt nicht zu begreifen (oder begreifen zu wollen). Und die Parteidoppelspitze noch weniger.

Kein Zurück, volle Solidarität


Der Kampf um die Existenz Deutschlands als Heimatort der Deutschen ist natürlich größer als ein Magazin und eine Partei. Aber gerade deshalb muss man Stellung beziehen, wenn der Gegner eine Front aufmacht. Heute ist es das Compact-Magazin, morgen könnte es die JA sein (was die distanziert-anteilnahmslose Haltung des AfD-Bundesvorstands umso besorgniserregender macht) und übermorgen „Ein Prozent“. Bei Compact gilt es, mit allen Mitteln des Rechts und Protests zurückzuschlagen – nicht, weil man unbedingt ein begeisterter Leser des Magazins ist, sondern weil es Experimentalopfer eines Regimes geworden ist, das die Existenz der Deutschen leugnet und den populären Widerspruch gegen seine Migrationsagenda fürchtet. Deshalb gilt: Kein Zurück und volle Solidarität.

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Quelle: https://www.einprozent.de/blog/meinungsf...-volk/3207

Mehr zum Thema: „Compact“-Verbot: Widerstand ist Bürgerpflicht!

Stürzt Faeser über Zensur-Keule? COMPACT-Verbot ist rechts­widrig!


"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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