10.09.2024, 19:21
Wahlbeobachtung: Anfrage von „Correctiv“
09. SEPTEMBER 2024
Wenn wie „Correctiv“ Anfragen stellen, diskutieren wir intern zuerst, ob es sich überhaupt lohnt, diese zu beantworten. Da die Gefahr besteht, dass trotz klarer Faktenlage – wie bereits im Fall des „Potsdamer-Treffens“ – erneut Falschmeldungen verbreitet werden, haben wir die an uns gestellten Fragen beantwortet. Wir beantworten sie jedoch öffentlich, um die oberflächliche, tendenziöse Arbeitsweise dieser fremdfinanzierten „gemeinnützigen“ GmbH aufzuzeigen.
Die Fragen von „Correctiv“ betreffen unsere Wahlbeobachterkampagne zu den Landtagswahlen am 1. September 2024.
„Correctiv“:
Nach Auskunft der Polizei und der Kreiswahlleitung hat sich der Vorfall so aber nicht zugetragen. Die Personen waren dem Wahlvorstand bekannt und bereits vorher unangenehm aufgefallen. Es wurde ein Absperrband zum Tisch gezogen, um Störungen bei der Stimmauszählung zu vermeiden. Die Personen hätten weiterhin einen guten Blick auf den Auszählungstisch gehabt - wurden also nicht ausgesperrt. Anschließend habe der Wahlvorstand den Personen angeboten, im Beisein der Polizei die Stimmauszählung nochmals zu überprüfen. Darauf hätten die Personen aber verzichtet und das Wahllokal verlassen. Weitere Maßnahmen von der Polizei hat es nicht gegeben.
Deshalb habe ich folgende Fragen:
- Woher nehmen Sie die Informationen, dass Wahlbeobachter in dem Erfurter Wahllokal angeblich „ausgesperrt“ wurden und die Polizei das Wahlrecht habe „durchsetzten“ müssen?
- Haben Sie in Anbetracht der Informationen von Polizei und Kreiswahlleitung vor, sich zu korrigieren?
Zum Fall im Erfurter Wahllokal
Weder die Wahlbeobachter noch die Polizei haben von Störungen durch Wahlbeobachter berichtet. Vielmehr kam es an diesem Wahltag in vielen Orten Sachsens und Thüringens zu Absperrungen der Stimmauszählung durch Absperrbänder und Stuhlreihen. Wir fragen uns weiterhin, warum Wahlvorstände überhaupt mit Absperrbändern ausgestattet werden und warum die Öffentlichkeit der Wahl eingeschränkt werden soll.
Weder die Wahlbeobachter, mit denen wir an diesem Abend mehrfach in Kontakt standen, noch die Polizei haben also Störungen durch die Wahlbeobachter gemeldet. Wären ernsthafte Störungen aufgetreten, hätte der Wahlvorstand gemäß ThürLWG § 32 das Recht gehabt, die Wahlbeobachter aus dem Raum zu verweisen. Dies geschah jedoch nicht, auch nicht im Beisein der Polizei – und zwar deshalb, weil es keine Störungen gab, die dies gerechtfertigt hätten.
Vor Ort wurden die Wahlbeobachter durch ein Absperrband teilweise vom Auszählungsgeschehen ausgeschlossen. Zwar war das Band an der engsten Stelle nur 1,3 Meter vom Tisch entfernt, dennoch war der restliche Teil der Auszählung nicht einsehbar. Die Beobachter wurden sorgar angewiesen, den Raum zu verlassen und die andere Seite des Auszählungsortes durch eine Tür zu beobachten, die ebenfalls durch ein Absperrband blockiert war. Eine vollständige Beobachtung war somit nicht möglich.
Es stimmt, dass die Polizei anwesend war, den Missstand erkannte und eine komplette Neuauszählung anbot. Eine telefonische Abstimmung zwischen Wahlbeobachtern, der Polizei und dem „Ein Prozent“-Wahlbüro fand statt – die polizeiliche Einsatznummer liegt uns vor. Auf eine Neuauszählung wurde jedoch aufgrund der späten Stunde und der angegebenen Erschöpfung der Wahlhelfer verzichtet, da die „Fehlerquote“ der Helfer laut Einschätzung der Anwesenden gestiegen wäre. Es wurde vereinbart, das Wahllokal weiterhin im Auge zu behalten und gegebenenfalls bei Mandatsrelevanz neu auszuzählen.
Die von „Correctiv“ gestellten Fragen zeugen insgesamt von einer Unkenntnis der konkreten räumlichen Gegebenheiten im Wahllokal 0322 in Erfurt und einer oberflächlichen Auseinandersetzung mit den Wahlgesetzen.
Correctiv:
In ihrem Leitfaden für Wahlbeobachter (siehe
Laut Informationen der Landeswahlleitung Thüringen ist das aber nicht zulässig. Siehe auch das Thüringer Wahlgesetz §40 (https://wahlen.thueringen.de/landtagswah...gesetz.pdf). "Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle Fragen, die sich bei der Wahlhandlung und bei der Ermittlung des Wahlergebnisses stellen. Der Wahlkreisausschuss hat das Recht der Nachprüfung."
- Woher nehmen Sie die Informationen, dass Wahlbeobachter eine Nachzählung verlangen können?
- Haben Sie vor, dass in Ihrem Leitfaden zu korrigieren?
„Ein Prozent“:
Seit Jahren informieren wir darüber, dass nur Wahlhelfer berechtigt sind, bei der Entscheidung über ungültige Stimmen mitzuwirken – eines unserer zentralen Argumente unserer erfolgreichen Wahlhelferkampagnen. Bereits zu den Landtagswahlen 2019 haben wir ein Video produziert, das den Ablauf erklärt und zur Teilnahme als Wahlhelfer aufruft. Obwohl das Video grundlos von YouTube gelöscht wurde, wurde es seitdem mehrfach hochgeladen und unzählige Male angesehen.
Video: Wahlhelfer werden!
Vieles ergibt sich auch aus der Praxis, wo es oft ohne gesetzliche Vorgaben funktioniert – auch, weil vieles nicht im Detail geregelt ist. Wie Sie möglicherweise nicht wissen, werden ungültige Stimmen gesondert behandelt, vom Wahlvorstand geprüft, notiert und dem Protokoll beigefügt. Wenn Wahlbeobachtern Fehler auffallen, fordern sie häufig eine erneute Prüfung ungültiger oder falsch zugeordneter Stimmen. Die Auszählungen erfolgen oft im Vier-Augen-Prinzip, das zwar auch nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber weitverbreitet ist, und in der Regel ohne Probleme durchgeführt wird. Deswegen sind unsere Wahlbeobachter auch immer freundlich, aber bestimmt.
Auch am 1. September gab es in Sachsen und Thüringen Fälle umstrittener ungültiger Stimmen, die mandatsrelevant waren, wie der unten beschriebene Beispielfall aus Dresden zeigt.
Mit der Wahlbeobachtung mobilisieren wir tausende Menschen und stärken das Vertrauen in sichere Wahlen und die Demokratie. Fehler und Betrugsversuche treten zu oft auf. Wie wir diese verhindern, und was wir bereits erreicht haben, erfahren Sie unter anderem in unserem Podcast.
Podcast: Wahlbetrug verhindern – so geht es!
Dresden: So wurde die AfD womöglich um ein Direktmandat betrogen!
Bundestagswahl 2021: In der Landeshauptstadt Dresden wäre es möglich gewesen, dass der CDU ein Direktmandat abgenommen wird. Waren es zuerst 39 Stimmen, die dem AfD-Kandidaten als Rückstand auf den CDU-Platzhirsch angerechnet wurden,
In einer Stichprobe wurden in acht Wahllokalen ungültige Stimmen untersucht. Alle acht waren fehlerhaft. Vier dieser acht fehlerhaften Stimmen waren für den AfD-Kandidaten. Ein Zufall dürfte das nicht sein.
Das Brisante: Es gibt noch weitere 1.674 ungültige Stimmen in dem Wahlbezirk. Das Typische: Man verweigert eine Neuauszählung dieser Stimmen. Auch die zahlreichen gravierenden Unstimmigkeiten bei der Wahl durften beim Kreiswahlausschuss nicht einmal vorgetragen werden. Man mauert und möchte das Thema vom Tisch haben. Auch der Landeswahlausschuss in Sachsen und ein Gerichtsverfahren konnten keine Neuauszählung der 1.674 ungültige Stimmen. Bei eindeutiger Mandatsrelevanz erzwingen. Das Direktmandat war für die AfD verloren und der Schaden für das Ansehen der Demokratie enorm.
.In einer Stichprobe wurden in acht Wahllokalen ungültige Stimmen untersucht. Alle acht waren fehlerhaft. Vier dieser acht fehlerhaften Stimmen waren für den AfD-Kandidaten. Ein Zufall dürfte das nicht sein.
Das Brisante: Es gibt noch weitere 1.674 ungültige Stimmen in dem Wahlbezirk. Das Typische: Man verweigert eine Neuauszählung dieser Stimmen. Auch die zahlreichen gravierenden Unstimmigkeiten bei der Wahl durften beim Kreiswahlausschuss nicht einmal vorgetragen werden. Man mauert und möchte das Thema vom Tisch haben. Auch der Landeswahlausschuss in Sachsen und ein Gerichtsverfahren konnten keine Neuauszählung der 1.674 ungültige Stimmen. Bei eindeutiger Mandatsrelevanz erzwingen. Das Direktmandat war für die AfD verloren und der Schaden für das Ansehen der Demokratie enorm.
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Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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