05.11.2023, 20:15
VfL Osnabrück ohne Steaks: Kicken fürs Klima?
5 Nov. 2023
In Deutschland wird nichts verboten, jeder kann essen, was er will. Es sei denn, er ist beim Fußball-Zweitligisten VfL Osnabrück angestellt. Die sogenannte „Gemeinwohlklausel“ ist ein Bestandteil des Arbeitsvertrages, und sie schaut genau hin, damit der ökologische Fußabdruck der Angestellten nicht zu groß wird.
Spieler des VFL Osnabrück und Geschäftsführer Michael Welling (fünfter von links) - Quelle: © IMAGO/nordphoto GmbH / Kokenge
Von Tom J. Wellbrock
Sind verschmähte Steaks und ökologisch saubere Füße dafür verantwortlich, dass es in der letzten Saison beim VFL Osnabrück recht gut lief? Oder kämpft der Verein aus dem gleichen Grund in diesem Jahr gegen den Abstieg? Diese Frage kann wohl nur der Fußballgott beantworten. Dass der VfL aber erheblich in das Verhalten seiner Angestellten eingreift, ist Fakt. Auch wenn der Geschäftsführer des Vereins abwiegelt.
Alles nur ein Missverständnis?
Kürzlich ging durch einige Medien, dass die Arbeitsverträge des VfL Osnabrück eine Klausel enthalten, die nicht nur arbeitsrechtlich bedenklich ist. Sie spiegelt zudem eine allgemeine Verbotsmentalität wider, die es offiziell nicht gibt.
Worum es genau geht, lässt sich auf der Website des Vereins nachlesen:
"Per sogenannter Gemeinwohlklausel in den Arbeitsverträgen verpflichten sich Mitarbeitende des VfL Osnabrück von der Profimannschaft über das Nachwuchsleistungszentrum bis zur Geschäftsstelle auch zur Kompensation ihrer individuellen CO2e-Emissionen, die in beruflichem Kontext produziert werden. Für dieses Projekt arbeiten die Lila-Weißen inzwischen seit knapp zwei Jahren bereits mit ForTomorrow zusammen."
Klare Worte, von denen Geschäftsführer Michael Welling aber so nichts mehr wissen will. Gegenüber der (noz) verkündete Welling auf die Frage, ob die Klausel wirklich verpflichtend sei:
"Nein", sagt Welling: "Sie können prinzipiell frei entscheiden, ob die Klausel im Vertrag enthalten ist oder nicht." Darüber hinaus betont Welling: "Wir werden keinen potenziellen Arbeitnehmer nicht einstellen, wenn er die Klausel nicht unterschreibt. Und: Kein Mitarbeiter, der die Klausel hat, ist am Ende finanziell schlechter gestellt, als ein Mitarbeiter ohne Klausel. Daher betrifft die Umsetzung auch nur neue Mitarbeiter oder solche, die eine Lohnerhöhung erhalten. Heißt: Keiner muss eine Strafe zahlen bei Fleischkonsum oder wenn er mit dem Auto zur Arbeit fährt. Das Gegenteil ist der Fall: Der VfL schafft mit den neuen Verträgen einen monetären Anreiz, sich mit seinem CO2-Abdruck auseinanderzusetzen. Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte sind von der Regelung ausgenommen."
Die Autorin des Artikels bläst ins gleiche Horn:
"Von Strafe kann keine Rede sein. Im Gegenteil. Der Fußball-Zweitligist schafft Anreize für einen bewussteren Umgang mit dem eigenen CO2-Abdruck."
Also, was denn nun?
Alles nur heiße Luft?
Michael Welling kennt entweder seine eigene Webseite nicht oder ist zur Sicherheit ein paar Meter zurückgerudert. Wie die Gemeinwohlklausel intern tatsächlich behandelt wird, bleibt also unklar. Dennoch gibt diese Praxis Auskunft über eine Tendenz, die sich auch im größeren gesellschaftlichen Kontext zeigt.
Die in der noz angesprochenen "Anreize" sind übrigens so reizvoll nun auch wieder nicht. Denn sie bedeuten für Mitarbeiter (vom VfL politisch korrekt als Mitarbeitende bezeichnet) zwar eine jährliche Lohnerhöhung von 750 Euro, was zunächst einmal für die Mitarbeiter, die sie nicht unterschreiben, einen Nachteil bedeutet. Ob die Summe am Ende auch ausgezahlt wird, hängt aber von den Antworten auf ein paar "kleine" Fragen ab.
Zu jenen Fragen gehören etwa die nach dem Fleischkonsum des Mitarbeiters, oder auch die nach seinem Arbeitsweg und ob er diesen mit dem Auto zurücklegt. Werden die Fragen bejaht, kommt das in die Berechnung des ökologischen Fußabdrucks mit hinein und wird dann wiederum vom zuvor erhöhten Lohn abgezogen.
Arbeitsrechtler bewerten dieses Verfahren unterschiedlich. Die einen meinen, dass an der Klausel nichts problematisch sei, sofern sie wirklich der Freiwilligkeit unterliegt. Andere betrachten die Fragen als einen Eingriff in die Privatsphäre, die Arbeitgebern nicht gestattet sei. Abschließend beurteilen lässt sich die Praxis ohnehin nicht, da aus dem Verein widersprüchliche Aussagen hinsichtlich der Verpflichtung oder eben Nicht-Verpflichtung gemacht werden.
Anreiz oder Druck?
Eine zusätzliche Frage ist die nach dem Gruppendruck, der durch die Gemeinwohlklausel entstehen kann, aber nicht muss. Natürlich ist es möglich, dass jeder Mitarbeiter, der seine Unterschrift verweigert, keinerlei Konsequenzen erfährt. Ebenso denkbar ist aber auch ein moralischer Druck, der über die Bereitschaft oder Verweigerung klimagerechten Verhaltens ausgeübt wird.
Womit wir den Bereich des Fußballs verlassen und zur gesellschaftlichen Tendenz kommen. Man denke an Kitas, die auf Fleisch verzichten, das große Werben für vegetarisches oder gleich veganes Essen und Marketingaktionen, die Insekten statt Steak empfehlen, weil diese gesund, klimaschützend und unglaublich lecker seien.
Der Klimawandel ist ja – obgleich es zahlreiche Wissenschaftler gibt, die andere Thesen vertreten – längst in Stein gemeißelt, und nachdem wir alle verpflichtet wurden, "der" Wissenschaft zu folgen, sind Widerworte unerwünscht und werden scharf kritisiert. Ein falsches Wort, schon ist man ein "Klimaleugner" oder "Wissenschaftsfeind", der Volksmund hat den Begriff des "Schwurblers" übernommen und diffamiert fleißig drauflos, wenn jemand vom Narrativ abweicht.
Gewünschtes Verhalten im Zusammenhang mit dem, was gemeinhin als Klimaschutz bezeichnet wird, erfährt heute auch kein Lob oder wird als Anreiz verstanden, sondern ist eine Selbstverständlichkeit, auf die man sich bloß nichts einbilden sollte. Kosten die Maßnahmen, die für den Klimaschutz erwartet werden, den Bürger mehr Geld? Sicher, natürlich, aber das ist eben der Preis, den wir alle zahlen müssen, wenn wir auch in 20 oder 30 Jahren noch atmen wollen.
Es geht – mal wieder – um Leben und Tod, und an diesem Punkt ist Humorlosigkeit angesagt, denn wer sich verweigert, ist ein potenzieller Mörder, wir kennen das aus der Corona-Episode. Der VfL Osnabrück mag aufgrund der widersprüchlichen Stellungnahmen des Vereins eine etwas bizarre Angelegenheit sein, die aber doch zeigt, wohin die Reise geht.
Gut möglich, dass es mit dem VfL Osnabrück fußballerisch wieder aufwärtsgeht, wenn die Ernährung auf Spaghetti Bolognese und saftige Steaks umgestellt wird. So etwas wie eine gesamtgesellschaftliche Gemeinwohlklausel dürfte aber ganz andere Auswirkungen haben. Und wenn wir ehrlich sind, steht sie ungeschrieben ohnehin schon in den Startlöchern.
Tom J. Wellbrock ist Journalist, Sprecher, Texter, Podcaster, Moderator und Mitherausgeber des Blogs .
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Quelle:
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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