09.02.2019, 18:13
Illegal im Amt: Thüringer Verfassungsschutz-Chef besitzt weder Jura-Abschluss noch Richterbefähigung !
Der Präsident des Verfassungsschutzes in Thüringen sorgt weiter für Schlagzeilen. Erst vor kurzem wurde öffentlich, dass Stephan Kramer Mitglied im Stiftungsrat der linksradikalen Amadeu Antonio Stiftung ist. Jetzt stellt sich heraus, dass er weder ein abgeschlossenes Jura-Studium vorweisen kann, noch über die gesetzlich vorgeschriebene Befähigung zum Richteramt verfügt. Demnach ist Kramer illegal im Amt.
von Günther Strauß
Das monolithische, achtstöckige Gebäude thront so auffällig über Erfurt wie George Orwells Wahrheitsministerium. „Darin befindet sich Thüringens bekannteste Behörde, und dies, obwohl sie eigentlich die geheimste sein sollte“, bemerkt die Thüringer Allgemeine.
Doch der Thüringer Verfassungsschutz hat in dem Vierteljahrhundert seiner Existenz derart viele Affären angesammelt, dass das Gebäude fast öfter im Fernsehen zu besichtigen war als die hübsch-barocke Staatskanzlei in der Innenstadt. Der letzte, bis dahin in dieser Dimension unerreichte, Skandal trug das Kürzel NSU. Dem in Erfurt ansässigen Nachrichtendienst mit seinen rund 100 Mitarbeitern wird vorgeworfen, die Entstehung des Nationalsozialistischen Untergrund nicht verhindert und sogar begünstigt zu haben. Mit dem neuen Präsidenten Stephan Kramer sollte alles anders werden. Die „Strahlkraft“ des Dienstes sollte sich „auch über die Grenzen Thüringens hinaus entfalten“.
Komisch – denn unmittelbar vor seiner Berufung wollte Kramer den Verfassungsschutz auf Länderebene noch abschaffen. Nach dem Motto: Die Behörde muss weg, es sei denn, ich bin der Chef. Sobald ich das Chefgehalt kassiere, wird die Behörde dringend gebraucht: So hält der Präsident das Landesamt, dessen Abschaffung er in einem Aufsatz begründete, jetzt natürlich für richtig und wichtig – zumindest öffentlich und solange er es führt. Und solange er 7.400 Euro im Monat kassiert, darf man hinzufügen.
Keine Qualifikation ist die beste
Die Ungereimtheiten gehen mit der Berufung Stephan Kramers zum Präsident des Verfassungsschutzes in Thüringen weiter. Denn laut Paragraf 2, Absatz 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetz soll das Amt „nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt“. Der amtierende Präsident Stephan Kramer, der seit 1. Dezember 2015 im Amt ist, hat aber nicht einmal Rechtswissenschaften studiert.
Ja, man fragt sich, welche Kompetenz der Mann überhaupt für dieses Amt besitzt. Oder ist überhaupt keine Qualifikation eben die beste für diese Skandalbehörde? Die Frage muss erlaubt sein, denn eine wirkliche Befähigung hat man, wie gesagt, bis jetzt nicht gefunden: Der Mann besitzt weder ein abgeschlossenes Jurastudium samt erster Prüfung noch einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung, wie es Paragraf 5 des Deutschen Richtergesetz fordert. Laut Tagesspiegel hat Kramer nachweislich „nie Examen in diesem Fach“ abgelegt. Und aus der Thüringer Allgemeine erfährt man, dass Kramer in seinem Leben „noch nie in einer öffentlichen Verwaltung gearbeitet“ hat. Donnerwetter: Wie kann man mit so wenigen Qualifikationen so viel werden? Ist das noch Durchlässigkeit des Bildungssystems oder schon Inklusion?
Eintreten, anpassen, übernehmen
Oder besteht Kramers eigentliche Qualifikation vielleicht in seiner Flexibilität? So war der Mann im Laufe seines Lebens Mitglied der CDU, der FDP und der SPD. Je nachdem, für wen oder wo er gerade arbeitete oder was ihm gerade nützlich erschien. Ach ja: Und als er beim Zentralrat der Juden tätig war, wurde er Jude und außerdem dessen Generalsekretär. Huh – bin ich nun etwa ein Antisemit? Nicht doch. Denn Herr Kramer ist ja auch kein Semit. Sondern nur ein Konvertit.
Wobei Kramer den Begriff „Konversion“ ablehnt „und stattdessen davon spricht, er habe damals zum jüdischen Glauben gefunden“, berichtete der Tagesspiegel über Kramers Wendungen: „Keinesfalls sei die Entscheidung jedenfalls aus Karrieregründen gefallen.“ Eh klar: Während seiner Zeit beim Zentralrat der Juden entdeckte der wendige Mann vielmehr seine Liebe zum Judentum und schloss sich der mosaischen Religion an (ob das für diese freilich ein Gewinn war, muss sich noch herausstellen).
Vom Mossad geschickt?
Kramer zu kritisieren, kann also schon deshalb kein Antisemitismus sein, weil er eben gar kein „echter Jude“ ist, sondern heute dies und morgen das: also wahrscheinlich nur ein in der Wolle gefärbter Opportunist, der sich jedes Mäntelchen überstreift, das ihm gerade passend erscheint. Was oder wer er gerade ist oder sein muss, ist eigentlich völlig egal. Vielleicht ist der Mann schon morgen Islamist – wer weiß?
Allerdings gibt es außer Opportunismus und plötzlichen religiösen Erweckungserlebnissen noch eine dritte Möglichkeit. Denn sein Verhalten ist doch sehr auffällig: Er tritt in einen Laden ein, passt sich an und übernimmt ihn dann – das typische Verhalten eines Agenten. Die Amadeu Antonio Stiftung, wo Kramer im Stiftungsrat sitzt, lässt grüßen. Wer Kramer wirklich ist, weiß eigentlich niemand. Und das ist wiederum doch die beste Qualifikation für einen Geheimdienstler, oder nicht? Im Thüringer Landeskriminalamt selbst wurde deshalb schon gemutmaßt, dass „Kramer vom Mossad geschickt“ wurde.
Die Biegsamkeit deutscher Gesetze
Nun, das würde natürlich manches erklären. Auch die Biegsamkeit deutscher Gesetze. Denn immer noch ist ja ungeklärt, wie Kramer ohne Richterbefähigung zum Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz werden konnte. Die Antwort: Bei der Aushebelung des Gesetzes arbeiteten mehrere Parteien einvernehmlich zusammen. Diesmal Grüne und SPD. In der Sollbestimmung („Das Amt des Präsidenten soll nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt“) entdeckten sie einen Ermessensspielraum.
Stephan Kramer in seinem Amtszimmer: Hinter ihm ein Bild von New York, auf seinem Schreibtisch eine Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika. Quelle: Thüringer Allgemeine
Gäbe es diesen nicht, hätte da nämlich „muss“ oder „darf nur“ stehen müssen („…einer Person mit Richterbefähigung übertragen werden“). Doch leider handelt es sich hier eben nicht um eine klassische Sollbestimmung, sondern um eine Soll-Nur-Bestimmung: Das Wörtchen „soll“ wird durch das Wörtchen „nur“ wieder aufgehoben. Zumindest ist das widersprüchlich: „soll nur“? Was soll das denn heißen? Nun, es kann nur heißen, dass der Gesetzgeber eben doch Wert darauf gelegt hat, dass ausschließlich Personen mit Richterbefähigung Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen werden können. Die Berufung von Stephan Kramer durch den ehemaligen SPD-Innenminister Holger Poppenhäger ist demnach also gesetzwidrig erfolgt.
Und selbst wenn nicht – hätte man sich dann im Zweifel nicht für den Wunsch des Gesetzgebers entscheiden sollen? Und hätte man nicht ausgerechnet in Thüringen dafür sorgen sollen, dass es über den neuen Verfassungsschutz-Chef nicht gleich wieder Diskussionen gibt? Fragen über Fragen. Die Antwort findet sich vielleicht in Kramers Büro.
Bei einem Besuch in den Amtsräumen des neuen Schnüffler-Bosses fand die Thüringer Allgemeine Bilder von George Bush senior, Schimon Peres, Henry Kissinger sowie diversen Bundespräsidenten und Bundesministern vor – „oft jeweils mit freundlicher Widmung versehen“. Ach ja: Außerdem steht da noch eine amerikanische Flagge. Ist das etwa Kramers eigentliche Qualifikation?
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Quelle: http://www.anonymousnews.ru/2019/02/09/i...faehigung/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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