07.11.2019, 00:09
VERSTOSS GEGEN ARTIKEL 5 (1) DES GRUNDGESETZES
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will mehr als 400 neue Stellen im Kampf gegen sogenannte „Hasskriminalität“ in sozialen Netzwerken schaffen.
Von WOLFGANG HÜBNER | Gute Nachrichten für prekäre akademische Links- und Grünexistenzen: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will mehr als 400 neue Stellen im Kampf gegen die sogenannte „Hasskriminalität“ schaffen. Da gerade überall Arbeitsstellen wegfallen, kann das als speziell sozialdemokratischer Beitrag zur positiven Belebung des Arbeitsmarktes gewertet werden. Schließlich wird dieser ja auch durch das unaufhörliche Schrumpfen von SPD-Mandaten und den damit verbundenen Personaleinsparungen beeinträchtigt.
Lambrecht begründet jedoch ihren Einstellungswillen mit Sorge vor rechtsextremistischen Gewalttaten: „Wollen wir die Spirale der Gewalt durchbrechen, müssen wir uns einem zentralen Problem stellen: dem Hass und der Hetze in den sozialen Netzwerken.“ Da die derzeit verantwortlichen Politiker in Berlin und anderswo das Thema „Hass“ offenbar deutlich mehr beschäftigt als die künftige Vermeidung von Altersarmut oder Wege aus der Krise des Pflegesystems, erscheint es sinnvoll, sich mit dem Phänomen „Hass“ grundsätzlicher auseinander zu setzen.
Hass ist eine sehr starke menschliche Emotion, die sich individuell, aber auch kollektiv äußern kann. Zwar ist Hass meist keine positive Emotion, doch legitim allemal. Oft genug schlägt Liebe in Hass um, und aus Bewunderung kann leicht Hass werden. Auch Abneigung kann in Hass umschlagen. Niemand ist vor Hassgefühlen gefeit. Lambrecht zum Beispiel hasst gewiss alles, was rechts ist. Hass ist menschlich, allzu menschlich. Aber Hass ist nicht kriminell. Folglich gibt es auch keine Hasskriminalität, jedenfalls nicht in freiheitlichen Gesellschaften und Staaten.
Selbstverständlich jedoch kann aus Hass Kriminalität entspringen, kann Hass Verbrechen motivieren. Wer Juden oder Christen hasst, wer bestimmte Politiker der einen oder anderen Couleur hasst, wer seinen Partner hasst – in jedem dieser Fälle ist im Extremfall auch ein Mord möglich. Mit diesem Risiko leben wir alle – die einen mehr, die anderen weniger. Zu reduzieren ist dieses Risiko kaum. Denn in den seltensten Fällen wird diese extreme Konsequenz von Hass auch so offen angekündigt, um noch Unheil verhindern zu können. Viel öfter hingegen kommt es zu Morddrohungen, die Schrecken und Einschüchterung zum Ziel haben.
Wer das tut, muss gleichwohl als Gefahr gelten. Eine solche Person, Gruppe oder Organisation muss entsprechend identifiziert und auch sanktioniert werden. Morddrohungen, Drohungen mit Gewalt überhaupt sind nicht hinnehmbar, in keiner Weise und mit keiner Begründung. Der Hass allerdings, der zu einem Mord oder einer Morddrohung geführt haben mag, ist nicht strafbar. Wäre er das und ließe sich Hass bei Menschen zuverlässig diagnostizieren, dann wäre Hass im Falle seiner Kriminalisierung ein Millionendelikt. Und dann müsste Lambrecht nicht 400, sondern mindestens 400.000 neue Planstellen gegen „Hass“ schaffen.
Der SPD-Ministerin geht es aber gar nicht um den grundsätzlichen Kampf gegen Hass, der zudem niemals zu gewinnen wäre. Ihr geht es um politisch missliebigen Hass, der in den allermeisten Fällen nichts anderes als zugespitzte Kritik oder Feindschaft gegenüber den derzeit Mächtigen ist. In den allermeisten dieser Fälle entwickelt sich dieser Hass aus einem Gefühl der Machtlosigkeit, aus einem Erleben von Ausgeliefertsein gegenüber einer Entwicklung, die als unerträglich, bedrohlich und demütigend empfunden wird.
Das hat Gründe, die vor allem in der voranschreitenden, politisch gewollten Überfremdung Deutschlands zu verorten sind. Gerade über diesen Grund wollen aber weder die Ministerin Lambrecht noch die anderen „Hass“-Jäger in Politik und Medien wirklich reden. Denn wenn sie es überhaupt tun, dann in der Position der machtgestützten Überlegenheit derer, die dem störrischen Volk nur beibringen wollen, wie es zu denken, zu fühlen und was es zu akzeptieren hat. Diese Arroganz erzeugt Abwendung, Wut und, jawohl, auch Hass. Das wirksamste Mittel gegen diesen Hass wäre eine Politik, die die Deutschen nicht spaltet, sondern wieder zusammenführt.
So lange es zumindest den Anschein hatte, dass die politischen Akteure und Parteien das respektierten, hatte es auch in den sozialen Medien, die selbstverständlich ein neues wichtiges Demokratieforum auch der Machtlosen geworden sind, keine sonderlich bemerkenswerten Manifestationen von Hass gegeben. Und auch jetzt wird gezielt Hass-Hysterie geschürt, um eine Zensur durchzusetzen, die im Widerspruch zum Grundgesetz steht.
400 neue Planstellen für staatliche Zensoren sind nichts anderes als 400 Planstellen gegen Artikel 5 (1) des Grundgesetzes:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten… Eine Zensur findet nicht statt.“
Die Volljuristin Lambrecht kennt diesen Artikel sehr wohl. Aber es ist der von ihr geteilte Hass der derzeit Mächtigen gegen alles, was „rechts“ ist, der sie dazu treibt, das Grundgesetz brechen zu wollen. Das allerdings wäre dann doch eine Form von politischer Hasskriminalität.
Quelle: http://www.pi-news.net/2019/11/irre-imme...egen-hass/
Meine persönliche Meinung dazu:" Ich hasse wen ich will ! Wer will mir eine Emotion verbieten !?! "Hasskriminalität"...ein Unding ! "
Gez. Mike
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will mehr als 400 neue Stellen im Kampf gegen sogenannte „Hasskriminalität“ in sozialen Netzwerken schaffen.
Von WOLFGANG HÜBNER | Gute Nachrichten für prekäre akademische Links- und Grünexistenzen: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will mehr als 400 neue Stellen im Kampf gegen die sogenannte „Hasskriminalität“ schaffen. Da gerade überall Arbeitsstellen wegfallen, kann das als speziell sozialdemokratischer Beitrag zur positiven Belebung des Arbeitsmarktes gewertet werden. Schließlich wird dieser ja auch durch das unaufhörliche Schrumpfen von SPD-Mandaten und den damit verbundenen Personaleinsparungen beeinträchtigt.
Lambrecht begründet jedoch ihren Einstellungswillen mit Sorge vor rechtsextremistischen Gewalttaten: „Wollen wir die Spirale der Gewalt durchbrechen, müssen wir uns einem zentralen Problem stellen: dem Hass und der Hetze in den sozialen Netzwerken.“ Da die derzeit verantwortlichen Politiker in Berlin und anderswo das Thema „Hass“ offenbar deutlich mehr beschäftigt als die künftige Vermeidung von Altersarmut oder Wege aus der Krise des Pflegesystems, erscheint es sinnvoll, sich mit dem Phänomen „Hass“ grundsätzlicher auseinander zu setzen.
Hass ist eine sehr starke menschliche Emotion, die sich individuell, aber auch kollektiv äußern kann. Zwar ist Hass meist keine positive Emotion, doch legitim allemal. Oft genug schlägt Liebe in Hass um, und aus Bewunderung kann leicht Hass werden. Auch Abneigung kann in Hass umschlagen. Niemand ist vor Hassgefühlen gefeit. Lambrecht zum Beispiel hasst gewiss alles, was rechts ist. Hass ist menschlich, allzu menschlich. Aber Hass ist nicht kriminell. Folglich gibt es auch keine Hasskriminalität, jedenfalls nicht in freiheitlichen Gesellschaften und Staaten.
Selbstverständlich jedoch kann aus Hass Kriminalität entspringen, kann Hass Verbrechen motivieren. Wer Juden oder Christen hasst, wer bestimmte Politiker der einen oder anderen Couleur hasst, wer seinen Partner hasst – in jedem dieser Fälle ist im Extremfall auch ein Mord möglich. Mit diesem Risiko leben wir alle – die einen mehr, die anderen weniger. Zu reduzieren ist dieses Risiko kaum. Denn in den seltensten Fällen wird diese extreme Konsequenz von Hass auch so offen angekündigt, um noch Unheil verhindern zu können. Viel öfter hingegen kommt es zu Morddrohungen, die Schrecken und Einschüchterung zum Ziel haben.
Wer das tut, muss gleichwohl als Gefahr gelten. Eine solche Person, Gruppe oder Organisation muss entsprechend identifiziert und auch sanktioniert werden. Morddrohungen, Drohungen mit Gewalt überhaupt sind nicht hinnehmbar, in keiner Weise und mit keiner Begründung. Der Hass allerdings, der zu einem Mord oder einer Morddrohung geführt haben mag, ist nicht strafbar. Wäre er das und ließe sich Hass bei Menschen zuverlässig diagnostizieren, dann wäre Hass im Falle seiner Kriminalisierung ein Millionendelikt. Und dann müsste Lambrecht nicht 400, sondern mindestens 400.000 neue Planstellen gegen „Hass“ schaffen.
Der SPD-Ministerin geht es aber gar nicht um den grundsätzlichen Kampf gegen Hass, der zudem niemals zu gewinnen wäre. Ihr geht es um politisch missliebigen Hass, der in den allermeisten Fällen nichts anderes als zugespitzte Kritik oder Feindschaft gegenüber den derzeit Mächtigen ist. In den allermeisten dieser Fälle entwickelt sich dieser Hass aus einem Gefühl der Machtlosigkeit, aus einem Erleben von Ausgeliefertsein gegenüber einer Entwicklung, die als unerträglich, bedrohlich und demütigend empfunden wird.
Das hat Gründe, die vor allem in der voranschreitenden, politisch gewollten Überfremdung Deutschlands zu verorten sind. Gerade über diesen Grund wollen aber weder die Ministerin Lambrecht noch die anderen „Hass“-Jäger in Politik und Medien wirklich reden. Denn wenn sie es überhaupt tun, dann in der Position der machtgestützten Überlegenheit derer, die dem störrischen Volk nur beibringen wollen, wie es zu denken, zu fühlen und was es zu akzeptieren hat. Diese Arroganz erzeugt Abwendung, Wut und, jawohl, auch Hass. Das wirksamste Mittel gegen diesen Hass wäre eine Politik, die die Deutschen nicht spaltet, sondern wieder zusammenführt.
So lange es zumindest den Anschein hatte, dass die politischen Akteure und Parteien das respektierten, hatte es auch in den sozialen Medien, die selbstverständlich ein neues wichtiges Demokratieforum auch der Machtlosen geworden sind, keine sonderlich bemerkenswerten Manifestationen von Hass gegeben. Und auch jetzt wird gezielt Hass-Hysterie geschürt, um eine Zensur durchzusetzen, die im Widerspruch zum Grundgesetz steht.
400 neue Planstellen für staatliche Zensoren sind nichts anderes als 400 Planstellen gegen Artikel 5 (1) des Grundgesetzes:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten… Eine Zensur findet nicht statt.“
Die Volljuristin Lambrecht kennt diesen Artikel sehr wohl. Aber es ist der von ihr geteilte Hass der derzeit Mächtigen gegen alles, was „rechts“ ist, der sie dazu treibt, das Grundgesetz brechen zu wollen. Das allerdings wäre dann doch eine Form von politischer Hasskriminalität.
Quelle: http://www.pi-news.net/2019/11/irre-imme...egen-hass/
Meine persönliche Meinung dazu:" Ich hasse wen ich will ! Wer will mir eine Emotion verbieten !?! "Hasskriminalität"...ein Unding ! "
Gez. Mike
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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