21.02.2019, 18:27
INKLUSION AN DER „BESTEN SCHULE DEUTSCHLANDS“ WIRD ZUM LIPPENBEKENNTNIS
Alle stürmen vor das Haus, doch Rollstuhlfahrer dürfen nicht raus. Schulleiter René Mounajed (kleines Bild) behauptet, die Feuerwehr habe ihn angewiesen Behinderte zurückzulassen.
Von H.G. | Am Mittwoch berichtete PI-NEWS über die offenbar gescheiterte Inklusions-Reform an niedersächsischen Schulen, mit der Kultusminister Grant Tonne per Gesetz Kindern mit und ohne Handicap gleichberechtigten Zugang ins öffentliche Schulsystem ermöglichen will. Jetzt werden weitere haarsträubende Einzelheiten bekannt: Ein Hildesheimer Schulleiter hat bei Brandschutzübungen drei körperbehinderte Schüler bewusst in den Klassen zurückgelassen. Aus versicherungsrechtlichen Gründen.
Die diskriminierende Entscheidung, die fassungslos macht, ereignete sich ausgerechnet auf einer niedersächsischen Vorzeigeschule. Die Robert-Bosch-Gesamtschule wurde 2007 als Hauptpreisträger und als beste Schule Deutschlands beim Wettbewerb “Der deutsche Schulpreis 2007” ausgezeichnet.
Auf ihre soziale Kompetenz ist die RBG mit über 1400 Schülern und 130 Lehrern besonders stolz. Im Leitbild heißt es: „Als Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten wir uns zu Toleranz, Hilfsbereitschaft und Respekt vor anderen und dem Schutz des Schwächeren.“
Trotzdem ließ es Schulleiter René Mounajed zu, dass bei zwei Feueralarm-Übungen behinderte Inklusions-Schüler im Gebäude auf das Ende der Übungen verbleiben mussten, während die restlichen 1400 Schüler mit allen Lehrern zu den Sammelstellen ins Freie strömten. Lehrkräfte mussten sich gleichzeitig um die zurückgelassenen und nach draußen eilenden Schüler kümmern.
Der 42-Jährige, seit 2018 in RGB-Leitungsfunktion, behauptet, dass die Berufsfeuerwehr ihn so angewiesen habe. Dort soll man davon ausgegangen sein, dass die körperbehinderten Kinder nicht versichert seien, falls sie sich während einer Fluchtübung verletzten.
Stadt widerspricht Schulleiter
Die Hildesheimer Stadtverwaltung dementiert. Die Anweisung habe es so nicht gegeben. Auch die Gemeinde-Unfallversicherung kann den versicherungsrechtlichen Vorbehalt nicht nachvollziehen. Natürlich werde kein Unterschied zwischen Rollstuhlfahrern und Nichtrollstuhlfahrern gemacht.
Bei allen anderen Hildesheimer Schulen scheint dies bekannt und selbstverständlich. Bei Feueralarm-Übungen bleibe keine Person im Schulgebäude zurück, stellte ein Schulrektor klar. Nur für René Mounajed scheint das nicht selbstverständlich gewesen zu sein. Er muss sich nach dem unmissverständlichen Kollegen-Urteil fragen lassen, ob er seiner Fürsorgepflicht genüge getan hat, als er – angebliche Feuerwehr-Anweisung hin oder her – nicht nach eigenen schulischen Grundsätzen und nicht mit gesundem Menschenverstand gehandelt hat. Noch dazu angesichts der besonderen Verantwortung für die gesetzlich vorgeschriebene Inklusion und seinen körperbehinderten Schülern gegenüber. Kennt er die Maxime „Die Schwachen zuerst“ nicht?
Schlimmes Signal für Behinderte
Ein schlimmes Signal für alle Behinderten. Haben die anderen Lehrkräfte keinen Protest erhoben, gab es keine Beschwerden von Eltern, vom Schulelternrat, der Schülervertretung? Was sagt die niedersächsische Landesschulbehörde zur haarsträubenden Entscheidung von Mounajed, wie reagiert der niedersächsische Kultusminister, wenn Inklusion bereits bei Feueralarm-Übungen ad absurdum geführt wird? Ist der Schulleiter, der ansonsten gegen angebliche Internet-Trolle umtriebig ist, noch befähigt, ein verantwortungsvolles Leitungsamt zu bekleiden? Ist er als Schulleiter noch zu halten, zumal wenn er eklatant gegen gesetzliche Inklusionsregeln zu handeln scheint?
Immerhin war selbst seiner Inklusions-Fachleiterin mulmig geworden und der Zustand nicht haltbar. Denn sie schrieb der Feuerwehr, dass den körperlich eingeschränkten Schülern das Bild vermittelt werde, man lasse sie generell zurück.
Kontakt:
rbg@schulen-hildesheim.de
Quelle: http://www.pi-news.net/2019/02/hildeshei...n-zurueck/
Alle stürmen vor das Haus, doch Rollstuhlfahrer dürfen nicht raus. Schulleiter René Mounajed (kleines Bild) behauptet, die Feuerwehr habe ihn angewiesen Behinderte zurückzulassen.
Von H.G. | Am Mittwoch berichtete PI-NEWS über die offenbar gescheiterte Inklusions-Reform an niedersächsischen Schulen, mit der Kultusminister Grant Tonne per Gesetz Kindern mit und ohne Handicap gleichberechtigten Zugang ins öffentliche Schulsystem ermöglichen will. Jetzt werden weitere haarsträubende Einzelheiten bekannt: Ein Hildesheimer Schulleiter hat bei Brandschutzübungen drei körperbehinderte Schüler bewusst in den Klassen zurückgelassen. Aus versicherungsrechtlichen Gründen.
Die diskriminierende Entscheidung, die fassungslos macht, ereignete sich ausgerechnet auf einer niedersächsischen Vorzeigeschule. Die Robert-Bosch-Gesamtschule wurde 2007 als Hauptpreisträger und als beste Schule Deutschlands beim Wettbewerb “Der deutsche Schulpreis 2007” ausgezeichnet.
Auf ihre soziale Kompetenz ist die RBG mit über 1400 Schülern und 130 Lehrern besonders stolz. Im Leitbild heißt es: „Als Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten wir uns zu Toleranz, Hilfsbereitschaft und Respekt vor anderen und dem Schutz des Schwächeren.“
Trotzdem ließ es Schulleiter René Mounajed zu, dass bei zwei Feueralarm-Übungen behinderte Inklusions-Schüler im Gebäude auf das Ende der Übungen verbleiben mussten, während die restlichen 1400 Schüler mit allen Lehrern zu den Sammelstellen ins Freie strömten. Lehrkräfte mussten sich gleichzeitig um die zurückgelassenen und nach draußen eilenden Schüler kümmern.
Der 42-Jährige, seit 2018 in RGB-Leitungsfunktion, behauptet, dass die Berufsfeuerwehr ihn so angewiesen habe. Dort soll man davon ausgegangen sein, dass die körperbehinderten Kinder nicht versichert seien, falls sie sich während einer Fluchtübung verletzten.
Stadt widerspricht Schulleiter
Die Hildesheimer Stadtverwaltung dementiert. Die Anweisung habe es so nicht gegeben. Auch die Gemeinde-Unfallversicherung kann den versicherungsrechtlichen Vorbehalt nicht nachvollziehen. Natürlich werde kein Unterschied zwischen Rollstuhlfahrern und Nichtrollstuhlfahrern gemacht.
Bei allen anderen Hildesheimer Schulen scheint dies bekannt und selbstverständlich. Bei Feueralarm-Übungen bleibe keine Person im Schulgebäude zurück, stellte ein Schulrektor klar. Nur für René Mounajed scheint das nicht selbstverständlich gewesen zu sein. Er muss sich nach dem unmissverständlichen Kollegen-Urteil fragen lassen, ob er seiner Fürsorgepflicht genüge getan hat, als er – angebliche Feuerwehr-Anweisung hin oder her – nicht nach eigenen schulischen Grundsätzen und nicht mit gesundem Menschenverstand gehandelt hat. Noch dazu angesichts der besonderen Verantwortung für die gesetzlich vorgeschriebene Inklusion und seinen körperbehinderten Schülern gegenüber. Kennt er die Maxime „Die Schwachen zuerst“ nicht?
Schlimmes Signal für Behinderte
Ein schlimmes Signal für alle Behinderten. Haben die anderen Lehrkräfte keinen Protest erhoben, gab es keine Beschwerden von Eltern, vom Schulelternrat, der Schülervertretung? Was sagt die niedersächsische Landesschulbehörde zur haarsträubenden Entscheidung von Mounajed, wie reagiert der niedersächsische Kultusminister, wenn Inklusion bereits bei Feueralarm-Übungen ad absurdum geführt wird? Ist der Schulleiter, der ansonsten gegen angebliche Internet-Trolle umtriebig ist, noch befähigt, ein verantwortungsvolles Leitungsamt zu bekleiden? Ist er als Schulleiter noch zu halten, zumal wenn er eklatant gegen gesetzliche Inklusionsregeln zu handeln scheint?
Immerhin war selbst seiner Inklusions-Fachleiterin mulmig geworden und der Zustand nicht haltbar. Denn sie schrieb der Feuerwehr, dass den körperlich eingeschränkten Schülern das Bild vermittelt werde, man lasse sie generell zurück.
Kontakt:
rbg@schulen-hildesheim.de
Quelle: http://www.pi-news.net/2019/02/hildeshei...n-zurueck/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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