13.03.2020, 18:23
JETZT ERST RECHT!
https://youtu.be/rmxtr8lG8hI
Von MARKUS WIENER | Nach der lang erwarteten neuerlichen Eskalation seitens des “Verfassungsschutzes” gegenüber Teilen der AfD, geht die Gesamtpartei nun mit einer breit angelegten Aufklärungskampagne in die Gegenoffensive. Auf dem eigens aufgesetzten Internetportal www.afd.de/grundgesetz wird sowohl über den politischen Missbrauch des Inlandsgeheimdienstes informiert als auch die Grundgesetztreue der AfD anhand von Programmatik und weiteren Stellungnahmen untermauert.
Videointerviews und persönliche Erklärungen führender AfD-Politiker widerlegen dabei die böswilligen und haarsträubenden Interpretationen des politisch weisungsgebundenen “Verfassungsschutzes”. Daneben zerpflücken mehrere Gutachten des unabhängigen Verfassungsrechtlers Prof. Dietrich Murswiek die Argumentation der willfährigen Haldenwang-Behörde. Das ganze wird massentauglich in ansprechender und übersichtlicher Weise präsentiert. Als zentrale Kampagnenplattform bietet die Internetseite auch zahlreiche Druckvorlagen und Werbemittel für den Einsatz in den sozialen Medien zum herunterladen an.
Die AfD startet damit den Versuch, der gezielten Stigmatisierung durch eine weisungsgebundene Regierungsbehörde nicht nur juristisch, sondern auch mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit etwas entgegen zu setzen. Ein äußerst sinnvoller Ansatz, da diese Auseinandersetzung in Wirklichkeit eine politische und keine juristische ist. Denn bei den öffentlichen Verdikten des Inlandsgeheimdienstes über unbequeme Oppositionelle handelt es sich defacto um politische Meinungsäußerungen der zuständigen Innenminister und der herrschenden Parteien. Allein die Vorgehensweise – die amtliche Brandmarkung friedlicher politischer Gegner – ist ein Skandal für eine Demokratie.
Obwohl die Einstufungen durch den Verfassungsschutz grundsätzlich verwaltungsgerichtlich überprüfbar sind, gewähren die Verfassungsschutzgesetze von Bund und Ländern den VS-Behörden großzügig Spielräume und Interpretationsmöglichkeiten. Wenn der politische Wille dazu existiert, kann der Inlandsgeheimdienst z.B. jede zuwanderungskritische Partei oder Gruppierung als “rechtsextrem” und “verfassungsfeindlich” stigmatisieren. Falls dazu die tatsächliche Programmatik nicht ausreichen sollte, können immer noch einzelne Aussagen von Funktionären aus dem Zusammenhang gerissen oder bewusst in der schädlichsten Form interpretiert und bewertet werden.
Und sollte sich selbst dann nichts Geeignetes finden lassen, kann der Verfassungsschutz mittels einer “Gesamtschau” auch völlig verfassungskonforme Äußerungen und Forderungen zu einem Beleg für eine angebliche Verfassungsfeindlichkeit umdeuten. Wenn also beispielsweise eine oppositionelle Partei wiederkehrend Probleme mit Ausländerkriminalität oder mit dem islamischen Fundamentalismus thematisiert, kann der Inlandsgeheimdienst daraus ableiten, dass damit Ausländer oder Muslime insgesamt verächtlich gemacht und ihnen ihre Menschenwürde abgesprochen werden soll. Aus Null plus Null macht der VS damit zwei oder zumindest eins. Ein echtes mathematisches Kunststück!
Derartige böswillige Interpretationen sind in der Vergangenheit durch VS-Behörden bereits des öfteren gezielt vorgenommen worden und hatten zumindest in Nordrhein-Westfalen leider auch in mehreren Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit Bestand. Denn anders als bei einem Verbotsverfahren, in dem gerichtsfeste Beweise für eine “aggressiv-kämpferische Haltung” gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefordert werden, sind die in den Verfassungsschutzberichten aufgeführten “tatsächlichen Anhaltspunkte” für eine angeblich rechtsextreme Bestrebung eher politikwissenschaftlicher Natur und damit stark interpretierbar.
Juristische Schritte gegen die aktuelle Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes bergen also immer auch das Risiko, dass bei jeder Niederlage vor Gericht die Regierungspropaganda gegen die AfD noch um ein Vielfaches verstärkt wird. Man muss nur schauen, wie inzwischen in fast jedem Bericht über Björn Höcke genüsslich das Urteil eines Amtsgerichtes zitiert wird, nach dem man Björn Höcke einen Faschisten nennen dürfe. Auch in diesem Fall wurde freilich nicht der Vorwurf an sich inhaltlich “gerichtlich bestätigt”, sondern nur festgestellt, dass die Bezeichnung durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Ähnliches gilt im übertragenen Sinn für gerichtliche Überprüfungen von Verfassungsschutzberichten.
Es ist also klug, Politisches auch politisch zu behandeln. Die Linkspartei hat sich jahrelang juristisch wenig um ihre Verfassungsschutzbeobachtung geschert, sondern diese hauptsächlich politisch und publizistisch bekämpft. Sie wurde schon salonfähig, als Bodo Ramelow noch Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes und nicht Ministerpräsident von Thüringen war. Bezeichnenderweise verschwand sie zuerst in jenen Bundesländern aus den Verfassungsschutzberichten, in denen sie zum Regieren gebraucht wurde …
Ähnliches wird der AfD aufgrund der recht geschlossenen feindlichen Phalanx in Medien und Politik nicht so schnell gelingen. Aber auch bei der AfD kann man ironischerweise vermuten, dass sie zuerst in ihren stärksten Regionen in den neuen Bundesländern dank der normativen Kraft des Faktischen irgendwann zu einem salonfähigen Faktor werden wird. Bis dahin gilt es, der regierungsamtlichen Diffamierung durch den Verfassungsschutz durch solche Aufklärungskampagnen die Stirn zu bieten und den selbsternannten Anklägern ihre Legitimation abzusprechen.
Quelle: http://www.pi-news.net/2020/03/afd-start...ngsschutz/
https://youtu.be/rmxtr8lG8hI
Von MARKUS WIENER | Nach der lang erwarteten neuerlichen Eskalation seitens des “Verfassungsschutzes” gegenüber Teilen der AfD, geht die Gesamtpartei nun mit einer breit angelegten Aufklärungskampagne in die Gegenoffensive. Auf dem eigens aufgesetzten Internetportal www.afd.de/grundgesetz wird sowohl über den politischen Missbrauch des Inlandsgeheimdienstes informiert als auch die Grundgesetztreue der AfD anhand von Programmatik und weiteren Stellungnahmen untermauert.
Videointerviews und persönliche Erklärungen führender AfD-Politiker widerlegen dabei die böswilligen und haarsträubenden Interpretationen des politisch weisungsgebundenen “Verfassungsschutzes”. Daneben zerpflücken mehrere Gutachten des unabhängigen Verfassungsrechtlers Prof. Dietrich Murswiek die Argumentation der willfährigen Haldenwang-Behörde. Das ganze wird massentauglich in ansprechender und übersichtlicher Weise präsentiert. Als zentrale Kampagnenplattform bietet die Internetseite auch zahlreiche Druckvorlagen und Werbemittel für den Einsatz in den sozialen Medien zum herunterladen an.
Die AfD startet damit den Versuch, der gezielten Stigmatisierung durch eine weisungsgebundene Regierungsbehörde nicht nur juristisch, sondern auch mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit etwas entgegen zu setzen. Ein äußerst sinnvoller Ansatz, da diese Auseinandersetzung in Wirklichkeit eine politische und keine juristische ist. Denn bei den öffentlichen Verdikten des Inlandsgeheimdienstes über unbequeme Oppositionelle handelt es sich defacto um politische Meinungsäußerungen der zuständigen Innenminister und der herrschenden Parteien. Allein die Vorgehensweise – die amtliche Brandmarkung friedlicher politischer Gegner – ist ein Skandal für eine Demokratie.
Obwohl die Einstufungen durch den Verfassungsschutz grundsätzlich verwaltungsgerichtlich überprüfbar sind, gewähren die Verfassungsschutzgesetze von Bund und Ländern den VS-Behörden großzügig Spielräume und Interpretationsmöglichkeiten. Wenn der politische Wille dazu existiert, kann der Inlandsgeheimdienst z.B. jede zuwanderungskritische Partei oder Gruppierung als “rechtsextrem” und “verfassungsfeindlich” stigmatisieren. Falls dazu die tatsächliche Programmatik nicht ausreichen sollte, können immer noch einzelne Aussagen von Funktionären aus dem Zusammenhang gerissen oder bewusst in der schädlichsten Form interpretiert und bewertet werden.
Und sollte sich selbst dann nichts Geeignetes finden lassen, kann der Verfassungsschutz mittels einer “Gesamtschau” auch völlig verfassungskonforme Äußerungen und Forderungen zu einem Beleg für eine angebliche Verfassungsfeindlichkeit umdeuten. Wenn also beispielsweise eine oppositionelle Partei wiederkehrend Probleme mit Ausländerkriminalität oder mit dem islamischen Fundamentalismus thematisiert, kann der Inlandsgeheimdienst daraus ableiten, dass damit Ausländer oder Muslime insgesamt verächtlich gemacht und ihnen ihre Menschenwürde abgesprochen werden soll. Aus Null plus Null macht der VS damit zwei oder zumindest eins. Ein echtes mathematisches Kunststück!
Derartige böswillige Interpretationen sind in der Vergangenheit durch VS-Behörden bereits des öfteren gezielt vorgenommen worden und hatten zumindest in Nordrhein-Westfalen leider auch in mehreren Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit Bestand. Denn anders als bei einem Verbotsverfahren, in dem gerichtsfeste Beweise für eine “aggressiv-kämpferische Haltung” gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefordert werden, sind die in den Verfassungsschutzberichten aufgeführten “tatsächlichen Anhaltspunkte” für eine angeblich rechtsextreme Bestrebung eher politikwissenschaftlicher Natur und damit stark interpretierbar.
Juristische Schritte gegen die aktuelle Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes bergen also immer auch das Risiko, dass bei jeder Niederlage vor Gericht die Regierungspropaganda gegen die AfD noch um ein Vielfaches verstärkt wird. Man muss nur schauen, wie inzwischen in fast jedem Bericht über Björn Höcke genüsslich das Urteil eines Amtsgerichtes zitiert wird, nach dem man Björn Höcke einen Faschisten nennen dürfe. Auch in diesem Fall wurde freilich nicht der Vorwurf an sich inhaltlich “gerichtlich bestätigt”, sondern nur festgestellt, dass die Bezeichnung durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Ähnliches gilt im übertragenen Sinn für gerichtliche Überprüfungen von Verfassungsschutzberichten.
Es ist also klug, Politisches auch politisch zu behandeln. Die Linkspartei hat sich jahrelang juristisch wenig um ihre Verfassungsschutzbeobachtung geschert, sondern diese hauptsächlich politisch und publizistisch bekämpft. Sie wurde schon salonfähig, als Bodo Ramelow noch Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes und nicht Ministerpräsident von Thüringen war. Bezeichnenderweise verschwand sie zuerst in jenen Bundesländern aus den Verfassungsschutzberichten, in denen sie zum Regieren gebraucht wurde …
Ähnliches wird der AfD aufgrund der recht geschlossenen feindlichen Phalanx in Medien und Politik nicht so schnell gelingen. Aber auch bei der AfD kann man ironischerweise vermuten, dass sie zuerst in ihren stärksten Regionen in den neuen Bundesländern dank der normativen Kraft des Faktischen irgendwann zu einem salonfähigen Faktor werden wird. Bis dahin gilt es, der regierungsamtlichen Diffamierung durch den Verfassungsschutz durch solche Aufklärungskampagnen die Stirn zu bieten und den selbsternannten Anklägern ihre Legitimation abzusprechen.
Quelle: http://www.pi-news.net/2020/03/afd-start...ngsschutz/
"Wenn Unrecht Gesetz wird,wird Rebellion Pflicht."
Der Klartexter
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